brauche dringend hi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

brauche dringend hilfe

 
 wtom
(@wtom)
Schon was gesagt Registriert

hallo, ich schildere erst mal meine situation. ich habe nich vor 3 jahren von meiner ex getrennt und habe eine tochter. die letzten monate konnte ich nicht zahlen, erst arbeitslos und dann harz. mit meiner neuen lg habe ich dann ein sohn bekommen. zwischen drinn hatte ich durch eine zeitarbeit einen job von 2 monaten aber nur 1100.- netto den rest hatte arge bezahlt. danach habe ich einen festen job weiter weg bekommen und offz. von meiner lg getrennt das sie wenigstens arge bekommt da ich dort nur 1200.- netto bekomme. mit dem jugendamt gab es seit wochen ärger weg der zahlung die wollten 280.- monatlich und akzept. meinen sohn nicht. und jetzt bin ich ja verpflichtet meinem sohn zu zahlen. antrag auf abänderung wurde gestellt (110.- Tochter meiner ex frau und den rest bis 890.- an meinen sohn) aber der hammer ist das jetzt an meinen neuen chef ein schreiben von der staatsanwalschaft kam wegen unterhaltspflichtverletzung. der meinte nur wenn da was ist kann ich gehen er hatte schon mal jemand und der mußte für einige monate in bau. so und was mach ich jetzt bin dann wohl mein job los, kann erst recht nicht bezahlen, steh auf der strasse, und mein inso was ich meiner ex verdanken kann ist am arsch. ist sowas recht. die staatsanwaltschaft mit der tussi wo ich angerufen habe meinte nur mit einer verurteilung ohne bewährung kann ich rechnen und das sicher da sie für sowas kein verständniss hätte. aber wie sollte ich bis dahin bezahlen von arge da es ja ein bg war und mir nur ein teil zustand die aber vom gesamten ausgeht. echt super muß ich mir jetzt gleich den schuß setzen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2005 21:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

irgendwie ganz schon kuddelmuddel, finde ich.

an meinen neuen chef ein schreiben von der staatsanwalschaft kam wegen unterhaltspflichtverletzung

Das halte ich für fragwürdig. Was hat dein neuer AG mit einem evtl. Strafermittlungsverfahren zu tun?

Wenn es denn dazu gekommen ist, muss vorher was gelaufen sein. Sprich anwaltlicher Schriftverkehr, ggf. Zwangsvollstreckung.

Vielleicht kannst du (dann etwas sortierter) mal genaueres schreiben?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2005 14:00
 wtom
(@wtom)
Schon was gesagt Registriert

Hi, ne eine zwangsvollstreckung gab es noch nicht, weiß zumindest nichts davon. das einzig ist das mein anwalt dem jugendamt mitgeteilt hat das die diferenz von netto bis 890.- eigenbehalt auf beide kinder aufgeteilt werden muß und dies das jugendamt von meiner tochter nicht interesiert die wollen den kompletten betrag. mein anwalt hat darauf hin eine abänderungsklage eingereicht. laut info hat mich das jugendamt angezeigt. aber was pasiert den jetzt ich habe diesen monat den errechneten betrag meines anwaltes überwiesen und den rest an meinen sohn. kommt es denn zu einer verurteilung ???? wäre doch zum schaden aller wenn ich meinen job verliere oder ???? Ach ja in dem schreiben sollte er ausfüllen was mein gehalt angeht, urlaub, ob ich abmahnungen habe usw. aber das geht die doch nichts an die schaden mir gerade mehr wie alles ander da ich erst vor 2 monaten angefangen habe. die staatsanwältin will mich ja unbedingt in bau setzen wie sie sagte was mache ich dann ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2005 15:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Wtom,

irgenwie scheint mir das alles sehr durcheinander zu sein, was Du hier schreibt. Entweder verschweigst Du die Hälfte, oder aber Du hast Panik wegen der Sache!

1) Bist Du unterhalt für Deine Tochter verurteilt worden?

2) Gab es bereits vorher Unstimmigkeiten bei Unterhaltszahlungen, welches dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft rechtfertigt?

3) Wurden durch das Jugendamt Gründe aufgeführt, warum Dein erstes Kind nicht berücksichtigt wird (vielleicht unzureichende Angaben, Belege nicht eingereicht)?

Fangen wir mit diesen Fragen doch erst einmal an!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2005 17:08
 wtom
(@wtom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo so jetzt habe ich mal zeit,
also zu punkt
1.,
es gibt ein urteil wo der satz nach der d tabelle drin steht ich es aber nie zahlen konnte wegen harz4. (wie auch)

2.unstimmigkeiten mit dem jugendamt weil ich so viel nicht zahlen konnte und wegen rückstände die ins inso laufen das aber nicht akzeptiert wird. auch wird mein sohn nich akzeptiert.

3. das ganze beruht auf das erste kind in einem anderen landkreis. sie haben die vaterschaftsanerkennung und g-urkunde. sogar von meine anwalt.

gestern habe ich beim jugendamt angerufen und gefragt ob das geld eingegangen ist, die meinte nur schon aber nur 114.- und nicht 270.-. hab ihr versucht klar zu machen das ich nur 1180.- netto verdiene und meinen anderen auch was geben muß so wie mein anwalt es ausgerechnet hat 114.- und für meinen sohn 94.- so das mir ca. 890.- bleiben. sie meinte nur ist ihr egal sie besteht auf das geld und wird das der staatsanwaltschaft so sagen und wenn ich mich weiter weigere und den rest nicht bezahle will sie einen antrag auf erzwingungshaft stellen.
toll so bekomme ich meinen neuen job auch los. und jetzt ?????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2005 18:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es fehlt immer noch der Grund, warum sie Deinen Sohn nicht anerkennen!

... und einfach nur sagen, "sie besteht auf das Geld". ist salopp gesagt unprofessionell und voll daneben. Denn nur gestützt auf solcher Aussage kann dir auch kein Staatsanwalt an die Wäsche.
Grundsätzlich kann man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen!

Was sagt denn Dein Anwalt?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2005 19:02
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

das Thema hatten wir >HIER< schon mal. Einfach mal durchlesen.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2005 20:24