servus liebes forum!
ich habe heute post bekommen, von dem anwalt meiner ex (waren nicht verheiratet, haben ein kind das im april 3 jahre wird), er fordert mich auf rückwirkend von juli 08 bis einschließlich märz 09 insgesamt 3321 € zu bezahlen.
hier seine rechnung:
gehalt gesamt 2008: 23.969,77
+einkommenssteuer: 122,68
./. vermögenswirksame leistungen: 480,00
---------------
Jahresnettoeinkommen: 23.612,45
davon 1/12= 1.967,70
berufsbedingte aufwendungen - 121,00
ratenkredit - 250,00kindesunterhalt - 228,00
lt. anwalt bereinigtes nettoeinkommen: 1.569.70
- 228 KU
= gerundet 369,00 unterhalt an die "liebe" ex
also insgesamt habe ich monatlich 597€ zu zahlen.
kindesunterhalt ist ja wohl selbstverständlich, nur mal vorweg!
meine fragen:
ich habe eine frist bekommen bis 31.3.09 ( habe heute aber erst den brief meiner anwältin mit der kopie der gegenseite bekommen) alles zu bezahlen, dass kann ich aber nicht auf einmal... ;( was wird mir jetzt passieren?
ihr anwalt behauptet das es gegenwärtig keine betreuungsmöglichkeit gäbe, da ihr zuständiger kindergarten überbelegt wäre.
gibt es überhaupt einen "zuständigen kindergarten?? in dieser stadt in der sie wohnt gibt es mindesten 3!
meine anwältin möchte umgangskosten mit angeben, genaueres weiß ich noch nicht.
hier ein paar daten:
kind lebt ca. 45km von mir entfernt
umgang: jeden freitag von 13 bis 18uhr und jedes 3.te wochenende gehört mir von freitag 13uhr bis sonntag 16uhr
es sind ja bloß 45km, kann man da überhaupt umgangskosten ausrechnen???
bei der berechnung wurden von ihrem anwalt 2 sachen " übersehen" :knockout:
ein weiterer ratenkredit: 40€ monatlich
riesterrente: 90€ monatlich
wird dies noch etwas ändern??
kurzarbeit habe ich auch noch ab dem 1.april zunächst für ein halbes jahr, wird aber länger gehen.
vorraussichtlich habe ich dann netto nur noch ca. 1350€ an monatsgehalt.
tut mir leid für meine vielen fragen :redhead: aber das hat mich jetzt erstmal richtig erwischt.
ps: einen anruf ihrerseits bekam ich heut auch noch, in diesem anruf lacht sie mich aus und droht mir mich zu zerstören sowas ist doch nicht mehr normal.
alles bricht ein wie ein kartenhaus, mein umgang den ich mir vor gericht erkämpfen musste, psychisch macht mich das ganze kaputt usw
ehrlich gesagt ich habe angst 😡
ich will doch nur für mein kind da sein, aber bei soviel ausgaben was kann ich da noch bieten, ausser meine liebe?!
danke fürs zuhören!
würde mich freuen auf antworten zu meinen fragen und über gute ratschläge natürlich auch!!
vlg
bigdaddy84
Hi BigDaddy84
Alles in allem sieht die Rechnung gar nicht schlecht für Dich aus. Der gegn. Anwalt hat da auch einige Patzer zu Deinem Vorteil drinne. Doch es stellen sich mir noch Fragen.
1. Wann wurdest Du aufgefordert Auskunft zu erteilen?
2. Wie wurde der KU bisher geregelt?
3. Gab es bereits BU-Zahlungen (wenn ja wie hoch) an die KM?
4. Hat KM eigenes EK?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
servus oldie.
recht herzlichen dank das du zurückschreibst!! :thumbup:
zu 1.: eigentlich schon letztes jahr im august aber da der arge, dies wurde von ihrem vorigen anwalt bearbeitet weil er es nicht konnte, legte er das mandat nieder, keine ahnung warum.
mitte januar nahm sie sich einen neuen anwalt, da der alte ja alles niederlegte.
ich hab dann brav auskunft erteilt anfang februar.
zu 2.: kindesunterhalt habe ich damals selbstständig gegen mich titulieren lassen mit 216€ monatlich, da sie das unter einander regeln wollte und ich ihr absolut nicht traue.
zu 3.: nein noch gar nicht.
zu 4.: nein wird sie auch höchstwahrscheinlich niemals, hab da nen ganz besonderen fall von ex erwischt ( chronische arbeitsunlust)
muss ich mir solche beschimpfungen gefallen ich habe ihr ja nie etwas böses getan und dann sowas?!
* Vollquoting gelöscht *
Hi
Mal ganz ehrlich. Die BU-Berechnung ist für Dich sehr sehr günstig. Bis zum Alter des Kindes von 3 Jahren bist Du lt. BGB verpflichtet der KM Unterhalt zu gewähren. Auch die rückwirkende BU-Forderung ist m.E. rechtens, da Du im August 08 wirksam in Verzug gesetzt wurdest.
Nach meiner Rechnung bleiben Dir deutlich mehr als 1000€ - sei froh darüber.
Das mit dem Kindergarten solltest Du aber mal überprüfen, ob da wirklich kein Platz in den nächsten Monaten frei wird, am besten ein Ganztagsplatz. Sonst wird es leicht geschehen, dass Du noch weit über den 3. Geburtstag des Kindes hinaus BU leisten darfst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Werde ich machen oldie, in so einer großen stadt gibt es ja mehrere kiga's oder ist es möglich das sie nen bestimmten nehmen muss der für sie zuständig ist, so wie es ihr rechtsverdreher schreibt??
grüße
habt ihr vielleicht noch antworten zu meinen anderen fragen?
damit wäre mir sehr geholfen.
danke schon mal im vorraus!
grüße
@oldie......
Wie kommst du auf deine Einschätzung, der opener hätte Glück bei der Berechnung. Er darf alles - bis auf den Selbstbehalt von 1000 Euro - abdrücken, ohne das ihm ein 10% Erwerbsbonus angerechnet worden wäre.
Kurze Erläuterung:
Monatsnetto: 1967
- berufsbdingte Aufwendungen 121
- Ratenkredit 250
- KU 228
verbleibt: 1368
Also sind die 369 genau der Betrag bis zum Selbstbehalt - aber eigentlich hätte doch vorher noch der Erwerbstätigbonus abgezogen werden müssen???
zu deinen witeren Fragen:
- ein weiterer Ratenkredit - ja wenn bereits in eurer Beziehung abeschlossen und sozusagen "beziehungprägend", wobei bei dir wirklich schon viel für kredit abgezogen wurde
- Riesterente - ja bis 4% deines Bruttos
- Umgangskosten wohl eher schwierig - sind in den Leitlinien (in welchem OLG-Bezirk bis du eigentlich?) nicht vorgesehen
- Kurzarbeit : solange noch kein Titel besteht, solltest du dies ab dem Zeitpunkt des Eintretens des verminderten Einkommens so von deiner Anwältin berücksichtigen lassen
Fazit: Kurzarbeit und Riesterente sollten wohl ausreichen, dass faktisch für deine Ex nichts mehr übrig bleibt. Vielleicht kann es deine Ex dazu bewegen, doch noch einen Kindergartenplatz zu finden und ihren Hintern zu bewegen.
Wäre doch schön - denn
ps: einen anruf ihrerseits bekam ich heut auch noch, in diesem anruf lacht sie mich aus und droht mir mich zu zerstören sowas ist doch nicht mehr normal.
alles bricht ein wie ein kartenhaus, mein umgang den ich mir vor gericht erkämpfen musste, psychisch macht mich das ganze kaputt usw
Wer zuletzt lacht, lacht am besten.
Drück dir die Daumen
Grüße
galaxy
@ galaxy vielen dank für deine antwort!! :thumbup:
ich komme aus niederbayern, landkreis landshut wenn dir das was sagt.
titel besteht nur für meinen kleinen. 216€
lt. gegnerischen anwalt bezahle ich zu wenig für mein kind-----> 12€ und diese fristen die er mir gesetzt hat bis spätestens 31.3.09 soll ich alles bezahlen, kann ich aber nicht, mal sehen was meine anwältin zaubert.
mich macht das nur mit dem kindergarten stutzig, ich wüsste nicht das man einen bestimmten kiga nehmen muss!??
wenn ihr wollt halte ich euch auf den laufenden?!
grüße
Hi
@galaxy878
Du hast recht, man sollte diskutieren.
Meine Gründe sind:
Der Ratenkredit wurde nicht spezifiziert. Daher gehe ich von einem privaten, nicht beziehungsbedingten, Kredit aus.
Die berufsbedingten Aufwendungen wurden mit mehr als 5% berücksichtigt. Es wurde nicht dargelegt warum, daher sehe ich es erstmal als entgegenkommen.
Der doppelten KU-Abzug findet ja gar nicht statt. Sorry, hatte nicht nachgerechnet. :redhead: Werde seinen Beitrag mal "schonend" korrigieren (und meine Gedanken :wink:).
VWL gelten ebenfalls als priv. Altersvorsorge. Dies muss event. berücksichtigt werden.
Der Erwerbstätigenbonus gilt bei BU nicht. Dazu gibt es andere Rechtsbezüge als beim TU/EU.
@BigDaddy84
Könntest Du auch mal das zuständige OLG (am Wohnort des Kindes) benennen. Vielleicht gehört es zu den 5 realistisch Denkenden.
Ebenso schaue Dir mal den Beitrag von galaxy an sowie diesen und überlege. Sind hier vielleicht Ansätze? Dann sage sie.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ich hoffe ich kann etwas licht ins dunkel bringen.
der kredit ist während der beziehung (kurz nach der geburt meines sohnes) aufgenommen worden, brauchten ja ein größeres auto.
berufsbedingte aufwendungen setzen sich nur aus meinen fahrtkosten zur arbeitstätte zusammen.
mein kind lebt im LK dingolfing - landau, regierungsbezirk niederbayern hilft dir das?
welche ansätze? :redhead: könntest du bitte genauer werden, hab den kopf ziemlich voll momentan.
diese hämischen anrufe von der hören nicht auf, ich brauch ne neue nummer! :gunman:
Hi bigdaddy,
nur kurz zum KU
Nach seiner Berechnung hat der gegnerische Anwalt recht.
Bei einem bereinigtem Nettoeinkommen von 1596 wirst du der 2. Stufe der Düsseldorfer Tabelle bei der 1. Altersstufe zugeordnet. (DDt 2/1).
Die Stufen beziehen sich allerdings auf 3 Unterhaltsberechtigte - also bist du um 1 Stufe höher einzugruppieren. Da landest du bei (DDT 3/1), was genau den 228 Euro Zahlbetrag entspricht.
Übrigens hat die RAtte diesen Differenzbetrag bei seiner Nachforderung nicht berücksichtigt. Durfte er auch nicht, da ja ein gültiger Titel besteht, der erst einmal abgeändert werden muss.
Um die Nachforderung wirst du wohl nicht herumkommen. Du wurdest durch die Aufforderung zur Einkommensauskunft wirksam in Verzug gesetzt. Die RAtte hat 9 Monate angesetzt (7/08 bis 3/09). Du hattest August geschrieben. Vielleicht kannst du hier noch 1 Monat raushandeln....und deine Riesterente noch in die Rechnung einfließen lassen.
Ich versuch mal ne Rechnung für die Zukunft aufzumachen.
Einkommen bei Kurzarbeit (1350 zzgl. Weihnachts-/Urlaubsgeld ??? =ca. 1500 Euro)
Einkommen 1500
- berufsbedingte Auwendungen 121
- Ratenkredit 250
- Riester 90
bereinigtes Nettoeinkommen 1039
bleibt für den KU eigentlich nur noch 139 (Selbstbehalt 900)
und für deine Ex gar nichts mehr.
Für die Vergangenheit:
Einkommen 1967
- berufsbedingte Aufwendungen 121
- Ratenkredit 250
- Riester 90
bereinigtes Nettoeinkommen 1506
KU bleibt (DDT 3/1) 228
bleibt 1278.
Bleibt für den BU noch 278 Euro - würde dann einer Nachzahlung von (8/08 bis 3/09) von 2224 Euro entsprechen.
Vielleicht kannst du ja über deine Anwältin ne Ratenzahlung raushandeln.
Viel entscheidender ist meiner Meinung nach aber die Zukunft unter Dach und Fach zu bringen. Ersparst dir damit eine evtl. Ewigkeitsunterhaltspflicht.
Grüße
galaxy
P.S.
Den 2. Kredit kriegst du meiner Meinung nach nicht rein - insgesamt 300 euro sind fast 20% deines Nettos. Das ist ewig viel.
Hi
Kleine Anmerkung
Bei der Bereinigung für den KU wird der Ratenkredit nicht berücksichtigt. Daher ist der Mindestunterhalt von 199€ drinne im Falle der Kurzarbeit.
@Bigdaddy.
Kannst Du noch was dazu sagen, wie die berufsbedingten Aufwendungen von 121€ berechnet wurden? Wenn Du einen Pkw benutzt so sage mal die (einfache) Entfernung zu Arbeitsstätte. Ebenso Dein Monatsbrutto (aufs Jahr bezogen).
Und bei der VWL. Sind die 480€ Deine eigene Jahresleistung oder ist da auch die vom Arbeitgeber bereits enthalten?
Bei Dir ist das OLG München zuständig. Schade.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
die rechnung ist folgendermaßen:
weg zur arbeit einfach: 11km
11km x 2 x 0,30€ x 220 : 12 = 121€
wobewi ich eigentlich ca. 14 km in die arbeit habe!!
werde das gleich mal meiner anwältin mitteilen!
monatsbrutto lt. lohnabrechnung : 2279,00 €
vwl ist nur der bertrag der firma, ich zahle nichts ein.
@galaxy, du, wie meinst du das mit ewigkeitsunterhaltspflicht? mach mir jetzt keine angst 😉
@oldie und galaxy:
ich möchte mich recht herzlich bei euch bedanken, dass ihr euch damit befasst, ist ja auch mit zeitlichen aufwand verbunden.
ich hoffe ich kanns irgendwie wieder gut machen.
bin froh in diesem forum hilfe zu bekommen!
tausend dank, ich werd mir dies auch ausdrucken und mit zu meiner anwältin nehmen!
sie ist zwar die allerbeste auf ihrem gebiet aber schaden kanns nie.
falls es noch jemand gibt der meine anderen fragen beantworten kann, nur zu!
über alles weitere werde ich euch auf dem laufenden halten!
viele grüße
big daddy
so bin mal wieder anwesend, habe gestern post bekommen, ihr könnts euch schon denken: klage erhebung meiner super ex.
da sind ganz schön viele punkte weshalb ich verurteilt werden sollte!
der oberhammer, ich soll darüber hinaus (egal ob der kleine im kiga ist) unterhalt für diese tolle frau bezahlen. nennt sich vertrauenstatbestand.
ich habe weit vor der schwangerschaft mal kurz mit ihr zusammen bei ihren eltern gelebt, deswegen. :puzz:
immer noch diese aussage eines für sie ZUSTÄNDIGEN KIGA tz tz, schon klar das sie unbedingt diesen haben will, da er luftlinie 50 meter von ihrer wohnung entfernt ist. 😡
antwort meiner anwältin, sie will mir keine hoffnungen machen. wir werden jetzt erstmal ihrem antrag auf gerichtskostenbeihilfe wiedersprechen und dann schauen wir mal......
@oldie bezug auf deine pn: wo sollte eine 3 stehen?
Hi BigDaddy84
der oberhammer, ich soll darüber hinaus (egal ob der kleine im kiga ist) unterhalt für diese tolle frau bezahlen. nennt sich vertrauenstatbestand.
ich habe weit vor der schwangerschaft mal kurz mit ihr zusammen bei ihren eltern gelebt, deswegen. :puzz:
Naja, falls Du nachweisbar ein Eheversprechen gegeben hast oder ihr auf Treu und Ewigkeit ein Zusammenleben vergegaukelt hast - bei unseren Richtern in D wird das schwierig. :puzz: Aber mal konkreter. Ein Vertrauenstatbestand entsteht nicht einfach, weil zwei Menschen bei anderen Menschen mal die Zweisamkeit geprobt haben. Hier sollte zumindest ein gemeinsamer Haushalt herhalten. Ansonsten ergeben sich ja auch keine gemeinsamen Verbindlichkeiten, welche als gemeinschaftlich prägend angesehen werden können.
@oldie bezug auf deine pn: wo sollte eine 3 stehen?
Ich hatte vermutet, ihr ward verheiratet und Du hattest als LStKl. die "3" - nicht die eins. Jetzt jedoch ist alles klar.
Eine Zielsetzung von Dir sollte klar feststellen/festschreiben, dass weder eine eheähnliche Gemeinschaft oder sonstwas bestanden hat, noch das als KiGa-Platz ausschliesslich der Wunsch-KiGa in Frage kommt (wie Du bereits vermutet hast). Die Vorsichtigkeit Deiner RA kann ich nachvollziehen - nichts ist derzeit unbeständiger als die UH-Rechtssprechung. Dennoch solltest Du und damit Deine RA hier klar gegen angehen. Laut Gesetzgebung gibt es nur kindbezogene Gründe, wonach der BU verlängert werden kann. Elternbezogene Gründe (sprich aus Befindlichkeiten der KM selbst) existieren lediglich in der Rechtssprechung (BGH-Urteile) und sind daher nicht per Definition verbindlich - soll heißen -> Einzelfallbetrachtung. Halte Dir das vor Augen und teile es, wenn notwendig, auch Deiner RA mit.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
danke oldie! das hilft mir schon mal sehr :wink:!
ganz ehrlich, ich denke momentan einfach schon daran aufzugeben ich halt das einfach nimmer aus ihr hämisches grinsen, ich mach dich fertig usw usw!
ich werde dies gleich mal meiner RA vortragen, melde mich wieder wenns etwas neues gibt!!
vlg
BigDaddy