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Brauche auch einmal Eure Hilfe

 
(@schnauzevoll)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle hier im Forum,

bin schon seit zwei Jahren stiller Mitleser und habe hier für mich selbst viele Antworten gefunden. Irgendwann werde ich hier einmal meine Geschichte schreiben und hoffe dann dazu auf regen Austausch. Nun haben wir bzw. mein Mann selbst ein Problem:

Im März 2007 wurde mein Mann geschieden. Er hat zwei Kinder (9J und 11J), für die er Unterhalt nach der DT zahlt. Es wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen in der er sich verpflichtet hat, 160% des Unterhalts nach der DT zu zahlen. Dies waren damals 319,00 € pro Kind und Monat nach Abzug des Kindergeldes.

Zum 01.01.2008 wurde ja nun die DT umgestellt und die Umrechnung ergab, dass er nach Stufe 5 der DT zahlen muss (122,9 %).  Dies wurde weiterhin so bezahlt.

Nach dem ja nun zwei Jahre um sind und die Ex-Frau meint, es müsse nun eine Neuberechnung bzw. Überprüfung des Einkommens gestartet werden, vertritt  deren Anwältin den Standpunkt, mein Mann habe sich verpflichtet, 160% der DT zu zahlen, somit gilt das auch jetzt noch. Dies wären aktuell 434,00 € pro Kind und Monat sowie eine Rückzahlung für 2008 in Höhe von 2.880,00 €.

Wenn dieser Betrag bis Ende der Woche nicht auf deren Konto wäre, würde umgehend eine Pfändung eingeleitet werden.

Mein Mann rief gestern die Anwältin der Ex-Frau an, um den Sachverhalt zu klären, stieß jedoch auf Widerstand. Diese behauptet, er habe sich auf 160% verpflichtet und muss diesen nun auch leisten. Sein Einkommen sei hier unrelevant. Wie kann mein Mann nun eine drohende Pfändung abwehren?

Würde mich sehr über einige Antworten freuen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 10:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin, ääh Schnauzevoll,

Wenn ihr cool seid, macht ihr nix und lasst sie ins Messer laufen.

Wenn nicht, schickt ihr ihr ne Kopie der DT2009 mit Hinweis auf die Umrechnungsregeln.
Am besten mit einer Rechnung für die juristische Beratung!  😉

Bitte seid cool! Das macht mehr Spass! 🙂

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 11:43
(@schnauzevoll)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

cool sein macht wirklich mehr Spaß.

Waren wir die letzten 3 Jahre. Hat viel Geld gekostet. Laufende Verfahren, Verfahrenspfleger für die Kinder usw.

Sie muss auch sehr viel Geld haben; fast wöchentliche Schreiben ihrer Rechtsanwältin.

Habe die Schnauze voll.

Selbstverständlich haben wir ihrer Rechtsanwältin alle diesbezüglichlichen Unterlagen der DT 2008 gefaxt. Sie ist uneinsichtig. Die zwei (RA und Ex) haben sich hier wirklich gefunden und sind ein Team. Habe wirklich schon überlegt, mich von meinem Mann zu trennen, weil meine Nerven irgendwann nicht mehr mitspielen. Ich sehne mich nach Ruhe.
Leider sinne ich auch so langsam nach Rache. Und das ist nicht gut.

Rechnet ein Gerichtsvollzieher selbst nach oder betreibt er die Pfändung nach dem Auftrag, den er bekommt? Eine Gehaltspfändung bei meinem Mann wäre nicht lustig.

Gruß schnauzevoll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2009 12:01
(@Wolkenhimmel)

Rechnet ein Gerichtsvollzieher selbst nach oder betreibt er die Pfändung nach dem Auftrag, den er bekommt? Eine Gehaltspfändung bei meinem Mann wäre nicht lustig.

Hi Du  🙂

Leider sind Gerichtsvollzieher nicht nur völlig spaßbefreit, sie machen auch strikt nur das, was sie gesagt bekommen... ob da noch Verfahren schweben, sich der Auftrgageber "verrechnet hat" etc. interessiert die erstmal nicht.

Auf die Art und Weise hat meine SchwieMu eine Gehaltspfändung + geschlossenes Konto + Zwangsversteigerung von Wohneigentum an den Hals bekommen, obwohl ein Verfahren noch anhängig ist  😡

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 12:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus schnauzevoll!
Ergänzend zu "wolkenhimmel" und dem von Dir geschildeten Hintergrund:
Ich würde gleich mal rein vorsorglich Vollstreckungsschutz beantragen...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 12:17
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schnauzevoll!

Es wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen in der er sich verpflichtet hat, 160% des Unterhalts nach der DT zu zahlen.

Kannst du den genauen Wortlaut der Unterhaltsvereinbarung einstellen?

Würde gerne sehen, ob in der Vereinbarung etwas von Regelbetrag drinsteht.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2009 15:00
(@schnauzevoll)
Schon was gesagt Registriert

Hallo kosmos 25,

vielen Dank, dass Du Dir Gedanken machst.

Der Wortlaut der Vereinbarung ist:

"Der Antragsteller verpflichtet sich, an die Antragsgegnerin für die gemeinsame Tochter sowie für den gemeinsamen Sohn Kindesunterhalt in Höhe von 160% des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe abzüglich anteiligem Kindergeld gemäß § 1612 b BGB zu zahlen. Derzeit sind dies 319,00 €".

Hoffe, Du kannst damit etwas anfangen.

Vielen Dank

schnauzevoll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2009 11:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin zwar nicht kosmos25,

aber das Schlüsselwort vom "jeweiligen Regelbetrag" steht ja drin.

Damit ist klar, dass die Umrechnungsformel der DT2008 und DT2009 anzuwenden ist.
Das nicht zu tun wäre fehlerhaft.
Wie man sicher stellt, dass der GV das auch weiß und erkennt weiß ich allerdings nicht.

Grus Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2009 12:26
(@schnauzevoll)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Deine Antwort.

Der GV ist auch nur ein Mensch. Notfalls werden wir es ihm vorrechnen. Allerdings hoffe ich, dass es nicht so weit kommen wird.

Gruß schnauzevoll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2009 13:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Notfalls werden wir es ihm vorrechnen.

Wenn er denn so nett ist, sich bei euch zu melden und er nicht gleich zum Chef rennt.
Sonst habt ihr dazu keine Gelegenheit.

Ich gebe mich aber noch der Hoffnung hin, dass ein GV gelernt hat, wie ein solcher Titel zu lesen und ggf. um zu rechnen ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2009 13:37




(@schnauzevoll)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Eure Antworten.

Da meinem Mann das alles zu heikel ist, hat er einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, auch wenn das wieder extra Geld kostet.

Dieser möchte, wenn die Exen-Anwältin nicht einsichtig ist, eine Vollstreckungserinnerung per Gericht geltend machen. Wer hier wohl wieder die Kosten trägt, möchte ich gar nicht wissen.

Da mein Mann bewusst im Jahr 2008 zu viel an Kindesunterhalt gezahlt hat und auch im Januar 2009, nach Erhöhung des Kindergeldes, hat er nunmehr den Dauerauftrag für Kindesunterhalt angepasst und entsprechend gekürzt.

Mit einem Aufschrei werden wir rechnen ...

Danke nochmals an alle.

LG schnauzevoll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2009 12:43
(@schnauzevoll)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

muss noch einmal posten.
Nachdem mein Mann seinen Anwalt eingeschaltet hat und der Ex-Anwältin einen freundlichen Brief geschrieben hat, blieb es ruhig. Erst Ende März kam ein Schreiben mit der Bitte um Auskunftserteilung (dieser Brief war 5 Seiten lang, was alles vorzulegen ist). Dies hat mein Mann über seinen Anwalt getan. Eine Berechnung ist noch nicht erfolgt.

Jetzt allerdings ist etwas schreckliches passiert. Mein Mann ist sehr schwer erkrankt, wurde operiert und hat nunmehr nur noch wenige Organe im Körper. Er wird noch einige Wochen im Krankenhaus verbleiben müssen, danach kommt die Reha usw. Krankengeld sind ganze 600 € weniger im Monat. Ob er überhaupt wieder arbeiten gehen kann, steht in den Sternen. Ob er wieder ganz gesund wird, auch.

Muss er nun - aufgrund der neuen Einkommensverhältnisse - Abänderungsklage einreichen? Eine Gerichtsverhandlung steht momentan außer Frage - dies würde er nicht durchstehen. Mit der Ex zu reden kann man vergessen.

Muss hier auch der volle Unterhalt für die nächsten 6 Monate gezahlt werden, und dann kann erst Abänderungsklage eingereicht werden? Wie das alles finanziell gehen soll, weiß ich nicht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Traurige schnauzevoll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2009 11:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi schnauzevoll

Erstmal alles Gute für Deinen Mann - er wird es gebrauchen können.

Diese 6-Monatsfrist gibt es nur in der Rechtssprechung. Zuerst würde ich mal beim JA vorbei gehen und mich erkundigen, ebenso die KM und die Kinder informieren und schauen, ob es ein Einlenken gibt. Fruchtet alles nichts, so bleibt nur der Weg der Abänderungsklage. Hier ist Dein Mann in den Händen eines Richters, welcher beurteilen muss, wo die Nachteile überwiegen. Da kann nur spekuliert werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2009 13:26
(@schnauzevoll)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für Deine Antwort.

Die Kommunikation mit der KM ist sehr schlecht. Es gibt immer nur Beschimpfungen es sei denn, man verfährt nach ihren Vorstellungen und sie gibt den Ton an. Vielleicht ist aber jetzt - leider immer erst dann, wenn etwas schlimmes passiert - eine bessere Verständigung möglich. Ich glaube aber, wenn es um Geld geht, eher nicht.

Die Tochter meines Mannes wird auch dieses Jahr 12 Jahre und rutscht in die nächste Stufe der DDT; hier werden es gleich 70 € mehr Unterhalt. Da mein Mann sein weiteres Leben auf Medikamente und Therapien angewiesen ist, werden wir um Zuzahlungen nicht herum kommen.

Leider - obwohl er gut verdient - ist er überhaupt nicht abgesichert. Man denkt immer, ich bin doch gesund, was soll da kommen...

Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Gruß schnauzevoll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2009 13:41