Bräuchte mal schnel...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Bräuchte mal schnell Hilfe bei Unterhaltsberechnung der ARGE

 
(@agentm)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leute,

ich habe vor zweieinhalb Wochen ein Schreiben der Arge erhalten. Dort fordert man mich auf,  Auskunft über meine Einkommensverältnisse zu erteilen.

Nun zur Frage, wie stelle ich es am besten an ?

1. )  Soll ich das Schreiben selber ausfüllen und ein Begleitschreiben beilegen ?

2. )  Soll ich meine schwangere LG mit ihrem Gehalt ( 511,- Netto ) auch schon angeben ?

3. ) Ist das schon der Titel ?

4. ) Was wollen die jetzt eigentlich genau von mir ? Soll ich der Exe noch Unterhalt zahlen oder was ???  😡 Für meine beiden bezahle ich schon den Mindestunterhalt ! Berechnet vom Unterhaltssicherungsamt.

Bitte helft mir bin ein wenig vor den Kopf gestossen !

Viele Grüße

Detlef

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2008 22:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Agent M,

zu 3.)

Nein das ist noch kein Titel, es ist eine Auffoderung und somit für den Fall der Lesitungsfähigkeit auch ein Inverzugsetzen.

zu 4.)

Hm, ich nehme an das Exchen Leistungen beantragt hat und nun die ARGE nachschaut ob nicht ein anderer Zahlesel gefunden werden kann. Steht denn nicht drin ob´s um Lesitungen für Exchen oder für die Kides geht?

zu 2.)

Nein, deren Gehalt spielt keine Rolle. Evtl. kansnt du ja unverbindlich mitteilen, das voraussichtlich ab xx 2008 2 weitere Unterhaltsberechtigte dazu koemmen werden (oder werden es Zwillinge 😉 )

Minmalauskunft. Eine Kopie der Unterhaltstitel für die Kids beilegen und eine Auflistung deines Nettoeinkommens der letzten 12 Monate reichen in meinen Augen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2008 22:16
(@agentm)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo midnight,

es steht drin, das es um Exe UND die beiden Kids geht. Tja, na dann dürfen die bei der ARGE mal fröhlich weitersuchen. Bei mir ist jedenfalls so ziemlich NULL zu holen.

Danke erstmal , dann werde ich denen die Unterlagen nebst Schreiben schicken.

Nebenbei gesagt, saugt meine Exe ganz schön an der Titte des Staates, sie hat mal eben einen dreimonatigen Kurs in Berlin von der ARGE bezahlt bekommen, mit gleichzeitiger Unterbringung von den beiden Kids im Kindergarten ... 

Ich denke auch dass ich in dem Schreiben nochmal darauf verweisen werde, das ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Den das mit dem dreimonatigem Umzug in einen anderen Kindergarten, in eine andere Stadt ist mit unterstützung der Arge, meineserachtens schon verwerflich...

Nun ja so ist sie eben ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2008 23:25