Hallo,
ich will mal meine Unterhalstsituation erläutern.
Nachdem meine Frau und ich uns getrennt haben, haben wir gütlich vereinbart welche Kosten ich trage. Mittlerweile ist sie aber zusätzlich auf Unterhaltsvorschuss durch den Landkreis angewiesen und die Situation wird kompliziert.
Ich habe eine Nettoeinkommen von ca. 2.236,00 €, zahle gemeinsame Kredite in Höhe von 395,00 € (alte Umschuldung - keine Immobilie) und 133,00 € (Pkw), sowie eine Zahnzusatzversicherung für die Kinder in Höhe von 31,56 €. ich bin privat versichert in Höhe von 162,55 € monatlich, habe zusätzlich eine BU-Versicherung in höhe von 49,46 € monatlich und leider einen Dispo (auch teilweise noch aus gemeinsamer Zeit) der mich mit 60,00 € im Monat belastet. Den Pkw besitze ich nicht, den nutzt ausschliesslich meine Ex-Frau, sie ist auch Halter des Fahrzeuges. Ich habe jedoch den Kredit immer weiter gezahlt und dies als Unterhaltsleistung meinerseits angesehen.
Nun zu meinem Problem. Der Landkreis hat nun eine Berechnung angestellt.
Er legt mitr mein Nettoeinkommen zugrunde und zieht davon die Schulden in Höhe von 395,00 €, die Krankenversicherung von 162,55 € und die Zahnzusatzversicherung der Kinder von 31,56 € ab sowie berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 50,00 € pauschal.
Meine Bu-Versicherung wird leider nicht anerkannt, trotz Hinweis, dass ich nie wieder eine solche bekommen werde wegen meiner Krankengeschichte. Der Pkw-Kredit wird ebenfalls nicht anerkannt da ich ja den Wagen nicht beruflich nutze.
Also folgendermassen.
Netto 2.236,00
abzgl. Kredit 395,00
abzgl. PKV 162,55
abzgl. Vers. 31,56
abzgl. Pausch 50,00
verbleiben somit 1.596,89 €
Ich zahle an meine Kinder 400,00 € Unterhalt. Nun ist der Landkreis der Meinung dass ich seit 01.07.2014 mehr zahlen hätte müssen, so dass ich ab sofort 116,89 € mehr an den Landkreis zahlen soll und einen ca. Rückstand von 1.000,00 € auch.
Ich finde das so in keinster Weise in Ordnung. In meinen Augen ist der Betrag den ich für den Pkw zahle (den wie gesagt NUR Frau und Kinder nutzen) Unterhalt den ich schon leiste seit der Trennung. Ich finde der muss angerechnet werden bei der Berechnung. Ebenso finde ich es nicht korrekt nur 50,00 € berufsbedingte Pauschale anzunehmen, den die Leitlinie (leider eben nur Leitlinie) des zuständigen OLG spricht von 5 % des Nettoeinkommens, aber mindestens 50,00 €. Auch sehe ich die Anrechnung der BU-Versicherung, wobei ich die wohl abschreiben muss.
Also sieht es gerade so aus bei mir:
1.596,89 € bleiben
davon abzgl. 400,00 € Unterhalt, 116,89 € Unterhalt an den Landkreis abführen zusätzlich, 133,00 € Pkw-Kredit (denn der ist ja nicht weg!!!).
Es bliebt somit 947,00 € für mich, von dem ich auch noch den Dispo bezahlen muss.
Was kann ich tun?? Ist meine Rechtsauffassung da so falsch was den Pkw angeht??
LG Dirk
Moin Dirk,
um wie viele Kinder geht es und wie alt sind diese ?
Wann hat Dich der Landkreis zwecks Auskunftserteilung angeschrieben ?
Schon die Berücksichtigung der Altschulden ist Ermessenssache, die Zahnzusatzversicherung ebenfalls ein Luxus, der unberücksichtigt bleiben könnte.
Gehört der PKW Deiner Frau, wer ist Kreditnehmer ?
Kindesunterhalt ist seitens des Nicht-Betreuenden Elternteils als Barunterhalt zu erbringen, eine Verrechnung mit Sachleistungen (bei Minderjährigen) nicht möglich.
Du könntest höchstens mit Deiner Ex-Frau vereinbaren, dass sie Dir das Geld zurück überweist.
Die Nichtberücksichtigung seitens Landkreis klingt jedenfalls zunächst nicht unplausibel.
Gruß
United
Hallo,
erstmals wurde die Anfrage im August gestellt. Es geht um zwei Kinder im Alter von sechs und neun Jahren. Seitdem wird verhandelt. Ich bin leider finanziell nicht in der Lage den Pkw weiter zu bedienen, sollte es dazu kommen dass der nicht angerechnet wird. Somit ständen meine Ex-Frau und die Kinder dann evtl. ohne Pkw da.
Halter des Fahrzeuges ist meine Ex-Frau, dass haben wir nach der Trennung so geregelt, damit Sie den Wagen versichert usw. Der Kredit läuft weiterhin auf mich als Nehmer.
Das war auch alles kein Problem bis nun leider der Landkreis ins Spiel kam, da meine Ex-Frau eben Unterhalstvorschuss benötigt.
LG Dirk
Moin,
Zunächst mal hast Du einen Selbstbehalt von 1080€ Deinen Kindern gegenüber, das heißt so viel wie verlangt KANNST Du schlicht und ergreifend einfach nicht zahlen.
Soweit die guten Nachrichten.
Die BU wird Dir nicht einkommensmindernd angerechnet, weil Du an der Mangelfallgrenze rumkrebst, das heißt, nicht den Mindestunterhalt zahlen kannst. Das wäre Aletersvorsorge zu lasten der Kinder, und das ist, meiner Meinung nach richtigerweise, nicht gern gesehen.
Das mit dem Auto verstehe ich nicht so ganz. Du zahlst das in Raten ab, und Deine Noch-Frau ist Halterin, und alleinige Nutzerin? Der Kredit läuft aber auf DICH?
Läuft der Kredit nicht auf Dich, sondern auf Deine Frau, dann kannst Du Dir diese freiwillige Zuwendung schlicht nicht mehr leisten. Das musst Du Deiner Frau beipopeln.
Dein Dispo wird wohl niemand interessieren.
Eigentlich ist das aus meiner Sicht soweit richtig gerechnet, allein auf die berufsbedingten Aufwendungen könnte man noch etwas genauer schauen.
Wie weit ist die Strecke zur Arbeit? Welches Oberlandesgericht ist zuständig?
Bei Aufforderung zur Nachzahlung immer Obacht. Haben die Dich in 07/2014 aufgefordert Deine Einkünfte offen zu legen, oder Dich sonst in Verzug gesetzt? Ansonsten nach der Grundlage für diese Nachforderung fragen.
Grüsse!
JB
PS: United war schneller,........ und kompetenter!
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo,
erstmals wurde die Anfrage im August gestellt. Es geht um zwei Kinder im Alter von sechs und neun Jahren. Seitdem wird verhandelt. Ich bin leider finanziell nicht in der Lage den Pkw weiter zu bedienen, sollte es dazu kommen dass der nicht angerechnet wird. Somit ständen meine Ex-Frau und die Kinder dann evtl. ohne Pkw da.
Halter des Fahrzeuges ist meine Ex-Frau, dass haben wir nach der Trennung so geregelt, damit Sie den Wagen versichert usw. Der Kredit läuft weiterhin auf mich als Nehmer.
Das war auch alles kein Problem bis nun leider der Landkreis ins Spiel kam, da meine Ex-Frau eben Unterhalstvorschuss benötigt.LG Dirk
Ich kann der Rechnung nicht ganz folgen:
Wenn Du 400€ für beide bezahlst, ist es zwar laut deren Rechnung zu wenig, aber immer noch mehr als die überhaupt an UHV zahlen würden. Der läge doch nur bei 360€. Also wo soll der Rückstand herkommen?
Moin nochmal,
Zunächst mal hast Du einen Selbstbehalt von 1080 Deinen Kindern gegenüber, das heißt so viel wie verlangt KANNST Du schlicht und ergreifend einfach nicht zahlen.
947 EUR für Dirk plus 133 EUR sind exakt 1.080 EUR ...
Stutzig macht mich aber, wieso in Summe 516 EUR vom Landkreis gefordert werden.
Unterhaltsvorschuß sind 2 x 180 (6-12)= 360 ...
Da Du 400 EUR (als KU ?) überweist, hätte kein UHV gezahlt werden dürfen ?!
... und kompetenter!
... und kann sich irren, weshalb gleich-(und ähnlich)lautende Antworten immer helfen.
Gruß
United
erstmals wurde die Anfrage im August gestellt.
Dann Nachzahlung Maximal bis August.
Es geht um zwei Kinder im Alter von sechs und neun Jahren.
Mindestunterhalt 544 € für beide.
Seitdem wird verhandelt. Ich bin leider finanziell nicht in der Lage den Pkw weiter zu bedienen, sollte es dazu kommen dass der nicht angerechnet wird. Somit ständen meine Ex-Frau und die Kinder dann evtl. ohne Pkw da.
3 Möglichkeiten:
1. Deine Frau bezahlt weiter, da Du es schlicht nicht mehr kannst
2. Kiste verkaufen, Kredit abbezahlen, hoffen, das etwas überbleibt, kleineren Wagen kaufen
3. Ratenzahlung einstellen, dann sackt der Kreditgeber die Karre irgendwann ein.
Lass Deine Frau eine dieser Möglichkeiten aussuchen. Weiterzahlen gehört nicht zur Verhandlungsmasse.
Das war auch alles kein Problem bis nun leider der Landkreis ins Spiel kam, da meine Ex-Frau eben Unterhalstvorschuss benötigt.
Sobald die öffentliche Hand ins Spiel kommt gelten eben andere Spielregeln. Hier solltest Du mit Deiner Frau (geschieden schon? oder noch in Trennung?) reden, so ihr denn noch könnt.
Sie hat durch beantragen von UHV diese Lawine bewußt oder unbewußt ins Rollen gebracht. Sie sollte im ureigensten Interesse helfen die fin. Schäden so gering wie möglich zu halten.
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--> falscher Knopf
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947 EUR für Dirk plus 133 EUR sind exakt 1.080 EUR ...
Du Fuchs! Und die 133 sind ja genau das Auto, das er sich nicht mehr leisten kann!
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Genau so ist es. Wir haben uns damals halt einfach gütlich geeinigt. Ich will da auch möglichst wenig Streit usw. deswegen war es halt Good-Will Aktion.
Ja, der Kredit läuft auf mich. Zuständig ist dass OLG Oldenburg. Da steht in den Leitlinien eben 5 % des Nettolohnes, mindestens 50,00 € als berufsbedingte Aufwendungen.
Mein Weg zur Arbeit ist kurz, schaff ich mit dem Rad locker. Habe auch kein eigenes Fahrzeug und nichts. Eigentlich hab ich nichts mehr, ausser ein paar Einrichtungegegenständen in der Wohnung meiner Lebensgefährtin und mir.
Weiss gar nicht ob das Unterhaltsvorschuss ist den der Landkreis zahlt. Da ist man aber der Meinung der Unterhalt beträgt im normalfall 544,00 € (was ja auch so stimmt), da ich den aber nicht voll zahlen kann erwartet man eben ca. 517,00 € von mir.
Ist es in diesem Fall nicht möglich den Kredit von 133,00 € beim Unterhalt anzurechnen irgendiwe, denn den Nutzen davon hat ja nur meine Ex mit den Kindern.
Hallo,
die Berechnung ist so nicht anzugreifen.
Allerdings ergeben sich schon Fragen, nämlich warum hat Deine Ex UHV beantragt, wenn Du mehr als UHV zahlst?
Ist es wirklich die UVK oder das JA, die berechnet haben, dass DU mehr zahlen kannst? Gibt es einen titulierten Unterhaltsanspruch?
Aus dem was Du schreibst werde ich nicht wirklich schlau.
Im Prinzip können sich Eltern immer darauf einigen wieviel Unterhalt gezahlt wird. Wenn Deine Ex also mit 400 Euro zufrieden ist, dann ist das kein Problem.
Probleme entstehen, wenn es einen Titel über KU gibt, wenn es eine Beistandschaft beim JA gibt.
Deshalb ist die Frage auf welcher Grundlage der Landkreis fordert.
Sollte Deine Ex UHV und Deinen Unterhalt kassiert haben, so wäre das auf gar keine Fall in Ordnung.
Auch wenn ich nicht alles verstanden habe, gibt es durchaus Auswege:
Deine Ex zieht den Antrag auf UHV zurück (Du zahlst ja sowieso mehr), falls eine Beistandschaft eingerichtet wurde, wird diese aufgegeben. Danach ist es freie Verhandlungssache wieviel Du zu zahlen hast. Ist Deine Ex mit 400 Euro zufrieden kann alles wie bisher weiterlaufen.
Ist sie damit nicht einverstanden, musst Du ihr die Optionen für das Auto (siehe JensB) klar machen.
VG Susi
Weiss gar nicht ob das Unterhaltsvorschuss ist den der Landkreis zahlt. Da ist man aber der Meinung der Unterhalt beträgt im normalfall 544,00 € (was ja auch so stimmt), da ich den aber nicht voll zahlen kann erwartet man eben ca. 517,00 € von mir.
Ist es in diesem Fall nicht möglich den Kredit von 133,00 € beim Unterhalt anzurechnen irgendiwe, denn den Nutzen davon hat ja nur meine Ex mit den Kindern.
Nein. Das ist definitiv ausgeschlossen.
Also m.M.n. kann die Unterhaltsvorschusskasse nur das von dir fordern, was sie selber bezahlt haben.
Zumindest, solange es keinen Titel und keine Beistandschaft gibt.
Schlüssel zum Glück für dich wäre, wenn du die 400,- als KU-Zahlung ausweisen könntest, denn das wäre mehr als die bezahlt haben aber dafür ziehen sie dann deiner Ex an den Ohren, weil sie KU und UVG gleichzeitig kassiert hat.
Das wiederum könnte aber auch wieder dein Problem werden, falls die dir schon im Sommer geschrieben haben sollten, dass die Forderung an sie übergegangen ist und du nicht mehr an deine Ex überweisen sollst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was mich auch etwas stutzig macht:
2236€ Netto + PKV
Bist Du Selbstständig/ Beamter/ Künstler?
Die Monatsgrenze für PKV lag in 2014 bei 4462€ brutto, was ca. 3000€ Netto wären.
Bei deinem jetzigen Gehalt solltest Du z.B. wieder in die GKV wechseln können. Dann sieht das ganze evtl. schon wieder anders aus.
Prinzipiell verdienst Du ja nicht schlecht.
Ist es in diesem Fall nicht möglich den Kredit von 133,00 € beim Unterhalt anzurechnen irgendiwe, denn den Nutzen davon hat ja nur meine Ex mit den Kindern.
Nein. Im Innenverhältnis hättet ihr das alles regeln können. Mit 400€ KU + 133€ PKW warst Du sehr nah am Mindestunterhalt. Anscheinend war aber Deine Frau nicht damit zufrieden, und jetzt habt ihr den Salat.
Ich vermute hier einen Alleingang Deiner Frau. Hätte man vorher darüber gesprochen, und sich informiert, hättest Du 11 weitere Europas rüberschieben können, damit den Mindestunterhalt gezahlt, und das Auto wäre auch noch da. Letztendlich hat den Schaden jetzt Deine Frau, und das zu Recht.
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Also ich bin Beamter, die Pkv bedient nur 30%, Rest ist von der Versorgungskasse getragen.
Also den Anspruch erhebt das Jugendamt/Zentrale Unterhaltsstelle. Diese teilte mir nun am 16.12.2014 mit, dass ich ab Januar 117,00 € an den Landkreis zahlen sollte. Die wissen aber auch, dass ich 400,00 € sowieso schon an meine Ex zahle. Ich weiss leider nicht was genau meine Ex da beantragt hat, denn über sowas krieg ich von Ihr keine Auskunft mehr.
Doch man kann schon versuchen die 133€ als "Naturalunterhalt" anrechnen zu lassen. Dazu muss man es den Sachbearbeitern und der Ex halt nochmal erklären. Und wenn die Ex lieber Cash als Auto hat, ist es eben so. Beides geht nicht.
Mich würde aber jetzt auch mal interessieren, was es mit "der Landkreis" auf sich hat. Das Jugendamt? Oder eine andere Behörde? Das Jobcenter? Mal abgesehen davon, dass auch ich nicht verstehe, wieso sie UHV bekommen haben soll und wieso Du 117€ an den Landkreis bezahlen sollst. Die 1000€, die verstehe ich, das sind 7x (Juli bis Januar) 144 (Differenz zwischen 400 und 544). Also ich verstehe die Zahl, kriege aber nicht die Kurve zwischen 117€ an den Landkreis und 144€ an die Ex denn wenn Du 144€ mehr an die Ex zahlst wie kommt dann der Landkreis ins Boot? Der Landkreis seinerseits weiß doch aber von den 400€ KU, warum sollte er also UHV gezahlt haben?
Ich weiß nur: Hier ist was schief gelaufen 🙂
So, hab nochnmal genau drauf geschaut. Es geht also um Leistungen nach SGB II. Und die Schreiben sind vom Jugendamt des Landkreis Ammerland / zentrale Unterhaltsstelle.
Ich hab aus den Zahlungen auch nie nen Heel gemacht, da war und ist immer alles dem Sachbearbeiter dort bekannt.
Kleine Info noch dazu. Das Ganze kommt nur durch den Landkreis, meine Ex wäre gut zufrieden wenn alles so weiter läuft.
meine Ex wäre gut zufrieden wenn alles so weiter läuft.
Das kann ich mir gut vorstellen, wenn sie alles doppelt kassiert!
Das kann nur dazu führen, dass andere nicht so zufrieden sind.
Das nennt man nämlich Betrug.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dann ist das doch kein UHV, dann geht die Holde Hartzen!
Dann bekommt Sie Hartz IV seit 08/2014, und zwar "zuviel", weil der TO "zuwenig" KU gezahlt hat, und jetzt wollen die das zurück!
Oder steh ich aufm Schlauch?
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Puh, wat ne scheisse. hoffe mal das ist nicht so. Das kann dann ja durchaus sein, dass sie dann Hartz IV bekommt. Wenn ich das nun nachzahlen soll, will ich von Ihr die Kohle aber wieder. Ich hab in meinen Augen den Unterhalt schon ganz gut berechnet wenn ich immer auf 533,00 € inkl. Auto war.
Gegenüber dem Jobcenter wird auch die Karte "Naturalunterhalt" nicht greifen. Versuchen kannst Du es natürlich das JC davon zu überzeugen, dass Du eigentlich 533 bezahlt hast und sie sich das Geld ggf von Ex holen sollen. Die aber nix hat.
Also sofort Auto weg. Was Du aber nicht kannst, da Du weder Halter noch Besitzer bist. Schöner Mist.