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Bitte um Rat wegen Unterhalt !!

 
(@yellow22)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

bin auf dieses Forum gestossen, als ich im Internet nach Antworten auf meine Fragen gesucht habe hoffe ihr könnt mir helfen.
Bin 27 jahre alt seit knapp einem jahr geschieden habe einen 6jährigen sohn. Meine exfrau ist hartz4 empfängerin, bis jetzt habe ich
die von der arge geforderten 180euro monatlich an meinen Sohn immer gezahlt und natürlich auch so geld gegeben. Ich kenne mich
in der Unterhaltssache nicht aus. Habe jetzt erst ein Brief von der anwältin meiner ex bekommen die mich zur offenlegung meines Einkommens
der letzten Monate und von 2011 auffordert!! Ich weiss ehrlich gesagt nicht was mich jetzt erwartet bin natürlich bereit das was laut düsseldorfer
tabelle meinem Kind zusteht zu bezahlen. Aber wie läuft das alles jetzt ab nachdem ich die verlangten unterlagen der anwältin schicke??
Kann meine exfrau rückwirkend mehr fordern??
Brauche ich einen anwalt??(kann ich mir nicht so einfach leisten)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 20:31
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo yellow,
so viel ich weiß, hat die KM ein Recht auf Auskunft, alle 2 Jahre. Du mußt aber nur die letzten 12 Monate nachweisen. Rückwirkend kann sie nichts fordern, erst ab Zeitpunkt der Inverzugsetzung. Und glaub mir, was der RA ausrechnet, muß nicht stimmen! Es gibt auch mehrere Punkte, die von Deinem Netto abgezogen werden können (müssen), damit man das bereinigte Netto hat. Vorsorgeaufwendungen, 5% Arbeitnehmer- Pauschbetrag, Lebensversicherung ...
Stell bitte mal genaue Daten hier ein, dann kann man sicher was berechnen. Hier gibt es echte Cracks!
Grüße Friese

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 21:00