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 SV5
(@sv5)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Mitleser!

Ich habe ein mehr oder weniger großes Problem und hoffe auf Eure Erfahrungen.

Kurz zur Vorgeschichte:

Ich bin Vater eines fast 3jährigen Sohnemanns. War mit der Mutter nicht verheiratet, dennoch sind wir beide sorgeberechtigt. Ex ist im letzten November ausgezogen mit Kind.
Sie arbeitet 2 Tage die Woche in Ihrem alten Job, zudem bekommt sie ALG2.
Ich war zum Zeitpunkt des Auszuges krankheitsbedingt ALG1 Bezieher.
Alsbald meldete sich die Unterhaltsvorschussstelle und forderte von mir einen Unterhalt in Höhe von 117Euro an die Mutter zu bezahlen. Das habe ich bis August auch ordnungsgemäß gemacht, sie hat es bar von mir bekommen und quittiert.
Da ich nun Mitte August von ALG1 in ALG2 rutsche, habe ich den Sachbearbeiter gefragt, was denn nun mit meiner Unterhaltszahlung passieren soll. Er sagte, ich solle den ALG2 Bescheid abwarten, solange keinen Unterhalt zahlen und den Bescheid dann anschließend der Unterhaltsvorschussstelle zukommen lassen. Ich wäre nicht leistungsfähig und müsse daher auch nichts mehr bezahlen.Soweit so gut...na ja oder auch schlecht.
Meiner Ex habe ich versucht das auch so klarzumachen, hab ihr sogar angeboten, das ich ihr, den Unterhalt tortzdem gebe und sie mir das Geld dann später, falls meine Leistungsunfähigkeit durchgeht zurückgeben kann.
Aber meine EX wäre nicht meine EX, wenn sie nicht wieder irgendwas auf eigene Faust machen würde ohne großartig Nachzudenken. Sie ist also erstmal zum Jugendamt und hat gesagt..."Papa will nicht mehr bezahlen!" :knockout:
Für die scheinbar gefundenes Fressen, denn 2 Tage später hab ich Post.

Meine Ex hat UHV beantragt, da ich meiner Verpflichtung zur Zahlung ab dem 01.09.2010 nicht ausreichend nachkomme.
Ich werde "gebeten" Kindesunterhaltszahlungen von mindestens 133Euro ab dem 01.09. an die Mutter zu bezahlen.

Für mich tauchen jetzt aber Fragen auf. Vielleicht kann mir das jemand von Euch mal beantworten.

1. Wie gehe ich jetzt vor? Meinen ALG2 Bescheid habe ich noch nicht (musste noch Unterlagen nachreichen)
2. Wieso ändert sich innerhalb von 10Monaten der Betrag von 117 Euro auf 133 Euro?
3. Wenn ich nicht zahlen kann, wird UV bewilligt. Muss ich das zurückzahlen? Wenn ich zahlen könnte, würde ich es ja machen, hab es bisher ja auch gemacht.
4. Gibt es sonst irgendwelche Dinge die ich beachten muss? Irgendwelche Tips oder dergleichen?

Ich bedanke mich schon im Vorfeld.

Nette Grüße

SV5

Sich im Leid suhlen, das Leid annehmen, darüber hinweg kommen und den kurzfristigen Triumph über das Leid, der nur darin besteht, es aufrecht ertragen zu haben, als Glück zu sehen, nur um sich bald neuen Leiden hinzugeben nicht aber zu ergeben, das will gelernt sein!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2010 15:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi SV5

1. Ausschlaggebend ist Dein jetziges EK. Halte das JA solange hin.
2. Weil sich zum 01.01.2010 der Mindest-KU von 281€ auf 317€ erhöht hat. das sind 36€ mehr. Da sich auch das KG um 20€ erhöht hat sind es "nur" 16€ mehr für Dich.
3. enn Dir vom JA (Unterhaltsvorschusskasse) Leistungsunfähigkeit (am besten schriftlich) bescheinigt wird - Nein.
4. Ruhe bewahren. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2010 12:53