Hallo!
Wir haben eine kurze Frage.
Hier der Stand der Dinge:
Meine Scheidung läuft seit Oktober 2004. Da für mich und mein Kind der Unterhalt nicht gezahlt wurde, läuft gegen meinen Noch-Mann seit Dezember 2004 erst ein Eilverfahren, das mit einer einstweiligen Anordnung über den Unterhalt den er uns zu zahlen hat, endete. Diesen zahlt er derzeit, auch rückwirkend. Derzeit läuft eine Stufenklage, er wurde in der Stufe 1 aufgefordert Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, das war im Februar, im Juni hat er ersteinmal anerkannt, dass er Auskunft geben muss-bis heute hat er das allerdings nicht getan, da er erstmla seinen Anwalt wechselt.
Nun haben wir für den September einen Scheidungstermin, sollen also an diesem Tag geschieden werden. Meine Frage, würden wir im September geschieden, bekommen wir automatisch ab Oktober den durch die einstweilige Anorordnung festgelegten Unterhalt weiter? Denn über die Auskunftsklage wurde ja noch nicht entschieden, da ja noch keine Auskunft erteilt wurde. Oder müssen wir vor der Scheidung noch Nachehelichen Unterhalt einklagen, da sonst der Unterhalt mit der Scheidung endet? Meine Anwältin ist zur Zeit im Urlaub, deshalb wäre es nett, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.
Vielen Dank
Viele Grüße
Catherine
Hallo,
erstmal sollte man Kindesunterhalt vom Trennung-und nachehelichen Unterhalt trennen.
Auf den Kindesunterhalt würde ich sofort einen titel erwirken. Heißt also, wenn der dynamisch ist, muß man sich erstmal nicht mehr großartig drum kümmern.
Das Jugendamt hilft da auch weiter.
Mit dem Titel kann man den Unterhalt pfänden lassen.
Der nacheheliche Unterhalt sollte im Scheidungsverfahren anhänig gemacht werden, der Richter wird dann darüber entscheiden, was zu zahlen ist und so hat man auch durch Urteil einen Titel in der Hand.
Trennungsunterhalt ist nicht nachehelicher Unterhalt.
Nachehelicher Unterhalt muß extra anhänig werden, sonst gibt es nix mehr.
Gruß
Melly
Danke für die schnelle Antwort.
Es ist so, ich habe durch das Eilverfahren für Kindesunterhalt und meinen Unterhalt einen Titel der vollstreckbar ist. Ich frage mich nur, da in 6 Wochen die Scheidung ansteht ob wir davor nachehelichen Unterhalt beantragen müssen und auch KU oder ob wir nach der Scheidung den Unterhalt den wir jetzt erhalten und der tituliert weiter bekommen, da in der Hauptsache immer noch die Auskunftsklage läuft? Wir konnten unsere Unterhaltsanspruch also noch gar nicht beziffern, da die Auskunftsstufe noch läuft.
Vielen Dank und Gruß
Catherine
Wenn ein Titel da ist, bleibt der erstmal, bis der durch Abänderungsklage platt gemacht wird. Oder der Richter einen neuen Titel per Urteil festlegt.
Mit dem Titel hat man immerhin in der Hand, daß man dem Ex das Konto bzw beim Arbeitgeber pfänden kann.
Am Kindesunterhalt ändert sich nix mehr, auch nicht nach Scheidung, den muß der Vater immer zahlen, bis das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das 27 Lebensjahr erreicht hat. Sicherlich wird sich der auch erhöhen, wenn man einen dynamischen Titel hat.
Wurde denn die Höhe des KU einfach mal so geschätzt?
Wenn ja, wird das wohl bei der Scheidung geregelt sein, so daß sich die richtige Summe da schon klären und titulieren läßt.
Ich würde den nachehelichen Unterhalt auf jeden Fall auch an die Scheidung anhängig machen. Könnte aber sein, daß die Scheidung sich dann verzögert.
Gruß
Melly
Danke Melly,
heißt das also, sollte ich am 15.September geschieden weeden, bekomme ich den durchs Eilverfahren titulierten Unterhalt ersteinmal weiter, bis darüber neu entschieden wurde?
Ich hatte nur Angst, da meine Anwältin im Urlaub ist, dass wir es nicht mehr schaffen vor Scheidung den nachehelichen Unterhalt zu beantragen und ich dann ohne dastehe.
Der KU wurde durch die Richterin im Eilverfahren nachdem festgelegt, was mein Mann im Trennungsjahr an Unterhalt gezahlt hat. Nur nachdem wir ausgezogen ist, behauptet er sein Verdienst hätte sich halbiert!!!, reicht darüber aber nichts ein-deshalb die Stufenklage.
Der KU beträgt übrigens 304€ und ist nicht als dynamisch gekennzeichnet, sollten wir das beantragen oder wird das zum Abschluss automatisch gemacht?
Als letzte Frage. Du schreibst es könnte sien, dass der Scheidungstermin verschoben wird, wie ist das zu verstehen?
Danke für deien Mühe-Viele Grüße
Catherine
Der Scheidungstermin könnte platzen, wenn nix geregelt werden kann, was anhänig ist.
Heißt also, wird über den Unterhalt und was sonst noch so ansteht kein Urteil gefällt, wird der Scheidungstermin verschoben.
Gibt es halt nen neuen Termin.
Der Kindesunterhalt sollte besser dynamisch sein, heißt also, der erhöht sich immer, sobald das Kind älter wird und somit in eine andere Stufe rutscht.
Man sollte den nachehelichen Unterhalt unbedingt beim Scheidungstermin anbringen, sonst fängt man nach der Scheidung wieder von vorne an.
Gruß
Melly
Ps: jetzt mal nicht in Panik verfallen. Die Anwältin wird nach dem Urlaub schon das Richtige machen.
Mich wundert aber dann doch, daß dem Mann solange Zeit gegeben wird, das Einkommen offen zu legen.
Es gibt da sowas wie ne Fristsetzung, daß die SAche beschleunigt.
Hallo,
meine Anwältin,die sehr gut ist und bisher alles für uns geregelt hat meint,wir lassen uns nun Zeit,da wir ja nun unseren Unterhalt erstmal tituliert haben und auch regelmäßig bekommen.
Sie meint würde uns später ein höherer Unterhalt zugesprochen, würden wir diesen nachgezahlt bekommen und falls es weniger wäre müsten wir nichts zurückzahlen,da er verbraucht wäre.So verfährt sie und ist der Meinung das es bei meinem Mann liegt die Sache voranzutreiben.
In ihrem letzten Schreiben vor dem Urlaub schrieb Sie, im günstigsten Fall werden Sie geschieden bevor über den Unterhalt entschieden wurde
.Ich habe das nicht verstanden-warum das günstig sein soll?2 Tage später kam dann die Vorladung zur Scheidung.
Die Stufenklage wurde am 23.12.2004 einereicht,beim mündlichen Termin im Juni hat er sie dann erstmal anerkannt.Danch hat mein Mann seine Anwältin wegen unfähigkeit (seiner Meinung nach) entlassen.Der neue Anwalt hat nun zwar was eigereicht,aber nicht was verlangt wurde & das Gericht meldet sich dazu auch nicht-macht haltnur einen Scheidungstermin.
Beste Grüße
Hallo Leute,
Ich wollt mich noch mal melden, da mir noch ein paar Sachen zum Thema unklar sind.
Also, das mit dem nachehelichen Unterhalt hat sich bereits geklärt. Die Sekretärin meiner Anwältin hat sich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass mein Anwältin den nachehelichen Unterhalt in jedem Fall vor der Scheidung einreichen wird.
Allerdings bleiben mir noch 2 offene Fragen, auf die ich einfach nochmal gern eine konkrete Antwort hätte(meine Anwältin ist leider noch im Urlaub, deshalb kann ich diese nicht fragen).
Zum ersten: Bekomme ich den im Eilverfahren festgelegten Unterhalt(auf den ich auch einen Titel habe)nach der Scheidung weiter oder kann es sein, dass dieser durch die Scheidung endet?
Und zweitens: Läuft die Stufenklage, also die Auskunftsstufe und die darauffolgende Bezifferung, auch nach der Scheidung weiter oder wird diese mit der Scheidung abgebrochen?
Ich möchte einfach noch mal ganz sicher wissen, dass es nach der Scheidung so weiter geht wie bisher.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen,
Viele Grüße
Catherine