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(@coco35)
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Hallo,

ich habe mich nun in dem Forum angemeldet, weil ich nicht mehr weiter weiß, und
ich auch nicht mehr kann.

Ich habe eine Tochter die den Unterhaltsvorschuss bekommen hat und nun das Jugendamt
samt der Aktuellen Kosten haben möchte.

Auf ein Mündliches Gespräch der Sachbearbeiterin, habe ich Ihr mitgeteilt das
ich momentan nicht zahlen kann. Weil ich mich gerade erst Selbstständig gemacht
habe und ich momentan nichts übrig habe.

Habe Ihr dann alle Unterlagen von meinem Steuerberater zukommen lassen,
Einnahmeüberschussrechnung und die Aktuelle Umsatzsteueranmeldung für das
Quartal 4 von 2014.

Es ist alles Offiziell von einem Steuerberater.

Mehr oder weniger bezechtet sie mich das ich Lügen würde und das es Betrug sei.

Sie möchte die Vermögungsuaskunft von einem Gerichtsvollzieher. Den Termin
hätte ich Morgen, ich habe aber den Gerichtsvollzieher angerufen und ihm den
Termin bei mir abgesagt, damit ich bei dem 2 Termin in Wiederspruch gehen
kann.

Die Vermögungsuakunft geerdet meine Existenz. Wenn der Eintrag in der Schufa
steht bin ich Kreditunwürdig somit kann ich mein Geschäft auch gleich
Schließen. :/

Mein Anwalt hat dort hin geschrieben. Sie hat zurück geschrieben das die
Unterlagen vom Steuerberater nichts aussagen würden und das sie auf die
vermögungsauskunft besteht oder ich aber Monatlich 300 Euro an das Jugendamt
Zahle plus den Aktuellen Unterhalt.

Was kann ich tun??

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 14:29
(@mimamause)

Hallo,

du bist verpflichtet, dein Einkommen der letzten 12 Monate anzugeben, das hast du nicht getan. Solltest du nachholen, dazu bist du verpflichtet. Das ist die Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe.
Was hast du denn vorher gearbeitet?
Solltest du eine Festanstellung zugunsten einer selbständigkeit aufgegeben haben, die jetzt nichts abwirft, wirst du auch nicht um Unterhaltszahlungen drumherumkommen.

Allgemein wird davon ausgegangen, dass jeder gesunde Mensch in der Lage ist, wenigstens den Mindestunterhalt für seine Kinder zu erwirtschaften.
Um den Mindestunterhalt wirst du wohl über kurz oder lang nicht herumkommen.

Gruß

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 14:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

was du run kannsr. Erstmal ein paar mehr Infos geben.

Wie alt ist das Kind?

Wie lange wurde der Unterhaltsvorschuß gezahlt?

Wurde deine Leistungsunfähigkeit in der Vergangheit festgestellt?

Existiert ein Titel? Wenn ja, wie lange schon und in welcher Höhe?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 14:44
(@coco35)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
mein Kind ist jetzt 8 Jahre alt.
Ich habe sehr wohl das komplette Jahr angegeben von 2014 +plus die Umsatzszeueranmeldung für das Quartal 4 im Jahr 2014
ja es besteht einen Titel.
Der Unterhaltsvorschuss wurde über die komplette Laufzeit bezahlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 15:24
(@superpapa)

Wieso Gerichtsvollzieher? Es ist doch nichts tituliert. Aus den laufenden Einnahmen der letzten zwölf Monaten errechnest Du Deinen monatlichen Nettoverdienst. Sieh in der DDT nach, was Du dann zu zahlen hast. Kopie mit freundlichem Anschreiben kannst Du ihr zukommen lassen.
Zahl sofort oder warte, bis Dich das JA anschreibt. Ich würde gleich überweisen. Vielleicht fährt sie dann etwas runter.

Mehr oder weniger bezechtet sie mich das ich Lügen würde und das es Betrug sei.

 
Jaaa, genau... Kann sie ihrer Klobrille erzählen. Aber sag ihr das nicht.

Wenn der Eintrag in der Schufa
steht bin ich Kreditunwürdig somit kann ich mein Geschäft auch gleich
Schließen. :/

Frag mal Deinen Steuerberater. Das geht nicht einfach so. So schnell schießen die Preußen nicht.

Sie hat zurück geschrieben das die
Unterlagen vom Steuerberater nichts aussagen würden und das sie auf die
vermögungsauskunft besteht oder ich aber Monatlich 300 Euro an das Jugendamt
Zahle plus den Aktuellen Unterhalt.

Nicht machen. Erklär ihr Deine Situation (Selbständigkeit) und dass Du gewillt bist, Unterhalt zu zahlen. Du einigst Dich vernünftig mit ihr oder wartest, bis Post der zuständigen Dienststelle kommt. Schieb das nicht auf die lange Bank.  

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 15:25
(@coco35)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe abzüglich aller Kosten

Im Durchschnitt 880 Euro für mich.

Die Vermögungsauskunft ist Morgen, und werde dann sicherlich auch Zeitnah in der Schufa stehen????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 15:28
(@superpapa)

Pardon, mein Eintrag hat sich zeitlich mit #3 überschnitten. Wenn ein Unterhaltstitel besteht, ist das natürlich anders. Ich würde sofort überweisen.  

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 15:28
(@coco35)
Schon was gesagt Registriert

Von 880 Euro ?????????????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 15:35
(@superpapa)

Leih Dir was oder sprich mit der Mutter. Wenn Deine Selbständigkeit wegen Schufa-Eintrag verwehrt ist, wird niemand etwas haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 15:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wurde der Vorschuß über 72 Monate hinweg gezahlt?

Und es gibt einen von dir unterschriebenen Unterhaltstitel seit wann? und wie hoch ist der dort titulierte Betrag? Mit anderen Worten über welche Höhe der Schulden an den Staat uns evtl. auch an die KM reden wir hier?

Ich fürchte fast, dass du unter diesen Umständen um eine Vermögensauskunft nicht herum kommst. Es bestehen aufgrund des Titels Unterhaltsschulden.

Auch wenn dich ein Kreditgeber, weil du nicht zahlst zur Vermögensauskunft auffordern lässt, könntest du diese nicht dauerhaft verweigern

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 15:43




(@coco35)
Schon was gesagt Registriert

Leih Dir was oder sprich mit der Mutter. Wenn Deine Selbständigkeit wegen Schufa-Eintrag verwehrt ist, wird niemand etwas haben.

hahah der war gut, ich soll mir also jeden monat 600 Euro leihen ?????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 15:50
(@coco35)
Schon was gesagt Registriert

Also wurde der Vorschuß über 72 Monate hinweg gezahlt?

Und es gibt einen von dir unterschriebenen Unterhaltstitel seit wann? und wie hoch ist der dort titulierte Betrag? Mit anderen Worten über welche Höhe der Schulden an den Staat uns evtl. auch an die KM reden wir hier?

Ich fürchte fast, dass du unter diesen Umständen um eine Vermögensauskunft nicht herum kommst. Es bestehen aufgrund des Titels Unterhaltsschulden.

Auch wenn dich ein Kreditgeber, weil du nicht zahlst zur Vermögensauskunft auffordern lässt, könntest du diese nicht dauerhaft verweigern

mom mal ich werde beschuldigt das ich beim jugendamt lüge und das die papiere vom steuerberater falsch sind , und nur deswegen wollen die eine vermögungsauskunft, was mich die nächsten 4 jahre in der schufa negativ vermerken lässt.
??????????????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 15:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also,

zum einen musst du den Titel abändern lassen, zum anderen mit den JA eine tragfähige Möglichkeit der Rückzahlung finden.

Wenn das durch Selbständigkeit nicht funktioniert musst du dir eine Arbeitsstelle suchen, die dir die Unterhaltszahlungen in der Mindesthöhe von 272 € ermöglicht.

Hier muss sich niemand anpflaumen lassen. Die User versuchen zu helfen und machen dich auf mögliche Lösungen aufmerksam.

Tatsache ist: Du hast einen Titel unterschrieben und diesen nicht bedient (oder nicht bedienen können)

Du hast dich nicht darum gekümmert, dass dieser für dich unmögliche Titel aus der Welt geschafft wurde.

Der Staat ist für deine fehlenden Zahlungen eingesprungen und will nun aufgrund des Titel das Geld zurück.

Das Kind braucht noch 10 Jahre plus Unterhalt von dir (ab 18 auch anteilig von der KM)

Du wirst die Vermögensauskunft irgendwann abgeben müssen, mit allen negativen Folgen.

Versuche Lösungen zu finden.

Klage gegen den bestehenden Titel (es gibt dafür VKH)

Einige dich mit der JA auf einen vernünftigen Rückzahlungsplan.

Alternativ wirst du dich sonst irgendwann in der PI befinden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 15:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Coco,

mom mal ich werde beschuldigt das ich beim jugendamt lüge und das die papiere vom steuerberater falsch sind , und nur deswegen wollen die eine vermögungsauskunft, was mich die nächsten 4 jahre in der schufa negativ vermerken lässt.
??????????????

Zunächst einmal musst Du Dir darüber klar werden, daß es in erster Linie Dein Versäumnis war, welches Dir jetzt vor die Füße fällt.

Wenn bei Dir nix zu holen ist, soll Dein Anwalt versuchen, die Vollstreckung abzuwehren.

Wenn Du nicht leistungsfähig bist, dann musst Du den Titel aus der Welt schaffen.

Wie kam der überhaupt zustande ? Warst Du zwischendurch mal leistungsfähig ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 15:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mom mal ich werde beschuldigt das ich beim jugendamt lüge und das die papiere vom steuerberater falsch sind , und nur deswegen wollen die eine vermögungsauskunft, was mich die nächsten 4 jahre in der schufa negativ vermerken lässt.
??????????????

Das mag hinzukommen, oder auch nicht.

Nochmal aufrund eines Titels sind Schulden aufgelaufen.

Die sind nicht wneiger gewichtig als Mietschulden, ein nicht bedienter Haus- oder Autokredit. In allen Fällen darf der Gläubiger eine Vermögensauskunft verlangen, wenn er der Meinung ist, dass etwas verschleiert wird oder einfach nur wissen möchte, ob da irgendwas zu holen wäre.

Du kannst natürlich die Auskunft verweigern. Wie es dann weitergeht wird man sehen. Ich glaub eine Kalge wäre dann noch die harmlosteste Variante. Bei Verweigerung der Vermögensauskunft kann, so ich es gelesen habe, auch ein Haftbefehlt erlassen werden und du durch Vorführung zur Erteilung der Auskunft gebracht werden

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 16:00
(@coco35)
Schon was gesagt Registriert

*vollquoting gelöscht*

Ich habe doch alles getan, habe die nötigen Unterlagen eingereicht, wenn das ja mir nicht glaubt was soll ich dann noch machen??
Ich habe nichts anderes die Unterlagen die ich von meinem Steuerberater bekommen habe gehen 1zu1 an das Finanzamt.
Ich habe mich gerade erst Selbstständig gemacht da kann doch keiner von mir erwarten das ich hier hohe gewinne einfahre???
außerdem habe ich nichts gelernt, welche stelle würde ich wohl bekommen wo ich nur ansatzweise soviel verdienen würde das ich gut und gerne 600 Euro bezahlen kann ?
was soll die vermögungsauskunft bringen ?? ich gebe die gleichen unterlagen dem gerichtsvollzieher ?!
mir geht es um den schufa eintrag und um nix anderen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 16:05
(@superpapa)

hahah der war gut, ich soll mir also jeden monat 600 Euro leihen ?????

Wenn das so ist, Du also voraussiehst, dass Du künftig jeden Monat das Budget mit 600 Euro strapazierst, wie kommst Du dann überhaupt auf die Idee einer Selbständigkeit?! Das holt Dich doch immer wieder ein.
Die Möglichkeiten hat midnightwish Dir aufgezählt. Wenn Dir das nicht schmeckt, verabschiede Dich von Deiner Geschäftsidee.  

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 16:05
(@coco35)
Schon was gesagt Registriert

*vollquoting gelöscht*

das ist so nicht richtig
ich habe die benötigten unterlag zeitnah dahin geschickt, und die glauben mir einfach nicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 16:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal.

Das Problem ist nicht gestern enstanden, sondern vor wohl mindestens 72 Monaten.

Ohne dass du auf Fragen antwortest wird dir hier niemand helfen können.

Wie lange und in welcher Höhe wurde der Unterhaltsvorschuß gezahlt?

Wann hast du einen Titel unterschrieben?

In welcher Höhe hast du dich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet?

Aufgrund welcher Unterlagen/Einkommenssituation wurde der Titel erstellt?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2015 16:08