Hallo,
bin neu hier und konnte leider über die Suchfunktion nichts passendes finden.
Bei meiner Scheidung vor 2 Jahren wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, bei dem der Umgang mit meinen beiden Söhnen (jetzt 9 und 11 Jahre alt) und der Unterhalt tituliert wurde. Obwohl ich lt. JA nicht zahlungsfähig war bzw. bin wurde ein KU von 280 € im Urteil festgesetzt weil der Richter fiktives Einkommen unterstellt hat.
Im Urteil steht: "Sollte sich das Einkommen des Antragstellers (das war wohl ich) nach oben hin verändern, ist er gegenüber der Antragsgegnerin (meine Ex, allerdings steht ein anderer Vorname im Urteil!!!) darüber auskunftspflichtig." Im Urteil wird nirgendwo mein Gehalt erwähnt (es wurde ja auch nicht berücksichtigt). Ich weiß dass ich der KM alle 2 Jahre nach Verlangen Auskunft über mein Einkommen geben muss und rechne jeden Tag mit ihrer Aufforderung zur Offenlegung.
Was will sie mit der Auskunft erreichen? Selbst wenn sich mein Gehalt um 1000 € erhöht hätte (ist leider nicht der Fall) hätte sie doch keine Basis um herauszufinden um wieviel Prozent sich mein Gehalt erhöht hat, oder? Wie könnte sie eine Abänderungsklage begründen? Fängt sie überhaupt etwas mit dem Titel an? Schließlich steht ein anderer Name darauf.
Sie erhält zusätzlich Unterstützung von der Unterhaltsvorschusskasse (keine Ahnung wie viel). Muss ich damit rechnen dass die UVK irgendwann mit einer fünfstelligen Forderung auf mich zukommt?
Ich habe damals PKH bekommen, ohne Ankündigung von Ratenzahlungen. Kann die PKH irgendwann zurückgefordert werden, z. B. in 10 Jahren wenn ich vielleicht keinen KU mehr zahle und dadurch ein bisschen Geld mehr habe?
Im Urteil wurde festgelegt dass ich die Kids einmal im Monat um 10 Uhr BEI DER MUTTER abzuholen habe. Ist es dann ok wenn ich jedes Mal die beiden bei der Oma abhole und trotz gemeinsamem Sorgerecht weder Zeugnisse noch sonstige Auskünfe über die Kinder bekomme?
Viele Fragen auf einmal, sorry, aber ich hoffe ihr könnt mir zu dem ein oder anderen etwas sagen damit ich weiß was auf mich zukommen könnte. Mit einem Managerjob wäre das alles kein Problem, denn ich zahle gerne den KU wenn es irgendwie geht, aber ich muss mir leider die weite Fahrt zu den Kids mühsam zusammensparen.
Danke vorab für eure Meinungen.
Hallo,
das Urteil legt dir über die gesetzliche Mindestpflicht von 'alle zwei Jahre' hinaus eine aktive Auskunftspflicht auf, sofern sich dein Einkommen erhöht. Die Basis ist dabei unerheblich, es muss einfach nur höher werden als es zum Urteilszeitpunkt war. Was die KM mit dieser Auskunft erreichen will: feststellen, ob deine Unterhaltszahlungen bzw. deine Einstufung in der DT noch korrekt sind. Die UVK wird für Zeiten, in denen du nachweisbar nicht leistungsfähig warst, keine Nachforderungen erheben. Wegen der PKH kann dir irgendwann eine Ratenzahlungsaufforderung ins Haus flattern. Du wirst ggf. länger als 10 Jahre KU zahlen, je nach Ausbildungsweg deiner Kinder. Wegen der Umgangsstory solltest du einen separaten Thread aufmachen. Und mit einem Managerjob hättest du ganz andere Probleme.
/elwu
Moin,
gerichtliche Vergleiche sind praktisch wie ein freiwilliger Vertrag zwischen den Parteien.
Alles was darin steht, haben die Parteien selbst so gewollt.
So auch die Festlegung eines fiktiven Einkommens.
Ob der Richter dich zu dem Vergleich gedrängt oder erpresst hat, kannst du nicht beweisen, da ja die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist.
Du wirst so einen Vergleich auch nur wieder los, wenn konkrete Öffnungsklauseln drin stehen, oder ein Richter der Meinung ist, eine Partei würde benachteiligt.
So etwas kommt aber in Deutschland nur vor, wenn eine Frau oder die Kinder benachteiligt erscheinen.
Sobald deine Ex also erneut zum Gericht rennt, wird der Richter einfach erneut drüber nachdenken, ob er dich zu mehr Unterhalt verurteilen oder erpressen soll.
Ob er das tut, ist nicht vorhersehbar.
Allerdings wirst du vermutlich erklären müssen, warum du so wenig verdienst und was du unternommen hast, um mehr zu verdienen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke schonmal für eure Antworten. Es handelt sich um einen Vergleich (kein Urteil). Stimmt, ich habe damals gezwungenermaßen dem Vergleich zugestimmt und offensichtlich schlecht verhandelt.
Nochmal die Frage zu einer eventuellen Gehaltserhöhung. Ist die Basis mein damaliges tatsächliches Gehalt oder mein fiktives Gehalt? Da im Vergleich keine Zahl genannt wurde haben weder meine Ex noch ich eine Basis.
Ich habe in 1/2 Jahr 300 Bewerbungen geschrieben und dann einen Job bekommen, bei dem ich für hiesige Verhältnisse normal verdiene (1.400 netto). Die Folge dieses Jobs sind Fahrtkosten von 300 € mtl.
Mir wurde damals die Nutzung eines Firmenwagens in Aussicht gestellt, dazu kam es aufgrund einer betrieblichen Umstrukturierung aber nie. Außerdem lebe ich in einer 25 qm Wohnung für 300 € warm 🙁 Ein Umzug macht keinen Sinn weil ich evtl. in den nächsten Jahren in eine nahe gelegene Zweigstelle versetzt werde.
Was mein Einkommen erheblich schmälert sind Darlehenszahlungen aus der Ehezeit, aus denen meine Ex sich erfolgreich herausgezogen hat. Dadurch mußte ich bereits eine EV abgeben.
Was mache ich wenn mein Bruttogehalt sich um 200 € erhöht? Ich versuche das zumindest beim Arbeitgeber durchzusetzen.
Ist der Vergleich überhaupt rechtens? Schließlich steht ein ganz anderer Vorname meiner Ex drin (z. B. Andrea anstelle von Alexandra).
Mit einer tatsächlichen Erhöhung würdest du zunächst mal dein fiktives Einkommen auffüllen.
Solange du also nicht mehr verdienst, als dir fiktiv sowieso schon angedichtet wurde ist das also zunächst mal kein Problem.
Andererseits bist du immer noch ne Ecke vom Mindestunterhalt entfernt und die Richter verfügen schon über einen ganzen Köchen an Maßnahmen, den Mindestunterhalt durchzusetzen.
Dir bleibt also nichts anderes übrig, als abzuwarten ob sie dich verklagt und dann den Richter von deiner Lage zu überzeugen.
Thats it.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
kleine Anmerkung meinerseits. Wenn du zur Auskunft verpflichtet wirst und dann eine neue Forderung ansteht, so nehme das als Chance den Vergleich weg zu bekommen.
Einen geschlossenen Vergleich bekommst du sonst nur sehr schwer los, da diese recht schwammig formuliert sind und extrem viel Spielraum für die Gegenseite bieten.
Ein Problem was du hast ist das Thema "Mangelfall". Solange du nicht in der Lage bist den Mindest KU zu zahlen, wird man immer recht erfinderisch sein, was das fiktive Einkommen angeht.
Warum Deine eheprägenden Schulden nicht anerkannt werden...mmh. ich hatte damals das Glück, dass trotz Mangelfall die ehelichen Schulden anerkannt worden sind.
Bei mir war damals allerdings die Problematik, dass ich mich via Vergleich zu einem KU Betrag habe verdonnern lassen. Als sich dann mein Gehalt abgesenkt hatte, wurde wiederum der KU nicht abgesenkt, da so argumentiert wurde, dass ich zum Zeitpunkt eines vergeleiches mit allen Möglichkeiten hätte rechnen müßte.
Als dann mein Gehalt gestiegen ist/war wurde dann der Vergleich für die Gegenseite sofort hinfällig und ich wurde dann zu einem hören KU verdonnert.
Ich möchte Dir daher folgende Ratschläge geben:
1.) Schließe niemeals einen VErgelich in Sachen Unterhalt
2.) Lasse alles im Urteil sauber ausformulieren, so dass im Nachhinein nichts hineininterpretiert werden kann
3.) Begrenze die Laufzeit auf das 18. Lebensjahr
4.) Neheme einen KU Titel nur mit Eurobetrag (statisch) nicht mit Prozenten (dynamisch)
Viel Glück
papi74
PS. Versuche eine langfristig geplante Umgangsregelung zu finden. So kannst du evtl. langfristig im voraus Bahntickets etc. erwerben...das schon ungemein den Geldbeutel.
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Der Vergleich existiert ja leider schon, daher kann ich da nichts mehr dran ändern (ohne Kosten wahrscheinlich erst recht nicht). Heute würde mir das sicher auch nicht mehr passieren. Oder denkst du es ist möglich dass ich das zur Unterhaltsfestsetzung unterstellte fiktive Gehalt in den Vergleich mit aufnehmen lasse? Das kostet doch sicher wieder.
Der Umgang wurde im Vergleich auch festgelegt: 1 x mtl. darf ich einen der beiden für 8 Std. sehen. Dann muss ich aber zwingend (lt. Vergleich) die Termine der Kids wahrnehmen, und dafür ist ein Auto notwendig weil ich sie zu Sportveranstaltungen, Kindergeburtstagen usw. fahren muss. Natürlich alles zum Wohl des Kindes! Ist schon geil wenn ein Richter der Meinung ist dass ein Tennistraining (jawohl, für so etwas hat man Geld und demnächst spielt man sogar Golf) wichtiger ist als der Umgang mit dem Vater. Bin also nur Taxifahrer an meinen Besuchstagen.
Ja, solche Justizverbrecher gibt es leider nicht zu selten.
Ist der noch zuständig?
Wohnen die Kinder noch dort?
Wie alt war der?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, er ist noch zuständig. Die Kinder wohnen noch dort. Keine Ahnung wie alt er war, aber er ist noch nicht im Ruhestand.
Hallo,
in dem Vergleich wirst du im nachhinein nichts mehr aufnehmen können. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, so steht bei die eine Gehaltsprüfung und und ggf. eine Forderung bezüglich mehr KU.
Wenn du dann zu diesem verdonnerst wirst, so nehme eine "Verurteilung" im Kauf. Dann achte darauf, dass du die bereits oben erwähnten Punkte mit reinnimmst.
Sollte dann die Verurteilung rechtskräftig sein, so verlangst du díe Herausgabe des Vergleiches. Wenn du dann diesen in der Hand hast, versuchst die eine neue Umgangsregelung zu erwirken.
Auf den Vergleich kann die Gegenseite sich ja dann nicht mehr stützen...den hast du dann ja schon... 😉
So hast du evtl. die Chance den Umgang auszudehnen, ohne dass man Dir vorschreibt was du tust.
Vg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Wenn ich verurteilt werde und dann erst danach die Herausgabe des Vergleichs fordere gehe ich doch ein großes Risiko ein, oder? Schlimmstenfalls bekomme ich den Vergleich nicht von meiner Ex zurück und habe dann Vergleich + Urteil an der Backe.
Wie umgehe ich einen Vergleich und bewirke ein Urteil? Einfach dem Vergleich nicht zustimmen und dann im worst case ein viel heftigeres Urteil in Kauf nehmen? Sorry, aber ich habe wirklich keine Ahnung von sowas.
Hallo,
wenn du zu einer höheren Summe "verknackt" wirst, dann geht das ja nur in Abänderung des Vergleiches. Sprich: entweder du versuchst gegen den vergleich vorzugehen oder Deine holde Ex macht das, mit dem Gedanken "ich will mehr". Solltest du dann ein Urteil kassieren, so kann du den alten Vergleich "zurückfordern". Es zählt dann der neue Titel.
Bei einem urteil hast du immer bessere Chancen bei evtl. eintretenden Veränderungen etwas für Dich zu machen. Die Chancen bei einem vergleich sind immer schlechter.
Mfg
papi74
PS. Den Vergleich muss die Gegenseite rausrücken..ggf. kannst du sonst auf Herausgabe klagen.
Wie bereits oben geschrieben, kannst du versuchen über die finanzielle Schiene den Vergleich zu kippen. Wenn das geschafft ist, dann bist du evtl. auch die nachteilige Umgangszeit los...
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.