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Bitte dringend um Hilfe bei Umgangs- und Unterhaltsrecht

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(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Dieses Forum läuft ja von selbst. Bin sehr beeindruckt. Vielen Dank an alle, die sich für unser Thema interessieren!!!!

Ihr schreibt, dass man evtl. bei dem Inhalt der Urkunde mitwirken kann. Was sollte unbedingt aufgenommen werden ? bzw. wie sollte die Formulierung sein.
Hat jemand eine Vorlage für eine solche Urkunde?

Wenn der SB wirklich auf 1.000 € steigt, wird dann z.B. die nicht vorhandene Miete ( wir wohnen in einer Wohnung das meinen Eltern gehört) vielleicht davon abgezogen? Wir zahlen zwar an meine Eltern, aber wir haben keinen Mietvertrag.... Falls wir einen solchen erstellen, haben meine Eltern widerum Nachteile beim Steuerjahresausgleich... Es ist aber auch echt wie verhext...

Wie gesagt, vielen lieben Dank an alle User, ich bin wirklich für Eure Hilfe sehr dankbar...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 20:13
(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt bin ich ratlos ????

Unterschreiben oder nicht unterschreiben ????  :knockout: :knockout: :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 20:16
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, ich würde dann 100 Euro zahlen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wenn er mehr bezahlen kann, dann zahlt er dementsprechend mehr. Aber einen Titel, Vergleich, oder sonstwas würde ich nicht diskutieren, das braucht er auch mit dem JA nicht.

Er zahlt dann das was er meint und gut ists.- für mich - aus.

Wenn er anderes meint, auch gut, aber das JA hat überhaupt nichts zum sagen in der Beziehung, auch wenn sie sich so aufspielen versuchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@suffering,

ein Unterhaltstitel ist ein Recht des Kindes und als solches einklagbar, auch wenn bislang regelmässig gezahlt wurde. Rein juristisch sogar dann, wenn freiwillig mehr als der Regelbetrag bezahlt wird. Und es werden sich durchaus Richter finden, die hier ein Urteil sprechen - nicht allein wegen des Betrages, sondern wegen der Rechtssicherheit in Form einer umgehenden Pfändbarkeit.

Er zahlt dann das was er meint und gut ists.- für mich - aus.

Wenn er anderes meint, auch gut, aber das JA hat überhaupt nichts zum sagen in der Beziehung, auch wenn sie sich so aufspielen versuchen.

Und Du übernimmst die Anwalts- und Gerichtskosten für Userin Sandra81 und ihren LG, falls das zuständige JA und/oder Gericht sich erlauben, sich nicht an Deine Empfehlung zu halten? Ein solcher Prozess ist nämlich schon verloren, bevor er überhaupt begonnen hat...

Manche "Tipps" sind nicht wirklich hifreich...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:28
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe es so gemacht und habe mir drohen lassen. Aber auch nach diesen Drohungen ging es weiter. Es kommt nicht darauf an was in den Gesetzen steht, sondern was aus ihnen gemacht wird, oder wie man sie sieht.

Einfach so, weil ein JA sieht das da etwas zutun ist, ist kein ausreichender Grund mal eben sich titulieren lassen zu müssen, auch wenn es wieder Rechtssprecher gibt die das so meinen.

Ein Kind hat ein Recht auf Unterhalt, schon klar, seh ich auch so, aber bei der Titulierung via JA wäre ich vorsichtig. Es gibt wohl die Instanz das Recht des Kindes in Sachen einer Titulierung einzuklagen, allerdings seh ich nicht den Sinn diesen vor dem JA zu beurkunden.

Weil das JA eh schnuppe ist wie es dem Kind geht, und weiters ein Gericht nicht den Umstand der Klage stattzugeben versucht wenn tatsächlich Unterhalt gezahlt wird. Also was soll der Terz?

Ein Recht wird nicht mit dem Recht befriedigt alles zu bekommen was an Rechtes Staat rechtens ist - wenn er zahlt, dann zahlt er und gut ists.

Nenne es Auslegung von Gesetzen. Und da kann ich aus eigener Erfahrung nur raten nichts zu unterschreiben.

Obschon ein gewisses Risiko dabei ist, aber dieses ist absehbar gering meines Erachtens.

Letzendlich sollte eh jeder das tun was er für richtig hält, das habe ich auch getan und bin damit gut gefahren.

Grad auch im Frontalkurs mit dem JA.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn der SB wirklich auf 1.000 € steigt, wird dann z.B. die nicht vorhandene Miete ( wir wohnen in einer Wohnung das meinen Eltern gehört) vielleicht davon abgezogen? Wir zahlen zwar an meine Eltern, aber wir haben keinen Mietvertrag.... Falls wir einen solchen erstellen, haben meine Eltern widerum Nachteile beim Steuerjahresausgleich... Es ist aber auch echt wie verhext...

Nein, keine Sorge. Erstens geht es überhaupt niemanden etwas an, wie Ihr die Wohnung finanziert.  Bei einer Haushaltsersparnis kanns nur darum gehen, ob durch das Zusammenwohnen Einsparungen erzielt werden (unter der Annahme, dass er sich ganz normal an den Wohnungskosten beteiligt).

Aber auch das ist nicht so einfach. Wird zwar gerne mit dem Stichwort  "Haushaltsersparnis" gewunken zur Einschüchterung, dabei gibt's das garnicht mehr, lies mal das hier:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-886.html

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

suffering:

Grad auch im Frontalkurs mit dem JA.

Vielleicht soltlest du dich gerade deshalb etwas zurückhalten und nicht deinen Klinsch versuchen auf andere zu übertragen, die noch nicht so kundig sind und dann gehörig auf die Nase fallen. Klar kann man es auf einen Prozeß ankommen lassen, dazu hab ich ja schon was geschrieben. Nur das Urteil freut meist nur die Mutter.

Weil das JA eh schnuppe ist wie es dem Kind geht, und weiters ein Gericht nicht den Umstand der Klage stattzugeben versucht wenn tatsächlich Unterhalt gezahlt wird. Also was soll der Terz?

Falsch. Das Gericht sieht es nunmal anders. Wenn bisher KU gazahlt wird heißt das ja nicht, das der KU auch im nächsten Monat noch kommt. Dann muß erst mühsam eingeklagt werden und der Staat muß in Vorschuß gehen. Das Kind hat nunmal eine Recht auf einen Titel, der die sofortige Vollsztreckung beinhaltet, falls diesem Titel nicht Folge geleistet wird.

IMO ist die Diskussion hieraber auch überflüssig. Das JA zahlte bisher Unterhaltsvorschuß und schon daraus ergibt sich, das sie das Recht auf Auskunft haben. Und, auch wenn du anderer Meinung bist, man muß es sich nicht unnötig schwer machen und zudem noch Geld verscheludern das eh nciht da ist in dem man es auf einen völlig unsinnigen Prozeß ankommen lässt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.06.2007 20:45
(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

ich kann es nur noch einmal wiederholen: VIELEN DANK FÜR DIE GANZEN GUTEN RATSCHLÄGE !!!

Wir sitzen hier gerade zu zweit und lesen Eure Antworten und sind nur noch begeistert und die Hoffmnung auf ein bißchen Gerechtigkeit kommt auch langsam wieder !!!

Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass wir bwz. er den Titel unterzeichnet. Sollte er im Winter arbeitslos werden (Baugewerbe) fällt aber weiterhin die vereinbarte Höhe an oder? So wie ich das verstanden habe ist eine Änderung nur mit Klage möglich. Dann paßt das Ganze aber wieder nicht mit SB zusammen oder ??? Ich meine, der Betrag wäre nicht das Problem aber irgendwie widerspricht sich das Ganze doch in sich oder ???

Wie sieht es eigentlich mit den Unterhaltsvorschußleistungen die gezahlt wurden ? Wollen die darüber auch noch einen Titel ?? Da wird doch bestimmt was kommen, das er nachzahlen soll ! (????????  :question:)

Ihr bringt mich auf immer neue Fragen, da ihr so tolle Antworten gebt, die auch ein normaler Mensch versteht ... THANX

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 21:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Baugerwerbe? au ja, der KU wird auch in der Höhe fällig solange die Arbeitslosigkeit noch keine 6 Moante beträgt udn auch dann müßte auf Abänderung geklagt werden.

Wie sieht es eigentlich mit den Unterhaltsvorschußleistungen die gezahlt wurden ? Wollen die darüber auch noch einen Titel ?? Da wird doch bestimmt was kommen, das er nachzahlen soll ! (??  )

Wie kams zu dem Vorschuß. Wurde da auch Auskunft von ihm verlangt und wurde seine leistungsunfähigkeit festgestellt? Versuchen werden sie sicher eine rückwirkenden Titel. Aber das muß man dann niczht mitmachen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.06.2007 21:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sandra,

im Unterhaltsrecht gibt es den Begriff der "gesteigerten Erwerbsobliegenheit", Das bedeutet, dass ein Unterhaltspflichtiger im Prinzip jede zumutbare Arbeit annehmen muss, um zumindest den Regelunterhalt seines Kindes sicherzustellen. Zur Einkommensberechnung wird übrigens nicht die jeweilige monatliche Auszahlung hergenommen, sondern das gesamte Jahreseinkommen durch 12 geteilt. Deshalb muss man einen Titel auch nicht alle paar Monate ändern.

Die Winter-Arbeitslosigkeit im Baugewerbe ist ein vorhersehbares Ereignis, auf das man sich vorbereiten kann. Warum also sich nicht rechtzeitig um einen saisonalen Ersatz-Job kümmern, beispielsweise in der Gastronomie oder bei einer Zeitarbeitsfirma? Kinder kosten auch im Winter Geld...

Ganz abgesehen vom Betrag hat ein solcher Titel auch eine psychologische Komponente: Dein LG hat dadurch das Gefühl, seiner Verantwortung für sein Kund auch irgendwie gerecht zu werden. Und allfälligen Dummschwätzern, speziell aus dem familiären Umfeld, ist die Möglichkeit genommen, dem Kind (später) einzureden "Dein Vater hat nie was für Dich getan..."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 04.06.2007 21:17




(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

@nightwish: Es wurde immer  Auskunft verlangt und immer festgestellt, dass kein Einkommen vorhanden ist ! Also können wir davon ausgehen, dass
                       da  nichs  mehr kommt oder ??? Und wenn ja ist man nicht gezwungen einen Titel zu unterzeichen (?)

naja gut, selbst wenn er arbeitslos wird sind es ja allerhöchstens bei 1000 netto (vorbehaltlich neue Reform Juli) 110,00 €. Es geht ja auch nicht darum, dass wir uns vor jeglichen Zahlungen drücken wolen, es ist nur so das es der KM auch nicht gerade schlecht geht und wir einfach vermeiden wollen, dass mein LG hier einen Titel nach dem anderen unterzeichnen muß....

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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 21:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also auf die Reform würde ich nun wirklich nicht hoffen. Einen Titel für die Vergangenheit, so jemand auf diese IDee kommt, muß er nicht unterschreiben. Einen für die Zukunft wird er früehr oder später unterschreiben müssen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.06.2007 21:23
(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe mich gerade mal bei dem Thema "Unterhaltsrechtsreform" umgeschaut. Kann man es überhaupt in meinem Fall sagen, dass es besser wäre eine evtl. neue Reform ab 1. Juli abzuwarten ???

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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 21:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sandra,

vorerst wird es die Reform zum 1. Juli nicht geben. Das OLG hat kürzlich gerügt, das durch die Begrenzung des BU Nichteheliche Kinder schlechtergestellt werden als eheliche. In welche Richtung sich der Gesetzgeber nun bewegen wird. Die EU-Dauer begrenzen oder die BU-Dauer hochsetzen das weiß noch keiner. Was sicher ist, ist das die Reform in der jetztigen Form nicht kommen wird und das sie auch nicht zum 1. Juli kommen wird. Ich würde sogar wagen zu vermuten, das die Reform noch so lange auf sich warten lässt, das dein LG darauf nicht warten und hoffen kann. Wobei die eigentliche Reform ja eher auf der Eben des Unterhalts der Erwachsenen stattfindet.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 04.06.2007 22:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

naja gut, selbst wenn er arbeitslos wird sind es ja allerhöchstens bei 1000 netto (vorbehaltlich neue Reform Juli) 110,00 €. Es geht ja auch nicht darum, dass wir uns vor jeglichen Zahlungen drücken wolen, es ist nur so das es der KM auch nicht gerade schlecht geht und wir einfach vermeiden wollen, dass mein LG hier einen Titel nach dem anderen unterzeichnen muß....

5% Werbungskosten (=50 Euro) gehen mindestens ab, es sind also höchstens 950-890=60 Euro, und dass aber auch nur bezogen auf den derzeitigen Selbstbehalt, und der MUSS zum Juli neu bestimmt werden, also möglicherweise ist er auch weiterhin nicht KU-Pflichtig. Zögert es einfach bisschen raus, in den nächsten Wochen (eigentlich in den nächsten Tagen) muss sich das BMJ äussern.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2007 12:35
(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Danke Pappasorglos...!!!

Hierzu habe ich noch eine Frage. Wenn er seine Unterlagen immer vorlegt und festgestellt wird, dass er aufgrund des geringen Einkommens weiterhin keinen vollen Unterhalt zahlen kann, wird das Amt dann irgendwann, wenn er zahlen kann, Rückforderungen verlangen ????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2007 15:20
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