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Bitte dringend um Hilfe bei Umgangs- und Unterhaltsrecht

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(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin ganz dringend auf Hilfe angewiesen.

Mein derzeitiger Lebenspartner hat ein Kind aus einer vorangegangenen Beziehung. Bisher haben wir die Kleine (2,5 Jahre) alle drei Wochen regelmäßig bei uns und es klappt auch mit mir wirklich hervorragend. Bisher hatte mein Partner keine Möglichkeit Unterhalt zu leisten, weil kein Einkommen vorlag. Nun hat er seit März eine Tätigkeit, bei der er 1.000 € netto im Monat verdient. Natürlich möchten wir für die kleine nun Unterhalt bezahlen.

Zur Sachlage:
Er hat damals beim Standesamt die Vaterschaft anerkannt.
Die Vorschusskasse hat bisher einen Betrag von 127,00 an die KM geleistet!
Andere Leistungen außer das Geld für die Tagesmutter (da die Mutter wieder Vollzeit arbeitet) werden nicht geleistet !

Jetzt ist natürlich das Jugendamt auf uns zugekommen und möchte die wirtschaftlichen Verhältnisse meines Partners offen gelegt bekommen. Da ich immer nur lese, dass das JA nicht wirklich hilfreich in solchen Sachen ist, haben wir uns darauf verständigt, dass wir uns in einer schriftlichen Vereinbarung auf Unterhalt (130 €) und Umgangsrecht einigen.

Meine Frage nun: Ist das rechtens am JA vorbei zu gehen? Wie muß so eine Vereinbarung aussehen, damit sie wasserdicht ist? Ist ein Betrag von 130,00 € soweit in Ordnung? Nach DDT müßte er ja nur 110,00 €  zahlen!

Bitte antwortet mir schnell .... Die Sache eilt ein bißchen... VIelen Dank im Voraus

PS: Der Vater wohnt ca. 150 km vom Kind entfernt !!!

OK, nehmen wir diese kuriose Vereinbarung mal raus. Mir liegt viel daran, dass diese Urkunde vom JA nicht unterzeichnet werden muss. Ich habe bereits öfter gelesen, dass man sich mit dieser Unterschrift der KM sozusagen aushändigt. Gibt es verschiedene Arten dieser Urkunden? Wer kann mir dazu einen Rat geben?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 16:15
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe nicht wirklich große Ahnung davon, aber eines rate ich euch auf jeden Fall: sucht einen Anwalöt auf, bevor ihr so eine Vereinbarung in die Welt setzt! Z.B. die Formulierung in § 2 halte ich für nicht tragbar; danach soll der KV auch dann keinen höheren Unterhalt zahlen, wenn er mal mehr Geld verdient? Das kann nicht sein..... allein das wird einen Anwalt der gegenseite davon überzeugen, dass dein Freund hier versucht, die KM über den Tisch zu ziehen.... Mehrbedrafr und Sonderbedarf vorweg für die nächsten 15,5 Jahre auf die KM abzuschieben wird genausowenig funktionieren, glaube ich.
Und auch cder Anspruch, das der KV sein Kind alle drei Wochen sehen darf - was soll das bezwecken? Übertrieben dargestellt fährt sie alle drei Wochen mal mit dem Kind im Auto bei euch vorbei, dann hat er sein Kind gesehen. Die Fomrulierung ist da ganz sicherlich auch in eurem Interesse noch zu ändern - wie gesagt; am besten holt ihr euch dazu professionelle Hilfe! Auch wenn es Geld kostet....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 16:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Allein schon §2 und 4 dürften nicht durchsetzbar sein, da gegen jede gesetzliche Grundlage.

Unterhalt ist je nach Leistungsfähigkeit zu leisten. es kann kein Fixbetrag für die nächsten 18 Jahre festgelegt werden .Das ist schlicht und einfach unzulässig.

Und auch § 6 und 7 sehe ich eher kritisch, da Sonder- bzw. Mehrbedarf durchaus u.U. auch vom Vater mitzutragen ist.

§ 5 finde ich auch daneben. Das würde bedeuten das er in Zukunft sein Kind immer nur alle 3 Wochen sehen darf. Da steht nichts von Dauer dieser Umgänge, außerdem schießt er sich selbst ins Knie falles er sein Kind später mal öfter oder auch mal in den Ferien sehen will.

§ 3 verstehe ich absolut nicht. Das KG steht ihr eh vollständig zu, wenn er weniger als den Mindestbetrag als KU zahlt und wird bis Stufe 6 der DDT anteilig abgezogen. Auch mindert das KG auf keinen Fall einen etwaigen Anspruch auf BU der Mutter.

Klar könnt ihr solche Dinge am JA vorbei mit der Mutter ausmachen. Da aber derzeit das JA zahlt wird er um eine Auskunftserteilung nicht rumkommen.

Alles in allem ein ziemlich unausgegorener Vertrag, der mit Sicherheit so nicht von einem Anwalt aufgesetzt werden würde und der wahrscheinlich deinem Freund von einem Richter um die Ohren gehauen wird, falls die KM oder das JA klagt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 16:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sandra,

ich habe Deinen Entwurf gerade mal quergelesen; die Unterhaltsexperten werden sicher noch was dazu sagen.

Sicher ist jedoch schon beim Querlesen: Deine Paragraphen 2, 6 und 7 werden nicht funktionieren; man kann solche Dinge nicht beschränken oder ausschliessen. Kindesunterhalt richtet sich IMMER nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und kann nicht privatvertraglich auf eine bestimmte Summe begrenzt werden. Analoges gilt für Sonderbedarf, Schulgeld etc.

Und Paragraphen wie die Nr. 5 sollte man schon ein bisschen exakter hinsichtlich Ort und Zeit formulieren; "alle drei Wochen" ist mit einem 10-minütigen Kontakt zu erfüllen. Und wenn Madame ans andere Ende der Republik umzieht, hilft Deinem LG eine solche "Umgangsvereinbarung" auch nicht viel  - dann darf er, aber er kann sich's nicht leisten.

Um das Jugendamt werdet Ihr nicht herumkommen; zumindest nicht mit der Begründung "wir haben das alles privat geregelt". Und da man von 100 EUR im Monat kein Kind grossziehen kann, werden weiter staatliche Leistungen für dieses Kind fällig; auch das kann man nicht aushebeln - es wäre ein so genannter "Vertrag zu Lasten Dritter".

In Summe: Dieser "Vertragsentwurf" ist wenig bis nichts wert. Und wenn die Mutter dieses Kindes ihre fünf Sinne beisammen hat, wird sie sich hüten, sowas zu unterschreiben.

Grüssles
Martin

edit: Wie ich gerade sehe, haben sich zwei Co-Schreiber meinen Ansichten angeschlossen...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 16:33
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Frage nun: Ist das rechtens am JA vorbei zu gehen? Wie muß so eine Vereinbarung aussehen, damit sie wasserdicht ist? Ist ein Betrag von 130,00 € soweit in Ordnung? Nach DDT müßte er ja nur 110,00 €  zahlen!

Wieviel er zahlen muss hängt auch von den Werbungskosten ab (mindestens 5%), von Weihnachts/Urlaubsgeld und ob man eine Haushaltsersparnis durch Euer Zusammenleben (?) unterstellt. Ausserdem verursachen 150km auch erhebliche Umgangskosten. Also lasst doch das Jugendamt was rechnen und stellts wieder hier ein, um prüfen zu lassen, ob sie sich verrechnet haben (sowas tun die).

So einen Vertrag halte auch ich für ziemlich zweifelhaft.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 16:43
(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Meinungen und Ratschläge. . . :thumbup:

Hat jemand einen Tipp, wie wir in diesem Fall am besten verfahren können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 16:43
(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Also lasst doch das Jugendamt was rechnen und stellts wieder hier ein, um prüfen zu lassen, ob sie sich verrechnet haben (sowas tun die).

Gegenfrage:

Aber wenn das JA die ganze Sache errechnen läßt, dann wird er um die Unterschrift dieser Urkunde nicht mehr herumkommen oder? Das Ganze wollten wir ja eigentlich vermeiden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 16:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So wie ich es deute besteht eine beistandschaft beim JA. Lasst es sie ausrechnen und dann hier oder von einem Anwalt prüfen. Das JA wird sowieso eine Unterschrift fordern, notfalls per Klage. Genauso wie er zur Auskunft verpflichtet ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 17:03
(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, bin noch ein Frischling hier im Forum...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 17:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich will dir nicht zu nahe treten:

wie ich hier am besten weiter verfahren soll..

Du gar nicht  😉 Das muß schon dein LG tun.

Na ja umstritten weniger. Denn das Kind hat das Recht auf diese Titulierung und das wird zur Not eben per Gericht durchgesetzt.

Wichtig bei so einer Beurkundung: Eine Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr ders Kindes und möglichst ein statischer Titel, der einen Festbetrag nennt. Meist wollen die MA das nicht tun, dazu sind sie aber verpflichtet. Trotzdem kann dann natürlich alle 2 jahre geprüft werden, ob nicht mehr KU gezahlt werden kann.

Und was dir jaschon geschrieben wurde: Vin einem Anwalt gegenprüfen lassen, bevor irgendwas unterschrieben wird.

Tina

P.S.: Eine Situaion wird nicht dadurch besser das man sie in verschiedenen Threats beantwortet haben will. Lass es alles in einem, dann wird es für uns alle auch übersichtlicher.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 17:15




(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber wenn das JA die ganze Sache errechnen läßt, dann wird er um die Unterschrift dieser Urkunde nicht mehr herumkommen oder? Das Ganze wollten wir ja eigentlich vermeiden...

Sie können ihn nicht zu einer Unterschrift zwingen, aber sie können klagen, und wenn die Klage fundiert ist, dann könnte Dein LG die Kosten für die Klage tragen müssen. Also ob er das dann unterschreiben sollte, hängt davon ab, ob es fundiert ist, und das ist es bei JAs erfahrungsgemäss nicht immer. Manchmal rechnen sie auch einfach garnicht, sondern legen einfach eine Urkunde über den Regelsatz vor. Und die auch noch dynmaisch. Und sowas unterschreibt man dann nicht.

Eine dynamische Urkunde unterschreibt man sowieso nicht, zumindest nicht bei knappen Einkommensverhältnissen, weil das muss man auch nicht, man hat Anspruch auf eine statische Urkunde, auf der eine feste Zahl steht.

Das ist Regel Nr. 1, keine dynamische Urkunde unterschreiben.

Regel Nr. 2 ist, korrekt rechnen. Werbungskosten sind Kosten und kein Einkommen. Umgangskosten sind auch Kosten, und die sind zwangsläufig. 150km einfach alle 3 Wochen kosten 128 Euro pro Monat.
Klar, wenn es deswegen 150km sind, weil Ihr zusammengeszogen seit, kann man das vielleicht gegen sie Haushaltsersparnis gegenrechnen, aber Haushaltsersparnis ja und Umgangskosten nein wäre ein Grund, nicht zu unterschreiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 17:29
(@sandra81)
Schon was gesagt Registriert

Super, Ihr seid Klasse....  :thumbup:

Jetzt sind wir doch schon mal ein Stück weiter:
1. Also die außergerichtliche Vereinbarung mit der Mutter können wir uns schenken.. JA wird eh auf Urkunde bestehen.
2. Keinen dynamischen Titel unterschreiben, nur statischen und auf das 18. Lj beschränken lassen.

Hab ich Euch so richtig verstanden ???

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 17:35
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Regel Nr. 1: keine dynamische Urkunde unterschreiben.
Regel Nr. 2 ist, korrekt rechnen.

Einen hab ich noch:

Regel Nr. 3: Nicht 3 Wochen vor Ablauf der Regelbetragsverordnung einen Titel unterschreiben, wenn zu erwarten ist, dass der Selbstbehalt steigt (zum 1. Juli)

Es funktioniert nämlich so: hat man einen Titel an der Backe und steigt der Selbstbehalt durch eine neue Regelbetragsverordnung, ist das noch kein Grund für eine Abänderung. Man geht einfach davon aus, dass die Steigerung des Selbstbehalts und die Gehaltssteigerung schon irgendwie synchron gehen. Da ists natürlich besser, man berechnet den Titel kurz nach einer Anpassung des Selbstbehalts statt kurz davor.

Weiss eigentlich irgendwer was neues zu der neuen Verordnung? Ich meine gehört zu haben, dass der Selbstbehalt auf 1000 Euro steigt?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 18:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weiss eigentlich irgendwer was neues zu der neuen Verordnung? Ich meine gehört zu haben, dass der Selbstbehalt auf 1000 Euro steigt?

Tja sorgloser Papa. Das einzige was wir hier alle wissen. Die Unterhaltsreform wurde vorläufig gestoppt. Wann und wiees weitergeht, da schau mal in die Foreneigene Kristallkugel. So wie es jetzt aussieht, wird es zum 1. Juli keine Gesetzesänderung geben und damt auch erstmal wohl keine Erhöhung des SB und wohl auch keine neue DDT, die ja mit Inkrafttreten der Reform auch wieder abgeändert werden müßte, da sich die Berechnungsgrundalge ändert.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 18:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So wie es jetzt aussieht, wird es zum 1. Juli keine Gesetzesänderung geben und damt auch erstmal wohl keine Erhöhung des SB

Nach übereinstimmenden Gerüchten wird es eine neue Regelbetragsverordnung geben, siehe:

http://forum.isuv.de/thread.php?threadid=45022

und

http://www.abgeordnetenwatch.de/josip_juratovic-650-5717--p468.html

Der SB muss dabei auch steiegen, nicht nur der KU. Wenn nicht auf 1000 Euro, dann doch zumindest um 6%, wie in der letzten Runde. Ich bin ernsthaft der Meinung, dass man eine KU -Titulierung im Mangelfall mit Hinweis auf die ausstehende Regelbetragsverordnung verzögern darf und soll. Die Jugendamts - Mitarbeiter sind zur Zeit genauso ratlos wie wir (siehe den ISUV-Artikel) und sie werden wohl kaum in den nächsten 3 Wochen klagen, wenn man mit Hinweis auf die Unklarheit noch abwartet.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 19:44
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry, aber wieso muss man bein JA überhaupt einen Titel unterzeichnen? Gar nichts unterzeichnen, wozu auch - schon gar nicht beim JA. Vaterschaftsanerkennung geht beim Standesamt -aus.-....

Letzters ist eh vom SA ausgegangen, also okay soweit. Nichts beim JA unterschreiben, einen Betrag überweisen und gut ists, das JA kann einen NICHT zwingen etwas zu unterschreiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 19:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@suffering:

Sorry, aber wieso muss man bein JA überhaupt einen Titel unterzeichnen? Gar nichts unterzeichnen, wozu auch - schon gar nicht beim JA. Vaterschaftsanerkennung geht beim Standesamt -aus.-....

das ist im Zweifelsfall ein schlechter Ratschlag: Beim Jugendamt kann man weitgehend selbst bestimmen, was im Titel steht. Wenn das verweigert wird, kann der (freiwillige) Titel durch ein Gerichtsurteil ersetzt werden - und da steht dann drin, was andere drinstehen haben möchten.

Revolution kann was Feines sein - dann aber bitte mit Köpfchen und nicht nur aus Trotz.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, aber wieso muss man bein JA überhaupt einen Titel unterzeichnen? Gar nichts unterzeichnen, wozu auch - schon gar nicht beim JA.

Tja, gute Frage. Unbestreitbar hat nunmal das Kind ein Recht auf einen, von wem auch immer titulierten Schrieb, der den zu zahlenden KU aufgrund der aktuellen Zahlen festlegt. Richtet die KMeine Beistandschaft beim JA vertritt das JA das Kind in Sahen KU. Genausogut könnte natürlich auch ein RA beauftragt werden. Wenn man sich einig ist kann man sowas auch von einem Notar schreiben lassen, unterschreiben und von ihm beglaubigen lassen. Unterschreiben beim JA muß natürlich niemand etwas. Dazu kann das JA auch niemanden zwingen, aber was wird damit gewonnen? Dann wird das JA klagen und Recht bekommen und der Titel wird eben in Form eines Urteils schwarz auf weiß zu Papier gebracht. Vor Gericht aber sind statische Titel und eine Begrenzung auf das 18. Lebenjahr eher unüblich.

Und suffering: Es geht nicht um eine Vaterschaftanerkennung, die ist längst erfolgt und auch überhaupt nichtstrittig. Es geht um den zu leistenden KU.

Tina

Ok, Martin war schneller  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:03
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Sky, hatte ich auch schon editiert. Strittig kann aber nicht sein wenn man Unterhalt zahlt in einer gewissen Summe X. Das JA klagt nicht, oder in 99.8% nicht wenn der Schuldner zahlt, erzielt das JA einen Titel - Kopfschuss.

Ich würde anraten zu zahlen und das bei dem derzeitigen Einkommen von 1000€  enspricht das salopp 100 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Nichts unterschreiben

Weiters kann man sehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:08
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

@suffering:
das ist im Zweifelsfall ein schlechter Ratschlag: Beim Jugendamt kann man weitgehend selbst bestimmen, was im Titel steht. Wenn das verweigert wird, kann der (freiwillige) Titel durch ein Gerichtsurteil ersetzt werden - und da steht dann drin, was andere drinstehen haben möchten.

Revolution kann was Feines sein - dann aber bitte mit Köpfchen und nicht nur aus Trotz.

Just my 2 cents
Martin

Revolution ist aber auch wenn ich bei gehe und zahle und mich jemand klagen weil ich nicht zahle, gell? Und da liegt der Hund begraben.

Das hat nichts mit Revoluzzer, oder so zutun, sondern im Kern damit, das dort kaum ein Richter zu finden sein wird, wenn gezahlt wird.

Und dazu braucht man auch das JA nicht, es sei denn, man legt sich damit an und unterschreibt.

Einen Titel.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:12




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