Wurde 1994 geschieden,2Kinder,für die ich auch zahlte(Sohn,damals 6 J,Tochter 4).2000 zog mein Sohn (12)zu mir und meiner 2.Frau und ich einigte mich mit meiner Ex, daß jeder sich um das im Haushalt lebende Kind kümmert und keiner mehr zahlen muß.Mein Sohn bekam eine gute Ausbildung,ist inzwischen verheiratet.
Nun hat meine jetzt 20jährige Tochter eine Ausbildung begonnen und stellt Ansprüche nach der DT.Meine Ex lebt seit 11 Jahren in einer eheähnlichen Beziehung im Haus ihres Partners,hat ein Einkommen,das ca.50% meines Einkommens entspricht.
Meine Tochter war nach der Schule 400Euro-Jobberin,hat aber eine eigene Wohnung(wurde ja alles irgendwie staatlich unterstützt)
Kann es wirklich sein,daß ich, als der Besserverdienende,jetzt allein für meine Tochter aufkommen muß?
Gruß Hoffy2
Hi hoffy,
je nach Einkommen kann das durchaus sein. Wieviel will sie denn haben?
Da sie eine eigenen Wihnung hat ist ihr Bedarf bei 670 €. DIe DDT spielt hier sozusagen keine Rolle mehr, da sie einem Studenten gleichgestellt wird.
Von diesen 670 € ist zum einen das volle KG mit 184 € abzuziehen. Wenn das KG einer der Eltenteile bekommt muß diser es an das Kind auszahlen bzw. das Kind kann auch einen Antrag stellen d,as das KG ihr direkt überwiesen wird.
Zum anderen wir das Nettoausbildungseinkommen der Tochter um 90 € reduziert und der Rest ebenfalls von den 640 € abgezogen. Dadurch bleibt meist nicht mehr viel an Bedarf.
Wenn bei der KM (und auch bei dir) der SB von 1150 € gewahrt bleibt würdest du 2/3, die KM 1/3 der Restsumme zahlen. Wenn die KM wengier als diese 1150 € hat, bist du wohl leider alleine zuständig.
Die Lebensverhältnisse der KM spielen keine Rolle, da es ggü der Tochter für euch beide keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
Wenn bei der KM (und auch bei dir) der SB von 1150 € gewahrt bleibt würdest du 2/3, die KM 1/3 der Restsumme zahlen.
Äh, wirklich? Gab's da nicht die fiese Regelung, dass erst der Selbstbehalt abgezogen und dann gequotelt wird? Will sagen, i.d.R. geht's für denjenigen, der doppelt so viel verdient wie der andere, deutlich schlechter aus als im Verhältnis zwei Drittel / ein Drittel!
Beispiel: Er 3.000 Euro, sie 1.500 Euro. Nach Abzug des Selbstbehaltes von 1.150 Euro bleiben bei ihm 1.850 Euro, bei ihr 350 Euro; Aufteilung somit im Verhältnis von 1.850 Euro zu 350 Euro, oder in Prozent angegeben: Er zahlt ca. 84%, sie zahlt ca. 16% ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.