bin mal wieder da
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

bin mal wieder da

 
(@bison100)
Schon was gesagt Registriert

also
ich bin 01.08.12 ausgezogen. am 06.08.12 schreiben von anwalt unterhaltszahlung, jugendamsurkunde, trennungsjahr seit 08/11 obwohl erst 07/12.
frage muß ich diese jugendamtsurkunde wirklich machen?

gruß bison100

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2012 00:08
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

frage muß ich diese jugendamtsurkunde wirklich machen?

Nein

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2012 00:42
(@bison100)
Schon was gesagt Registriert

hi

warum muß ich ewentuell die jugendamtsurkunde nicht annehmen?

bison 100

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2012 02:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI,

die KM hat natürlich Anspruch auf einen Titel gegen Dich. Du kannst diesen Titel aber auch selber erstellen. Bzw. darauf achten, dass auch eine Befristung auf den 18. Geburtstag mit eingebracht wird. Frag bitte auch in Zukunft hier nach, BEVOR Du irgendetwas unterschreibst. So kann man unter Umständen noch Schaden vermeiden. Gruß Ingo

Lies dazu auch noch mal den Trennungs-Faq: www.trennungs-faq.de

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2012 02:09
(@bison100)
Schon was gesagt Registriert

hallo Leute

ich habe vom Anwalt meiner Nochfrau die Aufforderung bekommen, eine Jugendamtsurkunde zu erstellen und Kindergeld zuzahlen.
Ich verdiene 1750,€ meine Tochter wird im November 12. Mit der Jugendamtsurkunde habe ich schon rausgefiltert, das es beim Notar auch geht und gerechter ist.
Beim Kinderunterhalt bin ich mir aber noch nicht schlüssig. Der Anwalt stuft mich mit 110%ein. In der Düsseldorfer Tabelle aber nur 105%. Meine Frage ist, kann das so richtig sein? Und sollte man dieses einfach so hinnehmen?

gruß
bison100 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 13:34
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo bison,
vielleicht stuft der RA Dich bei 110% ein, weil die DDT für 2 Unterhaltsberechtigte gilt. Bei nur einem, besteht die Möglichkeit der Heraufstufung.
Zahlst Du Unterhalt an Deine Nochfrau, sind die € 1750 bereinigtes Netto?

Grüße Friese

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 13:49
(@bison100)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Friese

ich zahle kein Unterhalt an meine Frau und die 1750,- sind mal so und so , es kommt drauf an wieviel Urlaub oder Tagschicht habe. Also weniger oder geringfügig mehr Gehalt. Aber ich hätte noch eine andere Frage. Was heißt in der Kinderunterhaltszahlungberechnung " Berücksichtigungsfähige Schulden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 21:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. "Deine Geschichte" = Falsches Forum
2. Zusammengeführt mit bestehendem Topic
3. Kindergeld ? Du meinst Kindesunterhalt ?
4. Was hat sich seit der Antwort von Ingo vom 10.08.2012 geändert?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 21:13