Bin ich nun Inverzu...
 
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Bin ich nun Inverzug gesetzt KU ? Morgen RA Termin ..

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Auch wenn i.M. nichts neues, bin ich trotzdem gespannt wie ein Regenschirm, wie das weiter geht.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 04.04.2010 20:50
(@habnefrage)
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Hallo Zusammen ,

nachdem ich nun 3 Wochen nichts mehr von der Gegenseite gehört habe folgender Sachverhalt :
Wir haben vor 3 Wochen (es kam einfach nichts aber auch gar nichts Neues von der KM/RA) nun geschrieben Sie möge wenn Sie denn unbedingt wollte Klage einreichen. Bis dato keine Reaktion ..
Frage : Wie lange dauert denn so etwas im "Normalfall" ?
Gibt es dazu eigentlich überhaupt einen einzuhaltenden Zeitraum ? Ich nehme mal an nicht .?!

Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 05.05.2010 19:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was für ein Zeitraum?

Zwischen Klagedrohung und Klage?

Genauso wenig, wie zwischen Morddrohung und Mord.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2010 19:58
(@habnefrage)
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Hallo Beppo,

netter Vergleich *gg* .. also dann mal fröhlich weiter gewartet .. getreu dem Motto : laß Dich überraschen  ...
Mein RA hat nun auch erstmal eine Rechnung gestellt *seufzzz*
Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 05.05.2010 20:03
(@habnefrage)
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Hallo liebe Sachkundige und Interessierte,

nun ist sie da - der Antrag auf Prozeßkostenhilfe. In der Sache gleich - Differenz für 2008 & 2009 - aber teilweise anderer Darstellung:
- nun hat Ex immer nur alle 2 Jahre gefragt und die Sperrfrist eingehalten -
- immer -da Sie ja angeblich keine Unterlagen erhalten hat telefonisch immer nachgefordert zu habe - da muß nun der ehemalige Lebensgefährte und jetzige Ehemann ran ...
- für 2008 wird mir nun unterstellt KV pflichtversichert gewesen zu sein (bin aber ununterbrochen seit den '80er Jahren privat versichert und dafür gibt es dann auch Bescheinigungen ..
- ein Opferscenario wird aufgebaut : "Die Kindesmutter hat den jeweiligen Berechnungen des sich intellektuell überlegenen darstellenden Beklagten geglaubt " *gg* und
- .. "die vom Beklagten regelrecht "schwindelig" gerechnet wurde hat auf die Richtigkeit der Angeben vertraut" ....
erstaunlicher Weise will der ExRA nun "nur noch" ca. 460 statt der geforderten 900 € aupergerichtliche Kosten

und das übliche : falls Ex verliert Vollstreckungsschutz (was ist das denn genau ?)
- die angeblich zustehenden Beträge haben sich auch Dank meines RA um gute 400 € verringert..

Nun was könnt Ihr mir denn nun in diesem Fall von "Treu und Glauben " (so RA) raten ..

Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2010 20:01
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Intessiert ja, sachkundig nein.

nun ist sie da - der Antrag auf Prozeßkostenhilfe. In der Sache gleich - Differenz für 2008 & 2009 - aber teilweise anderer Darstellung:

Ex hat PKH beantragt und begründet.

- nun hat Ex immer nur alle 2 Jahre gefragt und die Sperrfrist eingehalten -
- immer -da Sie ja angeblich keine Unterlagen erhalten hat telefonisch immer nachgefordert zu habe - da muß nun der ehemalige Lebensgefährte und jetzige Ehemann ran ...

Spricht sie damit auf die Inverzugsetzung an?, aber was hat der LG damit zu tun? Soll er das Bezeugen?

Kannst du mir das mal auseinanderlegen?(oder irgendjemand)

Gruss Wedi, etwas verwirrt

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Geschrieben : 19.05.2010 21:21
(@habnefrage)
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Hallo wedi,

Ex hat PKH beantragt und begründet.
Spricht sie damit auf die Inverzugsetzung an?, aber was hat der LG damit zu tun? Soll er das Bezeugen?

also : Da nun offensichtlich keine handfesten Beweise vorliegen (gibt ja auch keine) bezeugt Sie selber das ich von Ihr aufgefordert wurde (allerdings persönlich ohne Zeugen) und damit das irgendwie
glaubhaft klingt wird nun behauptet das Sie mir dann per Telefon weitere Aufforderungen "zuteil" hat werden lassen und das soll der LG(jetzt Ehemann) bezeugen...  :gunman:
Aber meine Frau hat auch zugehört und solche Gesprächsthemen waren nicht Gegenstand unserer Gespräche  :rofl2:
Ja und richtig erkannt es geht um die Inverzugsetzung ..

Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2010 21:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hii

"Treu und Glauben" (§242 BGB) besagt hier, dass wenn eine Forderung nicht zielstrebig verfolgt wird der Schuldner davon ausgehen kann, dass die Forderung nicht mehr erhoben wird und somit gegenstandslos ist.
Agrumentativ könntest Du darstellen, dass die gefestigte Lebensgemeinschaft bei der Ex (welche ja in eine Ehe gemündet hat) ausschlaggebend dafür war, dass Deine Ex die Forderung nicht weiter verfolgt hat. Dir liegen keinerlei schriftl. Aufforderungen für UH diesbezüglich vor, Telefonate oder anderweitige mündl. Mitteilungen haben nicht stattgefunden.

Das mit der KV sollte einfach belegbar sein. Nur wie kann sie wissen das Du pflichtversichert bist, wo sie keine Kenntnis Deiner EK-verhältnisse haben dürfte? Oder hatte sie Info's zum Jahr 2008?

Das Opferszenario zieht nicht, da ja keinerlei Kommunikation stattgefunden hat - ist also erlogen und erstunken.

Was will der RA denn da an aussergerichtl. Kosten? Etwa seine Bezahlung? Wofür?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 20.05.2010 14:27
(@habnefrage)
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Hallo Oldie,

Danke für die Argumentationshilfe zum Thema "Treu und Glauben" !
Das mit der KV ist barer Unsinn (habe gestern dann auch die Beitragsbescheinigung der privaten KV rausgesucht),
unglaublich was die Exe sich für einen Blödsinn ausdenkt *tztztztz*. Einblick hatte Sie in den letzten 12 Jahren garkeinen (solange sind wir nun geschieden) 🙂 !
Der gegnerische Anwalt hatte im ersten außergerichtlichen Schriftwechsel  gleichmal 900 € berechnet (aber nie erhalten von mir - mein RA hat die Berechnung auch nicht verstanden .. ) .. Nun soll das in der Klage eingebunden werden (da die beiden Kinder ja sonst zahlen müssten (getreu dem Grundsatz  außergerichtlich jeder zahlt seine Seite 1) .. Irgendwie nach der Devise : "So als Wiedergutmachung" aber den genauen Wortlaut schaue ich heute Abend nach .
Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 20.05.2010 15:04
 elwu
(@elwu)

nun ist sie da - der Antrag auf Prozeßkostenhilfe. In der Sache gleich - Differenz für 2008 & 2009 - aber teilweise anderer Darstellung:
- nun hat Ex immer nur alle 2 Jahre gefragt und die Sperrfrist eingehalten -
- immer -da Sie ja angeblich keine Unterlagen erhalten hat telefonisch immer nachgefordert zu habe - da muß nun der ehemalige Lebensgefährte und jetzige Ehemann ran ...
- für 2008 wird mir nun unterstellt KV pflichtversichert gewesen zu sein (bin aber ununterbrochen seit den '80er Jahren privat versichert und dafür gibt es dann auch Bescheinigungen ..
- ein Opferscenario wird aufgebaut : "Die Kindesmutter hat den jeweiligen Berechnungen des sich intellektuell überlegenen darstellenden Beklagten geglaubt " *gg* und
- .. "die vom Beklagten regelrecht "schwindelig" gerechnet wurde hat auf die Richtigkeit der Angeben vertraut" ....

Hallo,

wurdest du zur Stellungnahme zum gegnerischen PKH-Antrag aufgefordert? Zur Sache selbst:in Unterhaltsdingen werden so gut wie nie Zeugen vom Gericht gehört, da die allermeistens sehr parteiisch sind, und die Richter wollen sich das Geschwätz nicht antun. Auch in deinem Fall gehe ich davon aus, dass das Zeugenangebot unbeachtet bleibt. Natürlich werden die gegnerischen Behauptungen durch dich dennoch abgestritten. Zur Behauptung bzgl. der Krankenversicherung, was auch immer damit erreicht werden will, stellst du einfach Kopien der Beitragsbescheinigungen bereit. Das Geschmarre wg. schwindlig intellektuell würde ich pauschal als Unsinn abkanzeln. Lass deinen RA machen, ich denke nicht, dass bei der Sache viel rauskommt. Wahrscheinlich gar nichts.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2010 15:50




(@habnefrage)
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Hallo Elwu,

Danke für Deine Antwort. Ja es ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe - oder wie es genau heisst :Verfahrenskostenhilfe .
Noch keine Klage.

Schönen Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2010 20:00
(@habnefrage)
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Hallo Zusammen,

mal kurz ein Zwischenstand. Status : über die PKH die von meiner Ex beantragt wurde ist noch nicht entschieden, allerdings hat die Richterin die Berechnung des gegnerischen RA verworfen und eine Korrektur verlangt und bekommen..
Nichts Neues also..

Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 21:12
(@habnefrage)
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Guten Morgen,

der VKH meiner Ex ist in Gänze gescheitert  😉 .
Die VKH zur "Nachforderung" wurde mit folgender Begründung vom AG abgelehnt :
"Eine Einigung der gesetzlichen Vertreterin der Antragsteller mit dem Antragsgegner über die Höhe des zu zahlenden KU ist konkludent dadurch zustande gekommen
das über zwei Jahre die gezahlten Beträge monatlich akzeptiert worden sind" 🙂

Und für die "Freunde" merkwürdiger RA : Zitat: "Die Anwaltskosten sind auch hinsichtlich ihrer Höhe für das Gericht nicht nachvollziehbar. "

Eine  sofortige Beschwerde (1 Monat Frist nach Zustellung) wurde auch noch erwähnt.

Warten wir es einfach ab - ich glaube nicht das meine Ex da noch was anleiern wird .. Aber man(n) weiss es ja nicht !

Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 12:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde den Beschluss bei Rechtskraft gern veröffentlichen. Falls möglich bitte in anonymisierter Form als pdf mailen. Danke.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 14:58
(@habnefrage)
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Hallo Deep,

gerne werde ich Dir das Ganze anonymisert zur Verfügung stellen nach Ablauf der Beschwerdefrist !  🙂

Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 15:05
(@habnefrage)
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Hallo zusammen !

Meine Ex resp. Ihr Anwalt hat nun sofortige Beschwerde beim gleichen AG eingereicht.
Begründung ist die Gleiche wie bei der Beantragung der VKH - nur über die RA Kosten (läßt sich für das Gericht auch in der Höhe nicht nachvollziehen) wird nichts erwähnt.

Ich laß mich überraschen !

Frage am Schluß : Ich denke mal ein anderer Richter(in) wird den Bescheid der Kollegin nun überprüfen . Liege ich da richtig ?

Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 17.08.2010 20:48
(@habnefrage)
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Hallo Zusammen,

das AG konnte der sofortigen Beschwerde nicht abhelfen. Dadurch wurde dann automatisch die Akte an das OLG weitergegeben.
Seit Mitte August warten wir nun auf die Entscheidung des OLG Ddf bezueglich der PKH.

Schönen Gruß

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Themenstarter Geschrieben : 24.09.2010 19:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi habnefrage

Seit Mitte August warten wir nun auf die Entscheidung des OLG Ddf bezueglich der PKH.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2010 21:25
(@habnefrage)
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Guten Abend,

kaum redet man(n) davon schwirrt das Urteil des OLG zur VKH herein.
In teilweiser Abänderung des AG Urteils wird VKH für umgerecht 45 % des ursprünglichen Sachverhalts gewährt - ohne die auch in Anrechnung gebrachten  gegnerischen RA Kosten .
Ausschließlich die strittigen Beträge für Februar 09 bis Dezember 09 finden für die VKH Berücksichtigung.
Morgen mal mit meinem RA Rücksprache halten.
01 2008 bis 01 2009 wurde wegen "es ist von einjähriger Untätigkeit auszugehen" nicht berücksichtigt. Für die RAex Kosten wurde keine Äbänderung verfügt d.h. dafür gibt es keinerlei VKH wie auch schon vom AG geurteilt.

Bin mal gespannt was mein RA dazu meint - ich habe da nun auch einige Fragen - könnte mir denken das mein RA in Richtung Vergleich gehen möchte ..

Und nun ne Frage : Hat solch ein Urteil des OLG zur VKH für eine eventuelle Klage (die nun ja erst kommen muss)  beim AG ich nenne es mal "Leitwirkung " ? Irgendwelche Erfahrungen in dieser Richtung ?

Schönen Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2010 21:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und nun ne Frage : Hat solch ein Urteil des OLG zur VKH für eine eventuelle Klage (die nun ja erst kommen muss)  beim AG ich nenne es mal "Leitwirkung " ? Irgendwelche Erfahrungen in dieser Richtung ?

Die Bewilligung oder Ablehnung von VKH hat schon etwas mit den Erfolgsaussichten des angestrebten Prozesses zu tun.
Ob es sich dann letztenendes durchsetzen lässt, liegt ja wieder an dem Prozessverlauf.
Eine ''Leitwirkung'' hat es m.E. nicht, denn es geht in der Bewilligung, für die jeweiligen Punkte, ja nur um die Aussicht auf Erfolg.

Gruss Wedi, der sich gerne berichtigen lässt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2010 10:37




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