Für die Bemessung des Kindesunterhalts ist dagegen nicht von einem um den Splittingvorteil bereinigten Einkommen des Klägers, sondern von seinem tatsächlichen Einkommen auszugehen (Senatsurteil BGHZ 163, 84, 101; a.A. OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1223, 1224). Daran hält der Senat fest.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Na, du hast ja wieder ein düsteres Urteil zur guten N8 rausgesucht :exclam:
Im Prinzip haben ja schon einige Gerichte so geurteilt, es ist also kein neuer Gedanke. Ich frag mich nur, ob Next nicht auch einen Anspruch auf den Splittingvorteil hat, schließlich ist sie die Ehe mit dem "Gebrauchten" eingegangen.
Wenn man dann das überobligatorische Einkommen der Ex dazunimmt und die Geschichte rund um den Umgang, dann kann einem eigentlich nur noch übel werden...
eskima
*heute nur überflogen, morgen werde ich das Urteil sezieren*
Hallo ihr,
ich finde es nicht so schlimm, wenn der Splitting-Vorteil in den KU mit eingeht. Und das aus einem ganz einfachen Grund: es geht um ein paar Euro.
Problematisch finde ich eher, dass der KU nicht steuerlich berücksichtigt wird, obwohl das Geld ist, dass dem Unterhaltsgeber in seinem Haushalt nicht zur Verfügung steht.
Genau das selbe gilt übrigens für die Kosten des Umgangs. Erfüllt hier der Vater (Vater, weil es in den meisten Fällen der Vater ist) seine gesetzliche und moralische Umgangspflicht, steht auch dieses Geld nicht zur Verfügung.
In anderen Ländern wird beides Mitgerechnet.
Es soll sogar 'Haushalssplittings' geben, in denen man bei nichtarbeitender Lebensgefährtin (z.B. wegen Kindeserziehung nicht arbeitend) diese auch noch mit einbeziehen kann.
Aber bis in Deutschland identische Leistungen, die entweder ehelich oder unehelich sind, von der Steuer auch gleich gewürdigt werden, ist es noch weit hin.
Wenn die Gesetzgeber irgendwann Richtung 'Kind' denken wollen, weil das Aussterben Teutionias schmerzt, dann finden sie den gleichen Weg. Weil es dann um neue Kinder geht, gerne auch von Partnern, die keinen Trauschein unterschrieben haben.
Und auf diesem Weg wird man auch das unsinnige Ehegattensplitting für Eltern abschaffen, deren Kinder in ihr eigenes Leben durchgestartet sind. Die brauchen den nämlich nicht mehr, weil die teure Unterhaltung der Kids weggefallen ist.
Aber bis diese Goldenen Kühe nicht mehr unsere Zukunft auffressen, weil sie geschlachtet wurden, wird Zeit vergehen.
Gruß,
Michael
Hallo Weisnich,
ich finde es nicht so schlimm, wenn der Splitting-Vorteil in den KU mit eingeht. Und das aus einem ganz einfachen Grund: es geht um ein paar Euro.
Diese "paar Euro" entscheiden darüber, ob wir ALG II beantragen müssen oder nicht. Falls ja, dann gehört mein Mann zu denjenigen, die zwar Unterhalt an ihre Kinder zahlen, aber vom Staat ergänzendes ALG II bekommen und dem Steuerzahler auf der Tasche liegen.
Gruß
eskima