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(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo moin,

kurze Frage. Beim Arbeitslosigkeit, sind 25 bis 30 Email Bewerbungen von Deutsche Richtern anerkannt sowie "normale" Bewerbungen per Post? Hat jemand schon hier Erfahrung gemacht?

mfg

cicero


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2011 13:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Ob Post oder E-Mail ist egal.

Und falls doch einer rum pupert:

25-30 Briefe im Monat für Bewerbungen per Post kann sich ein Unterhaltspflichtiger nicht leisten.
In manchen Berufsfeldern gelten Bewerbungen per Post als antiquiert.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 13:45
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

es gibt auch Zuschüsse für Bewerbungsaufwendungen von der Arge. Je Bewerbung einen Betrag, die Bewerbung muss nachgewiesen werden durch Antwortschreiben oder Unterschrift von dem Betrieb in welchem man sich beworben hat.

Gruß
Peter


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 13:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja aber eng begrenzt.

Ich glaube für 2 oder 3 Bewerbungen im Monat.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 14:00
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

vielen vielen dank.

da wird eine Bekannte von mir sehr erleichtert da er auch in die IT Branche arbeitete und deshalb macht es kein Sinn Bewerbungen per Post zu schicken - und wie hier schon gesagt, koennen kaum arbeitslose leisten...

mfg

cicero


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2011 14:21
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das vom Arbeitsvermittler abhängt, wieviele Bewerbungen man schreiben muss aber auch von der Branche und dem Berufsfeld.
Wenn man sich einen Antrag geben lässt, bekommt man 5 € pro Bewerbung bzw. maximal 240 € im Jahr für Bewerbungen erstattet. So wurde es mir erklärt aber selbst das könnte in einer anderen Stadt schon wieder anders sein. Nachfragen lohnt sich aber!

Bei Bewerbungsgesprächen am Besten auch das Erscheinen bestätigen lassen und Belege wie Parkhaus oder Bahnticket aufheben, das kann man alles bei der Steuererklärung angeben bzw. absetzen.

Absage- und Einladungsschreiben sind auch nützlich!

LG, das Schwarzwaldmädel


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2011 19:45