Halli Hallo Hallöle
Mal ne kurze Frage. Wie verhält es sich wenn ich krank geschrieben bin muss ich mich rein rechtlich gesehen dann trotzdem Bewerben????? also wenn ich des öfteren krank geschrieben bin kann ich die 30 Bewerbungen im Monat nicht einhalten würde sich das dann bei einer Abänderungsklage negativ auswirken???
MfG
hi,
wer soll diese fragestellung verstehen?
arbeitest du und bist krank?
bist du arbeitslos und krank
viele fragen beantworten sich von alleine durch lesen der berichte auf unser startseite oder im forum, speziell im forum ist viel über bewerbungspflichten geschrieben worde.
deshalb versteh ich dein neues topic nicht.
mel
Hallo
@mel
hab mich warscheinlich nicht deutlich genug ausgedrückt.
Ich bin arbeitslos und krankgeschrieben daher meine Frage.
viele fragen beantworten sich von alleine durch lesen der berichte auf unser startseite oder im forum, speziell im forum ist viel über bewerbungspflichten geschrieben worde.
deshalb versteh ich dein neues topic nicht.
mel
Entschuldige vielmals das ich nichts in dieser Richtung und was meine Frage betrifft gefunden habe.
Entschuldige bitte auch das ich gefragt habe.
Vielleicht ein Tipp von mir, macht ein großes Hinweisschild hin das man sich erst alle Beiträge hier durchlesen soll und eventuell dann erst fragen darf. Kopfschüttelwieblöde
Bis vielleicht mal wieder
Hallöchen Sylvie
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe dafür vollstes verständniss nur wenn einer mal ne Frage hat kann er ja nicht erst alles durchlesen. Ich denke mal wenn er durch wäre wär sein problem dann auch nicht mehr aktuell. 😉
Oder gibt es einen Weg wie man schneller an solche Info kommt????
Und warum sollte gerade zu diesen jemand, der vielleicht nur eine Erkältung hat, nicht in der Lage sein?
Ich meinte mit einer Krankschreibung für längere Zeit Z.B. wegen einer psychischen Erkrankung
Irgendwo hab ich mal gelesen das einer sich so bewerben müsste/soll als wenn er arbeiten würde, also von der Zeit her.
wenn man länger krankgeschrieben ist z.B. aus psychischen Gründen kann man ja auch nicht arbeiten daher ja die krankschreibung, dem zufolge kann man sich ja auch nicht bewerben. Oder welcher Arbeitnehmer würde denn so eine Bewerbung berücksichtigen wenn einer Krank ist für warscheinlich länger. wollt nur mal die rechtlich situation abklären.
MfG iche
Hallo ASB98,
dafür gibt's in diesem Forum oben links einen Kasten, der eine Suchfunktion enthält. Gibt man dort "bewerb" ein (um sowohl Treffer für "Bewerbung" als auch "bewerben" zu erhalten), kommt man aktuell auf 78 Treffer. Diese kleine "Mühe" kann man durchaus von jedem Forumsteilnehmer erwarten, bevor er eine Frage stellt. Auch wenn's für einen "Neuen" vielleicht ein brandheisses Problem ist, könnte es ja sein, dass die etwas älteren Forumsmitglieder es leid sind, alle zwei Wochen die gleichen Fragen lesen zu müssen (Stichwort: Kindesunterhalt im Urlaub).
Bitte auch immer daran denken: Die Foren-Regulars und Moderatoren machen das hier in ihrer Freizeit und mit grossem persönlichen Engagement. Deshalb sollte man nicht gleich pampig reagieren, wenn man von dort einmal auf die Spielregeln hingewiesen wird, ohne die ein solches Forum nicht wirklich funktionieren kann.
Bei Deiner eigentlichen Frage habe ich den Eindruck, Du wolltest Dir hier eine "Absolution" dafür holen, Dich während einer (wie auch immer gearteten) Erkrankung nicht um Arbeit bewerben zu müssen. Dazu der Hinweis, dass die persönliche Meinung der Forenmitglieder von vatersein.de hierfür vollkommen unmassgeblich ist; ob und in welchem Umfang Du Dich um Arbeit kümmern musst (oder hättest kümmern müssen), teilt Dir ggf. der Anwalt Deiner Ex oder der Familienrichter mit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
warum wird manchmal so unnahbar reagiert? Ich verstehe ASB98 so:
Nehmen wir mal an, er hat eine depression, wir wissen alle, wie sch... man sich da fühlt, das man einfach nicht mehr hoch kommt je nach dem wie schwer. Und dann hat man den Druck im Nacken, wegen Bewerbungspflicht, weil ja unterhaltspflicht. Schließlich gehe ich davon aus, das dem ASB98 wie vielen anderen brechübel wird, wenn er an Januar 2005 denkt, und vielleicht hat er noch ein paar andere Nöte, wo es brodelt. Und nur nebenbei, vielleicht hast du einen super Anwalt, sei dir gegönnt, aber nicht jeder interessiert sich dafür, ob und wieviel Bewerbungen Mandant verfassen muss und wann - im Zusammenhang mit Unterhalt -.
@ASB98
ich denke du bist am selbstbehalt und logisch wenig Kohle. Wenn du nun auf grund einer Bewerbung ein Vorstellungsgespräch habst, nur mal angenommen, dann würdest du keine Reisekosten vom AA erstattet bekommen, weil du ja krank bist.
Ich denke, bei einer psychischen Erkrankung ist es sgar noch abwägiger, sich zu bewerben, weil man dann da hängt... Außerdem krank ist krank. Aber zur Sicherheit regel das mit deinem Arzt.
Andererseits, könnte dir ein Job helfen, wieder rauszukommen aus dem Loch. Aber das steht auf anderem Papier.
Liebe Grüße Geli
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
Hallöle
vielen Dank für dein Hinweis mit den suchen. Hab es ausprobiert und nichts gefunden was meiner Frage ähnelt. Aber vielleicht bin ich ja nur so ungeschickt!
ob und in welchem Umfang Du Dich um Arbeit kümmern musst (oder hättest kümmern müssen), teilt Dir ggf. der Anwalt Deiner Ex oder der Familienrichter mit.
ja schönen dank aber wenn der Familienrichter dies mir mitteilt ist es aber zu spät.
Deshalb sollte man nicht gleich pampig reagieren, wenn man von dort einmal auf die Spielregeln hingewiesen wird, ohne die ein solches Forum nicht wirklich funktionieren kann
Bitte wo war ich denn pampig??? Ich habe großen Respeckt für den Einsatz der Moderatoren hier. Stand noch nie außer Frage!
Vielen vielen Dank
Du hast mich verstanden, danke mit dem Tipp von dem Arzt ich werd es mal ansprechen glaube ich, kann ja nicht schaden wobei ich denke das er sich da in der rechtlichen Situation zwecks Unterhalt und bewerben nicht auskennt.
Deswegen dachte ich ja das so ein Fall mal irgendwo gab oder in einem Gesetz geregelt ist.
MfG
hi ASB98,
hab mal was hierer kopiert:
...sollte sich Ihre Leistungsfähigkeit zur Zahlung des Unterhaltes aufgrund Ihrer Krankheit so dermaßen verschlechtert haben, dass Sie zu Unterhaltszahlungen nicht mehr in der Lage sind, ohne Ihren Selbstbehalt zu unterschreiten, so steht Ihnen die Möglichkeit offen über einen Anwalt den Unterhaltstitel abzuändern (Abänderungsklage) und somit auf Ihre neue Situation anzupassen....
Aber über Abänderungsklage kannst du über Googl was finden, war mir zu viel.
Viel Glück
Angela
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
@Off-Topic
Danke für die Schützenhilfe @brille007. Es ist tatsächlich so, dass wir alle eine nicht unerhebliche Zeit hier investieren, um anderen zu helfen.
In den letzten Wochen hat sich hier so eine Art "Restaurant-Mentalität" breit gemacht. Reinkommen - bestellen - wir flitzen.
Problem ist die Abstraktion. Soll heißen, aus den hier vorhandenen Beiträgen das für sich relevante zu erkennen, auch wenn der Sachverhalt nicht 100% identisch ist. Da gehört etwas Mühe zu, sehe ich ein. In diesem Fall könnte ja nachgefragt werden: "Ich habe das und das bereits raus gefunden. In folgendem Detail liegt mein Fall anders...." Nach meinem Kinderurlaub werde ich hierzu etwas Grundsätzliches schreiben, in der Hoffnung, es wird ein wenig beachtet.
Natürlich brauchen alle hier Hilfe, liebe Geli, das sehe ich ja auch ein. Und wenn jemand gerade down ist (warum auch immer) haben wir alle dafür vollstes Verständnis.
Im Falle von ASB ist es nun so, dass er seit längerer Zeit hier ist. Viele Beiträge sind ihm also nicht neu, mutmaße ich jetzt mal. Ich will ASB damit nicht "anklagen", bin halt der Meinung, dass Kooperationswille auf beiden Seiten vorhanden sein sollte. Hinzu kommt, ASB schrieb, er sei öfters krank geschrieben. Dies ist nun vieldeutig und die Nachfrage von mel hat daher ihre Berechtigung. Es ist ein Unterschied, ob ich drei Monate am Stück oder mal hier, mal da wegen diverser Wehwehchen nicht zur Arbeit gehe. Die wichtige Information in diesem Fall ist schlicht: Bezieht ASB Krankengeld und wenn ja, wie lange perspektivisch noch und um wie viel niedriger als das bisherige Netto ist dieses..
Und, liebe Geli, ich habe nicht registriert, dass hier unnahbar reagiert wird. Um deine Ansicht zu benutzen: Alle hier sind in einem mehr oder minder "desolaten" Zustand und das Verständnis, das du für ASB entwickelst, gebührt allen hier. Ein jeder hat irgendwo einen Riesenstress mit wem und weshalb auch immer. Daher sind nicht nur Fragen, sondern auch Antworten mit einer gewissen Portion Nachsicht zu betrachten.
DeepThought
*2 Wochen in Kinderurlaub*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ DeepThought,
das "unnahbare Reagieren " in meinem letzten Beitrag mußt Du falsch verstanden haben bzw. Du hast angenommen, das ich das hier verrallgemeinere, das ist nicht richtig rübergekommen, ich denke darum, weil du ASB mit seinen Beiträgen länger kennst und diese besser einschätzen kannst. Ich hatte mich nur auf diesen Beitrag von ihm bezogen und empfand halt so.
Gruß Geli
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."