Beurkundung Unterha...
 
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Beurkundung Unterhalt

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mal ne Blödefrage was ist wenn man sich grundsätzliche nur den Mindesunterhalt titulieren lässt unabhängig davon was man wirklich zahlt ???

Du kannst titulieren, was immer Du möchtest. Wenn der Gegenseite das nicht passt, kann sie Dich aber auf den richtigen Zahlbetrag verklagen. Der steht dann in einem Urteil und ist so bindend wie ein Titel. Einziger Vorteil: Anwalts- und Gerichtskosten sind nicht so hoch, weil nur auf die Differenz geklagt wird.

Hab jetzt soviel gelesen unteranderem auch das man nur 90 % titulieren soll was man tatsächlich zahlen soll.

Übernimmt der Urheber dieser Information im Zweifelsfall auch Deine Anwalts- und Gerichtskosten?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 19:24
(@hoschy-aa)
Schon was gesagt Registriert

hab das auf trennsungsfaq gelesen , da wo es auch das musterschreiben gibt

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 19:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja das steht da, aber wenn du weiterlist steht da auch, das u.U. JA oder KM auf eine Klage verzichten, weil es sich nicht lohnt. Wenn sie das aber nicht tun, hast du eben noch ein paar Gerichtskosten und evtl. sogar eine nRichter, der nicht nur 100 % ausurteilt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 19:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hab das auf trennsungsfaq gelesen , da wo es auch das musterschreiben gibt

auf www.tipp24.com steht auch, dass man mit dem Einsatz von 9,50 EUR eine Million gewinnen kann. Garantieren tut einem das aber niemand...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 19:45
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