Beurkundung Unterha...
 
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Beurkundung Unterhalt

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(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammmen, ich bin gerade auf diese tolle Website gestoßen.Ersteinmal ganz großes Lob an alle beteiligten.
Ich bräucht jetzt mal eure Hilfe, ich bin momentan voll am Boden zerstört.
Zu meinem Anliegen, ich habe eine 7 Jährige Tochter und nun wurde ihre Mutter von der "Arge" aufgefordert vom Jugendamt eine Berechnung des Unterhalts zu beantragen.
Wir hatten uns nach der Trennung wegen dem  Unterhalt ohne das Jugenamt geeinigt, und ich habe auch Regelmäßig Kontakt zu meinem Kind sprich es ist öfters bei mir.Jetzt kommt aber das Amt ins Spiel und ich fühle mich eigentlich so als habe ich gar keine Rechte.
Ich habe letzte Woche ein Schreiben bekommen das ich verpflichet bin den Mindesunterhalt von 245€ zu zahlen und eine Beurkundung vornehmen zu lassen.Das Geld habe ich ihr schon überwiesen.

Ich habe gelesen das  man sich bei der Beurkundung einen Vermerk machen lassen sollte das diese mit dem 18 Lebensjahr erlischt.
Das habe ich heut auch auf dem Jugendamt angesprochen, aber wo soll dieses hingeschrieben werden, ich durfte leider kein Formular mitnehmen und die gute Frau meinte von Hand kann man dort nichts einschreiben.. (habe noch nichts Unterschrieben)
Wer kann mir dazu brauchbare Tipps geben??
Desweitern hat man ja auch die Möglichkeit eine Beurkundung bei einem Notor machen zu lassen, dort war ich heut auch zu einem Beratungsgespräch aber irgendwie kamm dort auch nicht viel raus und er hat mir empfohlen zum Jugendamt zu gehen da es dort nichts kostet.Ich hätte gedacht das dieser auch ein paar Klauseln zu gunsten des Mannes einarbeiten kann.

Eine Sache liegt mir noch sehr am Herzen, meine neue Frau mit der ich sehr glücklich bin wünscht sich von mir auch ein Kind und ich würde auch gerne eine glückliche Familie haben und somit einen Neuanfang wagen.
Aber wenn ich die Sachen vom Amt höre wäre es sicher besser wenn man sich einen Ast sucht..... :exclam:

Ich will nicht das wegen so etwas mein Beziehung scheitert / zerbricht weil für die Frau ist das auch eine Belastung.Und für mein Kind will ich auch sorgen da ich es auch liebe. Aber die Mutter besteht auf eine Beurkundung.
Ich habe ein durchschnittliches Netto von 1300€  davon werden 127€ für Fahrtkosten abgezogen und somit ein Bereinigtes Netto von 1173€.
Wenn es jetzt ein 2. Kind geben würde könnte ich an meine Ex weniger zahlen aber man hat mir  sagt das sich die Schulden auflaufen und man diese nachzahlen muss. Das macht mir irgendwie richtig Angst vor der Zukunft, ich staune das man sich auf dem Jugenamt noch nicht Kastrieren lassen kann.

Ich würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2008 19:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Honigbiene,

erstmal herzlich willkommen bei Vatersein und vielen Dank für das Lob.

Zunächst mal hierzu:

ich staune das man sich auf dem Jugenamt noch nicht Kastrieren lassen kann.

Es sieht ganz so aus, als ob sie das gerne tun würden.
Wie du ja schon selbst erkannt hast, darfst du diesen Typen da absolut nichts glauben.

1. Das JA muss genau das titulieren, was du möchtest.
Deren Formular hat dabei überhaupt keine Bedeutung und die Tatsache, dass sie sich nicht trauen es dir mit zu geben, zeigt, dass deren Fehlverhalten nicht einfach Unfähigkeit ist, sondern vorsätzliche Desinformation.

2. Was du verpflichtet bist zu bezahlen, kann einzig und allein ein Gericht festlegen.
Wenn jemand (Ex, JA oder Arge) der Meinung ist, du bezahlst zu wenig, muss/kann er dich verklagen.
Allerdings entspricht der genannte Betrag tatsächlich dem, was laut DT üblicherweise von dir gefordert werden kann.
Da dir nach deinen Angaben immer noch mehr als der Selbstbehalt von 900,- bleibt ist es schon ok das anzuerkennen und zu bezahlen und letzlich auch zu titulieren.
Vielleicht hat ja einer der Anderen nochmal ne passende Formulierung für dich parat. Auch ohne Formular.

3. Das mit den auflaufenden Schulden ist die nächste böswillige Lüge dieser JA-Tusse.
Schulden laufen nur auf, wenn du titulierten Unterhalt nicht bezahlst.
Solange du den Titel bedienst läuft nichts auf.
Sobald du das nicht mehr kannst, z.B. weil du ein weiteres Kind bekommst, musst du allerdings sofort den Titel zurückfordern(notfalls gerichtlich) und einen neuen ausstellen lassen, der der neuen Situation entspricht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2008 20:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

in Ergänzung:

1. Das JA muss genau das titulieren, was du möchtest.
Deren Formular hat dabei überhaupt keine Bedeutung und die Tatsache, dass sie sich nicht trauen es dir mit zu geben, zeigt, dass deren Fehlverhalten nicht einfach Unfähigkeit ist, sondern vorsätzliche Desinformation.

Ein Titel kann auch formlos auf ein weisses Blatt Papier geschrieben werden; ganz ohne vorgefertigte Linien, Kästchen und Formulierungen. Notfalls machst Du das selbst und bringst es zum Jugendamt. Wichtig dabei sind:

- Deine eindeutigen Personalien
- die Personalien des Kindes, um das es geht
- der Zahlbetrag (und wenn es nur 5 Euro sind)
- die Verpflichtungserklärung ("...hiermit verpflichte ich mich, zugunsten des Kindes X einen monatlichen Kindesunterhalt von Y EUR zu bezahlen...")
- die Zahlungsmodalitäten ("...jeweils bis spätestens 3. Werktag eines Monats auf das Konto Z der Mutter ...")
- eine Befristung ("...bis längstens zum Erreichen der nächsten Altersstufe/bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres...")
- und natürlich Datum und Unterschrift.

Dafür braucht man keine Formulare; schon gar keine geheimen. Und das JA ist verpflichtet, einen solchen Titel entgegenzunehmen; egal, was ein Mitarbeiter Dir erzählt. Wenn er sich bockig stellt: Frage nach seinem Vorgesetzten; der sollte die Vorschriften kennen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2008 20:17
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet.

Denke, da bist Du schon auf dem richtigen Weg. Wenn sie ihre Formulare nicht beherrschen sollen sie sie eben nicht benutzen, gibt ja auch Textverarbeitungsprogramme und Laserdrucker. Die Begrenzug zum 18. Lebensjahr ist sicher sinnvoll.

Denke auch daran, dass es ab Januar aller Vorraussicht nach nurnoch 240€ sind, weil sich der Tabellensatz nicht ändert, aber das Kindergeld erhöht wird. Also vermeide die Zahl 245€, vielleicht besser "322€ abzüglich des halben Kindergeldes" oder aber dynamisch ("jeweils der Mindestsatz der DT abzüglich des halben Kindergeldes").

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2008 20:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Ergänzung zur Ergänzung:

Soweit ich mich erinnere, gehört auch die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung dazu, weiß aber auch nicht wie man die formuliert.

Die Formel von pappasorglos, 322,- € minus halbes Kindergeld finde ich dabei am sinnvollsten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2008 20:21
(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Erst einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Das man den Titel zurück ziehen kann wuste ich noch garnicht, wie stehen den bei so etwas die Erfolgsaussichten?
Wenn es über das Gericht laufen würde bräuchte man sicher einen guten Anwalt und womit  soll man den bezahlen, oder bekommt man mit 900€ Prozesskostenbeihilfe?
Mit einer notariellen Beurkundung hatt von euch noch keiner Erfahrungen gemacht? Ich war wahrscheinlich beim falschen der damit auch keine Erfahrungen hat, so kam es mir jedenfalls vor.

Also bleibt nur die Varriante auf dem Jugendamt.

Jetzt würde mich noch mal Interessieren wie ich vorgehen müste wenn meine Frau Schwanger wird.
Soll ich lieber versuchen den ersten Titel zu bedienen was bei meinem Einkommen mit einem 2. Kind sehr schwierig wird.(Meine EX ist seid diesem Jahr auch wieder Verheiratet)
Ich will natürlich nicht das mir ein Berg Schulden aufläuft und ich mein ganzes Leben nicht mehr froh werde.Aber leben müsten wir ja auch.
Wie bekommt man den Titel zurück?
Gestern auf dem Amt hab ich es aber wirklich so verstanden das die 245€ der Midesunterhalt sind und dieser in die Urkunde selbst bei 1000€ Verdienst oder Arbeitslosigkeit eingetragen wird.Also wird bei einem 2. Kind sicher der Betrag nicht geändert  und mein Schuldenberg  wachsen wenn ich Pech habe.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 08:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das man den Titel zurück ziehen kann wuste ich noch garnicht, wie stehen den bei so etwas die Erfolgsaussichten?
Wenn es über das Gericht laufen würde bräuchte man sicher einen guten Anwalt und womit  soll man den bezahlen, oder bekommt man mit 900€ Prozesskostenbeihilfe?

"Zurück ziehen" ist der falsche Ausdruck.
Du musst ihn zurück fordern.
Erst wenn du ihn nicht freiwillig zurück bekommst musst du zum Gericht.
Bei dem Einkommen und dann 2  Kindern bekommst du dann auch vermutlich PKH.

Mit einer notariellen Beurkundung hatt von euch noch keiner Erfahrungen gemacht? Ich war wahrscheinlich beim falschen der damit auch keine Erfahrungen hat, so kam es mir jedenfalls vor.

Also bleibt nur die Varriante auf dem Jugendamt.

Dafür braucht man keine Erfahrung.
Du schreibst auf was drin stehen soll und forderst die Titulierung.
Notar kostet Geld, JA nicht.
Was drin stehen soll, wurde dir oben schon gesagt.

Jetzt würde mich noch mal Interessieren wie ich vorgehen müste wenn meine Frau Schwanger wird.
Soll ich lieber versuchen den ersten Titel zu bedienen was bei meinem Einkommen mit einem 2. Kind sehr schwierig wird.(Meine EX ist seid diesem Jahr auch wieder Verheiratet)
Ich will natürlich nicht das mir ein Berg Schulden aufläuft und ich mein ganzes Leben nicht mehr froh werde.Aber leben müsten wir ja auch.

Auch das wurde dir bereits gesagt:
Du forderst den Titel zurück und lässt einen neuen erstellen.
Solange du bis da nicht deutlich mehr verdienst, wird alles was über 900,- € liegt dann auf 2 Kinder verteilt.
Dann gibt es keine Schulden

Einfach wird das Leben dann aber dennoch nicht.
Du wirst nicht in der Lage sein, deine neue Partnerin zu unterstützen. Sie wird also sehr schnell selbst wieder arbeiten müssen.
Kinder muss man sich leisten können.

Gestern auf dem Amt hab ich es aber wirklich so verstanden das die 245€ der Midesunterhalt sind und dieser in die Urkunde selbst bei 1000€ Verdienst oder Arbeitslosigkeit eingetragen wird.Also wird bei einem 2. Kind sicher der Betrag nicht geändert  und mein Schuldenberg  wachsen wenn ich Pech habe.

Die haben dich dreist belogen!
Das passiert auf dem Jugendamt so oft, dass das fast schon eher als Regel, denn als Ausnahme angesehen werden muss.

Gehe am besten noch mal hin und fordere, dir das schriftlich zu geben und ne Rechtsgrundlage zu nennen.
Wenn sie das nicht macht, frage nach ihrem Vorgesetzten.
Drohe ruhig mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn sie dir ihre Behauptung nicht schriftlich geben und keine Rechtsgrundlage nennen.
Nimm ruhig einen Zeugen mit.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 08:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch ein Tipp:

Du solltest vielleicht hier nochmal etwas nachlesen, wie es sich so mit dem Unterhalt, dem Jugendamt und dem Titel verhält.

Dort findest du auch einen Mustertext zur Beurkundung

Auch solltest du dich unbedingt mit dem Thema der gemeinsamen Sorgerechtserklärung befassen. Bevor deine neue Freundin schwanger wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 09:51
(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

erst einmal vielen Dank für deine vielen Tipps, das macht wenigstens schon ein bischen Mut.
Ich habe mir deinen Link durchgelesen, sehr interessant aber ich habe dazu noch ein paar fragen.
Das Jugendamt hat in der Berechnung einen dynamischen Titel festgelegt, sprich dort würde man mir auch einen geben.
Kann ich wenn ich die Beurkundung beim Notar machen lasse mir einen Statischen Titel eintragen lassen und diesen auch auf 2 Jahre Laufzeit begrenzen??Das wäre für mich bestimmt das sicherste falls sich bei mir auch noch einmal Nachwuchs ankündigt.
Wenn ja wird dieses dem Jugendamt sicher nicht gefallen, da diese bestimmt auch eine Kopie von der Urkunde haben wollen.Wie sollte man sich dann verhalten wenn die einem evtl. sagen die Erkennen das nicht an.
Die Kindesmutter hat bis jetzt auch keine Bestandsschaft durch das Amt beantragt.
Ich hoffe ich nerve euch nicht mit den vielen Fragen, aber für mich ist das alles Neuland und wo will man sich sonst als Mann hinwenden, das Amt erzählt einem ja nur die ein Seite...

Ich danke euch schon mal im Vorraus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 08:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Honey Bee,

wenn der vorhandene Titel irgendwem nicht passt, muss derjenige auf das klagen, was er darin stehen haben möchte. Der Vorteil ist, dass nur die Differenz zwischen Ist-Zustand und vermeintlichem Soll der Streitwert ist. Das heißt, die Kosten werden minimiert.
Das JA selber hat eigentlich diesbezüglich nichts zu melden. Wenn Deine Ex mit dem Titel einverstanden ist und Du ihr sagst, dass Du ihr alle 2 Jahre unaufgefordert einen neuen Titel zukommen lässt, kann das JA zwar wie Rumpelstilzchen ums Feuer springen, das war es aber auch.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 08:19




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Jugendamt hat in der Berechnung einen dynamischen Titel festgelegt, sprich dort würde man mir auch einen geben.

Das Jugendamt kann nichts festlegen. Sie müssen das titulieren, was du festlegst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 08:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

GM,

sorry, das habe ich nicht präzise genug widerlegt, Beppo hat natürlich Recht. (Nie daran zweifeln würde).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 08:50
(@honey-bee)
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Hallo alle zusammen

ich wünsche euch ein gesundes neues Jahr.

Ich habe noch ein paar Fragen,aber vielleicht mache ich mir zwegs der Beurkundung zuviele Gedanken.

Bis jetzt habe ich sie noch nicht vorgenommen da ich vor Weihnachten umgezogen bin, ich habe das JA darüber informiert und sie haben mir meine Frist bis mitte Januar verlängert.

Ich werde die Beurkundung Notariell machen lassen,da es mir als beste Variante erscheint.Mit diesem empfohlenen Mustertext http://www.trennungsfaq.de/downloads.html
Nun gibt es noch ein anderes Problem, vor Weihnachten wurde bei mir auf Arbeit bekannt gegeben das für das Gesamte Jahr 2009 Kurzarbeit angemeldet wird da die Autragslage noch nicht so gut aussieht.Was heißen soll, es kann in diesem Jahr immer mal zu Kurzarbeit kommen.
Wie verhalte ich mich jetzt wegen dem Titel??Nimmt man diesbezüglich noch eine Klausel auf?
Da ich mit meiner neuen Frau in den nächsten 2 Jahren noch ein eigenes Kind habe möchte wäre es ja günstig den Titel zeitlich begrenzen zulassen.Was meint ihr soll ich ihn auf 2 Jahre festsetzten und somit kann ich  oder meine Frau dann auf dem JA eine neuberechnung beantragen.
Wenn die auf dem JA das aber nicht anerkennen wollen worauf kann ich sie verweisen das es Rechtsmäßig ist, gibt es irgendwo einen Paragraphen,ich brauche doch wenn es dumm kommt eine Argumetationshilfe.

Honey Bee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2009 16:35
(@honey-bee)
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Hallo, ich wollte euch mal eine kurze Info zukommen lassen was bei meinem Notar Besuch rausgekommen ist.
Ich hatte den Mustertext ausgefüllt mitgenommen, er hat ihn aber noch einwenig umgeschrieben d.h eine Ordentliche Gliederung und den Text ergänzt  das er den festgelegten Unterhalt nicht nachgerechnet hat.
Ich habe  es auch erstmal auf 24 Monate befristen lassen.
Als der Notar das Schreiben fertig hatte kammen wir zu den Gebühren, er rechnette aus Monatlicher Unterhalt x 24 Monate + Mehrwertsteuer und Schreibgebuhren.Dann hat er in seine Kostentabelle geschaut.
Da ist mir erstmal ein Uiiiiii rausgerutscht....... Er fragte nach dem Hintergrund, ich hab ihn meinen Ausdruck von dem Trennungsfaq gezeigt in dem steht  "§ 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz Beurkundung Kostenlos ledigtlich Schreibgebühr".
Er sagte er werde sich erkundigen da es sehr selten Vorkommt das jemand soetwas beim Notar machen lässt. Und siehe da die Tage kamm die Rechnung,  13€ hat es mich gekostet.  🙂

Auf dem JA war leider nicht meine Sachbearbeiterin da und ich muste zu ihrer Vertretung die auch Beurkundungen macht sie hat sich meine Urkunde angeschaut und hatte nichts einzuwenden.
Allerdings hat es sie Interessiert was mich der "Spaß" gekostet hat.

Schöne Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2009 20:44
(@schaufel293)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich gratuliere Dir gut gemacht ! 🙂 🙂 🙂

Auch ich bin anfangs ( vor über sechs Jahren ) in meiner Gutmütigkeit auf das Jugendamt herein gefallen und habe einen unbegrenzten Titel unterzeichnet.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 21:50
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Honey Bee,

hat denn alles so funktioniert wie du es beschreiben hast. Ist ja jetzt etwas Zeit vergangen. Bin auch in der selben lage wie du. :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 22:00
(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ronny,

ja es bei mir alles so funktioniert wie ich es beschrieben habe.
Das Jungendamt hatt die Beurkundung akzeptiert.
Hab jetzt schon lange nicht von denen gehört.

Ich kann es dir nur empfehlen auch so zu machen wenn meine 24 Monate um sind gehe ich auf jeden fall wieder zu einem Notar.
Das Geld ist es mir wert.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2009 22:43
(@michaelhager)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich fand die Beiträge hier sehr interessant und hilfreich. Habe einen alten Schulfreund, der bei einem Notar arbeitet, gebeten, mir ein Schreiben zur Beurkundung des Unterhalts aufzusetzen. In der Tat ist das kostenlos, nach wie vor... ABER: Befristet man den Titel auf 2 Jahre und man muss ihn danach erneuern lassen ist der Spaß dann nicht mehr kostenlos!! NUR der erste Titel. Es bietet sich an, so wie ich jetzt in meinem Fall, den Titel erstmal bis zum 18ten Lebensjahr des Kindes laufen zu lassen. Ändert sich an der Höhe des Unterhaltes etwas, ist man dann auch nur dazu verpflichtet der gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt zu bezahlen, unabhängig von dem, was im Titel steht. Vollstreckt werden kann, im schlimmsten Fall, auch nur das, was dem Kind zusteht!!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 20:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Michael,

Ändert sich an der Höhe des Unterhaltes etwas, ist man dann auch nur dazu verpflichtet der gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt zu bezahlen, unabhängig von dem, was im Titel steht. Vollstreckt werden kann, im schlimmsten Fall, auch nur das, was dem Kind zusteht!!

Kannst du das mal näher erläutern?

Ein Titel muß immer in seiner Höhe bedient werden oder eben abgeändert. Vollstreckt werden kann immer in der Höhe des gültigen Titels.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 20:58
(@hoschy-aa)
Schon was gesagt Registriert

Mal ne Blödefrage was ist wenn man sich grundsätzliche nur den Mindesunterhalt titulieren lässt unabhängig davon was man wirklich zahlt ???

Hab jetzt soviel gelesen unteranderem auch das man nur 90 % titulieren soll was man tatsächlich zahlen soll.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 19:05




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