Hallo Leute, nach der Scheidung habe ich ein Schreiben vom zuständigen Jugendamt erhalten, die mich aufgefordert haben meine Einkommensverhältnisse für die Unterhaltsberechnung offen zu legen. Habe ich alles gemacht und gestern die Antwort erhalten, zusätzlich die Aufforderung erhalten dies beurkunden zu lassen. Das war für mich neu und ich habe erstmal nach dem Grund und die Rechtsgrundlage für die Beurkundung gefragt, bislang aber noch keine Antwort erhalten. Die Berechnung des Zahlbetrages der Unterhaltes deckt sich mit meiner Berechnung und der meines Anwaltes. Somit nach dem aktuellem Stand ok. Ich hatte die Daueraufträge bereits vor dem Schreiben des Jugendamtes angepasst. Es geht mir also nicht darum weniger zu zahlen, sondern um diese Festlegung, die für mich Nachteilig ist.
Nachdem ich nun selbst etwas gesucht habe, habe ich herausgefunden, dass die Kinder das Recht auf einen dynamischen Titel bezüglich des Unterhalts haben und das dieser idealer Weise eine Gültigkeit bis zur Volljährigigkeit haben sollte. Auch weiss ich, dass ich den Inhalt weitestgehend selbst bestimme.
Ich stelle mir nun die Frage wie die Dynamik funktioniert. Liegt diese üblicher Weise nur in der Anpassung der Beträge der Düsseldorf Tabelle und die Höhe des Kindergeldes, sowie das Kindesalter oder ist auch die Einstufung (Zeile) dynamisch. Es kann ja gut sein, dass ich in einigen Monaten mehr oder auch weniger verdiene und ich somit anders eingestuft werden müßte. Auch kann sich die Anzahl der zu unterhaltenen Personen ändern z.B. weil die Ex nachehelichen Unterhalt beantragt. Das würde ja die Einstufung in die DDT beeinflussen, oder?
Wenn ich das richtig sehe muss ich regelmäßig (meist zum Jahreswechsel) die üblichen Quellen für DDT und Kindergeld beobachten und meine Zahlbeträge selbständig (meist nach oben) ohne jegliche Erinnerung oder Aufforderung anpassen. Mache ich das nicht oder zu spät, kann sofort gepfändet werden. Sollte ich das Geld irgendwann nicht mehr zahlen können, habe ich ein Problem. Sehe ich das richtig?
Nur wie formuliere ich das korrekt ohne mir selbst ins Knie zu schießen und von JA und KM akzeptierbar? Die Vorlagen vom JA berücksichtigen meine Belange sicher nicht. Gibt es soetwas wie ein Muster, an das man sich halten könnte?
Wäre toll, danke euch.
Hallo,
die "Dynamik" liegt ausschliesslich in der Anpassung der DDT und den Altersstufen.
An diese Dynamik hast Du unaufgefordert den Zahlbetrag anzupassen.
Wenn sich die Verhältnisse und/oder das Einkommen ändern dann muss der Titel auf Deine Initiative hin angepasst werden.
D.h. Du teilst dem JA mit, dass sich dies und das geändert hat und möchtest deshalb einen neuen Titel haben. Der Ablauf wäre dann, dass der alte Titel herausgegeben wird und ein neuer erstellt wird.
Ist das JA bzw. die KM damit nicht einverstanden, dann bleibt Dir nur der Weg der Abänderungsklage.
Das JA bzw. die KM haben das Recht aller 2 Jahre eine Einkommensauskunft einzuholen und wird bei entsprechender Einkommenserhöhung merh Unterhalt fordern und (ab ca. 10% Veränderung) einen neuen Titel fordern.
Das einzige, was Du zu dem JA-Formular hinzufügen lassen musst (und kannst) ist die Befristung auf den 18. Geburstag.
VG Susi
ergänzend:
Wenn ich das richtig sehe muss ich regelmäßig (meist zum Jahreswechsel) die üblichen Quellen für DDT und Kindergeld beobachten und meine Zahlbeträge selbständig (meist nach oben) ohne jegliche Erinnerung oder Aufforderung anpassen. Mache ich das nicht oder zu spät, kann sofort gepfändet werden. Sollte ich das Geld irgendwann nicht mehr zahlen können, habe ich ein Problem. Sehe ich das richtig?
richtig! Kannst du aber nicht ändern. Mit dem Titel unterwirfst du dich der sofortigen Vollstreckung. Den Titel wegen Arbeitslosigkeit wegklagen kannst du erst frühestens 6 Monate nach Eintritt dieser, weil Arbeitslosigkeit als vorübergehender Zustand angesehen wird und erwartet wird, dass man den Unterhalt von seinen Rücklagen bestreiten kann.
Mima
ok, danke euch. das habe ich schon so befürchtet.
Einen Mustertext, den ich angepasst dem Jugendamt zur Beurkundung vorlegen kann gibt es nicht?
Hallo,
lässt Du es beim JA beurkunden, dann kannst Du noch die Befristung reinschreiben lassen.
Alternativ kannst Du aber auch zu einem Notar gehen. Achte darauf, dass nur eine Schreibgebühr und keine Beratung abgerechnet wird.
Ein Muster für den Titel findest Du im <a href="http://www.trennungsfaq.com/downloads.html>Downloadbereich</a>" (runter scrollen, rtf-File) bei Trennungs-FAQ.
VG Susi
dank dir Susi, soetwas habe ich gesucht...