Ich habe mich von meiner Ex`s während der Schwangerschaft getrennt.Wir lebten aber nie in einer Bedarfsgemeinschaft oder halt in einer gemeinsamen Wohnung.In der Schwangerschaft ging sie von ALG I
zu Hartz 4 über.Nach der Geburt gingen wir zum Jugendamt und legten eine Unterhaltsvereinbarung über 150 euro fest.Die Arge erkannte dies auch alles an.Jetzt,nach einen halben Jahr bekam ich Post von der Arge das ich Betreuungsgeld für die Zeit kurz vor der Geburt und danach bezahlen soll.Habe mich erkundigt ist auch alles so in Ordnung.Aber gleichzeitig soll ich meine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse darlegen.Nun habe ich bedenken,da ich ein größeres Privatvermögen jenseits weit der 50000 tausend Euro besitze,noch dazu ein eingenes Haus besitze,Nettoverdienst über 1300 Euro habe,das die Arge nach meiner Auskunft die ich abgeben muss,mich in Anspruch nimmt meine EX zu unterstützen.Hat jemand einen Plan,ob sie an mein Geld können,oder ob sie mich zur Unterstützung verpflichten können.Habe keine Lust meine Kohle los zu werden.Oder weiß jemand wieviel ich besitzen darf?
Hi sixty
Herzlich Willkommen
Ich hole mal etwas weiter aus, damit Du es (hoffentlich) nachvollziehen kannst.
Beim JA habt ihr aller Wahrscheinlichkeit lediglich eine UH-Vereinbarung bzgl. des Kindes getroffen. Für die KM selber dürfen die das nicht, da könnten sie Ärger bekommen. Mit dem Wechsel von ALG I nach Hartz 4 sind die UH-Ansprüche sowohl des Kindes als auch der KM auf die Arge übergegangen. Sie basieren gesetzlich aber immer noch auf den Bestimmungen des BGB, nicht der Sozialgesetzgebung. Dieser Unterschied ist enorm wichtig. Danach nämlich werden UH-Ansprüche lediglich aus Einkommen bestritten, bei Eigentum dürfen lediglich die Erträge herangezogen werden. Bei Dir wären das Zinsen und Mieteinnahmen/Wohnvorteil.
Jetzt,nach einen halben Jahr bekam ich Post von der Arge das ich Betreuungsgeld für die Zeit kurz vor der Geburt und danach bezahlen soll.Habe mich erkundigt ist auch alles so in Ordnung.
Nein, es ist nicht in Ordnung. Sie dürfen für die Vergangenheit keinen UH verlangen. Stichtag ist der erste des Monats, wo sie Dich diesbezüglich angesprochen haben.
... oder ob sie mich zur Unterstützung verpflichten können.
Wenn Du hiermit den BU meinst - doch, das dürfen sie.
Bei der Auskunftserteilung ist zu beachten, dass sie lediglich ein Recht auf Auskunft bzgl. Deiner Einkünfte haben. Fragen nach Vermögen, Drittpersonen etc. musst Du nicht Folge leisten und solltest Du auch nicht. Das kann nur Probleme bringen.
Gruss oldie
PS: So'n freundlich "Hallo" oder auch ein "Tschüss" sehen recht gut aus - Freundlichkeit ist hier gern gesehen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Sixty,
ein "gutenTag" oder "Hallo" zur Berüßung wäre schon mal nicht schlecht!
Deinen Vermögensstamm wird die ARGE nicht verwerten können. Wohl aber die Einkünfte aus dem Vermögen (Zinsen) wirst Du Dir als zusätzliches Einkommen anrechnen lassen müssen.
Gruß, Uli
Edit: Oldie war wieder einen Tacken schneller
Hallo ihr da im Forum.
Danke für eure Antworten,helfen mir auf jedenfall weiter.Wollte nicht unhöflich erscheinen,da ich keine Anrede und Gruß reingeschrieben habe.Wird in Zunkunft auf jedenfall geändert!
MFG Sixty
Hallo ihr da alle zusammen
Frage zählt eine Affäre mit Kind bei der man für die Frau Betreuungsunterhalt zahlen soll (da sie Hartz ist),genauso wie in einer nachehelichen Beziehung?Oder besser gesagt wird es von der Arge so angesehen?Weil eigentlich habe ich ja mit der Frau nichts zu schaffen,außer für das Kind für das ich Unterhalt bezahle.
MFg Sixty
Moin Sixty,
welche Form der Beziehung ihr hattet oder nicht hattet, spielt für die Zeit von 6 Wochen für der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes keine Rolle für die Zahlung von BU. Wenn Du leistungsfähig bist, musst Du auch für die Mutter aufkommen, selbst wenn sie nur ein ONS war.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo
Die Arge ist aber ein halbes Jahr(nach der Geburt des Kindes) später an mich herangetreten,mit diesen
Anspruch.Wie verhält es sich dann?
MFg Sixty
Moin,
im Normalfall kann ab dem Moment der Inverzugsetzung Unterhalt gefordert werden, nicht aber für zurückliegende Monate. Ich denke, das gilt auch für die ARGE.
Wieviel hast Du denn monatlich netto zur Verfügung?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auch für Dich natürlich mein Standard-Spruch:
Unterhaltszahlungen an KM's, die keine eigenen Einkommen haben, sind nach §33a EStG bis zu 640€ pro Monat steuerabzugsfähig. Man kann sich diese 12*640=7680€ auch auf der Steuerkarte eintragen lassen und hat dann je nach Steuersatz 200-300€ mehr netto. Das relativiert of diesen Schmerz. Erschreckend viele Betroffene wissen das aber nicht.
Hallo
mein Verdienst im Monat schwankt von Monat zu Monat
zwischen 900 und 1300 Netto.
Mit diesen Steuerabzug hab ich auch noch nicht gehört.
Hab einen Termin demnächst bei der Arge zu diesen Thema.Deswegen brauche ich Infos um mich nicht ganz
abkochen zu lassen.
Vielen Dank für eure Antworten
MFg
Hallo Sixty,
Du brauchst das Netto der letzten 12 Monate und bildest davon einen Durchschnitt. Da der Unterhalt für Dein Kind vorgeht und schon mal mindestens 199 Euro beträgt, sofern Du kein Mangelfall bist, bleibt für den Unterhalt für die Mutter wohl kein Raum mehr.
Der Selbstbehalt gegenüber dem Kind beträgt 900 Euro, der der Mutter gegenüber 1000 Euro. Ich denke nicht, dass Du da noch leistungsfähig bist, zumal auch Dein berufsbedingter Aufwand und ggf. Altersvorsorge noch in Abzug zu bringen ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
mein Verdienst im Monat schwankt von Monat zu Monat zwischen 900 und 1300 Netto.
Mit diesen Steuerabzug hab ich auch noch nicht gehört.
Mit dem Einkommen nützt er auch nicht, weil das reicht mit Not für den KU, und der ist nicht abzugsfähig.
Hallo
Wir haben uns damals auf den Jugendamt auf UH von 150 euro geeinigt,Überlege aber schon es auf den regulären
Satz zu erhöhen.
Habe aber Zinseinnahmen von 1200 euro im Jahr.
Die Arge hat mir riesen Zettel geschickt was sie alles haben wollen von mir.Sprich Steuererklärung,Vermögen usw.
Meine Eltern wohnen bei mir mit im Haus,aber es sind getrennte Haushalte.Soll aber Angaben machen wer bei mir mit wohnt und deren Einkommen,
Was ich an Versicherungen bezahle usw....Wenn ich denen alles auflisten soll das wird ein mega Ordner
Ist das alles so korrekt???
Hi
Regulärer KU wäre da nur zwei UH-Berechtigte = 1 Stufe höher -> 214€ bei einem Bedarfskontrollbetrag (angemessener SB) von 1000€
Alles andere bzgl. KU hängt dann von den speziellen Umständen (Einzelfallentscheidung) und der eigenen Agrumentation ab.
Im anderen Thread schrieb ich bereits, dass die Mitteilung der Arge (und damit ihre Forderung) entgegen Deiner Ansicht nicht in Ordnung ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
* Themen zusammengeführt * #3/4
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Meine Eltern wohnen bei mir mit im Haus,aber es sind getrennte Haushalte.Soll aber Angaben machen wer bei mir mit wohnt und deren Einkommen,
Dezenter Hinweis meinerseits: Mieteinnahmen sind auch Einkommen und zählen zur Unterhaltsausfwendung hinzu.
Wenn ich jetzt mal zähle und rechne:
Habe aber Zinseinnahmen von 1200 euro im Jahr.
Nun habe ich bedenken,da ich ein größeres Privatvermögen jenseits weit der 50000 tausend Euro besitze,noch dazu ein eingenes Haus besitze,Nettoverdienst über 1300 Euro habe,
Ich geh jetzt mal davon aus dass das Haus bezahlt ist! Was heißt Nettoverdienst "über" 1.300 EUR? Nachher schreibst Du, es schwankt ... ein wenig genauer bitte.
1200,00 Nettoeinkommen (bereinigt?)
100,00 Zinseinkünfte
ca. 400,00 Mieteinnahme Eltern (vorsichtig geschätzt)
400,00 Wohnvorteil
= 2100 Euro Einkommen.
Mir erschließt sich ncht so ganz, wie ihr auf 150,00 EUR Kindesunterhalt gekommen seid. Aber egal.
2.100,00 EUR
-150,00 EUR
= 1.950,00 EUR
Selbstbehalt: 1.000,00 EUR
Da könnte die ARGE knapp 950 EUR beanspruchen. Jetzt ist der Satz nicht ganz so hoch, aber ich würde auch noch mal davon ausgehen, dass eine Überprüfung der Einkünfte auch zu einem anderen KU-Ergebnis führen könnte.
Vielleicht korregierst Du bitte meine Zahlen/Gedanken!?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo
habe mal gerechnet die letzten 12 Nettodurchschnitt ist 1187 euro
war heut beim JA werde jetzt 199 euro UH zahlen
Mieteinnahmen sind nicht von meinen Eltern,kann ich auch vor der Arge belegen,weil in der Grundstücküberschreibung es so festgehalten ist,das ich keine Miete nehmen darf
ja mit den Wohnvorteil keine Ahnung wie das gemeint ist?
Zahle aber noch in meine Rentenvorsorge im Jahr 1000 euro ein,hab was gelesen das das mit Berücksichtig
mit.Ja und mit den Zinsen,bin ich schon am überlegen das ich es bei Seite schaffe,das ich kein Zinseinkommen mehr habe.
Hallo sixty,
ich denke auch, dass du gut daran tust, den Mindest KU zu bezahlen.
Dieser ist fällig, solange du irgendwo in der Spanne zwischen 1.100,- und 1.500,- verdienst.
Die Rechnereien bringen aus dieser Spanne wohl eher nicht raus, ersparen dir aber viel Theater.
In diesem Fall würde ich sagen: Zahlen und gut!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
es ging ja darum weil die Arge Betreuungsunterhalt fordert für die KM,
werde morgen sehen spreche morgen vor auf der Arge
Sorry, hatte ich jetzt übersehen.
Ist jedoch ein Grund mehr auf der KU-Seite für klare Verhältnisse zu sorgen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
