Moin,
meine Frage betrifft den Betreuungsunterhalt für meine Ex-Freundin.
Wir haben zusammen zwei Kinder (2J und 3,5J).
Bis zum dritten Jahr bin ich ja verpflichtet, BU für die Ex-Freundin zu zahlen (unter gewissen Unständen auch länger, ist aber hier nicht der Fall).
Aber gilt das auch dann, wenn beide Kinder Vollzeit im Kindergarten sind?
Hintergrund ist: sie wollte eigentlich im August wieder arbeiten gehen.
Hat sich aber jetzt kurzfristig entschlossen, doch noch ein paar Monate zu Hause zu bleiben...
Gruß
Belga
Hallo Belga,
sie wollte eigentlich im August wieder arbeiten gehen.
= Theorie
Hat sich aber jetzt kurzfristig entschlossen, doch noch ein paar Monate zu Hause zu bleiben...
= Realität
Du wuirst sie nicht zwingen können.
Eigentlich kannst Du froh sein, wenn sie wieder an die Schüppe geht, wenn das kleine Kind 3 ist. BU ist nämlich nicht mehr begrenzt durch das Kindsalter, dank Unterhaltsreform und Gleichstellung lediger Mütter.
Gruß,
Michael
Denk dran, dass dann auch der Steuerabzug nach §33a wegfällt (den kennst Du doch und hast Du regelmässig bei Deiner Steuererklärung geltend gemacht??), so dass das leicht zum Nullsummenspiel wird, wenn sie einen gering bezahlten Job macht.
Wer bezahlt denn den Kiga? Hier bei uns gibt es Kindergartengutscheinde wenn beide Eltern arbeiten (bzw wenn AE arbeitet). Und ohne Gutschein ist das sautauer...
Gruß toto
Hallo Zusammen,
Danke für Eure schnellen Antworten!
@Michael: Aber mir ging es mehr um die Frage, ob BU abhängig vom Kindergarten ist.
Wenn (zumindest der Kleine) noch zu Hause wäre, würde ich mir diese Frage gar nicht stellen.
Aber sie hat jetzt den gleichen Betreuungsaufwand als wenn sie arbeiten würde.
@Weisnich: Um die Steuern hat sich bisher meine Mutter gekümmert (ist vom Fach). Ich werde sie mal fragen. Ich stehe noch am Anfang. JC und JA sind gerade noch bei der Berechnung.
Ich bin selbsständig, sie arbeitet bei einer Bank. Solange mein Vertrag läuft, verdiene ich sicher doppelt so viel wie sie. Aber wie gesagt, um die Berechnung geht es mir gerade nicht.
@pappasorglos: Bisher mussten wir nur die Verlängerung von 5h(?) auf 7h bezahlen, so 160,- € waren das im Monat glaube ich.
Aber mein Einkommen wurde bisher nicht berücksichtigt, keine Ahnung warum.
Wäre aber jetzt fällig gewesen, wenn wir zusammengeblieben wären.
Gruß
Belga
Sorry, Namen vertauscht!
Ich meine @Michael, @pappasorglos und @TotoHH
Moin,
Aber mir ging es mehr um die Frage, ob BU abhängig vom Kindergarten ist.
Nein, ist er nicht! BU fällt auch an, wenn Deine Kinder ganztägig in der KITA betreut werden.
§ 1615 I BGB setzt eigentlich voraus, daß der betreuende Elternteil durch die Pflege und Erziehung
des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Und wenn die Kinder in die KITA gehen, sollte
man blauäugig meinen, kann der liebe betreuende Elternteil doch arbeiten gehen und BU wäre
dann nicht mehr gegeben. Diesen Zahn hat mir damals allerdings meine Anwältin gezogen.
LG,
Mux
Genau!
1. Zahlst du den vollen KU alleine, weil die Mutter ja ihren Anteil durch Betreuung erbringt.
2. Ausserdem zahlst du zusätzlich BU, damit die Mutter die Betreuung auch erbringt.
3. Und ausserdem zahlst du Kiga damit die Mutter keine Betreuung leisten muss.
Natürlich ohne, dass das Auswrikungen auf 1. oder 2. hat :knockout:!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sind denn die Kigagebühren abhängig davon ob sie arbeitet? Wie geschrieben, hier in HH kann man Kiga eigentl nicht wirklich bezahlen, wenn man keinen Gutschein bekommt. Und Gutschein gibt es nur, wenn man arbeitet. Ergo: Es kann ja wohl nicht sein, dass BU bezahlt wird, weil sie nicht arbeitet und gleichzeitig dir auch noch höhere Kigakosten aufgehalst werden, weil Mama sich einen schönen, vom BU finanzierten Vormittag macht (ok, das war jetzt böse :mad:)
Und was sich für Dich besser rechnet (BU od Kiga), dass musst Du mal rechnen.
Und natürlich nicht vergessen: die Kids profitieren ja vom Kiga. Vielleicht kannst Du mit Exe ja argumentieren, dass beide Zahlungen eben nicht zusammen fließen. Und dann doch lieber Kiga (wg dem pädagogischen Wert), also muss Exe arbeiten gehen ( auch wenn's ein schöner Sommer ist )
Gruß toto
Das mit den Gutscheinen ist hier (in Berlin) auch so.
Den zu bekommen, war auch nicht so ganz einfach.
Sie hatte wegen der zwei Kinder und dem Streß Zuspruch von einer Dame vom Jugendamt bekommen.
Aber nur für 5h (oder so), weil sie nicht arbeitet.
Die Differenz zu den 7h haben wir direkt an die (freie) KITA bezahlt.
Mein Einkommen musste ich natürlich angeben. Aber da ich in dem letzten Jahr vor dem Antrag nur ein halbes Jahr fest angestellt war und die restliche Zeit freiberuflich gearbeitet habe, kam dabei nichts heraus. Wahrscheinlich haben sie meine freiberuflichen Einkünfte nicht mitgerechnet, keine Ahnung.
Außerdem habe ich noch zwei Kinder aus einer früheren Beziehung, für die ich Unterhalt zahle.
Aber sie wollten vor kurzem nochmal einen Einkommensnachweis von mir haben, was wegen der Trennung dann aber obsolet war, da wir ja nicht mehr zusammenwohnen. Da hätte ich für beide sicher den vollen Betrag bezahlen müssen...