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Betreuungsunterhalt Vermögen preißgeben

 
 kaaa
(@kaaa)
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Hallo alle zusammen.

Ich habe da ein Problem und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vor ca 3 Monaten wurde mein Kind geboren von einer Frau mit der ich nie zusammengelebt habe und auch jetzt nicht zusammen lebe.
Jetzt schreibt mich die ARGE an zwecks Betreuungsgeld.Den Unterhalt für das Kind zahle ich ja schon freiwillig seit der Geburt.Sie wollen von mir meine Einkommens und Vermögensverhältnisse erfahren zur Berechnung des Betreuungsunterhaltes.
Nun meine Frage : Ich will mich nicht vor meiner Verantwortung drücken aber ich möchte auch nicht mein überlange Jahre hart erspartes Geld verlieren.Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet mein Vermögen anzugeben oder nicht.Wenn ja fließt das Geld mit in die Berechnung ein oder ist das nur so ein Standartvordruck der ARGE.
Mir geht es auch nicht darum nichts zu bezahlen ich möchte nur nicht das ersparte verlieren.
Zum Schluß des Breifes von der ARGE steht " Ich erkläre mich bereit...... Euro/Monat an den Hilfsbedürftigen zu zahlen.
Weiß jemand wieviel angemessen ist das mich das Amt in Ruhe lässt

Ich verdiene 2000 Euro Brutto im Monat und zahle zur Zeit 200 Euro Kindesunterhalt.Und ich habe auch kein Problem etwas mehr zu Zahlen es ist schließlich mein Kind und was passiert ist kann man nicht mehr ändern.

Vielen Dank Mfg Kai

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2009 13:56
 elwu
(@elwu)

Hallo,

den vorgedruckten Fragenkatalog brauchst du nicht auszufüllen, eine Selbstverpflichtung solltest du derzeit nicht eingehen. Vermögen brauchst du nicht zu erwähnen. Mach' Kopien deiner letzten 12 Gehaltsmitteilungen und sende die an die ARGE mit folgendem Begleitschreiben 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.yy.zzzz reiche ich zur Erfüllung meiner Auskunftsverpflichtung anbei die letzten 12 Gehaltsmitteilungen ein.

Mit freundlichem Gruß

kaaa
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Die ARGE rechnet dann einen Unterhaltsbetrag aus, und sobald du dieses Schreiben vorliegen hast, melde dich damit wieder hier.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 14:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber nicht vergessen den KU mitanzugeben, den du zahlst. Wenn du Abzüge geltend machen möchtest, dann mußt du diese auch nachweisen (Kredite, erhöhte Fahrtkosten etc.)

Hast du dann eine Berechnung der ARGE wieder hier melden.

Ggü. deiner Ex müssen dir 1.000 € SB anch Abzug von KU und BU verbleiben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 14:37
 kaaa
(@kaaa)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnellen Antworten.Werde das mal ausprobieren und bin natürlich total gespannt. 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2009 15:58
 kaaa
(@kaaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde

Die Berechnung ist durch.Habe eure Tipps benutzt und siehe da die Frau von der ARGE hat mich angerufen und kein Wort über Vermögen ist gefallen
Nun das Ergebniss:  2050 Euro Brutto und ca 700 Euro Zuschläge und Spesen wobei die Spesen zu einem Drittel einberechnet werden.

Das ergab ein Netto von ca. 1600 Euro was zur Berechnung genommen wurde.
Ich habe einen KFZ Kredit von ca 200 Euro denn man von den 1600 Euro abgezogen hat ( aber auch nur weil er schon 3 Jahre läuft "zum Glück habe ich das Auto nicht ausgelöst" ).
Nun muß ich nach dem Selbstbehalt von 1000 Euro ca 390 Euro an die Kindsmutter und meinem Kind zahlen.
Ich bin damit zufrieden und bedanke mich für die Tipps.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2009 16:05