Auf Anraten im Forum Umgangsrecht hier nun ein paar konkrete Zahlen:
KV (ich):
Einkommen netto € 2.650 zzgl. Verpflegungskostenmehraufwand von durchschnittlich € 150
betriebliche Altersvorsorge € 218 monatlich
Unterhaltszahlung für 16-jährige Tochter aus vorheriger Beziehung inkl. Mehrbedarf: € 523 (m.E. zu hoch aber wurde vom AG so beschlossen mit einigen merkwürdigen Fakten, die nicht stimmen)
Firmenwagen (fiktives Einkommen?)
KM:
derzeit in Elternzeit - noch bis Februar 2019, Elterngeld € 330 bis Februar 2018
ihr Einfamilienhaus ist im Juni oder Juli 2017 bezahlt, d. h. Wohnvorteil??? Ortsübliche Miete ca. € 500 kalt
erhält Unterhalt für ihre beiden großen Kinder vom KV in Höhe von € 750
3x Kindergeld
Ich weiß, Kindergeld und Unterhalt für ihr großen Kinder haben hier wohl keine Bedeutung.
Was wäre als Kindesunterhalt / Betreuungsunterhalt zu zahlen? Derzeit haben wir uns auf einen Betrag in Höhe von € 1.000 geeinigt.
Hallo,
eine Teilantwort. Beim KU ist das Einkommen der KM irrelevant und der KU ist vorrangig zu berechenen. Bei berufsbedingten Aufwendungen spielt die Fahrtstrecke zur Arbeit eine Rolle. Als Altersvorsorge sind maximal 4% vom Brutto vom Netto absetzbar.
Beide Kinder sind gleichberechtigt und Du bist 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet.
Prinzipiell müsste der KU für beide Kinder neu berechnet werden.
Netto: 2650 € + 150 € = 2800 € (wobei ich unsicher bei der Anwendung dieses Verpflegungskostenmehraufwands bin)
minus Altervorsorge (4% vom Brutto), da dürften die 218 € komplett abziehbar sein.
Dein größtes Problem ist der Firmenwagen als geldwertem Vorteil, vermutlich greift eine 1%-Regelung, ob dann die Fahrtkosten berücksichtigt werden kann ich nicht sagen.
Kommt unterm Strich ein Einkommen von 2301 bis 2700 Euro, wäre das Stufe 4. Da die DDT für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, geht es eine Stufe herunter also Stufe 3, dann wäre für ein Kind 0-5 377 € minus halbes KG = 281 € zu zahlen und für das 16jährige Kind 506 minus halbes KG = 410 € . Mehrbedarf für das großes Kind kommt noch hinzu.
Danach wäre der BU zu berechnen. Von Deinem bereinigten Netto sind dabei der KU plus Mehrbedarf als erstes abzuziehen, da vorrangig.
Weder Kindergeld noch Unterhalt für die beiden anderen Kinder sind Einkommen der KM sondern der Kinder.
Entscheidend für den BU ist, was die KM vor der Geburt des Kindes verdient hat, 300 Euro des Elterngeld sind anrechnungsfrei.
Hinsichtlich BU hast Du einen Selbstbehalt von 1200 Euro.
VG Susi
Verpflegungsmehraufwand wird zu 1/3 angerechnet, das hatte ich schon im ersten Verfahren bei meiner großen Tochter. Leider ist da nichts mehr zu machen, da die Abänderung aufgrund der Geburt meiner kleinen Tochter nicht durchgegangen ist (der Richter hatte keine Lust da tiefer einzusteigen - meine Meinung).
Auf den KU kommt es mir gar nicht so sehr drauf an, da zahle ich gerne auch eine Stufe mehr und man wird sich schon einig.
Wichtig wäre mir der Betreuungsunterhalt, denn der macht im Moment ca. 700 Euro aus. Die KM hat vor der Geburt € 1.000 netto verdient.
Endet der Betreuungsunterhalt dann nach drei Jahren, wenn KM wieder (halbtags) arbeiten geht?
Würde halt mal gerne wissen, ob ich mit den € 1.000 ungefähr richtig liege oder ob es vielleicht doch eher € 800 sind. Was ich dann daraus mache, weiß ich nicht....
hi,
also ich finde, dass Betreuung an KM abgeben zu wollen (WM ablehnen), dann aber parallel TU zu minimieren echt schwierig.
Das ist irgendwie ein "sieh zu, wie du klarkommst".
Bei älteren Kindern okay, da soll die KM arbeiten gehen aber eure Tochter ist erst 18 Monate.
Ich finde, du solltest dein Konzept überarbeiten:
entweder, das angebotene WM asap möglich machen oder
die Kröte TU schlucken.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
die große Unbekannte bei Deinem Einkommen ist der geldwerte Vorteil durch den Firmenwagen. Du hast davon zwar kein Geld in der Hand, es wird aber so getan als ob.
Wie gesagt von den 330 Euro Elterngeld werden nur 30 Euro berücksichtigt, damit hätte sie einen Anspruch von 900 Euro und vielleicht sogar mehr.
Die gute Nachricht ist, dass BU normalerweise mit dem 3. Geburtstag des Kindes endet. Eine Fortführung wäre nur bei kindbedingten Gründen möglich. Das ist selten und ich sehe es auch nicht. Was die KM dann macht spielt auch keine Rolle. Reicht das Geld nicht müsste sie H4 beantragen.
Der KU könnte um eine Stufe steigen, da Du dann nur noch 2 unterhaltsberechtigte Personen (Deine Kinder) hast.
VG Susi
Nicht falsch verstehen - ich will gar nichts reduzieren, ich habe die € 1.000 ja freiwillig angeboten. Wollte ich nur mal überprüfen lassen, da im Forum Umgangsrecht dazu geraten wurde und die KM immer wieder ankommt und sagt, es sei viel zu wenig (wobei ich ja quasi am SB bin). Des Weiteren stellt sie sich einen finanziellen Ausgleich vor, bis unsere Tochter volljährig ist, weil sie ja nicht Vollzeit arbeiten kann (hat sie vorher auch nicht).
Vielleicht lasse ich es am Besten im Rahmen der Scheidung mal berechnen aber im Moment alles gut so.
Hallo,
ok, ihr seid also verheiratet und in Scheidung lebend, dann ist erst einmal nicht der BU massgeblich sondern der Trennungsunterhalt. Danach stehen Deiner Frau 3/7 des Familieneinkommens zu bzw. das, was nach den Leitlinienen des zuständigen OLG gilt. Welches OLG ist zuständig?
Der KU ist vorher abzuziehen (wie vorher) aber einen Selbstbehalt hast Du dann nicht.
Wenn Deine Frau in der Ehe nicht vollberufstätig war, dann ist das eheprägend und es kann durchaus sein, dass nach der Scheidung noch nachehelicher Unterhalt eine Weile zu zahlen ist.
VG Susi
Entschuldigung, ja auch hier gilt der Selbstbehalt von 1200 Euro. :redhead:
VG Susi