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Betreuungsunterhalt und Einnahmen Photovoltaik

 
(@hmus123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe seit Oktober 2012 einen suessen Sohn und wohne 'nicht verheiratet'
mit der KM im Meinem Haus.
Leider gibt es jeden Tag Streit, Beleidigungen und sie droht mir mit Trennung!
Ich weiß nicht wie lange ich das noch ertrage oder ob Sie sich heimlich verkrümelt.

Habe mir mal mein BU errechnet und muss fesstellen dass ich fast einen 'Wohnvorteil'
von 500 Euro (=Fiktive Miete-Zinsen im 131qm Haus) habe im Falle einer Trennung mit meiner Freundlin.
🙁

d.h. dass ich Netto zum Leben noch weniger hätte nur weil ich mir
mein ganzes Leben Geld in die Immobilie gepackt habe.

Muss dann wohl das Haus verkaufen weil Versicherungen,Heizung, Stromkosten Unterhalt
+ Restrate mich auffressen würden!

jetzt überlege ich ob Photovoltaik oder eine Solarheizung eine Lösung wäre?

1) Zahlen die Strom-Einnahmen zum bereinigten Netto?
2) Würde ich die/eine Anlage finanzieren, könnte ich die 'neuen' Schulden zu meinem Vorteil rechnen?
d.h. Zinsen abziehen vom 'Wohnvorteil'

Gruss
hMus123

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2013 10:41
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe mir mal mein BU errechnet und muss fesstellen dass ich fast einen 'Wohnvorteil'
von 500 Euro (=Fiktive Miete-Zinsen im 131qm Haus) habe im Falle einer Trennung

Für eine Übergangszeit könntest Du aber als Wohnwert den "angemessenen" Wohnwert ansetzen,
sodass sich das Vorzeichen umkehrt und die Immobilie theortisch Dein bereinigtes Netto
verringert (was Familienrichtern aber grundsätzlich zu kompliziert ist und sie's eher
null-auf-null setzen). Wie lange diese Übergangszeit ist ist aber nicht so klar.

jetzt überlege ich ob Photovoltaik oder eine Solarheizung eine Lösung wäre?

1) Zahlen die Strom-Einnahmen zum bereinigten Netto?
2) Würde ich die/eine Anlage finanzieren, könnte ich die 'neuen' Schulden zu meinem Vorteil rechnen?
d.h. Zinsen abziehen vom 'Wohnvorteil'

Solche Überlegungen führen im allgemeinen in die Irre. Auch in einer Trennungssituation muss am Ende des Tages
das Geld irgendwie reichen. Gestaltungsmodelle bringen da nichts bzw. werden sowieso wegdiskutiert.

Aber befasse Dich mal etwas mit Steuern. Insbesondere mit §33a EstG (aussergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen -
das greift auch jetzt schon, ohne Trennung also in der Einkommensteuerererkäung 2012 könnte mehr schlummern als Du denkst, insebsondere auch der "volle halbe" Kinderfreibetrag für 2012. Nur erkläre ihr möglichst nicht, dass Du rausgefunden hast, dass sie eine aussergewöhnliche Belastung ist, kommt nicht so gut 🙂 )

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2013 19:15
(@hmus123)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antwort.

Für eine Übergangszeit könntest Du aber als Wohnwert den "angemessenen" Wohnwert ansetzen,
sodass sich das Vorzeichen umkehrt und die Immobilie theortisch Dein bereinigtes Netto
verringert (was Familienrichtern aber grundsätzlich zu kompliziert ist und sie's eher
null-auf-null setzen). Wie lange diese Übergangszeit ist ist aber nicht so klar.

Danke für den Tipp.
Das ist dann wohl eine schlechte Lösung!

Aber befasse Dich mal etwas mit Steuern. Insbesondere mit §33a EstG (aussergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen -
das greift auch jetzt schon, ohne Trennung also in der Einkommensteuerererkäung 2012 könnte mehr schlummern als Du denkst, insebsondere auch der "volle halbe" Kinderfreibetrag für 2012. Nur erkläre ihr möglichst nicht, dass Du rausgefunden hast, dass sie eine aussergewöhnliche Belastung ist, kommt nicht so gut 🙂 )

Das habe ich nicht ganz verstanden.
Sie bekommt jetzt ein jahr 611 Euro Erziehungsgeld.
Sollte ich vielleicht mal in einem anderen Thread Fragen "wie/was mit Steuern", habe nähmlich auch nicht verstanden dass man im Falle einer Trennung den BU von der Steuer absetzen kann, aber andererseitz die Steuerrückzahlungen sich auf das bereinigte Netto auswirken???
Aber wie geschrieben, dafür mach ich einen anderen Thread auf.

Solche Überlegungen führen im allgemeinen in die Irre. Auch in einer Trennungssituation muss am Ende des Tages
das Geld irgendwie reichen. Gestaltungsmodelle bringen da nichts bzw. werden sowieso wegdiskutiert.

Ich weiß! Habe ja auch 'Reserve Kapital' von dem die DEF dann auch nochmal ZINSEN bekommt...
F*..ck...
Darum die Überlegung einer Investition mit oder ohne Finanzierung.

Bei einer Solarheizung würde ich weniger Öl/Gas verbrauchen + weniger Guthaben-Zinsen oder
weniger Wohnvorteil bei Finanzierung.
Bei Photovoltaik hätte ich Stromeinnahmen+Selbstverbrauch + weniger Guthaben-Zinsen oder
weniger Wohnvorteil bei Finanzierung.

Ich tuh mein Bestes eine Trennung zu vermeiden, aber wie geschrieben weiß ich nicht wie lange das noch dauert.
Mein
Wohnvorteil
+Zinsen/Dividenden
+Steuererstattung
+Weihnachtsgeld
+Urlaubsgeld
schrauben leider mein bereingtes Netto in die Höhe,
dass monatlich für mich zu wenig überbleibt, Sie aber 100 Euro weiniger hat als bei der Arbeit die Sie vor der Geburt 'sehr ungern' gemacht hat.
Wir reden hier über mindestens 3 Jahre und wahrscheinlich länger weil Sie faul ist. Also muss ich den BU runterschrauben damit die DEF sich nicht zu wohl fühlt.

Diese Fragen blieben leider unbeantwortet:
1) Zahlen die Strom-Einnahmen zum bereinigten Netto?
2) Würde ich die/eine Anlage finanzieren, könnte ich die 'neuen' Schulden zu meinem Vorteil rechnen?
d.h. Zinsen abziehen vom 'Wohnvorteil'

MFG
hMus123

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2013 08:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Es gibt praktisch nichts, was du tun kannst um deine Einkommenssituation zu verbessern.

Alle weiteren Einnahmen wirken sich sofort unterhaltssteigernd aus.
Alle Investitionen und sonstigen Ausgaben mindern dein Einkommen, ohne den Unterhalt zu mindern.

Bei jeder Investition kannst du davon ausgehen, dass du die Lasten alleine tragen hast, der Gewinn aber zu wesentlichen Teilen abgeschöpft wird.
Verluste trägst du wieder alleine.

Solange du nur einem Kind und keiner Mutter Unterhalt zahlen musst und kein Mangelfall bist, mag das noch tragbar sein.
Andernfalls nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 09:46
(@hmus123)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

Es gibt praktisch nichts, was du tun kannst um deine Einkommenssituation zu verbessern.
Alle weiteren Einnahmen wirken sich sofort unterhaltssteigernd aus.
Alle Investitionen und sonstigen Ausgaben mindern dein Einkommen, ohne den Unterhalt zu mindern.
Bei jeder Investition kannst du davon ausgehen, dass du die Lasten alleine tragen hast, der Gewinn aber zu wesentlichen Teilen abgeschöpft wird.
Verluste trägst du wieder alleine.
Solange du nur einem Kind und keiner Mutter Unterhalt zahlen musst und kein Mangelfall bist, mag das noch tragbar sein.
Andernfalls nicht.

KU ist kein Problem, nur der BU ist unverschämt (wegen Wohnvorteil+SteuernRZ+WG+UG)

Ich fühle mich gerade wie Braini in;
http://www.vatersein.de/Forum-topic-26762-start-msg303595.html#msg303595

Wenn ich es schaffen würde die Zinsen am Eigenheim(Solar/Photovoltaik) zu erhöhen, hatte die DEF quasi doch einen 3/7 Teil
davon zu tragen im BU, also würde ich den Zinsanteil nur für 4/7 tragen und Sie hätte weniger BU.

Für meinen 4/7-Teil könnte ich mein Sparbuch nehmen und Sie würde sich weniger wohl mit
meinem weniger BU fühlen, was hoffentlich/vielleicht den Drang nach eigener Arbeit steigen lässt.

MFG
hMus123

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2013 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich es schaffen würde die Zinsen am Eigenheim(Solar/Photovoltaik) zu erhöhen, hatte die DEF quasi doch einen 3/7 Teil
davon zu tragen im BU, also würde ich den Zinsanteil nur für 4/7 tragen und Sie hätte weniger BU.

Willst du 200,-€ wegschmeißen um 100,-€ zu sparen?
Das nenne ich sparen, koste es was es wolle.

Wie willst du das denn anstellen?

Und wenn du jetzt noch in das Haus/Photovoltaik investieren willst, ist das auch dein Privatvergnügen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2013 22:10
(@hmus123)
Schon was gesagt Registriert

Willst du 200,-€ wegschmeißen um 100,-€ zu sparen?
Das nenne ich sparen, koste es was es wolle.
Wie willst du das denn anstellen?

Nehmen wir an 200 Euro / Monat  Kosten Photovotaik oder Heizung.
d.h. 200 weniger ber. Netto -> 100 Euro Weiniger BU
und 50-100 Euro Einahmen Photovotaik/Einspahrung Heizung.
Es geht mir darum dass ich einen zu hohen Wohnvorteil habe und
Sie nie mehr arbeiten gehen würde bei zu viel BU.

Und wenn du jetzt noch in das Haus/Photovoltaik investieren willst, ist das auch dein Privatvergnügen.

Was heißt "jetzt noch"?
Vor oder nach Trennung?

MfG
hMus123

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2013 12:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hMus,

meines Erachtens machst Du einen grundsätzlichen Denkfehler: Du gehst davon aus, dass man im Familienrecht oben was Bestimmtes reinschmeisst und unten genauso was Bestimmtes herausbekommt und dass das Ganze vorher berechenbar sei.

Diesen "Automatismus" gibt es aber nicht; kein Gericht muss sich Deiner Argumentation und Deinen Rechenwegen anschliessen. Es kann auch sagen: Wo genug Geld für Investitionen in eine Immobilie ist, da ist noch umso mehr Geld für Unterhaltszahlungen. Und wie Du am Ende den ausgeurteilten Unterhalt stemmst UND Deinen Investitionsverpflichtungen nachkommst, ist dann Dein Privatvergnügen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2013 12:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bei der Errichtung einer Photovotaik sehe ich was ganz anderes. M.M.n. wird dies bewertet wie ein Nebengeschäft und zählt nicht zu den Lebenshaltungskosten oder den Aufwendungen für ein Eigenheim. Anfallende Kosten können nur den Einnahmen gegen gerechnet werden. Bleibt ein Überschusss, so gilt dieser als Einkommen. Bleibt ein Verlust, so ist das lediglich eigenes (unternehmerisches) Versagen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2013 13:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hMus,

hast Du in "Deiner" Berechnung denn Altersvorsorge (Tilgung Hypothek) bereits berücksichtigt ?

Wie Martin schon schrieb, was ein Richter aus Ertrags-/Zins-/Investitionsspielereien so machen, ist schwer vorhersehbar ...
... wenn sie ihnen etwas zu kompliziert erscheint, lassen sie´s schon mal gerne einfach außen vor.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2013 13:04




(@hmus123)
Schon was gesagt Registriert

Bei der Errichtung einer Photovotaik sehe ich was ganz anderes. M.M.n. wird dies bewertet wie ein Nebengeschäft und zählt nicht zu den Lebenshaltungskosten oder den Aufwendungen für ein Eigenheim. Anfallende Kosten können nur den Einnahmen gegen gerechnet werden. Bleibt ein Überschusss, so gilt dieser als Einkommen. Bleibt ein Verlust, so ist das lediglich eigenes (unternehmerisches) Versagen.
Gruss oldie

schon wieder ein Schlag in die Fre...
🙁
Danke für die Info!

hast Du in "Deiner" Berechnung denn Altersvorsorge (Tilgung Hypothek) bereits berücksichtigt ?
Wie Martin schon schrieb, was ein Richter aus Ertrags-/Zins-/Investitionsspielereien so machen, ist schwer vorhersehbar ...
... wenn sie ihnen etwas zu kompliziert erscheint, lassen sie´s schon mal gerne einfach außen vor.
Gruß
United

Ja, habe ich alles drin.
Mein jahrelanges 'Geld in das Haus pumpen' ist jetzt mein Problem!

Ich hatte was geerbt und das durch eine hohe Tilgung + Max. Sondertilgungen in den letzten 8 Jahren in das Haus
gesteckt. Dadurch hab ich wenig Haus-Zinsen und ein unglaubliche hohes ber. Netto.

+500 Euro (=Fiktive Miete-Zinsen im 131qm Haus nach Abzug Tiigung!)

KU ist kein Problem und ein Bißchen BU auch nicht.

Diesen 500 Euro Wohnvorteil hätte ich aber bei Trennung viel weniger in der Tasche, aber Sie dafür mehr.

MfG
hMus123

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2013 13:25