Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand von euch bereits Erfahrung damit gesammelt, und kann eine erste Einschätzung dazu abgeben:
Ich bin seit Okt. 2009 getrennt und seit Sep. 2011 geschieden. Es sind zwei Kinder aus der Ehe hervorgegangen (geb. 2002 und 2008).
Ich verdiene rund 2200 € netto meine Exfrau 1000 € als Krankenschwester im Schichtdienst, was die Betreuung vielleicht auch etwas erschwert. Seit Mai/Juni 2010 hat Sie einen neuen Partner, der seit der Scheidung vor zwei Jahren offiziell bei ihr gemeldet ist. Bis vor einem Jahr habe ich Ihr rd. 450 € Unterhalt gezahlt (nebst Kindesunterhalt, was unstrittig ist), weil es so bei der Scheidung vereinbart wurde (Ein Jahr 450 € und danach die gesetzliche Bestimmungen). Nach dem Jahr habe ich die Zahlung eingestellt. Fünf Monate später verlangt sie von mir Betreuungsunterhalt bzw. Unterhalt wg. ehebedingter Nachteile. Nächsten Monat habe wir einen Gerichtstermin.
Was meint ihr dazu? Wie stehen die Chancen, dass es dabei bleibt, dass ich keinen Unterhalt an sie zahlen muss? Habt ihr bereits erfahrungen damit gemacht?
Schönen Gruß
Moin Paulo,
weil es so bei der Scheidung vereinbart wurde (Ein Jahr 450 und danach die gesetzliche Bestimmungen).
"Danach die gesetzlichen Bestimmungen" ist eine immer wieder auftretende Formulierung, die nichtssagender kaum sein kann ...
Wie stehen die Chancen, dass es dabei bleibt, dass ich keinen Unterhalt an sie zahlen muss?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nächstes Jahr am 25.9. genau so bescheidenes Wetter wie heute ist ?
Soll heissen: Eine Prozentangabe kann Dir keiner geben (und wenn sie Dir einer geben würde, würde es Dir dennoch nichts nützen.
Eine Entscheidung obliegt dem tatrichterlichen Ermessen.
Dennoch ein paar Hinweise:
Nach dem Jahr habe ich die Zahlung eingestellt.
Das hast Du unter den gegebenen Voraussetzungen m.E. richtig gemacht.
meine Exfrau 1000 als Krankenschwester im Schichtdienst
Da sie damit ihren eigenen Bedarf decken kann (und durch KU den der Kinder), dürfte das Berufen auf eine Verwirkung nicht "grob unbillig" sein.
Seit Mai/Juni 2010 hat Sie einen neuen Partner, der seit der Scheidung vor zwei Jahren offiziell bei ihr gemeldet ist.
Als Zeitrahmen für eine verfestigte Beziehung wird häufig von 2-3 Jahren Zusammenleben gesprochen. Das liegt jetzt im Rahmen.
Es sind zwei Kinder aus der Ehe hervorgegangen (geb. 2002 und 2008).
Bei 1.000 EUR EK als Krankenschwester gehe ich von Halbtagsarbeit aus (?), bei Kindern in diesem Alter kommt sie ihrer Erwerbsobliegenheit vermutlich nach (wie ist die Betreuungssituation ?).
Was hat Deine Ex vor der Geburt Eures ersten Kindes gemacht ?
Wie lange wart Ihr verheiratet ?
Der Richter wird das alles in seinem Kopf hin- und hersortieren und sich Gedanken über einen Kompromissvorschlag machen ...
... da die 450 EUR unter Berücksichtigung Eurer Einkommen und KU-Zahlungen zu hoch erscheinen (hast Du Sonderzahlungen berücksichtigt und das EK bereinigt), könnte ich mir vorstellen, dass ein solcher Kompromiss in der Größenordnung 12 Monate mal xxx EUR liegt.
Was bei fehlender Kompromissbereitschaft herauskommt ist (wie auch meine Kompromissidee) Kaffeesatzleserei.
Insofern: Sei Dir klar darüber, auf was Du Dich einlassen möchtest.
Alternativ bestehe auf einem Beschluss. Das kann (muss nicht) aber auch nach hinten losgehen (selbst wenn der Richter eine Verwirkung sieht, könnte der Partner ausziehen und die nächste Klage bezüglich "Wiederaufleben" stünde ins Haus).
Gruß
United
Moin United,
danke schonmal für die Antwort.
Bis zur Trennung waren wir sieben Jahre verheiratet. Die Scheidung war noch zwei Jahre später. Demnach wären wir neun Jahre verheiratet gewesen.
Bevor wir die Kinder bekommen haben war sie in der Ausbildung, welche sie nach der Geburt des ersten Kindes abgeschlossen hat. Nach einem Jahr Erziehungszeit hat sie gleich eine 50% Stelle bekleidet. Beim zweiten Kind hat sie sich nun drei Jahre Erziehungsurlaub und ein Jahr unbezahlten Urlaub gegönnt. In dieser Zeit lebte sie von meinem Unterhalt und der häuslichen Gemeinschaft mit ihrem Lebensgefährten. Seit Juni 2012 arbeitet sie nun wieder auf einer halben Stelle, so wie Du es vermutet hast.
Der Große wird jetzt elf und geht zur Schule. Er ist recht selbstständig und auch mal die ein oder andere Stunde allein zu Hause. Der Kleine kann bis 16 Uhr im Kindergarten betreut werden und ist jedoch aufgrund der Schichtarbeit meiner Exfrau des öfteren bei den Großeltern. Ich habe Ihr angeboten, die Kinder wenn nötig den ein oder anderen Tag zu nehmen, wenn sie Nachtschicht hat, und sie dann morgens zur Schule oder in die Kita zu fahren. Man muss dazu sagen, dass wir rd. 70 km auseinanderwohnen, was meiner Meinung nach aber kein Problem darstellt. Bei 10-11 Schichten im Monat ist der Betreuungsbedarf eher überschaubar.
Das Einkommen ist selbstverständlich inkl. aller Sonderzahlungen.
Selbstverständlich ist es Kaffesatzleserei, wenn man über den Ausgang des Verfahrens mutmaßt. Mir geht es eigentlich lediglich um einen Erfahrungsaustausch, und ob jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation war.
Grüße
Hallo zusammen,
am Mittwoch steht die Gerichtsverhandlung zum Thema Betreuungsunterhalt an, und jetzt mache ich mir natürlich Gedanken um den Ausgang! Kurze Zusammenfassung meiner Geschichte:
Heirat Juli 2002; Trennung offiziell Januar 2010; Scheidung September 2011; 2 Kinder (2002 und 2008 geboren) bei Kindsmutter lebend; diese hat während der Ehe (bis auf ein Jahr Erziehungszeit) halbtags als Krankenschwester gearbeitet (Früh- Spät und Nachtdienste); Sie hat seit Sommer 2010 einen Lebensgefährten, der seit Sep. 2011 bei ihr auch offiziell gemeldet ist; sie bewohnt mit Ihm das Haus, welches wir zusammen gebaut haben und welches ich Ihr vor kurzem, ohne irgendwelche Ansprüche geltend zu machen, überschrieben habe (ist noch mit 118.000 € belastet, niedrige Rate von rd. 600 €). Das Haus liegt 65 km von ihrer Arbeitsstelle entfernt, und ihre Eltern leben in der Nähe ihrer Arbeit, so dass sie manchmal den 5jährigen in Obhut nehmen, wenn sie auf der Arbeit ist.
Ich habe ihr bis Sep. 2012 gemäß Scheidungsfolgevereinbarung 453 € Ehegattenunterhalt und 532 € Kindesunterhalt überwiesen, danach sollten die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Da seit Juni 2012 nach diesmal 3 Jahren Erziehungsurlaub und einem Jahr unbezahlten Urlaub wieder arbeiten ging und zusammen mit ihrem Lebensgefährten wohnte, habe ich die Zahlung der 453 € ab Okt. 2012 eingestellt und den Kindesunterhalt auf 566 € erhöht. Fünf Monate später kam ein Schreiben vom Anwalt, dass sie Betreuungsgeld für sich beansprucht.
Ich habe ihr immer angeboten, dass die Kinder, zu denen ich trotz einiger Hetze der Mutter ein inniges Verhältnis pflege, wenn sie Früh- oder Nachtschicht hat, bei mir übernachten können, und ich sie dann zu Schule oder zum Kindergarten fahre. Das wurde abgelehnt. Nach der Trennung habe ich ihr gesagt, dass wir das Haus verkaufen sollten, und sie in die Nähe ihrer Eltern und der Arbeit ziehen könnte, damit es einfacher ist. Auch das wurde abgelehnt, weil das Haus unbedingt gehalten werden sollte. Nach langem Hin und Her (sie hatte es lange Zeit nicht geschafft mich aus der Schuld bei der Bank zu befreien, weil ihr Einkommen nicht ausreichte, ihr Vater aber jetzt gebürgt hat), habe ich Ihr nun das Haus überschrieben.
Nun verlangt sie Geld von mir, weil sie so weit weg von der Arbeit wohnt und es mit der Kinderbetreuung nicht so gut klappt.
Ihre Rechnung sieht wie folgt aus:
Mein Einkommen: 2.140 € - 532 € Kindesunterhalt = 1.608 €
Ihr Einkommen: 1.100 € - 468 € Fahrtkosten zur Arbeit (2x65 km x 12 Tage im Monat + 0,30 €/km) + 300 fiktives Einkommen aus der Lebensgemeinschaft = 932 €
1.608 - 932 = 676 davon 3/7 = 290 € mtl. Betreuungsunterhalt
Aufgrund der Tatsache, dass sie nie sehr kooperativ war und, dass sie eigentlich über drei Jahre mit ihrem Freund zusammen ist, der auch schon 2 Jahre bei ihr wohnt, bin ich nicht gewillt weiterhin zu zahlen.
Wie seht ihr meine Chancen? Wie schätzt ihr die Rechnung ihrer Anwältin bzgl. der Höhe des Unterhaltes ein? Hat jemand bereits damit Erhafung gemacht?
Beste Grüße
Hallo,
ihr müsste ja aufgrund des Hauses auch ein Wohnwertvorteil angerechnet werden. Davon abgezogen werden kann der Kredit, aber nur Tilgung oder Zins (welches weiss ich gerade nicht), aber max. 4 % vom Jahresbrutto.
Sophie
Moin Paulo,
Wie seht ihr meine Chancen? Wie schätzt ihr die Rechnung ihrer Anwältin bzgl. der Höhe des Unterhaltes ein?
Was bei fehlender Kompromissbereitschaft herauskommt ist (wie auch meine Kompromissidee) Kaffeesatzleserei.
Zur Rechnung der Anwältin hat Sophie Dir bereits einen Hinweis gegeben:
[...] aufgrund des Hauses auch ein Wohnwertvorteil angerechnet werden.
Wie hoch schätzt Du den Mietwert der Immobilie ein ?
Davon in Abzug zu bringen wären die Zinsen aus den 600 EUR Abtrag.
Den Tilgungsanteil kann sie als Altersvorsorge ansetzen (hier gilt die 4%-Grenze).
In Abhängigkeit des Richters können ferner die verbrauchsunabhängigen Nebenkosten (Gebäudehaftpflicht, Grundsteuer) vom Wohnwert abgezogen werden.
Das Ansetzen eines fiktiven Einkommens auf Seiten Deiner Ex kann man durchaus als entgegenkommend werten.
[...] könnte ich mir vorstellen, dass ein solcher Kompromiss in der Größenordnung 12 Monate mal xxx EUR liegt.
Einen richterlichen Vergleichsvorschlag, der da lautet 290 EUR x 12 Monate, und ab sofort Null komma Nix mehr, halte ich persönlich für eingehenswert.
Alles darüber hinausgehende hingegen eher nicht.
Gruß
United
Wie hoch schätzt Du den Mietwert der Immobilie ein ?
Naja, das Haus steht am Ar... der Welt. Ich schätze den Mietwert auf 600 €. (lt. Vergleichsobjekten auf Immoscout)
Den Tilgungsanteil kann sie als Altersvorsorge ansetzen (hier gilt die 4%-Grenze)
Die monatliche Rate i H v 600 € teilt sich in 450 € Zinsen und 150 € Tilgung auf.
Bei einem Jahres-Brutto von rd. 19.000 € wären 4% = 760 € => 63 € mtl., die auf ihr Einkommen gerechnet werden müssten?
Das Ansetzen eines fiktiven Einkommens auf Seiten Deiner Ex kann man durchaus als entgegenkommend werten.
Sicher könnte es so gewertet werden, aber m. E. ist Ihre Ersparnis wesentlich höher. Da das Haus ihr gehört und er dort "zur Miete" wohnt, dürfte m. E. mit höheren Einnahmen zu rechnen sein. Das bleibt natürlich eine Vermutung und ist schwer zu beweisen, ich weiß. 🙂 Und wenn sie schon 300 € angibt, kann man von erfahrungsgemäß davon ausgehen, das sich jemand in ihrer Situation immer etwas schlechter rechnet. 🙂
Moin nochmal,
der Wohnvorteil wäre 600 EUR abzgl. 450 EUR Zinsen. Also 150 EUR bei ihrem Einkommen dazu.
Als Altersvorsorge kann sie dann wiederum 63 EUR von ihrem EK in Abzug bringen (so sie keine Lebensversicherung oder sonstiges angesetzt hat).
932 EUR + 150 EUR - 63 EUR = 1.019 EUR
Da das Haus ihr gehört und er dort "zur Miete" wohnt, dürfte m. E. mit höheren Einnahmen zu rechnen sein.
Dieses fiktive Einkommen ist etwas anderes als der Wohnwert (oder eine fiktive Miete).
Hier geht es darum, dass sie ihrem neuen LG die Wäsche wäscht, bügelt und was zu Essen zubereitet.
Da dieses die gegebene Leistungsfähigkeit ihrers LG voraussetzt und keinen Selbstläufer darstellt, ist es eher ein Aspekt den Dein Anwalt ins Spiel bringen müsste (und nicht ihrer).
Ob ihre Fahrtkosten so anzuerkennen sind, könnte zusätzlich hinterfragt werden (da sie vermutlich auch während der Ehe dort gearbeitet hat, ist es vermutlich aber eheprägend).
Gruß
United
Hallöchen,
Ob ihre Fahrtkosten so anzuerkennen sind, könnte zusätzlich hinterfragt werden
Das habe ich mich auch gefragt. 468 € mtl. für 12 Fahrten einer Wegstrecke von 65 km scheint mir persönlich etwas hochgegriffen. Bei ihrem Auto (Volvo V50 Kombi Diesel) wäre mit maximal 180€ Spritkosten zu rechnen ( (130 km * 12 Tage):100 x 8 Liter/100km x 1,45 €/Liter = 180 € ). 468€ - 180€ = 288€
288€ monatlich für Wartung, Verschleiß, Versicherung und Steuer für ein Auto, welches zu 2/3 privat genutzt wird, scheint mir schon etwas viel. Zumal sie auf dem Land lebt und auch privat auf ein Auto angewiesen ist.
Was mich aber ärgert ist, dass es ihre Entscheidung war, im Haus wohnen zu bleiben. Es wäre einfacher gewesen, wir hätten das Haus verkauft,so wie ich es vorgeschlagen habe, und sie wäre in die Nähe des Arbeitsortes und ihrer Eltern gezogen, wo wir auch von 2002 - Ende 2006 gelebt haben, bevor ich mich habe überreden lassen aufs Land zu ziehen. UNd jetzt soll ich dafür aufkommen??
Moin Paulo,
UNd jetzt soll ich dafür aufkommen??
Das war zu Ehezeiten ... nicht ärgern, nur wundern.
Sei froh, dass Du die Hütte und die damit verbundenen Verpflichtungen los bist.
Die Fahrtkosten werden pauschal gerechnet, das ist schon in Ordnung.
Es könnte sich aus den für Euch geltenden Unterhaltsrechtlichen Leitlinien aber ergeben, dass z.B. max. 150 EUR anzusetzen sind. Oder dass ab dem 10. Kilometer andere Sätze gelten.
Gruß
United
Moin Paulo,
Das habe ich mich auch gefragt. 468 € mtl. für 12 Fahrten einer Wegstrecke von 65 km scheint mir persönlich etwas hochgegriffen. Bei ihrem Auto (Volvo V50 Kombi Diesel) wäre mit maximal 180€ Spritkosten zu rechnen ( (130 km * 12 Tage):100 x 8 Liter/100km x 1,45 €/Liter = 180 € ). 468€ - 180€ = 288€
288€ monatlich für Wartung, Verschleiß, Versicherung und Steuer für ein Auto, welches zu 2/3 privat genutzt wird, scheint mir schon etwas viel. Zumal sie auf dem Land lebt und auch privat auf ein Auto angewiesen ist.
diese Tür lässt Du besser zu. Es gibt für die nachgewiesene Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz einfach diese Kilometer-Pauschale, und die gilt für alle. Auch für UH-Pflichtige. Und für Menschen mit billigen und mit teuren Autos.
Was mich aber ärgert ist, dass es ihre Entscheidung war, im Haus wohnen zu bleiben. Es wäre einfacher gewesen, wir hätten das Haus verkauft,so wie ich es vorgeschlagen habe, und sie wäre in die Nähe des Arbeitsortes und ihrer Eltern gezogen, wo wir auch von 2002 - Ende 2006 gelebt haben, bevor ich mich habe überreden lassen aufs Land zu ziehen. UNd jetzt soll ich dafür aufkommen??
Du kommst nicht dafür auf; sie kann nur mehr von ihrem Einkommen abziehen. Das könnte sie aber auch, wenn sie erst nach der Trennung weiter von ihrer Arbeit weggezogen wäre. Es zählen allein die Kilometer; nicht der Grund, wie sie zustandekamen.
Es gibt gute Gründe, dass am Ende einer Ehe nicht die Ehe in allen Details rückabgewickelt wird. Wer von Euch in den letzten 10 oder 15 Jahren was wann warum wollte oder wen wozu überredet hat, willst auch Du heute vor keinem Gericht mehr erörtert haben. Die Dinge sind, wie sie sind. Reg Dich nicht drüber auf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi United,
weißt Du, ich war einfach zu gut in den letzten Jahren. Was habe ich nicht alles mit mir machen lassen.
Die Schulden iHv 5.800 € auf dem Girokonto habe ich damals allein beglichen. Angeblich hätten wir die gleiche Höhe an Schulden bei ihren Eltern, einen Beleg dafür ist sie mir bis heute schuldig.
Ihrer Informationspflicht kommt sie nicht nach. Über schulische Veranstaltungen (Elternabende, Schulfeste oder Elternsprechtage) werde ich nicht informiert. Den großen hat sie ohne mein Wissen auf dem Gymnasium angemeldet ohne mich als Erziehungsberechtigten eintragen zu lassen.
Klamotten fürs Wochenende oder die Ferien werden nicht mitgegeben, so dass ich regelmäßig Klamotten und Schuhe kaufen muss. Die Kinder werden bewußt oder unbewußt mit Themen konfrontiert, die sie nicht angehen (meist Thema Geld), so dass ich als reicher Papa dastehe und sie als arme Kirchenmaus, der ich nichts abgebe....das ist nur ein kleiner Teil, von dem, was mich zusätzlich veranlasst zu sagen, dass ich ihr nichts mehr zahlen möchte, unabhängig davon, dass ihr aufgrund der verfestigten Lebenspartnerschaft m. E. sowieso nichts mehr zusteht.
Hallo brille007!
Es gibt für die nachgewiesene Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz einfach diese Kilometer-Pauschale
Ja, aber müsste die im Gegenzug nicht auch ihrem Einkommen die Steuerersparnis die sie wg. der Kilometer hat hinzufügen? Das wurde nämlich nicht gemacht. Im übrigen, wieso darf man im Unterhaltsrecht die gefahrenen Kilometer, hier 130 km, bei der Steuer aber lediglich die Wegstrecke von 65 km ansetzen, um dann auch noch den gleichen Kliometersatz anwende zu dürfen??!!!??? :knockout:
Moin Paulo,
ich habe den Eindruck, Du verwechselst Euer anstehendes Gerichtsverfahren mit einer Veranstaltung, an deren Ende Du zwangsläufig zu Deinem "Recht" kommen müsstest, weil es dort um "Gerechtigkeit" ginge. Das ist nicht der Fall; es hat auch niemand versprochen. Das nur, um Dich vor allfälligen Enttäuschungen zu bewahren: Vor Gericht kriegt man nicht Recht, sondern ein Urteil.
Schon auf die Frage, warum Deine Ex Dich trotz eigenem Einkommen, Immobilienbesitz und neuem Partner auf Unterhalt verklagt, gibt es dieselbe Antwort wie auf die Frage, warum Hunde sich die Eier lecken: Weil sie es kann. HIER gibt es gerade einen Parallel-Thread, in dem ähnliche Fragestellungen erörtert werden. Einen Automatismus von der Sorte "Zwei Jahre nach dem ersten Date mit dem neuen Lover erlischt die Unterhaltspflicht" existiert nicht.
Ja, aber müsste die im Gegenzug nicht auch ihrem Einkommen die Steuerersparnis die sie wg. der Kilometer hat hinzufügen? Das wurde nämlich nicht gemacht.
doch, das wird bei ihrem Netto bereits berücksichtigt.
Im übrigen, wieso darf man im Unterhaltsrecht die gefahrenen Kilometer, hier 130 km, bei der Steuer aber lediglich die Wegstrecke von 65 km ansetzen, um dann auch noch den gleichen Kliometersatz anwende zu dürfen??!!!??? :knockout:
Warum haben Leute ohne Kinder mehr Geld für den privaten Konsum in der Tasche als Leute mit Kindern? Warum kann man mit Gebrauchtwagenhandel mehr Geld verdienen als mit Krankenpflege oder Philosophie?
Nirgends steht, das UH- und Steuerrecht deckungsgleich sein müssen. Aber grundsätzlich ist Deine Frage HIER sowieso besser aufgehoben als in einem Internet-Forum.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank brille007!
wie wahr wie wahr, Recht haben und Recht bekommen, das sind zweierlei Schuhe. Ich werde über den Ausgang am Mittwoch einen kurzen Bericht verfassen.
Bis dahin wäre ich selbstverständlich auch dankbar für Erfahrungen anderer mit dieser Thematik 🙂
Beste Grüße
Hallo Paulo,
ein paar Takte zu den pauschalen Fahrtkosten im Sinne des Unterhaltsrechts, die tatsächlich völlig anders gerechnet werden als im Steuerrecht:
468 € Fahrtkosten zur Arbeit (2x65 km x 12 Tage im Monat + 0,30 €/km)
Erstens: Die meisten Oberlandesgerichte genehmigen die 0,30 Euro pro Kilometer nur für die ersten 30 Entfernungskilometer, was darüber hinausgeht, ist nur noch 0,20 Euro pro Kilometer wert. Die korrekte Berechnung wäre in diesem Fall: 2x30x0,30 plus 2*35*0,20, insgesamt also 32 Euro pro Tag; für 12 Tage folglich 384 Euro. Um genaueres sagen zu können, müsstest du jetzt aber erst mal das zuständige Oberlandesgericht für deinen Fall nennen.
Zweitens: Sind die 12 Tage so zu verstehen, dass sie regulär an zwölf Tagen im Monat zur Arbeit fährt? Dann ist in obiger Berechnung der Faktor 12 aber etwas zu hoch gegriffen, denn sie wird ja nicht das ganze Jahr über arbeiten, sondern auch mal Urlaub haben. Wenn wir z.B. einen Monat für Urlaub abziehen, dann muss man das jeweilige Ergebnis noch mit elf Zwölfteln multiplizieren (z.B. aus den 384 Euro werden dann 352 Euro), denn das sind dann die durchschnittlichen monatlichen Fahrtkosten, und nur auf diese kommt es hier an - genau so, wie man ja auch bei einem Vollzeit-Erwerbstätigen mit Fünf-Tage-Woche das Arbeitsjahr für die Ermittlung der Fahrtkosten nicht mit den vollen 250 Arbeitstagen bemisst, sondern typischerweise mit 220 Arbeitstagen.
Im übrigen: Hast du selbst keine Fahrtkosten - oder ist das in deiner Angabe "2.140 Euro netto" bereits abgezogen, d.h. bereinigt? Denn selbstverständlich können und sollen auch bei deinem Einkommen die Fahrtkosten zur Arbeit abgezogen werden, bevor der Unterhalt berechnet wird. Wenn du keine Fahrtkosten oder sonstige nachweisbaren Kosten hast, kommt bei den meisten Oberlandesgerichten der Abzug einer Pauschale in Frage, das wären bei dir typischerweise 107 Euro (5% vom Netto) - aber um hier eine Aussage treffen zu können, müsstest du aber bitte auch hierfür sagen, welches OLG denn nun konkret für dich zuständig ist. Gibt nämlich ein paar knickrige Oberlandesgerichte, die hier keine allgemeine Pauschale, sondern nur den Einzelnachweis gelten lassen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit!
Vielen Dank für den Hinweis!
Um genaueres sagen zu können, müsstest du jetzt aber erst mal das zuständige Oberlandesgericht für deinen Fall nennen.
Bei uns ist wohl das OLG Köln zuständig. Die Frage ist jetzt natürlich, ob ich jetzt noch irgendetwas vorbringen kann, oder ob ich das schrifltich im Vorhinein hätte tun müssen, da die Verhandlung bereits morgen ist.
Schönen Gruß
Paulo
Hallo Paulo,
OLG Köln heißt, eine 5%-Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen gibt's leider nicht.
Fahrtkostenregelung allerdings wie üblich mit der Reduzierung auf 0,20 Euro / Kilometer für längere Strecken; unter Punkt 10.2.2 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien heißt es nämlich: "Für notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 Abs. 2 Nr.2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungs- und Betriebskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer i.d.R. 0,20 €)."
Die Frage ist jetzt natürlich, ob ich jetzt noch irgendetwas vorbringen kann, oder ob ich das schrifltich im Vorhinein hätte tun müssen, da die Verhandlung bereits morgen ist.
Könnte schwierig werden. Der korrekte Weg wäre wohl gewesen, es vorher schriftlich kundzutun; andererseits wird es ja eventuell auf einen Vergleich hinauslaufen, und um so einen kann und soll ja nun auch gerade gefeilscht werden.
Impf' also deinen Anwalt, denn der wird am besten wissen, was man beim zuständigen Richter sinnvollerweise noch versuchen kann, und was du besser bleiben lassen solltest, um Seine Durchlaucht nicht all zu sehr gegen dich aufzubringen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
vielen Dank für die Info!
Oh man, ich bin ehrlich gesagt etwas beunruhigt, weil ich m. E. zu wenig schriftliche Argumente vorgebracht habe. Meine Anwältin hingegen meinte, wir bräuchten auf das Schreiben mit der Rechnung nicht mehr reagieren. Ich bin jetzt ziemlich verunsichert, ob das unsere Position nicht schwächt.
Also, wenn das morgen in die Hose geht, werde ich mich wahrscheinlich nach einem neuen Anwalt umschauen müssen, mit dem ich in die Revision gehe.
Aber erst einmal gilt es positiv zu denken. Auf einen Vergleich werde ich mich nicht einlassen, nachdem was die letzten vier Jahre vorgefallen ist, und in der Art und Weise wie ich bereits gemolken worden bin.
Grüßle
Moin Paulo,
Meine Anwältin hingegen meinte, wir bräuchten auf das Schreiben mit der Rechnung nicht mehr reagieren. Ich bin jetzt ziemlich verunsichert, ob das unsere Position nicht schwächt.
Nicht zwingend.
Eure Position ist: Ein Unterhaltsanspruch besteht dem Grunde nach nicht. Wieso sollt Ihr also rumrechnen ?
Nichts desto trotz sollte Deine Anwältin ob der kleinen Rechenfehler schon die ein oder andere Korrekturmaßnahme in der Schublade haben.
Wenn Du aber ohnehin keinem Vergleich zustimmen möchtest, solltest Du das Deiner Anwältin auch so vorab verklickern.
Die daraus resultierende Konsequenz wäre, dass Du für alles über Null Euro vor´s OLG ziehen willst ?
Du solltest Dich nicht wundern, wenn sich IHRE Verhandlungsbereitschaft in der Anhörung etwas wandelt ...
Gruß
United