Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt [Re: Trennungsunterhalt vs. Selbstbehalt]

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(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich will einmal anders herum anfangen:
Warum gibt es eigentlich das Konstrukt BU - mehr oder weniger selbstverständlich bei Kindern unter 3 J und danach mit Begründung? Doch eigentlich deshalb, weil man ausgleichen will, dass der durch Betreuung des kleinen Kinds (bzw. der betreuungsbedürftigen Kinds) an auskömmlicher Erwerbstätigkeit gehinderte BET, darunter "leidet".  Eigentlich liegt dieser Fall hier aber nicht vor - mmm beweist doch gerade sehr wohl, dass unsere Gesellschaft es mittlerweile ermöglicht, Kleinkinderbetreuung und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren - wenn mann (hier frau) nur will!  :thumbup:

Gleichzeitig sollte mmm doch aus der noch gar nicht solange hergewesenen gemeinsamen Vergangenheit mit dem KV einschätzen können, ob der KV  in Reichtümern schwimmt oder mit seiner Selbständigkeit zu kämpfen hat (ob eigenverschuldet oder nicht spielt mE keine große Rolle). Ich unterstelle mal, dass KV  nicht auf Rosen gebettet ist, sonst hätte mmm hierzu sicherlich Anzeichen gesehen und hier geschildert, vielmehr geht sie ja sogar davon aus, dass es auch weniger als MindestKU werden kann.

Insofern dient BU in diesem Fall doch nur dazu nach der Devise zu verfahren "ich will was mir zusteht, insbesondere weil ich mich ja anstrenge" oder um den KV für sein (Nicht)-Verhältnis zu den Kindern bestrafen. Das Verhalten des KV finde ich zwar nicht gut, aber ihn deshalb finanziell mehr zu belasten (unter der Annahme, dass er nicht/ kaum leistungsfähig) finde ich daneben.

Deshalb: Ja, lass den KU überprüfen, dass ist das Geld, was den Kindern zusteht. Und hier sollte er zahlen, was ihm möglich ist - immerhin, einen Titel hast Du in der Hand! Und nein, lass BU stecken. Du bist doch eine starke, selbständige Frau, die es gar nicht nötig hat, sich alimentieren zu lassen.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 13:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Inselreif, da hast du zweifellos recht.

Im Ergebnis würde ich aber vor Allem Toto recht geben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 13:33
(@mimamause)

@toto,

nein, ich möchte keinen BU "weil es mir zusteht" sondern weil ich mit Job und 3 kids echt am Stock gehe. Und wenn mir 50€ im Monat ermöglichen, dass mir jemand mal die Bude wischt oder irgendwie anders das Leben für mich ein klitzekleines bißchen leichter macht wäre das eine enorme Hilfe.

Von  :thumbup: gehts weder meinem Rücken besser noch habe ich eine Sekunde am Tag mehr Zeit für mich.

Nur zur Verdeutlichung:

5:30 aufstehen, mich und die Kinder fertigmachen
7:30 Kinder in die KiTa
7:40-8:10 Bude saugen, Wäsche aufhängen, Müll raus
losrennen, Bahn geht um 8:38
Arbeitsbeginn 9:00
arbeiten bis 15:30
zurück am S-Bhf am Wohnort um 16:00
Einkäufe machen
nach hause rennen, Einkäufe verstauen, 17:00 KiTa
17:00-19:30 Kinder bespaßen, Abendbrot
20:00 Kinder im Bett
20:00-21:00 aufräumen (bei 3 Kids so gut wie IMMER!!!)

schlafen gehen

wenn mit 50€/im Monat ein bißchen Zeit, ein bißchen "für mich" schenken würden hätte ich wieder das Gefühl, ein Mensch zu sein.

Du bist doch eine starke, selbständige Frau, die es gar nicht nötig hat, sich alimentieren zu lassen.

ich kanns nicht mehr hören dieses: du machst das doch toll, du bist stark und taff...klar mach ich das toll aber ICH bin nicht mehr da.
Und jetzt sag mir nicht, ich könne ja 1x die Woche in die Badewanne oder als Freizeitausgleich in der Bahn 9min lang ein Buch lesen.

Nein, ich will es nicht, weil es mir zusteht!!! Sondern weil ich MÜDE BIN!!!!!

langsam glaube ich, je taffer frau ist, desto weniger sind die Menschen willens, ihr unter die Arme zu greifen und desto weniger Hilfe gestehen ihr die Leute gefühlsmäßig auch zu.

mmm

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Geschrieben : 12.01.2015 14:22
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Dein Ansinnen verstehe ich sehr gut.
ABER: Unterhalt ist nun leider für die, die es ansonsten nicht auf die Kette kriegen.

Ohne großartig die Genderkeule schwingen zu wollen, und der Vergleich hinkt auch etwas, aber ich vermute mal es gibt einige männlich Leidensgenossen.
Nämlich jene, die sich für Unterhalte aller Art krummlegen, und genau wie Du eben auch MÜDE sind. Welche Antwort könnten die Kollegen hier erwarten, wenn sie frügen, ob man nicht den Unterhalt mal um 50 Euro absenken könnte, damit sie Seelenpflege betreiben könnten.

Nochmal, Verständnis hab ich schon, aber wie geht es Männern in ähnlich angespannter Lebenssituation?

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
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Geschrieben : 12.01.2015 15:02
(@Inselreif)

Ja, der Vergleich hinkt mehr als nur etwas.
Es ginge hier ausschliesslich um die Frage, ob diese 50 Euro dem mmm-Ex so (zu) weh tun. Das können wir alle nicht beurteilen und er müsste es selbst einwenden.

Aber etwas ganz anderes: wir reden hier über ein einjähriges Kind, das einen Elternteil mit viel Glück drei Stunden am Tag sieht. Eine Entlastung von mmm käme sicher auch dem Kind zu Gute. Da hätte es mehr von als vielleicht 9 Euro mehr KU oder so.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 15:12
(@mimamause)

jens,

Nämlich jene, die sich für Unterhalte aller Art krummlegen, und genau wie Du eben auch MÜDE sind. Welche Antwort könnten die Kollegen hier erwarten, wenn sie frügen, ob man nicht den Unterhalt mal um 50 Euro absenken könnte, damit sie Seelenpflege betreiben könnten.

aber ich mache seit Jahren ALLES alleine:
Kinderbetreuung, Job, Wohnung, Einkauf...ALLES!!!!! Zu 100%

mmm

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Geschrieben : 12.01.2015 15:17
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber Mausezahn, ich habe Dein Anliegen ja verstanden, und wenn es in meiner Macht stünde würde ich Dir die 50€ gerne genehmigen.

Nur, ich vermute, das bei der Gemengelage, Du Dir Deine wöchentliche Auszeit auch "zu 100% ALLEINE" organisieren müssen wirst.
Fair finde ich das auch nicht.

Es gab mal einen nicht näher benannten Moderator, der an dieser Stelle immer die Frage aufgeworfen hat, warum ein Gericht ein über Jahre gelebtes Modell ändern sollte, nur weil eine Partei dies nun nicht mehr so möchte.

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Geschrieben : 12.01.2015 16:38
(@psoidonuem)
Registriert

Da es sich bei dem Vater um einen typischen Verpisser handeln dürfte kann ich mir nicht vorstellen, dass das auch wenn es mangels Alternative über Jahre so gelebt wurde von der TO jemals akzeptiert war.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 17:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@psoidonuem  :thumbup:

Susi

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Geschrieben : 12.01.2015 17:19
(@mimamause)

hi,

nun gut, ich werde mir wohl zum Vorwurf machen müssen, ein 2tes Kind mit ihm bekommen zu haben aber ich habe leider ne Weile gebraucht, bis ich das gerafft habe....

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 17:27




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, entweder man ist unabhängig und stolz auf seine eigenen Leistungen oder man lebt auf Kosten anderer und muss sich das dann auch mal selbst von anderen vorhalten lassen und sich Kontrolle und Einmischungen unterwerfen.

Und auch wenn ich die Einwendungen von Inselreif nachvollziehen kann, halte ich es i.d.R. für einfacher 50,-€ mehr KU raus zu holen als 50,-€ BU.
Und besser fürs Ego ist es vermutlich auch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 17:42
(@mimamause)

hi,
so, die Beistandschaft hat gesagt, dass die freiwillige Unterzeichnung des Titels (und mein Akzeptieren des Titels) sozusagen gleichbedeutend mit einer Auskunftserteilung ist, geht also erst wieder 08/15 (das ist ja mal witzig, 08/15....)
Sie sagte auch gleich, dass bei einer Neuberechnung es so sein kann, dass das JA feststellt, dass der arme KV nicht mal Mindest-KU zahlen kann und mich auffordern würde, einer Reduzierung des Titels zuzustimmen  :gunman:
Bin ich aber nicht verpflichtet zu, dann müßte KV klagen, wenn ich verliere sind die Prozeßkosten meine. Großartig!!!!.

Da Kind groß im September aber sowieso aufgrund des dynamischen Titels in die 2te Altersstufe rutscht habe ich beschlossen, dieses Thema nicht anzufassen.

DEn Brief mit dem BU werde ich, so wie ihn Susi geschrieben hat dennoch abschicken.  Versuch macht kluch. Was ist eigentlich, wenn KV nicht zahlt und trotz Aufforderung keine Nachweise vorlegt? Und auch dem Gericht nichts vorlegt?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 14:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mmm,

das größte Problem ist, wenn die Sache vor Gericht geht und Dein Ex die Sache ernst nimmt, dann könnte nämlich rauskommen, dass er nicht einmal den Mindestunterhalt und BU sowieso nicht zahlen muss.

Wenn Du Dich außergerichtlich auf 50 Euro oder 100 Euro einigen kannst, ist das mit Sicherheit der beste Weg.

VG Susi

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Geschrieben : 17.01.2015 14:18
(@mimamause)

hi,

hmm, bisher ging ich davon aus dass die Hürden für einen erwachsenen gesunden Mann sehr hoch sind, um den Mindestunterhalt rumzukommen.

Irre ich mich da?

Wenn ich fordere, er mir einen Vogel zeigt und ich NICHT vor Gericht gehe wird es albern.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 14:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja die Hürden weniger als Mindestunterhalt zu zahlen sind hoch, aber wenn er so ein armes Schäfchen ist .... ? bzw. sich als Selbständiger klein rechnen kann, ist das durchaus möglich.
Klar, ist es ohne irgendeine Androhung sinnlos BU zu fordern.

Ich tippe mal darauf, dass auch ihm an einer außergerichtlichen Einigung gelegen ist. Alles andere ist nämlich durchaus Stress und bisher ist er eigentlich nur durch Stressvermeidung aufgefallen -- oder ?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 14:46
(@Inselreif)

dann könnte nämlich rauskommen, dass er nicht einmal den Mindestunterhalt ... zahlen muss.

Wir schon mal erwähnt und das ist hier sehr wichtig: das klappt für ihn nur dann, wenn er nachweist, dass sein Einkommen seit Titelerrichtung so weit abgesunken ist.
Wenn er seinerzeit schon freiwillig zu viel tituliert hat und sein Einkommen unverändert geblieben ist, wird das Gericht den Titel nicht abändern.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 17:35
(@mimamause)

hi,

ich habe nach nem Sonderfallforum angefragt, ich würde dies (und auch noch eine andere, hauptsächliche Problematik) dort erörtern mit euch.

Danke bis hierhin.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 17:54
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