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Betreuungsunterhalt nicht verheiratet rückwirkend?

 
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bräuchte mal auf die schnelle Hilfe von euch 😉

Ich bin seit dem 25.02.2018 stolzer Vater einer kleinen Tochter, welche sich prächtig entwickelt. Ich habe die kleine 20-30 Stunden alleine die Woche bei mir. Sorgerecht musste ich leider auf dem gerichtlichen Wege einklagen. Zur Zeit befinden wir uns noch mit der Kindsmutter in einer Mediation, mit dem Ziel, dass diese meine einseitige Sorgeerklärung ebenfalls beim zuständigen JA unterzeichnet. Stimmt sie nicht zu, darf ich mich gerne wieder ans Gericht wenden (O-Ton Richter).

Im Rahmen der schriftlichen Anhörung kam auch irgendwann die Aufforderung der Anwältin meine Vermögensverhältnisse offen zu legen, da der BU "richtig" berechnet werden müsste. Ich zahle seit Mai monatlich 214 Euro. Dieses habe ich mit der KM einvernehmlich mündlich so abgesprochen.

Nun habe ich wiederholt Post von ihrer Anwältin erhalten, nachdem ich alles offengelegt habe. Sie fordert 520 Euro monatlich, auch Rückwirkend bis Februar (Geburt meiner Tochter). Ich soll nun 520 Euro monatlich zahlen sowie 3.916 Euro für die Zeit von Februar bis November diesen Jahres. Erstmal geschluckt... und dann nachgedacht.

1. in der Aufstellung der KM fehlen Fahrkosten (berufsbedingte Aufwendungen) sowie Ratenzahlungen für Kredite (PKW)... diese würde ja ihr monatliches Einkommen mindern, hat ihre Anwältin ja auch bei mir anerkannt, diese müssen doch berücksichtigt werden, oder?

2. ist es überhaupt möglich so einen hohen Betrag rückwirkend zu fordern (bzw. damit "Recht" zu bekommen vor Gericht), mein Stand war, dass ich nur in Verzug gesetzt werden kann ab einem schriftlichen Auskunftsbegehren (Hinweis einer Anwältin)

3. vor allem in Anbetracht, dass wir uns vorab ja schon auf einen Betrag geeinigt haben und wir zusammen gesagt haben, dass dieses so okay wäre.

Wäre um kurze Tipps froh, werde aber wohl diesmal  nicht um einen Rechtsbeistand herumkommen, da ich vermute, dass die KM bei den Beträgen eh "alles" haben möchte was ihre Anwältin ihr vorrechnet. Ich vertrete die Meinung, dass der KM das zusteht, was richtig gerechnet worden ist.

Gruß,

Ralph

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2018 23:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie war die Berechnung der 214 € fürs Kind? Wurde da in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe hochgestuft, da nur einer Person unterhaltspflichtig?
Wenn ja, müsste das auch korrigiert werden.
Wie seid ihr auf den Betrag gekommen? Der Tabellenbetrag der untersten Stufe sind 348. Davon kannst du noch das halbe Kindergeld abziehen. Und das Kind hat Anspruch ab dem Zeitpunkt der Geburt und nicht erst seit Mai.

Was die Berechnung des Unterhaltes angeht:
Zu 1. die KM hat ja momentan keine Fahrtkosten zur ARbeit. Bei ihr geht es darum, den "Ausfall" durch Geburt des Kindes, soweit möglich, durch dich zu kompensieren.
3. Diese 520 € sind Betreuungsunterhalt für die KM vermute ich mal, müsste eigentlich auch geschrieben worden sein, was es ist. Und das ist für die KM und für die Kleine hast du dann auch den Kindesunterhalt zu zahlen. Also zwei Zahlungen.
3. Ihr habt euch auf den Betrag für den Kindesunterhalt geeinigt. Betreuungsunterhalt ist eine andere Sache.

Hat die Anwältin denn auch die Höhe des Elterngeldes aufgelistet, dass die KM bekommt, dass ist ja momentan ihr Einkommen.
Und deinen Selbstbehalt berücksichtigt?

Ihr könnt euch auf alles einigen, was ihr wollt, solange keine staatlichen Ämter ins Spiel kommen. Sprich, wenn die KM mit weniger zufrieden ist, ist das in Ordnung, wenn sie aber die zustehenden Beträge haben will, kann sie das auch einfordern.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 10:40
(@inselreif)
Moderator

Hi Ralph,

zur Bewertung der rückwirkenden Forderung wäre noch wichtig zu wissen, wann die Vaterschaft anerkannt wurde!?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 10:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Im Rahmen der schriftlichen Anhörung kam auch irgendwann die Aufforderung der Anwältin meine Vermögensverhältnisse offen zu legen, da der BU "richtig" berechnet werden müsste.

Damit wurdest Du in Verzug gesetzt, d.h. ab diesem Datum darf BU gefordert werden.

Die Höhe des BU muss begründet werden. Außerdem musst Du für den BU leistungsfähig sein. Beim BU ist Dein Selbstbehalt 1200 Euro. D.h. von Deinem bereinigten Einkommen wird zunächst der KU abgezogen und dann steht  die Differenz zu 1200 Euro für BU zur Verfügung.

214 Euro als KU sind zu niedrig, aber vielleicht ist ja damit der BU gemeint. Hast Du diese Summe an BU bereits gezahlt? Deine Zahlungen wären dann mit der Forderung zu verrechnen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 13:17
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, war  "aufgewühlt", deswegen war mein erster Beitrag etwas durcheinander.

1. die Vaterschaft habe ich vor Geburt zusammen mit der KM anerkannt
2. an BU zahle ich 214 Euro (seit Mai, endgültige Trennung im April), KU beläuft sich auf 286 Euro
3. schriftlich eingefordert wurde am 29.08.2018... also August diesen Jahres

Ich habe knapp 2.350 Euro monatlich zur Verfügung, die KM laut ihrer Anwältin knapp 1.400 Euro.

Mein bereinigtes Einkommen beläuft sich auf knapp 1.700 Euro. Mein Selbstbehalt bei 1.200 Euro. Somit bin ich theoretisch mit 500 Euro Leistungsfähig.

Das Einkommen der KM wurde aber nicht bereinigt. Keine Fahrtkosten, keine Kredite oder ähnlich. Setzte ich ~300 Euro für berufsbedingte Aufwendungen monatlich an (30 km einfache Strecke zum Arbeitsweg x 2 x 0,30 Euro, multipliziert mal Arbeitstage) und addiere dann noch ihren Kredit von ~150 Euro drauf kann ich doch ihren ihr monatlich Verdienst darum kürzen (1.400 - 450) auf 950 Euro.

Setzte ich nun ihre momentanes Einkommen (Elterngeld) dagegen an (950 - 770) erhalte ich einen ungedeckten Bedarf von 180  Euro (ich rechne mal grob 40 - 50 Euro drauf, da ich ja mit gerundeten Werten gerechnet habe +/- Zufallsfaktor, andere Kredithöhe bei der KM (also 230€). Ich zahle zur Zeit 214 Euro.

Bezüglich der hohen Nachforderung argumentiert ihre Anwältin nur, dass ich dazu verpflichtet bin.

Ist meine Berechnung "realistisch"?

Einfach nun 550 Euro zahlen ab Dezember plus 10 Monate 400€ zum abstottern der Restschulden ab Februar sehe ich als böse Falle an, wenn ich mich halt darauf einlasse ist der Drops gelutscht. Setzte ich meine Rechnung dagegen, kann ich etwas nachzahlen, alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, dass die KM sogar weniger Anspruch hat wie jetzt.

Ich möchte halt, dass es "rechtens" abläuft und ich nicht von der Anwälting der KM "ausgezogen" werde.

Mein Traum wäre das Wechselmodell, unsere Tochter hat zu gleichen Teilen ihre Eltern welche beide ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Hierzu lebe ich aber wohl noch in der falschen Zeit und im falschen Land.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2018 19:51
(@inselreif)
Moderator

Hi ralbid,

was mir spontan auffällt:

3. schriftlich eingefordert wurde am 29.08.2018... also August diesen Jahres

Dann zahlst Du ab August.

Setzte ich ~300 Euro für berufsbedingte Aufwendungen monatlich an (30 km einfache Strecke zum Arbeitsweg x 2 x 0,30 Euro, multipliziert mal Arbeitstage)

ok, das sind ersparte Aufwendungen.

und addiere dann noch ihren Kredit von ~150 Euro drauf

nicht ok, denn zum einen fällt der KFZ-Kredit durch die Aufgabe der Arbeit nicht weg, zum anderen sind die KFZ-Kosten schon gesondert angesetzt und die Pauschale beinhaltet auch Anschaffungskosten. Das wäre übrigens auch bei Dir nicht ohne Weiteres ein Bereinigungsposten.

Setzte ich nun ihre momentanes Einkommen (Elterngeld) dagegen an (950 - 770)

vom Elterngeld bleibt der Sockelbetrag (300,-) unangetastet.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 20:09
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Hi ralbid,

was mir spontan auffällt:
Dann zahlst Du ab August.
ok, das sind ersparte Aufwendungen.
nicht ok, denn zum einen fällt der KFZ-Kredit durch die Aufgabe der Arbeit nicht weg, zum anderen sind die KFZ-Kosten schon gesondert angesetzt und die Pauschale beinhaltet auch Anschaffungskosten. Das wäre übrigens auch bei Dir nicht ohne Weiteres ein Bereinigungsposten.
vom Elterngeld bleibt der Sockelbetrag (300,-) unangetastet.

Gruss von der Insel

Meines Wissens nach zählt der Sockelbetrag nur dann, wenn die 300€ nicht überschritten werden. Ihre Anwältin hat ja auch die 770 Euro insgesamt als Einkommen angerechnet bei ihrer Berechnung.

Bezüglich des Kredites... Es sind mehrere u.a. auch PkW und sonstiges. Meine Ratenzahlungspläne hat sie auch angenommen worden ohne Notwendigkeit einer Begründung.

Die Forderung ist jedenfalls zu hoch und würde mich eh in die Verschuldung treiben, da mir in den nächsten 10 Monaten nur knapp 900 Euro zum Leben bleiben bei einer Vollzeitstelle und einer saisonalen Beschäftigung. Ist das im Sinne des ganzen systems? Ich benötige einen PKW, da ich im gesamten Landkreis auf Rettungswachen arbeite, öffentliche Nahverkehrsanbindung sind eher schlecht bis garnicht vorhanden. Und Mal locker an drei Tagen hintereinander täglich 100km mit dem Rad fahren kann auch nicht von mir verlangt werden, je nach Dienststelle.

Ich bin gerne bereit auch 300 - 350 Euro an BU zu zahlen, sollte dieses realistisch sein, die geforderten 520 Euro plus die knapp 5.000 Euro Nachzahlung sind aber überzogen und ich Frage mich, ist das legal von Seiten der Anwältin? Ich meine sie bekommt eh geld über die PKH ob die KM nun gewinnt oder verliert. Treibt aber schon durch die überzogene Forderung einen weiteren Keil in die angespannte Beziehung der Eltern. Die leittragende  bleibt dabei unsere Tochter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2018 21:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du musst Dich davon trennen, dass die Forderung der Anwältin automatisch den Zahlbetrag ergibt.

Deine Einwände gegen die Forderung sind unzutreffend, weil die Kosten die KM ja hat und dafür ein Einkommen braucht. Die Berechnungsgrundlage für den BU ist das Einkommen vor der Geburt des Kindes maßgeblich.
Weiterhin sind 300 Euro des Elterngelds anrechnungsfrei, d.h. es reduziert den BU nicht, nur der Betrag über 300 Euro.

Was aber für Dich wesentlich ist, ist ob Dein bereinigtes Netto richtig bestimmt wurde. So weit ich es sehe ist es in Ordnung.
Der Betrag selbst ist vermutlich auch in Ordnung. Insbesondere ja berufsbedingte Aufwendungen und der Kredit berücksichtigt wurden.

Was aber bisher von Dir nicht berücksichtigt wurde ist, dass Du einen Selbstbehalt beim BU von 1200 Euro hast.
Also, wenn Dein bereinigtes Einkommen  XXX Euo sind, dann ist davon der KU von YY Euro abzuziehen und dann kann der BU höchstens  Z Euro = XXX - YY - 1200 Euro betragen. Aus dieser Sicht ist es eigentlich nicht möglich, dass Dir nur 900 Euro bleiben.

VG Susi

Berücksichtigung Elterngeld korrigiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 21:29
(@inselreif)
Moderator

Bezüglich des Kredites... Es sind mehrere u.a. auch PkW und sonstiges. Meine Ratenzahlungspläne hat sie auch angenommen worden ohne Notwendigkeit einer Begründung.

Es ist ein Unterschied, ob Ihr Bedarf oder Deine Leistungsfähigkeit berechnet wird.
Oder sieh es so herum: der Bedarf ist die Differenz aus dem Einkommen vor und nach Geburt. Man kann die Kredite ruhig vom Einkommen abziehen - dann aber bitte vor Geburt und nach Geburt und das hebt sich auf.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 22:10
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Es ist ein Unterschied, ob Ihr Bedarf oder Deine Leistungsfähigkeit berechnet wird.
Oder sieh es so herum: der Bedarf ist die Differenz aus dem Einkommen vor und nach Geburt. Man kann die Kredite ruhig vom Einkommen abziehen - dann aber bitte vor Geburt und nach Geburt und das hebt sich auf.

Gruss von der Insel

Wirklich... dann kann man sich ja als Frau kurz vor der Schwangerschaft Verschulden und der Kindsvater zählt einfach die nächsten Jahre die Raten mit ab.

Und zweitens... Ich weiß das sie anrecht auf BU hat und wir hatten uns ja ohne Anwalt geeinigt.  Wäre so okay, bis ihre Anwältin ihr gesagt hat, dass sie wirkliches erledigt... es gibt ja PKH. Beratungsstellen und das JA hätten keinen Plan.

Ich hab meine Tochter drei Tage die Woche, jeweils 5 - 8h Stunden alleine. Volles Programm. Windel wechseln, spielen, baden, essen kochen und füttern. Schlafen tut sie bei mir auch problemlos. Das ich wegen dem erweiterten Umgang mich nicht in der Lage sehe meinen Nebenjob zu behalten, da mir die Zeit mit meiner Tochter wichtiger ist, interessiert wohl niemanden. Ich habe regulär ne 46 Stunden Woche und zusätzlich noch ca. 16h Nebentätigkeit. Und das alles im Schichtdienst.

Ich hole die kleine nach 12h Nachtdiensten ab wenn ich auf dem Zahnfleisch gehe... Es muss ja keine Rücksicht auf meine Arbeitszeiten genommen werden (O-Ton).

Ich habe eher die Befürchtung, wenn ich mich auf den "Deal" einlasse muss ich mehr arbeiten, verschulde mich und habe weniger von meiner Tochter und bin in ein paar Jahren berufsunfähig.

Ich lasse das ganze Mal ordentlich gegenrechnen und wenn es ihr dann nicht passt kann sie gerne Klage einreichen. Sie verklagt ja zur Zeit eh alles und jeden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2018 01:42