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Hallo Fulla,
um es kurz zu machen...
solltest Du mit dem Geld nicht aus kommen, Du zum Sozialamt wandern, wird der Vater zum Betreuungsunterhalt aufgefordert.
Da ist es dem Sozialamt schlicht egal, ob er mit dem bischen Geld auskommt oder nicht.
Der Selbstbehalt sinkt übrigens nach der neuen Rechtsprechung auf die 840 Euro!
Also nix 1000 Euro, da gibt es ein neues Urteil des BGH.
Wenns sonst nicht anders geht, wird Euch wohl eine gemeinsame Wohnung nicht erspart bleiben.
LG
Melly
Geschrieben : 10.02.2005 16:38
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