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Betreuungsunterhalt für Ex

 
(@steffen-hahn)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal ein Hallo an alle,
und ein grosses Danke für die Hilfe die mir hier vielleicht gegeben wird!
Bin neu hier und hab eine Frage zum Thema Betreuungsunterhalt.
Letztes Jahr im Sommer hab ich mit meiner damaligen Freundin Schluss gemacht. Wir haben weder zusammen gewohnt, noch sonst irgendwas.
Sie ist 25 und hat einen festen Job in einem Steuerbüro, ich bin 28 und habe ebenfalls einen festem Job, jedoch mit relativ grossen Gehaltsschwankungen.
Zwischen 1300EUR und ca 3000EUR Netto.
Kurze Zeit nachdem ich Schluss gemacht hatte, kam eine SMS von ihr: Ich glaube ich bin Schwanger...
Sie ist es...Im April wird das Kind zur Welt kommen.
Der Kontakt mit ihr beschränkt sich im Moment aufs Wesentliche. Was aber nicht unbedingt an mir liegt.
Nun kurz und knapp meine Frage:

Muss ich für sie Unterhalt zahlen??
Habe von Unterhalt für sie von bis zu 3Jahren gelesen???

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 00:07
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also wenn es dein Kind ist, dann bist du dem Kind zu Unterhalt verpflichtet und der Mutter die ersten 3 Jahre nach der Geburt (in dieser Zeit kann sie sich aussuchen ob sie arbeitet oder lieber zu Hause das Kind betreut).

Dem Kind gegenüber hast du einen Selbstbehalt (das was dir bleiben muss) von 950€, der Mutter gegenüber von 1050 €. Der Bedarf bei der Mutter liegt mindestens bei 700 €, sollte sie vor der Geburt mehr verdient haben, diese Höhe.

Aber: bei deiner Konstellation würde ich auf einem Vaterschaftstest bestehen. Und vorher nichts unterschreiben. Sollte es dien Kind sein, fordere gleich das gemeinsame Sorgerecht.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 00:12
(@steffen-hahn)
Schon was gesagt Registriert

danke für die schnelle Antwort.
Dem Kind gegenüber war mir klar, mach ich auch gerne.
Aber das mit der Mutter haut mich etwas aus den Socken!Also muss ich wenn ich zb 3000Eur verdiene und sie hatte ein Einkommen von ca 1000 Eur,
1000Eur für sie zahlen und nochmal zb 300 für das Kind??Und wenn ich mal einen Monat lang 2000 verdiene, alles bis auf meinen Selbstbehalt?
Das mit dem Vaterschaftstest werd ich definitiv machen, auch wenn diese Forderung die Fronten noch mehr verhärten wird... :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 00:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es wird Dein durchschnittliches Gehalt inkl. Sonderzahlungen plus sonstige Einkünfte der letzten 12 Monate genommen und davon ein Durchschnitt gebildet. Davon werden berufsbedingte Aufwendungen und priv. Altersvorsorge in Abzug gebracht. Davon widerum zahlst Du dann einen nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmbaren Satz fürs Kind.

Bei der Unterhaltsberechnung für Ex müssen eigene Einkünfte (Elterngeld) gegengerechnet werden. Also hat sie 1000 verdient, sind 1000 Euro Schaden zu ersetzen, jedoch die xxx Euro Elterngeld in Abzug zu bringen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 00:30
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo steffen,

nein so ist das nicht ganz. Du musst deine letzten 12 Gehaltszettel vorlegen und dann wird dein durschnittliches Netto über 12 Monate errechnet. Zum Einkommen gehört auch die Steuererstattung durch 12 Mo.  Von dem durschnittlichen Netto werden dann Berufsbedingte aufwendungen abgezogen (wie viel KM fährst du zur Arbeit - einfache Strecke?). Altervorsorge (Riester/RV/LV oder dgl.) der KU und dann geht es erst an den BU.

Gruß zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 00:32
(@steffen-hahn)
Schon was gesagt Registriert

danke für die schnellen Antworten!
Jetzt habe ich wenigstens erstmal einen Überblick was mich erwartet...Zählen Spesen auch mit in die Berechnungen rein??Sie sind ja kein zu versteuerndes Einkommen??Arbeite nur auf Montage, deswegen die Frage...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 00:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steffen,

Zählen Spesen auch mit in die Berechnungen rein??

Kann gut passieren, dass Spesen teilweise als unterhaltsrelevantes Einkommen gewertet werden. Üblich ist dabei ein Schröpf-Anteil von 1/3 oder 1/2, d.h. wenn du z.B. 300 Euro Spesen bekommst, könnten 100 Euro oder sogar 150 Euro als unterhaltsrelevantes Einkommen betrachtet werden. Wenn du genügend Belege sammeln kannst, dass diesen Spesen tatsächlich Ausgaben gegenüberstehen, dann könnte das helfen, die Anrechnung als Einkommen zu verhindern, aber letzten Endes würde das ein deutscher Familienrichter entscheiden, und der ist der natürliche Feind des Unterhaltszahlers ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 01:06
(@steffen-hahn)
Schon was gesagt Registriert

Nachdem ich das alles gelesen habe, bekomm ich gleich ein paar graue Haare mehr.
Vielleicht bin ich etwas naiv, aber werde versuchen mich so mit ihr zu einigen, ich bin der Meinung es muss nicht erst vor Gericht enden...
Aber das liegt wohl alles in ihrer Hand. :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 01:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steffen,

es ist ja noch ein bisschen Zeit bis zur Geburt, und auch wenn noch nicht 100% sicher ist, ob du tatsächlich der Vater bist: Anders als andere hast du noch ein bisschen Zeit, um deine Situation ... na sagen wir mal, unterhaltstechnisch ein klein wenig zu optimieren. Zwei Dinge fallen mir ein:

Erstens: Hast du bereits eine zusätzliche Altersvorsorge, d.h. Riestervertrag, Lebensversicherung, oder tilgst du die Hypothek einer eigenen Wohnung, oder irgend so etwas ähnliches? Wenn nein, dann überlege dir, ob nicht jetzt der richtige Zeitpunkt dafür wäre; denn bis zu 4% deines Bruttoeinkommens kannst du von deinem Einkommen abziehen, bevor der Unterhalt berechnet wird. Versteh' mich nicht falsch: Beim Kindesunterhalt macht das nicht den riesengroßen Unterschied, bestenfalls (!) landest du eine Zeile niedriger in der Düsseldorfer Tabelle und das würde in deiner Situation dann ca. 16 Euro im Monat weniger KU bedeuten; beim Betreuungsunterhalt für die Ex müssten wir mal eine konkrete Berechnung machen um zu sehen, ob bzw. wie viel es dort bringt. Dafür bräuchten wir allerdings noch detailliertere Zahlen von dir: dein Durchschnittseinkommen für zwölf Monate (netto und brutto), Höhe der berufsbedingten Kosten, halbwegs genaue Angaben über das bisherige Durchschnittseinkommen der Ex-Freundin, und das zuständige Oberlandesgericht am Wohnort des zukünftigen Erdenbürgers.

Zweitens: Deine starken Gehaltsschwankungen. So etwas kann dir wirklich das Genick brechen, wenn der Unterhalt anhand von zwölf "fetten" Monaten aus der Vergangenheit berechnet und festgesetzt wird, und die Zukunft dann eher "magere" Monate für dich in petto hat - dann zahlst du nämlich Unterhalt anhand eines Einkommens, das du längst nicht mehr hast (und unsere männerfeindliche Politik und Justiz finden das übrigens auch noch ganz prima, aber das ist wieder ein anderes Thema). Deine Gehaltszettel für die Vergangenheit und für den aktuellen Monat sind jetzt nun mal so, wie sie sind, aber es wäre taktisch günstig, wenn ab Februar für dich ein paar eher magere Monate kämen, denn bis zur ersten Unterhaltsberechnung ist es ja bei dir noch ein bisschen hin. Im Klartext: Wenn dein schwankendes Einkommen z.B. auf der Auszahlung von Überstunden beruht - dann lässt du die Überstunden in der nächsten Zeit besser bleiben. Mehr Geld auf deinem Gehaltszettel kommt derzeit in erster Linie nicht dir, sondern deiner Ex-Freundin zugute.

So, hab' gerade noch das gesehen:

Nachdem ich das alles gelesen habe, bekomm ich gleich ein paar graue Haare mehr.

Immerhin, dann hast du die wichtigste Botschaft bereits verstanden: Du gehörst demnächst zur edlen Riege der Unterhaltssklaven in der Bananenrepublik Deutschland.

Im übrigen, lese hier bei uns am besten mal kreuz und quer durch die diversen Unterforen (alles was mit Scheidung zu tun hat kannst du natürlich ignorieren, schließlich seid ihr nicht verheiratet). Davon bekommst du zwar vermutlich gleich noch ein paar graue Haare mehr, aber ich sage jetzt einfach mal: Wenn's dumm läuft, werden die grauen Haare in den nächsten Jahren vielleicht noch eines deiner kleineren Probleme sein ... 😉

Daher ist es besser, du kennst dich mit dem ganzen Themenkomplex aus, damit du es einigermaßen zeitig erkennst und noch gegensteuern kannst, wenn sich irgendwo Unheil zusammenbraut.

Vielleicht bin ich etwas naiv, aber werde versuchen mich so mit ihr zu einigen, ich bin der Meinung es muss nicht erst vor Gericht enden...

Die gute Nachricht ist: Du hast uns rechtzeitig gefunden. Wenn du magst, stelle einfach mal deine Daten ein (was wir für eine erste Berechnung brauchen, hab' ich ein bisschen weiter oben schon geschrieben); wir geben dir dann schon das nötige Wissen an die Hand, damit du die Verhandlungen mit der Ex-Freundin auf Augenhöhe führen kannst. Denn in einem hast du völlig Recht: Wenn ihr euch ohne Gericht einigen könnt, dann ist das im Prinzip für alle Projektbeteiligten die bessere Lösung. Du darfst dich dabei halt nur nicht über den Tisch ziehen lassen - bevor du also irgendwas verbindlich zusagst oder unterschreibst, frag' einfach hier bei uns nach.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 01:47
(@steffen-hahn)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

nochmals danke für die aufschlussreichen Antworten!
Zur Zeit bin ich im Ausland auf Montage unterwegs, wenn ich wieder zu Hause bin werde ich mal alles zusammensuchen und eine Berechnung versuchen.
Das mit der Altersvorsorgen ist ein super Hinweis, darum werde ich mich auch gleich noch kümmern!

Vielleicht kann ich mich ja mit ihr aussergerichtlich einigen...das währ das beste für alle Beteiligten.

Danke und Gruss, Steffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 21:55




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Steffen,

Das mit der Altersvorsorgen ist ein super Hinweis, darum werde ich mich auch gleich noch kümmern!

Falls du dich bislang noch nicht weiter damit auseinandergesetzt hast, dann denk' aber bitte daran: Das Thema "Altersvorsorge" ist zu wichtig, als dass du es nur unter dem Aspekt "kann ich bei der Unterhaltsberechnung angeben" betrachten solltest. Fast noch wichtiger ist es, dass der Vertrag, den du dir da aussuchst, auch tatsächlich zu dir und deinen Vorstellungen passt. Außerdem, wenn du erst mal weißt, welche Art von Altersvorsorgevertrag du haben willst, dann vergleiche Angebote, und schließ' nicht gleich beim erstbesten Anbieter ab ... da gibt's wohl ziemliche Unterschiede.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 23:47