Moin
Insbes. die Frage des Besitzschutzes in Bezug auf den langen Ehezeitraum könnte den Prozess nicht zu meinen Gunsten ausgehen lassen...
Richtig. Hier kämen Ausstockungsunterhalt (AU) oder EU aus Billigkeitsgründen (lange Ehe) in Frage. Bei beiden wird sollte aber explizietr geschaut, inwieweit eine angemessene Erwerbstätigkeit erwartet werden kann und ob daher der UH in der Höhe zu staffeln und auch zu begrenzen ist. Dabei spielt die Erwerbs- und Lebensgestaltung im gesamten Ehezeitraum eine Rolle (§1578b BGB).
Dies musst Du selber mit Deiner RA einschätzen, vortragen und entsprechend eine Strategie entwickeln oder, falls Du hier realistische Vorschläge suchst, deutlich mehr Details angeben. Pauschale Herangehensweisen gibt es nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Und eines nicht vergessen:
Kann selbst ein gewitzter Richter keinen Grund mehr für einen Unterhaltsanspruch mehr finden dann hat selbiger immer noch Plan B im Ärmel:
Unter dem Unterhaltswegfall für die Mutter würden die Kinder zu sehr leiden, also muss aus diesem Grund Unterhalt gezahlt werden ......
Hallo,
ich möchte einen kurzen Zwischenstand abliefern, nachdem ich gestern bei der RA'in war...
- Nachdem die Gegenseite einen Vergleich auf BU entworfen hat, hat meine Anwältin auf richterliche Entscheidung bestanden. (Insofern kann ich davon ausgehen, dass Sie den Vergleich nicht aus Bequemlichkeit oder Kostengründen empfiehlt)
- Die Gegenpartei lenkte ein und erklärte einen Unterhaltsverzicht auf ALLE Formen von nachehelichem Unterhalt, bei Einhalten der Vergleichsbedingungen.
- Da die KM z.Zt. wieder berufstätig ist, kann die Verzichtserklärung zum jetzigen Zeitpunkt nicht als sittenwidrig angefochten werden.
- Meine Anwältin wird einen entsprechenden Vergleich formulieren und mir zur Prüfung geben
Der einzige richtige Weg um hier verbindlich einen Schlussstrich unter die Unterhaltszahlung zu ziehen, ist also besagter Vergleich - schade. Einer Klage sieht die Anwältin nach wie vor nicht all zu optimistisch entgegen. Was, wenn sich der Gesundheitszustand der KM verschlechtert und der Richter den "Plan B" aktiviert (DANKE, habakuk für den Beitrag!)
Ich werde den Vergleichsentwurf (wie versprochen) hier anonymisiert einstellen.
Vielen Dank nochmal für eure Unterstützung - danke an dieses Forum
Gruß Olaf
Hi
Nachehelicher Krankenunterhalt, um den würde es dann hier gehen, ist relativ strengen Regeln unterworfen und wird m.E. sehr selten ausgesprochen. Nur - niemand kann sagen, was der Richter denkt und dann entscheidet. Wichtig im Vergleich aufzunemen wäre, das gegenseitig auf UH verzichtet wird - auch in Zeiten der Not.
Zum Krankenunterhalt gab es vor kurzem eine Entscheidung des BGH, wonach eine (erbliche oder zufällige) Erkrankung schicksalsbedingt ist und keine Ursache durch die Ehe oder die Kinder darstellt, sodann auch vom Betroffenen selber zu bewältigen ist. Wahrlich, eine überfällige Feststellung.
Aber was heisst: "Einhaltung der Vergleichsgrundlagen" ? Kannst Du das mal detailiert aufschlüsseln?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Aber was heisst: "Einhaltung der Vergleichsgrundlagen" ? Kannst Du das mal detailiert aufschlüsseln?
Gruss oldie
Hmja, noch liegt mir der Entwurf ja nicht vor. Wir hatten uns in dem Mediationsgepräch darauf verständigt, den nachehe.U bis zum Sommer 2012 zu zahlen. Monatlich 180.-€ und rückwirkend (ich hattet den Unterhalt (NICHT !!! den KU) seit Jan2010 eingestellt) 1860.-€ als Einmalzahlung. Der gegenseitige UH-Verzicht gilt dann ab dem ZP der Entscheidung durch das FamG - und da ist (so meine RA) jetzt der beste Zeitpunkt...
Gruß Olaf