Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt bis zur Oberschule - Warum die KM immer gewinnen...

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(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter und Interessierte,

mein Glauben in die Gerechtigkeit der deutsche Justiz ist gestern wieder ins Bodenlose gestürzt. Einmal mehr bekommt die KM im Rahmen eines Vergleichs weitere viereinhalb tausend Euro in den Hals geschoben, den sie niemals voll bekommt...  :gunman:

Muss mir hier mal die ganze Geschichte und den Frust vom Herzen schreiben:
Anfang 2010 bekam ich (mal wieder) Post vom RA der KM. Es gab ja eine neue Düsseldorfer Tabelle und der Kindesunterhalt sei anzupassen. Außerdem forderte die KM nachehelichen Unterhalt, da ich diesen bislang (seit der Scheidung 2005) gezahlt hatte. Ich hatte den Ehegattenunterhalt darauf hin (auf Anraten meiner RA) eingestellt.
Der neue Kindesunterhalt ergab (zufällig) den gleichen Zahlbetrag, wie zuvor der Unterhalt für Mutter und die Kinder - ein finanzieller Nachteil ist der KM also zu keinem Zeitpunkt entstanden.
Seit eineinhalb Jahren fordert die KM nun weiterhin einen Unterhalt für sich. Sie habe es ja soooo schwer mit den (angeblich) hochbegabten Kindern... Sie fordert deshalb Betreuungsunterhalt.
Die Kinder (Sohn 17 Jahre, Tochter 11 Jahre) gehen beide aufs Gymnasium. Niemand zweifelt eine hohe Intelligenz an. Im Hinblick auf die Betreuung (insb. der Tochter) habe ich der KM auch Unterstützung angeboten und einen Fahrdienst zu den nachmittäglichen Aktivitäten übernommen.
Seit Mitte 2010 ist die KM wg Knieproblemen (aufgrund ihres extremen Übergewichts) arbeitsunfähig erkrankt. Die Rehabilitationsmaßnahme im April 2011 konnte keine nachhaltige Besserung herbeiführen. Ab Mai geht die KM wieder (Halbtags) arbeiten...
Gestern kam es dann zur gerichtlichen Mediation, da sich die Fronten weiter verhärtet haben. Unter Bezug auf das (auch hier diskutierte) BGH-Urteil ha meine RA mir zum Einlenken geraten. Oberstes Ziel müsse ein Endtermin und Unterhaltsverzicht sein, da die KM sonst (aufgrund der AU) einen U-Anspruch geltend machen könnte der lebenslang (bis zur Rente)zu zahlen wäre.
Im Rahmen des Gesprächs wurde dem Wunsch der KM entsprochen, einen nachehelichen Unterhalt bis Sommer 2012 (Ende der sechsten Klasse für die Tochter) zu zahlen....
Und DAS obwohl ich jeden Monat rund achthundert Euro überweise... Naja, dann eben zweihundert mehr und rückwirkend noch eine dicke Nachzahlung. Und dann soll ich noch dankbar sein, dass sie mir entgegengekommen sei und "nur" 200 Euro haben möchte....
UNGLAUBLICH ! ! ! Was ist mit der Rechtsgrundlage von 2006, nach der die KM Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes hat???

Immer und immer wieder wird den ach so armen Müttern Recht gesprochen - warum??? Ich vermag meine Wut und Enttäuschung nicht in Worte zu fassen... Tausend Euro Unterhalt!!! Nachdem wir acht Jahre getrennt und sechs Jahre geschieden sind. Meine jetzige Familie (neu verheiratet seit 2006, zwei (Stief-)Kinder) spielt hierbei scheinbar keine Rolle. Meine jetzige Frau hat nie einen Cent Unterhalt erhalten (weder für die Kinder noch für sich) - wie soll sie diese finanzielle Belastung durch die Ex nur ansatzweise verstehen???
Mit der KM gab es bereits 2005/2006 einen Rechtsstreit um steuerlichen Nachteilsausgleich. Damals musste ich ebenfalls tausende Euros nachzahlen... (hatte ich hier im Forum gepostet) Mein Schuldenberg ist seitdem regelmäßig gewachsen...

Wegen dieser schreienden Ungerechtigkeit wird wahrscheinlich die nächste Scheidung nicht lange auf sich warten lassen...  ;(

Ich danke euch für das Zulesen. Vielleicht findet irgend Jemand ein paar tröstende Worte?

Grüße aus der Hauptstadt
O

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 11:34
(@staengler)
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Servus O,

Vergiss aber bitte bei Deinem Frust nicht, dass Du im Rahmen des Vergleiches diesem Ergebnis im Vorfeld zugestimmt hast.

Dem Gericht hasdt Du damit einen Gefallen getan. Es muss nicht lange rechnen  und ein Urteil schreiben.
Wer weiß, wie es hier für Dich ausgegangen wäre?

Evtl. solltest Du Deinen Anwalt in die Tonne treten, der Dir zum Vergleich geraten hat.
Er verdient dadurch auch eine Stange mehr an Dir...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 11:59
(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Michael,

ja, klar habe ich dem Vergleich zugestimmt. Die RA'in (im Übrigen sehr belesenen Familienrechtlerin seit Jahrzehnten) hat einem möglichen Prozess nicht sonderlich optimistisch entgegen gesehen. Die (arme) Drei-Zentner-Ex an Krücken macht auf jeden Richter einen bemitleidenswerten Eindruck...
Bis zu diesem BGH-Urteil sahen meine Chancen besser aus - nun sind mir aber die Hände gebunden - die Bequemlichkeit der Anwälte und Gerichte mal aussen vor gelassen.

Trotzdem danke für dein Statement
Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 12:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wegen dieser schreienden Ungerechtigkeit wird wahrscheinlich die nächste Scheidung nicht lange auf sich warten lassen...  ;(

darüber solltest Du Dir viel mehr Gedanken machen als über ein paar tausend Euro. Denn entweder hat Deine jetzige Frau Dich nur wegen zu erwartender Reichtümer geheiratet - oder Ihr macht Deine Ex zum Dauer-Gesprächs- oder Streitthema. Beides kannst Du aber nicht Deiner Ex anlasten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 12:10
(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin,

du triffst den Nagel auf den Kopf.  :thumbup: Sch**ß was auf die Kohle - die werd ich schon irgendwie auftreiben. Meiner eigentlicher Frust ist der andauernde Streit und das Auswirken der Ex und meiner Kinder auf meine jetzige Ehe...
Mental zerreisst mich das!!! Ich versuche natürlich das Eine vom Anderen zu trennen - solche rationalen Gedanken kriegt meine jetzige Frau aber nicht hin... Den Dauerbeschuss von beiden Seiten kann ich einfach nicht mehr aushalten...
Wir (min Fru und ich) haben auch noch diese Woche einen (weiteren) Termin zur Eheberatung bei der EfB.

Zu viele Baustellen, zuviel Ärger, zuviel Stress, zuviele Schulden... Tschuldigung, wenn ich hier ein bisschen rumheule...  😉

Danke für deinen Beitrag
Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 12:23
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
das ist bitter aber eigentlich ist es ja kein BU Urteil (überhaupt kein Urteil)
da du einem Vergleich zugestimmmt hast kannst du auch nix erwarten oder???du hast aus Angst vor einer evtl. Berufunfähigkeit deiner EX zu einem Vergleich zugestimmt!!!du hast eigentlich eine Verlängerung deines BU selbst eingeleitet.
Deine EX hat auf BU gesetzt ohne etwas in der Hand zu haben und du hast ja gesagt!!!es gibt eine Menge URTEILE wo in diesem Kindesalter längst schon kein BU mehr gezahlt werden mußte ,aber ihr habt auf das falsche Pferd gesetzt.
Ob deine EX Arbeitsünfähig bleibt oder ist wurde und wird in diesem Fall nicht geklärt werden, weil sie wegen der Betreuung der Kinder nicht Arbeiten kann!!!!
wer sagt ob deine EX Arbeitsunfähig ist ihr Anwalt? in diesem Fall schon der hat aber nix zu melden.....

Gruß Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 12:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin oliban,

du triffst den Nagel auf den Kopf.  :thumbup: Sch**ß was auf die Kohle - die werd ich schon irgendwie auftreiben. Meiner eigentlicher Frust ist der andauernde Streit und das Auswirken der Ex und meiner Kinder auf meine jetzige Ehe...

dann hast Du das Problem ja bereits erkannt. Wie weit die Ex in Euer heutiges Leben "hineinregiert", entscheidet nicht sie, sondern vor allem Du. Vielleicht hilft Dir eine Krücke (wir haben das "damals" so vereinbart): Die Ex bzw. die damit verbundenen Geld- und Unterhaltsfragen dürfen zu einer festgesetzten Zeit eine halbe Stunde am Tag Thema sein; davor und danach ist das Thema einfach tabu. Das funktioniert, wenn man sich dran hält.

Du würdest Dir auch kein tägliches Gejammer Deiner Frau über ihren Ex anhören wollen, ohne Dich irgendwann zurückgesetzt zu fühlen. Und Ihr habt ja auch nicht geheiratet, um Euch jetzt gemeinsam ständig in Deinem "alten Leben" aufzuhalten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 12:36
(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
das ist bitter aber eigentlich ist es ja kein BU Urteil (überhaupt kein Urteil)
Ja, natürlich kein Urteil. Vergleich mit Verzichtserklärung
da du einem Vergleich zugestimmmt hast kannst du auch nix erwarten oder???du hast aus Angst vor einer evtl. Berufunfähigkeit deiner EX zu einem Vergleich zugestimmt!!!du hast eigentlich eine Verlängerung deines BU selbst eingeleitet.
??? Ziel war die Verzichtserklärung... Und ob das Vertrauen in die Ratschläge meiner Anwältin als Angst auszulegen sind??? Hm, Ansichtssache...
Deine EX hat auf BU gesetzt ohne etwas in der Hand zu haben und du hast ja gesagt!!!es gibt eine Menge URTEILE wo in diesem Kindesalter längst schon kein BU mehr gezahlt werden mußte ,aber ihr habt auf das falsche Pferd gesetzt.
Was ist mit dem jüngsten BGH-Urteil???
Ob deine EX Arbeitsünfähig bleibt oder ist wurde und wird in diesem Fall nicht geklärt werden, weil sie wegen der Betreuung der Kinder nicht Arbeiten kann!!!!
wer sagt ob deine EX Arbeitsunfähig ist ihr Anwalt? in diesem Fall schon der hat aber nix zu melden.....
Im Grunde muss ich dankbar sein, dass die Ex grdstl. arbeitswillig ist... Über Arbeitsunfähigkeit entscheiden idR Ärzte und Gutachter. Ich unterstelle ihr (so sehr ichwütend bin) keine Simullation

Gruß Guru

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 12:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin oliban,

Was ist mit dem jüngsten BGH-Urteil???

um ein mögliches Missverständnis auszuräumen: Irgendwelche BGH-Urteile sind für Deinen Fall ohne Relevanz, wenn Du sie selbst mit einem Vergleich unterläufst. Das nennt sich "Vertragsfreiheit" und bedeutet, dass Du Deiner Ex soviel Unterhalt bezahlen darfst, wie Du magst, ohne dass Dich dabei jemand bremst und sagt "das musst Du nicht". Nicht umsonst raten wir hier regelmässig von Unterhaltsvergleichen ab.

Grüssles
Martin

PS: Bitte nutze die Zitierfunktion

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 12:57
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oliban
Was ist mit dem jüngsten BGH-Urteil???
es gibt kein Urteil des BGH das deine EX in diesem Alter der Kinder zur Arbeitsunfähigkeit verpflichtet oder???

Im Grunde muss ich dankbar sein, dass die Ex grdstl. arbeitswillig ist... Über Arbeitsunfähigkeit entscheiden idR Ärzte und Gutachter. Ich unterstelle ihr (so sehr ichwütend bin) keine Simullation

bitte was soll das jetzt??? wenn du deiner EX nicht unterstellst das sie Arbeitsfähig ist wirst du noch sehr lange Unterhalt zahlen müssen.
ich verstehe nicht ganz was du willst, kein Unterhalt zahlen ist klar aber wie soll das gehen wenn du deiner EX noch die Arbeitsunfähigkeit bestätigst und in diesem Fall deinem Anwalt .Warum kein Gutachten ????

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 13:01




(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Guru,

natürlich hab ich auch mit der Anwältin über Gutachten diskutiert. Auch die angebliche Hochbegabung der Tochter ist nur durch den schulpsychologischen Dienst verifiziert...
Aber (wie gesagt) angesichts der jüngsten Entwicklungen der Rechtsprechung sind die Erfolgsaussichten nach Auffassung meiner Anwältin eher gering. (vermutlich meint die RA'in http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2051.html . Du hattest mit Beppo am 26.04. darüber dikutiert)
Die Grenzen, bis zu welchem Punkt Man(n) kämpft, bevor man resigniert sind fließend... Leider höre und lese ich von zu wenigen Erfolgen zahlungsverpflichteter Männer...
Nach meiner Auffassung kriegen die Ex'en (fast) immer Recht. Und nur darüber wollte ich mich hier ausk*tzen.

Trotzdem Danke für die Ratschläge
Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 13:16
 Guru
(@guru)
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das BGH Urteil ist im Grundsatz für uns nicht zwangshaft schlecht ,was die OLGs oder LG machen ist die andere Sache.
Das du nicht länger Kämpfen willst oder kannst  verstehe ich natürlich aber bleib am Ball .Was ist wenn du 2012 kein BU mehr bezahlen mußt und  der Zustand deine EX verschlechter sich ????Aus BU wir nachehelicher Unterhalt !!!wenn du nicht an dieser Sache auf Jahre  zerbrechen willst mußt du etwas machen. Wenn ich die Situation richtig sehe läuft dein Vergleich nur auf BU oder  es kann sich jederzeit eine neue Lebensituation bei deiner EX ergeben in diesem Fall ist dein BU Vergleich nichts wert.
Ein Urteil würde dir für die Zukunft mehr Sicherheit geben als ein Vergleich !!!eine Tendenz der Gerichte hier zu erkennen halt ich für sehr gewagt....
viel Glück Guru  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 13:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich kann nur noch einmal wiederholen: Es bringt nichts, sich hier über die "Rechtsprechung" oder "Gesetzgebung" aufzuregen, denn die spielt im vorliegenden Fall höchstens insofern eine Rolle, dass "oliban" sich zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung in einen Vergleich hat drängen lassen. Das kann man aber niemand anderem vorwerfen als sich selbst und dem eigenen Nervenkostüm.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 13:43
(@oliban)
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[glow=red,2,300]Ok ok ok[/glow] Ich habe ja verstanden - SELBER SCHULD ! ! !

Aber nun mal Butter bei die Fische. Noch ist der Vergleich nicht wirklich geschlossen. Die gegnerische Anwältin ist nicht zur Mediation erschienen und muss deshalb erst einmal den Vergleich formulieren...

Soll ich - entgegen der Empfehlung meiner Anwältin - einen Prozess riskieren? Könnt ihr mich dabei unterstützen? Wenn ja, dann wie??? Gibt es Präzedenzfälle, die ich meiner RA'in vorlegen kann???

Wenn es nur den Hauch einer Chance gibt, besser aus dieser Nummer zu kommen, nehme ich gerne jeden Rat an...

BACKEN'MER'S...
:gewalt006:

Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 14:35
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde mir noch eine zweite Meinung durch einen anderen RA  einholen,Du mußt wissen auf was deine EX klagen will verlängerter BU oder nachehelicher Unterhalt!!!bei einer BU klage würde ich nur sehr geringe Chancen für deine EX sehen ....

Wenn das Kind drei Jahre alt ist und grundsätzlich die Möglichkeit der Drittbetreuung besteht, ist der betreuende Elternteil verpflichtet, mindestens Teilzeit, eventuell sogar ganztags zu arbeiten,  § 1570 I S. 2 BGB. Dabei kann unter bestimmten Umständen auch der Unterhaltspflichtige selbst sich als Betreuer für das Kind anbieten. Das hat der BGH jetzt entschieden.
In seiner Entscheidung XII ZR 20/09 vom 15.09.2010, dort Rz 28. stellt er fest, dass grundsätzlich auch der barunterhaltspflichtige Elternteil als Betreuungsperson in Betracht komme, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbiete

so der BGH gilt jedoch nur für BU ,sollte sie auf nachehelichen Unterhalt klagen schaut die Sach nicht mehr so einfach aus!!!
Aber selbst in diesem Fall müßte deine EX sich begründen über ein Gutachten usw.

Seit eineinhalb Jahren fordert die KM nun weiterhin einen Unterhalt für sich. Sie habe es ja soooo schwer mit den (angeblich) hochbegabten Kindern... Sie fordert deshalb Betreuungsunterhalt.
das wird nix werden bei einem KInd in diesem Alter ,hier sollten  70% -100% zu erwarten sein
(gilt  natürlich nur wenn deine EX Arbeiten kann) jetzt ist ihr RA am Zug du mußt abwarten was gefordert wird durch deine EX!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 15:00
(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Guru,

das nenn ich mal spontane Hilfe...  :schilddanke:

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es einen nicht unwesentlichen Unterschied zwischen BU und NachEU? Beantragt die KM BU hat sie praktisch keine Chance vor Gericht. Bei NachEU müsste sie ihre AU/BU gutachterlich nachweisen...

Ich habe den Schriftsatz des Vergleiches jetzt noch nicht gesehen. Meines Wissens war in der Mediation aber von NachEU die Rede... Kann denn dieser durch ein Endtermin und Unterhaltsverzicht als Rechtssichererheit gelten???

Ich habe meine RA'in jetzt erstmal gebeten den Vergleichsentwurf (der gegn. Partei) erstmal nicht an das FamG weiterzuleiten. Nächste Woche wollen wir den Fall nochmal besprechen.

Vielleicht finde ich bis dahin hier ja noch ein paar Argumente...

Gruß Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2011 16:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oliban,

Anwälte wollen in erster Linie eines: Geld verdienen.

Dennoch kann man meines Erachtens nicht pauschal jeden Vergleich als etwas Schlechtes darstellen.

Grundsätzlich obliegt im Familienrecht vieles (um nicht zu sagen: alles) dem Ermessen eines Richters (Einzelfallentscheidung).

Dabei spielen viel zu viele Dinge eine Rolle, als dass man pauschal sagen könnte, Exilein hat keinen Anspruch mehr auf Unterhalt (neben der Kinderbetreuung beispielsweise auch die Ehedauer).
Ebenso das Vorliegen ehebedingter Nachteile eine entscheidende Rolle (z.B. Berufsaufgabe zugunsten Kindererziehung und Haushaltsführung).

Also heißt es vor Vergleichsabschluss abzuwägen, was kann ein Richter im schlimmsten Falle entscheiden (unbefristeter Unterhalt gemessen an den eheprägenden Verhältnissen) und was kann bestenfalls passieren (kein Unterhalt).  Ein Vergleich sollte in der Mitte dessen liegen.

Ob ein nachehelicher Unterhalt letzten Endes als Betreuungsunterhalt, Krankheitsunterhalt oder Aufstockungsunterhalt ausgeurteilt würde, ist finanzmathematisch ziemlich Banane (und Gegenanwälte sind nicht zwingend ideenlos im Vorbringen unterhaltsrelevanter Tatbestände).

Sobald Du den Vergleichstext hast, stelle ihn anonymisiert hier mal ein.
Insbesondere die formulierten Vergleichsgrundlagen sowie die gegenseitige Verzichtsklausel sind hierbei von Interesse.

Sollte sich an den Grundlagen nämlich etwas ändern, könnte das auch den dauerhaften Unterhaltsverzicht gefährden (und die Perspektive ist das Entscheidende, was Dir in meinen Augen ein Vergleich bringen kann).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 18:04
(@dantes_79)
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Hi erstmal,

Also, ich meine, dass vor kurzem ein BGH Urteil gesagt hat, dass Krankheit kein ehebedingter Nachteil ist, vielleicht kannst Du das verwenden. Dabe iwürde insbesondere die Frage eine Rolle spielen, wieso bei einer Trennung nach 6 Jahren dies einen ehelichen Nachteil darstellen sollte. Beim Betreuungsunterhalt gilt: Der Betreuungsaufwand ist von der Mutter nachzuweisen, d.h. es besteht die Frage
a) Wie sie Ihre hochbegabten Kinder fördert.
b) Wieso das nicht dritte (einschließlich Dir) übernehmen können (Nachhilfe, Schulwechsel u.a.),denn der Fremdbetreuung ist nach 3 Jahren eindeutig Vorzug einzuräumen.
Sie muss nachweisen, dass NUR SIE die Betreuung übernehmen kann und sie aufgrund der Betreuung überobligatorisch belastet ist.  Dennoch hast Du ein gewisses Risiko, denn Richter haben da einigen Interpretationsspielraum. Die Frage ist auch, WIE Du Dich mit dem Vergleich absichern kannst, damit Du in einem Jahr nicht dasselbe Problem hast. Hier die arme arme Mutter mit den zwei Kindern, Du auf der anderen Seite erwerbsfähig... Das könnte wirken und deswegen stimme ich hier nicht in den Kanon ein.
Apropros: Was tust Du, um die Situation zu ändern...  Abgeordnetenwatch ist vielleicht eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Du hast einen konkreten Fall.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2011 22:15
(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Apropros: Was tust Du, um die Situation zu ändern...  Abgeordnetenwatch ist vielleicht eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Du hast einen konkreten Fall.

Moin Dantes,
zuerst einmal Danke für deine Anregungen. Aus dem o.a. Satz werde ich nicht schlau. Was meinst du mit Abgeordetenwatch? Ich habe (auch in der Mediation) immer dafür plädiert, dass die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder viel wichtiger ist, als eine Erhöhung des Unterhalts...
Meine Wunschvorstellung: Es verbleibt beim KU und die Eltern nehmen ihre Erziehungspflicht gemeinsam ernst (bislang (ach in der Ehe) ging es immer nach der Nase der Ex).

@United:
Auch dir danke, für deinen Beitrag. Du argumentierst ähnlich, wie meine Anwältin. Oberstes Ziel ist der gegenseitige Verzicht. Ich habe nächste Woche nochmal einen Gesprächstermin mit der RA'in - werde den Ausgang hier posten.

Grüße aus der (gerade sehr verregneten) Hauptstadt
Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2011 11:56
(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Was ist mit diesem BVerfG-Urteil: "Keine Dreiteilung"
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2027.html

Ich glaube, das ist das, auf das sich meine Anwältin beruft. Hier die Eckdaten zur ersten Ehe:
- Zeitraum: 10/89 - 01/05 (über 15 Jahre)
- KM war zum Zeitpüinkt der Scheidung halbtags im ö.D. berufstätig

Insbes. die Frage des Besitzschutzes in Bezug auf den langen Ehezeitraum könnte den Prozess nicht zu meinen Gunsten ausgehen lassen...

:question:Wer hat noch Ideen???  :question:
:bremse:

Grüße
Olaf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2011 15:03




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