Noch eine weitere grundsätzliche Frage habe ich:
Ich bin mit der Mutter meiner beiden Kinder (Zwillinge, 20 Monate) nicht verheiratet. Nach meinem Verständnis:bin ich betreuungsunterhaltspflichtig für 36 Monate. Es gibt Urteile, in denen der BU verlängert wurde wegen Unbilligkeit, Voraussetzung dort war, dass die Eltern zusammengelebt haben und die Kinder gewollt waren. das ist bei uns nicht der Fall gewesen. Somit gehe ich davon aus, dass der Rechtsanspruch auf BU nach 36 Monaten aufhört (ich zahle dann lieber ggf freiwillig als gezwungen ....)
Es gibt noch 4 "große" Kinde (6, 9,10,11). Der Vater war mit der Kindsmuter verheiratet. Seit 1.1. 2008 zahlt er nur noch für die Kinder und nicht mehr für seine Exfrau. Erfolgt die Berechnung des von mir zu leistenden Betreuungsunterhaltes innerhalb "meiner" 36 Monate unabhängig vom Vater der gro0en vier Kinder oder spielt er da auch eine Rolle? Und wie geht dass dann weiter wenn die 36 Monate rum sind?
Hat da jemand eine Idee?
Vielen Dank, T.
Guten Morgen TomB,
Erfolgt die Berechnung des von mir zu leistenden Betreuungsunterhaltes innerhalb "meiner" 36 Monate unabhängig vom Vater der gro0en vier Kinder oder spielt er da auch eine Rolle?
Laut dem neuen Unterhaltsgesetz wird auch der EU für eine "eheliche" Mutter eher bei 3 Jahren angesiedelt, als länger. Spätestens mit Grundschulalter ist der KM eine Halbtagesstelle zumutbar.
Anders ausgedrückt. Warum soll der andere Vater weiter EU zahlen müsen, wenn er rein gar nichts dafür kann, dass die KM weiterhin nicht arbeiten gehen kann.
Solltest du ihren Bedarf nicht decken können ,wird er sicher auch zur Kasse gebeten, falls sonst der Staat einspringen müßte.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
dazu ergänzend: Das heißt im Klartext der Gesetze: Sind Deine Zwillinge 3 Jahre alt, muss sie arbeiten gehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erfolgt die Berechnung des von mir zu leistenden Betreuungsunterhaltes innerhalb "meiner" 36 Monate unabhängig vom Vater der gro0en vier Kinder oder spielt er da auch eine Rolle?
Hi Tom,
Du solltest das BGH-Urteil vom 16.7.2008 mal lesen, weil da wird ja genau so ein Fall beschrieben. Wenn ich mich recht ereinnere haben sie den ehemaligen EU-Anspruch als Grundlage für den "Bedarf" der Mutter genommen und das dann igrendwie nach Zahl- und Betreuungsbedürftigkeit der Kinder ver-quotelt. Alles sehr verworren.
Und wie geht dass dann weiter wenn die 36 Monate rum sind?
Mit der Unterhaltsreform ist ja aus der "groben Unbilligkeit" gerade "Unbilligkeit" geworden. Dass eine Mutter mit 6 Kindern nicht arbeiten gehen kann, leuchtet sogar mir ein.
Guten Morgen,
das ist das Urteil in dem der Unterhalt im Verhältnis von Kinderzahl und Lebensalter der Kinder zwischen zwei Vätern aufgeteilt wurde oder? Das kenne ich. Wenn ich mich richtig erinnere waren da alle Kinder älter als 36 Monate. Daher resultierte auch die Zweiteilung meiner Ursprungsfrage.
Der Vater der großen 4 Kinder ist vorsorglich in Privatinsolvenz gegangen. Ist es immer so bei Unterhaltsansprüchen dass erst beide oder der leistungsfähige Vater und dann erst der Sozialstaat einspringt?
Also wenn der andere Vater nicht zahlen kann darf ich den kompletten BU übernehmen?
Morgen,
Der Vater der großen 4 Kinder ist vorsorglich in Privatinsolvenz gegangen.
Was heißt denn bitte vorsorglich? Für eine PI gibt es ja Gründe, die macht keiner nur mal eben so, weil´s ihm Spaß macht. Da er für 4 Kinder KU zahlen m uß, müßte sein Einkommen schon sehr hoch sein, das da noch Platz für EU ist.
Also wenn der andere Vater nicht zahlen kann darf ich den kompletten BU übernehmen?
Ja bis zu einer Höhe von 770 €, die einer KM zustehen, die vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hat. natürlich nur insofern du leistungsfähig bist.
Ist es immer so bei Unterhaltsansprüchen dass erst beide oder der leistungsfähige Vater und dann erst der Sozialstaat einspringt?
Jein. Es ist schon noch ein Unterschied zwischen geschiedenen Vätern und nichtehelichen Vätern. Außerdem entfiele eine EU-Pflicht des Ex-Ehemannes bei erneuter Heirat der KM. Tendentiell ist es aber so, das der Staat an letzter Stelle die Hand freigiebig aufmacht udn das ist auch gut so.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also wenn der andere Vater nicht zahlen kann darf ich den kompletten BU übernehmen?
Nichts ist zur Zeit so unsicher wie solche Fragen. Mein Kind wird auch bald 3, geht in eine Vollzeitkita, Mutter berufstätig und trotzdem habe ich gerade eine Klage auf dem Tisch, in der Betreuungsunterhalt mit Rente verwechselt wird.
Du muss Dich zuallererst fragen, was ist der "komplette" BU? Komplett im Sinne der Bedarfslogik des BGH (=EU vor Geburt der Zwiliinge? Hat sie da was gekriegt und wenn ja wie viel?) oder im Sinne des Mindestbedarf von 770€? Letzeres bringt Dir, wenn der andere nichts zahlt, eine Steuererstattung nach §33a EStG von je nach Deinem Einkommen von 200-300€ ein (übrigens auch jetzt schon!) , so dass das netto nur 400 sind. Vielleicht kannst Du ja damit leben und musst Dich nicht gross streiten?
Ist es immer so bei Unterhaltsansprüchen dass erst beide oder der leistungsfähige Vater und dann erst der Sozialstaat einspringt?
Inzwischen wird zunehmend dazu übergegangen, jeden zu greifen, der der der KM mal die Hand geschüttelt.
Nach einem neueren Urteil reicht es, wenn man mit 50% Wahrscheinlichkeit der Vater ist.
Der Ehemann wurde verknackt, obwohl sein Zwillingsbruder genauso als Vater in Frage kommt.
Die Mutter, die den Schlammassel angerichtet hat und als einzige die Frage beantworten könnte, ist mal wieder fein raus und bekommt so oder so ihren Unterhalt.
Soviel dazu.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für eure Antworten. Das mit dem "vorsorglich" ist mir so herausgerutscht, es geht/ging dort in der Hauptsache um gemeinsames Wohneigentum. Hätten KM und ihr Exmann ihre Konflikte einvernehmlicher gelöst, gäbe es eigentlich keinen Grund für die Inso.
Ich will mich nicht streiten mit KM und sie soll schon auch schon den BU bekommen, durch die steuerlichen Möglichkeiten ist das im Grunde für mich auch handelbar. Um aber etwaigen "du zahlst zu wenig"-Vorwürfen entgegenzutreten die in Diskussionen von Zeit zu Zeit auftauchen, versuche ich halt die Rechtsgrundlagen für unsere Situation klar zu bekommen ...
Grüsse, T.
Mir fällt da gerade noch etwas zu dem Thema ein ....
Ich leiste gerade natürlich den KU und dann den BU bis zum Selbstbehalt, zur Zeit verdiene ich jedoch nicht so viel, dass ich den BU in voller Höhe von 770 Euro durch mein Nettogehalt bedienen kann.
Wenn ich den BU als Sonderausgabe steuerlich geltend machen kann, bekomme ich ja für den entsprechenden Zeitraum noch Beträge die mich "leistungsfähiger" machen. Hat meine KM darauf nachwirkend Ansprüche?
Wenn ich die 770 € in die Steuerkarte eintragen lassen würde dann bekäme sie ja jetzt schon mehr.
(Das will sie aktuell nicht weil sie es dann versteuern müsse sagt sie .... )
Wie funktioniert denn der BU hinsichtlich der Steuern?
Ich nehme an das weiss schon jemand oder?
Grüße, T.
(Das will sie aktuell nicht weil sie es dann versteuern müsse sagt sie .... )
Das verwechselt sie mit dem Sonderausgabenabzug nach §10 EStG ("Realsplitting", "Anlage U"). Wahrscheinlich weil sie's als Geschiedene so kennt.
Wie funktioniert denn der BU hinsichtlich der Steuern?
BU kannst Du absetzen nach §33a EStG. Dazu gibt es ein anderes Formular, das heisst "Anlage Unterhalt",. nicht zu verwechseln mit der Anlage U, gibt's z.B. hier:
http://www.steuerlinks.de/uploads/tx_fbfilebase/2007-anlage-unterhalt.pdf
Dieser Abzug ist auf 640€ im Monat begrenzt (=7680 pro Jahr), und dazu musst Du darlegen, dass sie keine eigenen Einkünfte hat.
Hat sie denn Einkommen? Wenn nein, warum hat sie dann Bedenken wegen einer Steuerpflicht? Wie Ihr den Kuchen verteilt in einer Mangelfallsituation kann ich Dir natürlich auch nicht sagen.
ich mal wieder mit einer Frage zum Betreuungsunterhalt:
Es heisst ja dass die Höhe des BUs abhängig ist von der Lebensstellung der Unterhaltsberechtigten.
Die Mutter meiner 20 Monate alten Kinder hat noch 4 weitere Töchter die wiederum 6 bis 11 Jahre alt sind. Nun schreibt mir die Mutter und erklärt mir, dass die Höhe des ihr zustehenden BUs abhängig sei von ihrer Lebensstellung vor der Geburt ihres ersten Kindes, also von ihrem Einkommen das sie vor 11 Jahren hatte. Ich gehe/ging davon aus, dass die Geburt des ersten gemeinsamen Kindes bzw die Zeit direkt davor Grundlage für die Höhe des BUs ist.
Ihr Ansinnen ist doch wohl Wunschdenken oder? Weiss das zufällig wer?
Viele Grüsse aus dem Norden. T.
Hi Tom,
ja ihr denken ist Wunschdenken.
Für nichtberufstätige Mütter liegt der bedarf bei 770 €. Was sie mal vor x Jahren verdient hat ist vielleicht noch für den Vater relevant der für ihre damalige Schwangerschaft verantwortlich war.
Außer ihrem Bedarf ist ja auch noch deine Leistungsfähigkeit relevant. Ihr gegenüber ist den SB 1.000 €. Außerdem muß zwischen ihrem BU und deinem verbleibendem Einkommen noch eine gewissen Realtion gegeben ein.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Midnightwish,
danke für deine Info. Ich dachte mir das schon. Die Gute neigt dazu, engagiert Gesetze in ihrem Sinne auszulegen. Richtig geklärt haben wir auch noch nicht wie lange vor der Geburt der Kinder vorgeburtlicher BU zu zahlen ist. Im BU-§ steht ja eine von bis Angabe, also von 6 Wochen bis zu 4 Monaten. Wer legt dass denn aus?
T.
Hi TomB
Wenn die KM nicht in der Lage war, ihren UH selnst oder aus anderen Quellen zu decken, so gelten 6 Wochen vor der Geburt. Ist sie krankheitsbedingt aus Gründen der Schwangerschaft bedürftig (kann dadurch ihren Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften), so max. 4 Monate vor der Geburt.
Die unterstrichenen Worte haben elementare Bedeutung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo TomB
Richtig geklärt haben wir auch noch nicht wie lange vor der Geburt der Kinder vorgeburtlicher BU zu zahlen ist.
Da gibt es nachträglich auch nichts zu klären.
Unterhalt wird immer nur für die Zukunft bezahlt.
Solange es keinen Unterhaltstitel gibt, zahlst du das, was du für angemessen hältst.
Wenn sie mehr will muss sie dich verklagen und kann dann vielleicht mehr verlangen. Aber nicht rückwirkend.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
es steuert gerade pünktlich auf eine vorweihnachtliche eskalation zu ....
zitat km: "wenn wir das mit den finanzen (in meinem sinne) nicht klären werde ich mit meiner familie alleine weihnachten verbringen." ich befürchte ich kann mich nicht mehr lange vor einer umgangsregelung herumdrücken .... :exclam:
Richtig!
Es kommt der Zeitpunkt für den Umgangsdreisprung.
1. Umgang im Gespräch fordern
2. Vermittlung bei JA nachsuchen
3. Umgangsklage
Das wird dir zwar das Weihnachtsfest nicht retten aber deine Nichterpressbarkeit belegen.
Um Weihnachten zu retten, bliebe nur Süssholz raspeln und danach den Fehdehandschuh wieder raus holen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.