Hallo zusammen,
folgendes Szenario: Ich habe vor einigen Wochen einen Brief des Jobcenters bekommen dass ich möglicherweise für die Kindesmutter Betreuungsunterhalt oder auch
"Leistungten zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II" zu zahlen habe und ich Auskunft über meinen Vermögensstand und die Einkünfte der letzten Monate geben sollte.
Erst habe ich nicht darauf reagiert und abgewartet, als dann die erneute Aufforderung inkl. Zwangsgeldandrohung flatterte habe ich reagiert.
Nun ist es so dass ich zum 01.02. meine Selbstständigkeit niedergelegt habe und in eine Festanstellung gewechselt bin, der Verdienst ist im jetztigen Anstellungsverhältnis erheblich geringer als zuvor.
Grund des Wechsels war eine sehr sprunghafte und unsichere Auftragsprognose für das laufende Jahr.
Konkret verdiene ich nun etwa 1300€ netto monatlich wovon (nach Düsseldorfer Tabelle und Abzug des hälftigen Kindergeldes) 225€ Unterhalt an das Kind gehen.
Hinzu kommt dass ich in dem Sinne keine Miete zahle (abgesehen von Nebenkosten) da ein nahes Familienmitglied mir die Wohnung bereits vor Jahren überlassen hat, Eigentümer ist jedoch immernoch das Familienmitglied.
Ich habe nun vor einer Woche Widerspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung eingelegt und zeitgleich dem Jobcenter erläutert dass die Einkünfte vergangener Monate nicht mehr dem aktuellem Einkommen entsprechen; dieser Widerspruch wurde jedoch abgelehnt.
Nun habe ich zwar viel Text bzgl. des Widerspruchverfahrens des Jobcenters, weiter hilft mir das allerdings nicht.
Ich frage mich jetzt zum einen welchen Nachweis ich dem Jobcenter erbringen soll, oder ob die Berechnungen tatsächlich über die vergangenen Monate laufen
und wie es mit dem mietfreiem Wohnen aussieht.
Wird mir hier der Selbstbehalt herabgesetzt? Ich habe bereits mehrfach gelesen dass so etwas als "freiwillige Zuneigung Dritter" definiert ist und
lediglich dann Einfluss auf den Selbstbehalt hat wenn o.g. "Dritter" dies auch so wünscht.
Moin Zerr0,
als dann die erneute Aufforderung inkl. Zwangsgeldandrohung flatterte habe ich reagiert.
Wie hast Du reagiert ? Was hast Du denen zur Verfügung gestellt ?
Wenn Du reagiert hast, wieso ist es zum Zwangsgeld gekommen ?
Was hat man hinsichtlich Unterhalt errechnet ?
Gehe davon aus, dass Ihr nicht verheiratet gewesen seid ?
Gegenüber Deiner Ex hast Du keine erhöhte Erwerbsobliegenheit, insofern dürfte es schwer fallen, Argummente zu finden, die ein Zugrundelegen Deines Selbstständigengehalts rechtfertigen (zumal Du plausible Gründe für den Wechsel aufführen kannst).
Freiwillige Zuwendungen Dritter sind außer Acht zu lassen.
[...] dieser Widerspruch wurde jedoch abgelehnt.
Dann teilst Du den Herrschaften mit, dass sie Dich bitte verklagen mögen, denn Du bist mangels Leistungsfähigkeit (in Bezug auf BU) nicht bereit, eine Zahlpflicht anzuerkennen.
Gruß
United
Moin.
Grundsätzlich wirst du um die Auskunft nicht herum kommen.
Um die Zahlung wg. Leistungsunfähigkeit aber schon.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Wenn Du reagiert hast, wieso ist es zum Zwangsgeld gekommen ?
Es wurde bisher lediglich angedroht da ich auf das erste Auskunftsgesuch nicht reagierte.
Mit dem zweiten Schreiben (bezugnehmend auf das erste) kam dann die Androhung über ein Zwangsgeld.
Wie hast Du reagiert ? Was hast Du denen zur Verfügung gestellt ?
Rein garnichts, ich habe dem Jobcenter lediglich eine zweiseitige, detaillierte Erklärung zukommen lassen wieso
es sinnfrei wäre die Einnahmen der letzten Monate aufzuführen da diese Einnahmen de facto nicht mehr der Realität entsprechen.
Gleichzeitig habe ich gegen das angedrohte Zwangsgeld Widerspruch eingelegt.
Gehe davon aus, dass Ihr nicht verheiratet gewesen seid ?
Vollkommen richtig.
Was hat man hinsichtlich Unterhalt errechnet ?
Bisher nichts, lediglich 250€ monatliches Zwangsgeld wurden angedroht.
Grundsätzlich wirst du um die Auskunft nicht herum kommen.
Ich bin ja bereit dem Amt Auskunft zu erteilen, allerdings eindeutig nicht, wie gefordert, für die letzten Monate.
Da die Jahresabschlüsse für 2012 noch lange nicht vorliegen kann ich die vom Jobcenter geforderten Daten so einfach garnicht abliefern.
Hier müsste ich meinen Steuerberater, der sich die letzten Jahre um alles nach der Rechnungsstellung gekümmert hat, beauftragen.
Allerdings arbeitet der auch nicht nur aus Spaß an der Freude und ich sehe es nicht ein dafür nun vollkommen sinnfrei Summe X zu verprassen
da die Zahlen die dort rauskommen werden eh keinerlei Aussagekraft mehr haben - Auch nicht für das Jobcenter.
Dies habe ich so auch in meinem Widerspruch gegen die Zwangsgelderhebung deutlich gemacht und nach Möglichkeiten gefragt mein tatsächliches Einkommen
nachzuweisen und auch in die Berechnung einfließen zu lassen - Allerdings wurde auf diese Anfrage in keinem Wort eingegangen.
Wie geht das Jobcenter denn im Regelfall vor wenn um den Zeitraum der ersten Kontaktaufnahme bzgl. BU ein Jobwechsel / Gehaltswechsel von statten geht?
Wie alt ist denn daqs Kind für dessen Mutter das Jobcenter gerne in deine Tasche greifen möchte?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Wie geht das Jobcenter denn im Regelfall vor wenn um den Zeitraum der ersten Kontaktaufnahme bzgl. BU ein Jobwechsel / Gehaltswechsel von statten geht?
Der Anspruch auf Auskunft erstreckt sich bei Selbstständigen auf die letzten drei Jahre.
Ich würde dem Jobcenter den Abschluss 2011 zur Verfügung stellen (und darauf hinweisen, dass 2012 noch nicht abgeschlossen ist, nach Abschluss aber nachgereicht werden kann), sowie die neuen Gehaltsabrechnungen, die vorliegen.
Da grundsätzlich auch Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) mit in die Betrachtung fliessen, besteht auch hierzu ein Auskunftsanspruch (kannst Du aber ggf. auch auf Nachfrage nachreichen).
So Du Altersvorsorge betreibst, teilst Du auch das mit (kann einkommensbereinigend in Abzug gebracht werden), ferner berufsbedingten Aufwand (Fahrtkosten).
Auskunft geben und tatsächlich zahlen, sind zwei Paar Schuhe.
ich habe dem Jobcenter lediglich eine zweiseitige, detaillierte Erklärung zukommen lassen wieso es sinnfrei wäre die Einnahmen der letzten Monate aufzuführen
Ich könnte Dir jetzt zweiseitig, detailliert erklären, wie sinnfrei es ist, mit dem JC über irgendeinen Sinn zu diskutieren ..
Gruß
United