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Betreuungsunterhalt an Ex-Freundin

 
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich suche schon lange nach genauen Informationen zum Thema Betreuungsunterhalt an die Kindesmutter bei nichtehelichen Kindern.

Also, ich verdiene genug, werde wohl immer über dem Selbstbehalt bleiben. Meine Ex hat die Arbeitszeit reduziert, verdient nun 700€ statt 1300€. Dies vom ersten Job, sie hatte noch einen 400€ Job, den sie ebenfalls reduziert aber nicht vorgetragen hat. Zusätzlich fallen 200€ Kosten für die Tagesmutter an. Ob ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt (Hartz iv) gezahlt werden, weiß ich nicht, glaub ich auch nicht, da sonst das Amt wohl zu mir käme. Wohngeld weiß ich auch nicht.

Nun, ich zahle also 800€ + Kindesunterhalt und das ist ganz schön heftig. Da ich auch ein Auto zu bezahlen habe, ist es echt eng. Wenn ich nun sehe, was sich meine Ex leisten kann, wird mir schlecht. Ein halbes Jahr nach der Geburt wurde ein Neuwagen für 12k€ angeschafft, seit kurzen eine neue Wohnung mit komplett neuem Wohnzimmer, neuen Schlafzimmer und neuem Kinderzimmer für das erste Kind, was nicht von mir ist. Dazu eine Videokamera usw.

Nach §1615 blabla ist vorhandenes Vermögen der Kindesmutter zum Lebensunterhalt doch einzusetzen (Auto!)? Muß ich die Betreuungskosten übernehmen? Soweit ich weiß, sind Kindergartengebühren mit dem KU abgegolten? Ich möchte mich nicht aus der Verantwortung stehlen, aber wie kann ich die Ansprüche der KM eingrenzen? Momentan zahle ich freiwillig, es gibt keine amtliche oder gerichtliche Festlegung.

Wer kennt sich da aus? Macht es Sinn, sich an ein Amt zu wenden oder können da nur Anwälte helfen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2007 23:45
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also, ich verdiene genug ... Da ich auch ein Auto zu bezahlen habe, ist es echt eng.

Solche Widersprüche beruhen meist auf falsch angesetzten Werbungskosten. Da können wir Dir nur helfen, wenn Du Details nennst (Einkommen, Entfernung Arbeitsort, ...)

Nach §1615 blabla ... Soweit ich weiß, sind Kindergartengebühren mit dem KU abgegolten?

§1615 I BGB regelt den Unterhalt bis 3 Jahre, ein Kindergarten nimmt Kinder ab 3 Jahre, also noch ein Widerspruch. Es ist zwar absehbar, dass der Betreuungsunterhalt zeitlich ausgeweitet wird,  aber geltendes Gesetz ist 3 Jahre.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Also, ich verdiene genug, werde wohl immer über dem Selbstbehalt bleiben.

und

ist es echt eng.

sehe ich als Widerspruch an. Aber das nur am Rande.

Alles über die Höhe des BU hat der BGH am 15.12.2004 festgezurrt (>hier<).

Demnach bemisst sich die Höhe des BU am bisherigen Einkommen der KM, weswegen wir von Schadensersatz sprechen. Durch das gemeinsame Kind entsteht der KM ein Vermögensschaden, für den du als Vater in Haftung genommen wirst. Der BU darf jedoch nicht höher sein, als das dir nach Abzug von KU und BU verbleibende Einkommen (sog. Halbteilungsgrundsatz).

Nach §1615 blabla ist vorhandenes Vermögen der Kindesmutter zum Lebensunterhalt doch einzusetzen (Auto!)?

Das Auto stellt kein Vermögen im eigentlichen Sinne dar.

Muß ich die Betreuungskosten übernehmen?

Nein.

Soweit ich weiß, sind Kindergartengebühren mit dem KU abgegolten?

Stimmt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:16
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

es ist für mich eng, aber nicht in bezug auf den selbstbehalt. probier mal mit 1000€ im monat in münchen zu leben.

nach abzug aller meiner fixkosten (STEUERN, unterhalt, miete, altersvorsorge, auto, sprit, telfon) habe ich noch irgendwas
um 600€ zur verfügung. soweit ich weiß, kann ich den Betreuungsunterhalt steuerlich nicht geltend machen, da sie ja verdient
und mir das angerechnet wird. wie ich über werbungskosten steuern sparen kann? bin über jeden tip dankbar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 00:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Demnach bemisst sich die Höhe des BU am bisherigen Einkommen der KM, weswegen wir von Schadensersatz sprechen. Durch das gemeinsame Kind entsteht der KM ein Vermögensschaden, für den du als Vater in Haftung genommen wirst. Der BU darf jedoch nicht höher sein, als das dir nach Abzug von KU und BU verbleibende Einkommen (sog. Halbteilungsgrundsatz).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Ex hat die Arbeitszeit reduziert, verdient nun 700€ statt 1300€. Dies vom ersten Job, sie hatte noch einen 400€ Job, den sie ebenfalls reduziert aber nicht vorgetragen hat.

Nun, ich zahle also 800€ + Kindesunterhalt

Hm, ich muß nochmal nachfragen.

Wer hat den den BU ausgerechnet?

Also sie verdient nun statt 1300 € nur noch 700 €, ergibt also eine Differenz von 600 €.

Sie hat einen 400@, den sie auch reduziert hat, aber wo hat sie das nciht vorgetragen. Klingt für mich so als ob sie den grundsätzlich verschwiegen hat.

Der BU soll ja den "Vermögensschaden" ausgleiche, aber dafür müßten dann ja 600 € reichen und es müssen keine 800 sein. Insgesamt macht sie ganz schön Gewinn 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:23
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

Sie hat sich den möglichen Betreuungsunterhalt von einem anwalt ausrechnen lassen, der hat eine empfehlung gegeben,
nämlich 600€ + 200€ betreuungskosten. warum sie den job nicht angegeben hat, weiß ich nicht (stichwort erziehungsgeld?).
dieser empfehlung bin ich gefolgt, um streit zu vermeiden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 00:39
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wie ich über werbungskosten steuern sparen kann? bin über jeden tip dankbar.

Es geht nicht um Steuern, sondern um Unterhalt, genauer das bereinigte EInkommen. Das sind sowohl Werbungskosten (insbesondere Fahrtkosten) und zum Teil auch Altersvorsorgebeiträge abgezogen.

Übrigens stehe ich vor exakt derselben Situation, dass die KM ein geringes Einkommen hat, was durch Kinderbetreuungs- und Fahrtkosten zum grossen Teil aufgefressen  wird, aber trotzdem den Steuerabzug nach §33a EStG zunichte macht. . Mein Ansatz hier ist, dass ich durch dieses Einkommen nicht schlechter dastehen will als ohne, d.h. den BU auf Basis des Steuerfreibetrags berechne, aber den Steuerschaden wieder abziehe. Ich berichte dann, wie's ausgeht.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, aber jetzt wasch ich dir mal den Kopf und du bekommst die erste Lektion für getrennte Eltern.

Ein Anwalt wird immer von einer Person beauftragt und handelt in ihrem Sinne und das möglichst positiv. Alles was vom Anwalt deiner Ex kommt solltest du von einem eigenen Anwalt prüfen lassen und nicht einfach so hinnehmen, nach dem Motto: Wird schon passen.

Nein es passt nicht. BU schön und gut, aber wenn sie damit mehr bekommt als sie vorher verdient hat. Das geht eindeutig nicht.

Und nein, hier will auch niemand hören, das du ja nur wilslt das sie stillhält damit du dein Kind weiter sehen kannst. Du machst dich damit erpressbar und das ist nicht gut. Streit vermeiden geht nicht. Sie wird immer einen Grund zum Streit finden, wenn sie den will. Was kommt als näcshtes? Sollst du vielleicht die Tagesmutter zahlen, damit sie außer deinem BU auch wieder normal arbeiten kann und wieder die 1300 € verdient.

Dir bleibt, so wie ich´s gelesen hab kaum mehr der Selbstbehalt udn das darf nicht sein. Hier kennen sich eingie gut mit Zahlen aus, aber ich glaub das auch hier diese 3/7 deines Einkommens als Obergrenze für den BU gelten.

Ich kann dir nureins raten. Sei hier herzlich willkommen, les dich ein bisschen hier durch und achte auf die Hinweise und Ratschläge die du bekommen wirst. Irgendwann wird dein Kind dir dafür dankbar sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 00:47
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

Also Tina,
auch hier Danke für Deine Hilfe. Also das mit dem Einkommen ist wohl eher so zu sehen, daß ich schon an die 3000€ habe und
sie daher alle Ansprüche durchsetzen kann, wenn Sie denn will. Soweit ich weiß, könnte Sie ja auch einfach sagen, ich kümmer mich ums Kind,
ersetz mir mein Gehalt. Soweit ich weiß, können ihre Einkünfte auch nur zur Hälfte bei der Berechnung des BU angesetzt werden. Stimmt das?
Wenn ich nun eine Neuberechnung durchführe, könnte Sie dann auf die Idee kommen, dieses zu machen. Hätte sie Chancen, damit durchzukommen?
Ich sehe es so: wenn sie bis jetzt arbeiten konnte, sollte sie das in der Zukunft auch und da greift der Grundsatz der Selbstversorgung, soweit möglich.

Nun, die 200€ Betreuungskosten sind ja tatsächliche Kosten und stehen ihr nicht zur Verfügung, von daher dachte ich schon, daß das zu ersetzen ist.
diese sind Deiner Meinung auch durch den Kindesunterhalt abgegolten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 00:56




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieviel zahlst du denn an Unterhalt für das Kind?

Normalerweise sind im Unterhalt alle Kosten enthalten (bis auf KK, bei Privatversicherung, aber das ist ein anderes Thema).

Soweit ich weiß, könnte Sie ja auch einfach sagen, ich kümmer mich ums Kind,
ersetz mir mein Gehalt. Soweit ich weiß, können ihre Einkünfte auch nur zur Hälfte bei der Berechnung des BU angesetzt werden. Stimmt das?

Nein, du kannst natürlich nur soviel zahlen bis du deinen Selbstbehalt erreichst. Der ist gegenüber dem Kind 890 und gegenüber ihr 1100. Ich hab da auch noch was mit diesen 3/7 als Obergrenze im Kopf. Aber hier gibt es Leute, die da viel besser Bescheid wissen und das auch so in etwa ausrechnen können. Da wird sich morgen sicher noch jemand rühren.

Ich sehe es so: wenn sie bis jetzt arbeiten konnte, sollte sie das in der Zukunft auch und da greift der Grundsatz der Selbstversorgung, soweit möglich.

Da hast du nicht Unrecht und da niemand weiß wie das neue Gesetz aussehen wird mit Sicherheit ein Ansatz so zu denken. Trotzdem würd ichs nochmaldurchgehen und überprüfen lassen und drüber nachdenken, ob du dich wirklich so einschränken mußt oder über den Tisch gezogen wirst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 01:04
(@uleid)
Schon was gesagt Registriert

An das Kind zahle ich 270€ Untehalt. Auch vom Anwalt berechnet. Ich kann die beiden Selbstbehalte aber nicht addieren *g*? Kleiner Galgenhumorwitz...

Es ist ja nicht so, daß ich hungern muß, aber ich muß mich einschränken und das mehr als mir lieb ist. eine zweizimmerwohnung kann ich mir im münchen momentan nicht leisten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2007 01:16
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

beim KU klingt es so, als wenn das Kindergeld nicht hälftig abgezogen wurde.

Wenn Du Deine Zahlen hier reinstellst, können einige einen kurzen Überschlag machen .... allerdings bei dem, was Du bisher reingestellt hast, kann ich verstehen, dass die KM isch ein neues Auto und neue Möbel leisten kann.
Hast Du denn die Gewissheit, dass sie nicht wieder voll arbeitet?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2007 01:24