Hallo Alle,
ich wäre in meinem Fall für ein paar Tips und Anregungen dankbar. Also, ich habe mit meiner Ex-Freundin ein Kind gezeugt welches nächsten Monat auf die Welt kommt. Sie hat eine Ausbildung bei der Agentur für Arbeit gemacht, d.h. ist jetzt halt unterbrochen für mind. 1 Jahr. Wir wohnen beide in derselben Stadt in Hessen, allerdings kommt das Kind in Niedersacschen auf die Welt, dort wohnt ihre Familie. Nun wollten wir uns Einigung wieviel KU (ist klar laut DT Tabelle) ich zahle und wieviel Betreuungsunterhalt. Jetzt meinte sie die Agentur für Arbeit würde eine solche Vereinbarung nicht akzeptieren und es sollte von einem Anwalt ausgerechnet sein. Kein Problem, dachte ich mir, ich gehe hier zu einem Anwalt und lasse es ausrechnen. Aber auch das ginge nicht und würde nicht akzeptiert kam die Antwort. Nun will sie zu ProFamilia und den Betreuungsunterhalt ausrechnen lassen und hätte gerne all meine Unterlagen.
Ich hätte gar kein Problem mit ihr zusammen zu ProFamilia zu gehen um es ausrechnen zu lassen. Aber wenn sie alleine geht, und ich gebe ihr mit was ich denke ? Kann ja sein, das eine Lebensversicherung "abzugsfähig" wäre und ich dadurch weniger zahlen müsste, aber es wird nicht gemacht da ich es ja nicht besser weiss. Was haltet ihr davon ? Ich dachte die AA würde eine freiwillige Vereinbarung akzeptieren und nur bei Verdacht mich überprüfen. Ich hab da jedenfalls ein ungutes Gefühl.
Ich hab laut OLG Frankfurt mal grob überschlagen und wollte wissen ob mein Rechenweg in etwa richtig ist:
Nettogehalt
- "Riester-Rente" (wird direkt vom Lohnzettel über AG an die Versicherung gezahlt)
- 5 % Werbungskosten
- Kindesunterhalt (Betrag laut DT, nicht Zahlbetrag)
- 1/7 Erwerbstätigenanreiz
= Bereinigtes Einkommen
sind jetzt von diesem bereinigten Einkommen 2/5 (jaja die Hessen sind mal wieder anders, nicht 3/7), an Betreuungsunterhalt zu zahlen oder wird vorher der Selbstbehalt abgezogen ? und davon 2/5 ?
Netto hab ich eigentlich 1900, aber durch Riester-Rente und priv. Lebensversicherung hab ich 1700.
Ich würde nun am liebsten zum eigenen Anwalt um es auch ausrechnen zu lassen, aber genau sowas wollten wir ja mit der freiwilligen Vereinbarung vermeiden. Mit der Kindesmutter versteh ich mich eigentlich ja gut, hoffe es bleibt so.
Vielen Dank im voraus.
Hi und Willkommen!
Bei der Rechnerei blicke ich bis heute noch nicht so durch; da können dir Andere besser Auskunft geben.
Ich würde dir auf alle Fälle raten einen Anwalt zu nehmen, der auf Familienrecht spezialisiert ist und ihn das ausrechnen lassen. Dann hast du selber eine Zahl in der Hand. Der sollte dir auch gleich mal einen Rundown geben, was noch so alles auf dich zukommen könnte. Ihr versteht euch jetzt noch gut, das kann sich aber schlagartig ändern, wenn es um Geld, Kind, Besuchszeiten, etc. geht. Ich wünsche es dir nicht, es hilft aber vorher schon gut informiert zu sein.
Grüsse
skipper
Moin Froundhopper,
das Prinzip der Berechnung hast du richtig erkannt. Jedoch: Es sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien anzuwenden, in dessen OLG-Bezirk der Unterhaltsberechtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Betreuungsunterhalt ist eine Art "Entschädigung" für entgangenen Verdienst. Du bist somit den Betrag schuldig, den die KM bisher durch ihre Arbeit reinfuhr. Dein SB ist der, der auch für verheiratete Unterhaltsverpflichtete gilt.
Dass ProFamilia den Unterhalt ausrechnet ist mir persönlich neu. Sei da mal schön vorsichtig und gib Unterlagen nur dann raus, wenn eine schriftliche Aufforderung von autorisierter Stelle vorliegt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Groundhopper bitte, soviel Zeit muss sein 😉
Ja sie wohnt auch im Bezirk des OLG Frankfurt also stimmen die Leitlinien für mein Beispiel......
Das mit der "Entschädigung für entgangenen Verdienst" der Frau wird aber nach oben durch EU begrenzt oder ? Fällt mir nicht ganz leicht die Leitlinien richtig zu verstehen....
Also ziehe ich vom bereinigten Nettoeinkommen den SB ab (SB verheiratete Unterhaltspflichtige), und davon 2/5 sind der Betreuungsunterhalt ? Nur damit ich eine Grössenordnung habe. oder vom bereinigten Einkommmen 2/5 ?
Ich werde keine Unterlagen vorlegen, ein Anwalt meines Vertrauens soll es berechnen und das biete ich ihr an. Da kann dann wohl auch die Agentur für Arbeit nicht viel zu meckern haben.....
*urks* Groundhopper, die Tassattor spönnt :rofl2:
BU ist, wie du richtig erkannst hast, nach oben auf den Betrag begrenzt, der zu zahlen wäre, wenn die Eltern verheiratet gewesen wären.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
also ich hab den Betreuungsunterhalt jetzt ausgerechnet, sehr fair und nichts "schöngerechnet". Das wollte ich der KM mit Kopien meiner Unterlagen geben, kann sie von mir aus gegenrechnen lassen und hoffe das die Agentur für Arbeit nichts einzuwenden hat.
Zahlen wollte ich ab Juli, da Mai und Juni noch Mutterschutz ist und sie ja volles Gehalt bezieht und noch keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hätte. KU hab ich jetzt schon gezahlt. (Ach ja, unsere Tocher kam gestern auf die Welt 🙂 )
Nun meinte die KM, da sie in der Ausbildung war und das Ausbildungsgehalt wohl recht niedrig war (Zahlen kenne ich nicht), bezog sie schon vorher ALGII zusätzlich zum Ausbildungsgehalt (Ausbildung war bei der Agentur für Arbeit). Und jetzt wär ich "anteilsmäßig" unterhaltspflichtig für den damaligen ALGII Anteil schon für Mai und Juni.
Hat da jemand Erfahrungen ob das korrekt ist ? Mit der KM möchte ich im Moment nicht diskutieren, sie soll erstmal die Anstrengungen der Geburt gut "verdauen" und schauen das sie wieder zu Kräften kommt.
Zu erwähnen ist vielleicht noch, daß das Baby 400 km weit weg auf die Welt kam, und ich jede Woche hochfahren soll und will für Mai und Juni, und dort die Pension bezahle, das kostet mich schon jetzt viel.
Nicht falsch verstehen, ich werde KU und BU zahlen ohne zu murren, ich möchte nur nicht über den Tisch gezogen werden und vorher über alles informiert sein.
KU ist eine Sache BU eine andere.
Aber was deine Ex da von sich gibt kommt mir sehr suspekt vor.
Klar verdient man in der Ausbildung nicht viel. Evtl. bekommt man dann u.U. ergänzende Sozialhilfe, aber mit Sicherheit niemal ALG II. Dazu müsste sie ja erstmal richtig gearbeitet haben und in die Sozialkasse eingezahlt haben, unwahrscheinlich, wenn sie jetzt grad ne Ausbildung macht.
An deiner Stelle würd ich das mit nem Anwalt regeln, bevor du hier über den Tisch gezogen wirst. Erzählen kann sie viel, aber wenn sie BU von dir haben will, muss sie auch nachweisen wie viel sie bisher verdient hat. Die Zahlen muss sie schon auf den Tisch legen. Maximal musst du bis zu 1500.- zahlen, wenn sie soviel verdient hätte, allerdings auch nur dann wenn dein eigener SB nicht dagegensteht.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen