Hallo
Hier mal die Frage, ob ich die KM bezüglich des Betreuungsunterhalt "verpflichten" kann, mir eine konkrete Summe zu nennen, die ich ihr zahlen muss.
Hintergrund ist folgender:
Sie bat mich im Juli schriftlich um Beibringung meiner Unterlagen (Einkommensnachweise, Steuererklärung etc.) zur Berechnung des KU beim JA. Diese stellte ich ihr komplett zur Verfügung. Als ich nach 3 Wochen von ihr noch keine Rückmeldung von ihr hatte, fragte ich nach, wie weit denn die Berechnung fortgeschritten sei. Sie sagte, dass sie noch keine Berechnung vom JA hat, da sie die Unterlagen auch gleichzeitig zur Berechnung ihres BU nutzt.
Irgendwann später kam sie mit einer "Berechnung" des JA, welche ihren namen nicht verdient hatte. Da mir der zu zahlende BU viel zu hoch vorkam, lies ich diesen durch meine Anwältin berechnen. Diese Berechnung händigte ich der KM aus. Und genau diese Summe zahle ich jetzt auch. Die KM sagte mir mündlich, dass dies ok sei und ich diesen Unterhalt bis August 2018 zu zahlen habe, da sie dann erst wieder arbeiten gehen möchte.
Aktuell ist es aber so, dass sie wohl für das Kind noch keinen Kindergartenplatz hat (nachweislich Versäumnis der KM) und es durchaus möglich ist, dass sie noch länger daheim bleiben wird. Dann müsste ich ja theoretisch weiter Unterhalt zahlen. da ich kein großes Vertrauen in das gesagte der KM habe, könnte es doch durchaus möglich sein, dass sie im Nachgang mehr fordert und ich dann gerade ab August ziemlich in die Röhre gucke.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Ich hätte schon gern irgendwie Planungssicherheit bezüglich Finanzen, in welcher Höhe und wie lange ich Unterhalt zahlen muss.
Gruß und schon mal danke
Hallo Dad76,
nein, die Kindesmutter ist nicht verpflichtet, im Vorhinein zu sagen, wie lange sie BU haben möchte. Gesetzlich hat sie darauf 3 Jahre Anspruch (wenn das Kind besonderen Betreuungsbedarf hat, dann ggf. länger). Sie kann Dir also auch erst im August sagen, dass sie doch länger zu Hause bleibt.
Um Planungssicherheit zu haben, solltest Du also mit drei Jahren rechnen. Auch wenn Sie innerhalb der drei Jahre wieder arbeiten geht, heißt das nicht zwangsläufig, dass Du aus dem BU draußen bist. Ihr Einkommen wird innerhalb dieser drei Jahre nur teilweise angerechnet (überobligatorisch).
Hallo Dad76,
nein, die Kindesmutter ist nicht verpflichtet, im Vorhinein zu sagen, wie lange sie BU haben möchte. Gesetzlich hat sie darauf 3 Jahre Anspruch (wenn das Kind besonderen Betreuungsbedarf hat, dann ggf. länger). Sie kann Dir also auch erst im August sagen, dass sie doch länger zu Hause bleibt.
Und da spielt es auch keine Rolle, dass sie mir mündlich mitgeteilt hat, ab August arbeiten zu gehen und dies auch beim Verfahrensbeistand des Kindes so zu Protokoll gegeben hat? Dort hat sie auch zu Protokoll gegeben, dass es einen sicheren Kita Platz ab 08/18 gibt, wonach es aktuell aber nicht aussieht. Das wäre dann nämlich wahrscheinlich ihre Begründung dafür, doch länger zu Hause zu bleiben. Dazu muss ich noch sagen, dass sie einen von mir organisierten Kita Platz abgelehnt hat....
Hallo,
Betreuungsunterhalt hat nur bedingt etwas mit einem Kita-Platz zu tun. Die KM hat Anspruch auf BU bis das Kind 3 Jahre alt ist, dafür ist es unerheblich ob es einen Kita-Platz gibt oder auch nicht. Der Kita-Platz würde Mehrbedarf des Kindes bedeuten und für Dich, dass Du KU, BU und Mehrbedarf zahlst.
Die Berusftätigkeit der KM würde ihr Einkommen erhöhen, das aber nur teilweise auf BU angerechnet werden muss.
Einen Anspruch auf BU länger als bis zum 3. Geburtstag des Kindes kann nur aufgrund kindbezogener Gründe erfolgen, die in den meisten Fällen nicht vorliegen.
VG Susi
Nein, das spielt keine Rolle. Sie muss es auch gar nicht begründen, wenn sie nun doch nicht im August arbeiten gehen will.
Auch wenn sie einen Platz hätte, es gibt keine Verpflichtung, dass sie arbeiten geht.
Moin
Hier mal die Frage, ob ich die KM bezüglich des Betreuungsunterhalt "verpflichten" kann, mir eine konkrete Summe zu nennen, die ich ihr zahlen muss.
Ja, kannst Du. Woher sonst solltest Du besondere Umstände bei der KM erfahren? Ebenso UH-relevant ist ihr Einkommen vor der Geburt/Schwangerschaft. Dieses gilt nämlich als Bemessungsgrundlage.
Du hast von der KM eine Berechnung bekommen, welche Dir zu hoch war. Deine RA hat eine eigene Rechnung aufgestellt, welche vermutlich geringer ausfällt und die die KM anscheinend akzeptiert. Wo ist das Problem? Ist Dir das immer noch zu viel? Wäre mal schön, konkreteres zu erfahren als lediglich emotionale Reaktionen von Dir.
Und ja, Du bist bis zum vollendeten 3. LJ des Kindes grundsätzlich UH-verpflichtet ggü. der KM. Diese ist von einer Arbeitsaufnahme für diese Zeit freigestellt. Tut sie es doch, so wird das dabei erzielte EK i.d.R. nur teilweise bedarfsmindernd angerechnet - wenn überhaupt. Es findet eine Einzelfallbetrachtung statt. D.h., es gibt keine Regeln für eine Anrechnung. Kann auch sein, es wird gar nichts angerechnet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.