Betreuungsunterhalt
 
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Betreuungsunterhalt

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(@nas-t)
Schon was gesagt Registriert

So, der WorstCase ist eingetreten.

Das Amt will von mir 805,- Unterhalt ( 274 für die Kleine, was völlig in Ordnung geht und den Rest als Betreuungsunterhalt ). Das ganze wurde dann auf 743 EUR gekürzt, weil mir ja wahnsinnige 1200 Euro bleiben müssen.  :knockout:
In dem Schreiben steht dass dies noch nicht die endgültige Summe ist, weil noch Unterlagen der Kindsmutter fehlen.
Nein bereinigtes Einkommen dass berechnet wurde, ist höher als das was ich Monatlich auf dem Konto habe ca 1850,- statt der berechneten 1943,-.  :puzz:
Ich habe jetzt erstmal die Berechnung meines bereinigten Einkommens angefordert. Mich würde schon interessieren was die da "abgezogen" haben. Vermutlich nichts.  😡 Bei Ihr wurden als Einkommen lediglich 390 ,- Hartz 4 zu Grunde gelegt.
Danach werde ich das ganze antwaltlich prüfen lassen.

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Themenstarter Geschrieben : 14.03.2016 15:03
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Nein bereinigtes Einkommen dass berechnet wurde, ist höher als das was ich Monatlich auf dem Konto habe ca 1850,- statt der berechneten 1943,-.  :puzz:

Das liegt vermutlich daran, dass in die Berechnung auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie eventuelle Boni einfließen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2016 18:09
(@Mrs_Mima)

hi,

ich denke, die Kosten für den Anwalt kannst du dir sparen (der macht das Ganze ja auch nicht für lau).

Fakt ist: die KM kann nicht arbeiten, weil Kind gerade erst 3 Monate alt. Wer sollte sie denn finanzieren, außer der Vater des Kindes (vorausgesetzt, dieser ist lestungsfähig aberdas bist du ja). Der Grund dafür, dass deine Ex momentan nicht arbeiten gehen kann liegt ja nicht beim Steuerzahler sondern daran, dass ihr beide ein Kind gezeugt habt.

Mima

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Geschrieben : 14.03.2016 18:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nas-t,

ignoriere vorerst mal am besten die beiden vorigen Antworten, denn bei beiden Damen habe ich gelegentlich den Eindruck, dass die hier eigentlich im falschen Forum sind.

Was deinen Fall betrifft, du stellt da schon genau die richtige Frage:

Nein bereinigtes Einkommen dass berechnet wurde, ist höher als das was ich Monatlich auf dem Konto habe ca 1850,- statt der berechneten 1943,-.
Ich habe jetzt erstmal die Berechnung meines bereinigten Einkommens angefordert. Mich würde schon interessieren was die da "abgezogen" haben.

Sogar wenn da ein 13. Monatsgehalt im Spiel ist, dann sind das im Monatsdurchschnitt 13 mal 1.850 Euro geteilt durch 12 gleich 2.004 Euro, und bereits der Abzug der 5%-Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen bringt dein bereinigtes Netto auf 1.904 Euro herunter. Du hattest geschrieben, du fährst 20 Minuten mit dem Auto zur Arbeit, und da jeder Entfernungskilometer je nach zuständigem Oberlandesgericht ca. 10 Euro monatlich bringt, hättest du damit bereits ab 11 Kilometern einfacher Fahrtstrecke sogar einen größeren Abzugsposten als das, was dir die Pauschale bringen würden (womit sich dann auch die Frage erübrigen würde, ob das für dich zuständige OLG die 5%-Pauschale anerkennt oder nicht).

Daher: Bereits aufgrund der berufsbedingten Aufwendungen können die errechneten 1.943 Euro allenfalls dann stimmen, wenn du nicht nur dreizehn, sondern sogar fast dreizehneinhalb Monatsgehälter beziehst, oder wenn du noch weitere nennenswerte Einkünfte hast (können auch fiktive Einkünfte sein, z.B. Wohnvorteil). Eventuelle Abzugsposten für zusätzliche Altersvorsorge würden dein bereinigtes Einkommen übrigens noch weiter mindern, aber dafür müsstest du natürlich tatsächlich einen Riestervertrag, eine Lebensversicherung o.ä. haben.

Wenn das übrigens das gleiche Amt ist, das dich vor einiger Zeit vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr verweisen wollte, obwohl auch damals wohl schon abzusehen war, dass du reichlich mehr Kindesunterhalt als den Mindestunterhalt würdest zahlen können/müssen, dann würde ich allerdings in deren Berechnung jede einzelne Zeile noch genauer als sonst unter die Lupe nehmen.

Ob du dafür jetzt bereits einen Anwalt einschalten willst, ist natürlich deine Sache, aber wenn ja, dann nimm auf alle Fälle einen Fachanwalt für Familienrecht. Im übrigen gilt natürlich nach wie vor dieses:

Mach einfach dazu einen Thread im Unterhaltsbereich auf. Dann können die Spezialisten unter uns mal gegenrechnen.

Wenn du uns die konkreten Zahlen nennst, dann können wir nämlich mal gucken, ob man sich da zu deinen Ungunsten verrechnet hat. So ein Irrtum vom Amt soll ja gelegentlich vorkommen ...

Wir können übrigens gerne auch dann für dich rechnen, wenn du sowieso schon fest entschlossen bist, dir einen Anwalt zu nehmen - es schadet nämlich überhaupt nichts, wenn du schon vorher genug Wissen sammelst, dass du deinem Anwalt die richtigen Fragen stellen kannst 🙂

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 15.03.2016 00:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich habe mir halt in meinem bissherigen Leben den A.... aufgerissen um mir etwas zu schaffen ( Eigentumswohnung ) und das wird jetzt zu meinem Nachteil ausgelegt. "Wohnvorteil" heisst die Unverschämtheit glaube ich....die Einen geben Ihr Geld mit vollen Händen aus und wohnen zur Miete und die Anderen denken an die Zukunft und buckeln sich für n eigene Wohnung krumm. Der Dumme ist scheinbar der, der tut und macht um etwas aufzubauen.

Ich vermute mal, dass das Problem hier liegt.

VG Susi

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Geschrieben : 15.03.2016 00:33
(@nas-t)
Schon was gesagt Registriert

Um genau zu sein sein es 13 Monatsgehälter, 1000,- zusätzlich am Jahresende und nochmal ein halbes Gehalt im Februar. Wenn ich davon 160 euro Fahrtkosten und das Hausgeld abziehe, bin ich schon unter 1700,-
Von seiten des JA wurde mir versichert, dass der Wohnvorteil auf Grund 230 Euro Hausgeld und einer Pauschale ( glaube irgendwas mit 400 Euro ) aufgehoben ist.
Das kann es also nicht sein.

Ich werde mal alle Zahlen zusammentragen und dann einen neuen Thread aufmachen. Habe die originalen Abrechnungen vom JA noch nicht zurück bekommen.

Vielen lieben Dank an Malachit für die gute und informative Antwort.
Mit Pro-Mutter/Staat und "Du konntest vögeln also kannst du auch bluten"-Antworten kann ich nichts Anfangen, meine Damen.

LG
Thomas

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Themenstarter Geschrieben : 15.03.2016 13:36
(@Mrs_Mima)

Nas-t,

auch wenn du es nicht hören willst: wer, wenn nicht du sollte für deine Familie aufkommen?
Wenn du nicht für deine Leute "bluten" willst (BU ist ja nur 3 Jahre, also absehbar), was glaubst du, wie hoch meine Ambitionen dazu sind?

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2016 13:41
(@nas-t)
Schon was gesagt Registriert

Nas-t,

auch wenn du es nicht hören willst: wer, wenn nicht du sollte für deine Familie aufkommen?
Wenn du nicht für deine Leute "bluten" willst (BU ist ja nur 3 Jahre, also absehbar), was glaubst du, wie hoch meine Ambitionen dazu sind?

Mima

Du siehst das nach wie vor falsch.......

Es geht mir lediglich um die Höhe der Leistungen.....nicht um " ich will nicht "
Meiner Verantwortung bin ich mir durchaus bewusst und der stelle ich mich auch.

Und nun bitte ich inständig darum, solche Kommentare zu unterlassen.

Vielen Dank  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2016 13:47
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Nas-t,

auch wenn du es nicht hören willst: wer, wenn nicht du sollte für deine Familie aufkommen?
Wenn du nicht für deine Leute "bluten" willst (BU ist ja nur 3 Jahre, also absehbar), was glaubst du, wie hoch meine Ambitionen dazu sind?

Mima

Mima, du glaubst das mit den nur 3 Jahren nicht wirklich, oder? Schon im Gesetz steht, dass mindestens 3 Jahre zu zahlen ist. Der BGH sagt darüber hinaus, dass BU nie und nimmer befristet auszuurteilen ist. Und wenn BU unbefristet ausgeurteilt wird, braucht es mindestens noch die Zeit für eine Abänderungsklage. Ich persönlich kenne niemanden, der leistungsfähig ist und mit nur 3 Jahren davon gekommen wäre - ausser Mütter. Ich selbst habe bis Kindesalter 6 Jahre gezahlt (bei 9 Monaten Ehe) und das bei täglicher Betreuung und wöchentlichen Übernachtungen und bis 100% Ferienabdeckung.

Und nun zu deinen Ambitionen. Wie hoch sind denn deine Ambitionen, dir später einmal deine Rente von Nas-t's Kind zahlen zu lassen? Hättest du Verständnis dafür, wenn das Kind später mal sagt "Nö, in die dumme Rentenkasse zahle ich nicht ein - ich lege mir lieber privat meine eigene Rente zurück, anstatt heute die Mima und andere durchzufüttern. Sollen doch ihre Leute bluten." ?
Sprüche wie "Wieso sollte der Steuerzahler dafür aufkommen?" hören sich in etwa so an, wie die von Top Manager von RWE, Vattenfall oder der Deutschen Bahn. Gewinne privatisieren und Verluste schön auf die Allgemeinheit abwälzen.

Und (ganz allgemein) wer sich der abgedroschenen Wörter "Kindeswohl" und "Solidargemeinschaft" bedient, der sollte für die Abschaffung jeglicher Form von Unterhalt sein, bei der um dessen Streit unsere Kinder in der Schusslinie stehen.

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Geschrieben : 15.03.2016 14:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

iLikeGanja,

es gibt nach wie vor einen Unterschied zwischen dem Unterhalt für Ex-Ehefrauen und dem für Mütter, die mit dem Vater nicht verheiratet waren.

Für diese gilt anch wie vor, dass ihnen für 3 Jahre Betreuungsunterhalt zusteht. Darüber hinaus nur dann, wenn es Gründe, die im Kind begründet liegen, gibt, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in Teilen zulässt.

Für ExEHEfrauen stimmt das. Aber da liegt es dann auch oft eher daran wie der Unterhalt betitelt wird. Für 3 Jahre gttb es auf jeden Fall Betreuungsunterhalt. Darüber hinaus wird das "Kind" dann oft als nachehelicher Unterhalt durch ehebedingte Nachteile, Krankheit, lange Eheziet o.ä. betitelt.

Also stimmt in diesem Fall die Aussage, dass der TO "nur" für 3 Jahre zahlen muss. Und das ganz ohne Abänderungsklage, denn unbefristet gibt die gesetzliche Lage in diesem Fall nicht her. Die KM müsste nach 3 Jahren klagen, um weiterhin Geld zu bekommen. Vielleicht beschäftigst du dich erstmal selbst ausgiebig nicht nur mit den Gesetzestexten, sondern mit den Auslegungen und den verschiedenen Urteilen/Beschlüßen/Vergleichen

Und noch zu Mimas Situation. Sie leistet bereits voll Unterhalt für ihre eigenen Kinder, bekommt keinen Unterhalt vom Vater und wahrscheinlich auch keinerlei Sozialleistungen. Für ihre Rent arbeitet derzeit sie selsbt und später ihre Kinder 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 15.03.2016 15:09




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Thomas,

Um genau zu sein sein es 13 Monatsgehälter, 1000,- zusätzlich am Jahresende und nochmal ein halbes Gehalt im Februar. Wenn ich davon 160 euro Fahrtkosten und das Hausgeld abziehe, bin ich schon unter 1700,-
Von seiten des JA wurde mir versichert, dass der Wohnvorteil auf Grund 230 Euro Hausgeld und einer Pauschale ( glaube irgendwas mit 400 Euro ) aufgehoben ist.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du in deiner Rechnung jetzt nicht den Posten "Hausgeld" unzulässigerweise gleich zweimal abziehst, wobei mir im Moment nicht einmal klar ist, was genau du mit "Hausgeld" meinst: Zins? Tilgung? Nicht-umlagefähige Nebenkosten? Von einer Pauschale ist mir in diesem Zusammenhang irgendwie nichts bekannt; aber wenn das JA sagt, "dass der Wohnvorteil auf Grund 230 Euro Hausgeld und einer Pauschale ( glaube irgendwas mit 400 Euro ) aufgehoben ist", dann ist das m.E. so zu verstehen:

Ja, du hast einen Wohnvorteil, aber du hast auch Kosten, die du gegenrechnen kannst, und in deinem konkreten Fall sind die Kosten genau so hoch wie der Wohnvorteil (oder sogar noch höher); deshalb beträgt der anrechenbare Wohnvorteil exakt Null Euro. Mit dieser Berechnung wäre dann aber dieses "Hausgeld" wahrscheinlich bereits vollständig abgefrühstückt, und wenn dem so ist, dann kannst du es natürlich nicht noch einmal von deinem Gehalt abziehen. Nebenbei bemerkt, einen "negativen Wohnvorteil" gibt es nicht, d.h. unterhaltsrechtlich wäre es unerheblich, wenn dich die Wohnung derzeit mehr kostet als sie auf dem freien Markt wert wäre.

Das Zünglein an der Waage ist in solchen Fällen allerdings oft die Tilgung für einen Immobilienkredit, denn diese gehört nicht in die Berechnung des anrechenbaren Wohnvorteils rein, sondern die Tilgung gilt als zusätzliche Altersvorsorge und kann als solche abgezogen werden (maximal 4% deines Bruttoeinkommens); in solchen Fällen kann es ggf. doch eine (wenn auch geringe) Minderung des bereinigten Nettoeinkommens durch die Immobilie geben. Wenn du also für eine Unterhaltsberechnung deine Zahlen zusammenträgst, werden wir vsl. auch ein paar Daten zu deiner Wohnimmobilie brauchen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 00:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Thomas,

Nachtrag: Inzwischen habe ich mir nochmal deinen Eingangsbeitrag vom 30. Januar zu Gemüte geführt.

Also ist es eine unbelastete Eigentumswohnung, d.h. es gibt weder Zins noch Tilgung, die man irgendwo gegenrechnen könnte; und es spielt zu deinen Lasten momentan außerdem auch noch eine größere Steuererstattung eine Rolle in der Unterhaltsberechnung.

Nun, eine detaillierte Berechnung können wir natürlich gerne trotzdem machen; aber ich fürchte inzwischen, nennenswert billiger als mit der Summe, die da momentan aufgerufen ist, wirst du schwerlich davonkommen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2016 00:10
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