Betreuungsunterhalt
 
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Betreuungsunterhalt

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(@nas-t)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe mit einer Affaire seit 8.12.15 eine Tocher.
Ich sehe sie regelmäßig 1-2 Mal die Woche.
Stimmung zwischen mir und der KM kann man inzwischen als OK oder gar normal bezeichnen.

Nun hat sich sowohl das Jobcenter ( sie bezieht Hartz V ) und auch das Jugendamt ( Beistandschaft ) bei mir gemeldet.
Unterhalt fürs Kind.....OK, keine Frage, bin ich gerne zu bereit.

Nun hat das Jobcenter den Betreuungsunterhalt mit ins Spiel gebracht. Da tauchen natürlich sofort Existenzängste bei mir auf.
Die KM sagt, sie möchte keinen BU von mir und hat das wohl auch bei Ihrem Antrag so mit angegeben.
Da sie aber Leistungen bezieht vom JC, habe ich die Befürchtung, dass das dem Amt relativ egal ist und die versuchen so viel wie möglich aus mir rauszuquetschen und mein Einkommen so weit wie möflich nach oben zu schrauben ( hohe Steuerrückzahlung auf Grund Verluste bei einem Kleingewerbe und Ich besitze eine Eigentumswohnung, die unbelastet ist. ) Alle Unterlagen meiner Ausgaben, die evtl noch vom Netto-EK abgezogen werden können, habe ich zusammengestellt ( Versicherungen, Steuerbescheid, etc )

Am Dienstag habe ich Termin im Jobcenter. Die werden mir das ausrechnen. Diese Berechnung werde ich erstmal nicht unterschreiben (oder muss ich das vor Ort gleich?) und alles von einem Fachanwalt prüfen lassen.

Kann das JC den Betreuungsunterhalt verlangen, wenn die KM es gar nicht möchte?
Die KM kriegt weder mehr noch weniger Geld, ob ich das nun zahlen muss oder nicht.
Wenn die mir alles abverlangen bis auf die Grenze von 1200 Euro, dann kann ja von einem "bestehenbleiben des Lebensstandarts" keine Rede mehr sein.
Gleich danach möchte mich die Sachbearbeiterin vom JA kennen lernen.

Viele Grüße
thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2016 15:28
(@Mrs_Mima)

Hallo Thomas,

naja, irgendjemand muss für die Mutter DEINES Kindes aufkommen, solange sie es betreut und nicht selber genug zum Leben hat.

Warum sollte ich dies tun? Oder irgendein anderer Steuerzahler, der mit deiner Ex und eurem Kind nichts zu tun hat?

Denn die KM bekommt zwar nicht mehr oder weniger Geld, wenn du BU bezahlst, es wird nur der Steuerzahler nicht mehr für die Betreuung deines Kindes aufkommen sondern du.

Finde ich gerecht.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2016 15:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann das JC den Betreuungsunterhalt verlangen, wenn die KM es gar nicht möchte?

Ja kann, darf und muss es. Warum soll der Steuerzahler dafür zahlen, dass die KM ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen will. in den ersten 3 Lebensjahren bist zu nunmal zum BU verpflichtet, warum soll die ARGE darauf verzichten, falls du leistungsfähig bist. Wenn sie dich nicht in Anspruch nehmen will ,dann muss sie eben auch auf die Sozialleistungen verzichten und nur vom Betreuungsgeld, dem KG und dem KU leben.

Die KM kriegt weder mehr noch weniger Geld, ob ich das nun zahlen muss oder nicht.

Stimm, aber warum soll es zu Lasten des Steuerzahlers gehen, dass sie nciht arbeiten kann/will.

Wenn die mir alles abverlangen bis auf die Grenze von 1200 Euro, dann kann ja von einem "bestehenbleiben des Lebensstandarts" keine Rede mehr sein.

Wer behauptet denn, dass der Lebensstandard immer und in jedem Fall bestehen bleiben muss? Auch durch Unfall, Arbeitslosigkeit oder sonstige Schicksalsschläge kann es sein, dass sich der Lebensstandard nicht halten lässt und man kleinere Brötchen backen muss.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2016 15:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die ersten drei Jahre hat die KM Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Gegengerechnet werden kann das Elterngeld.
Was hat sie denn bisher verdient?

Das Kind hat Anspruch auf Untehrhalt von dir bis es sich selbst unterhalten kann.

Es gibt einen Selbstbehalt beim nicht betreuuenden Elternteil. Das muss dir nach Abzug deiner Kosten (berufsbedingte Aufwendungen, zus. Altersvorsorge) bleiben.
Zum Einkommen zählt auch der Wohnwertvorteil einer Eigentumswohnung.

Wenn die KM staatliche Leistungen in Anspruch nimmt wird der Staat prüfen, ob der KV der KM unterhaltspflichtig ist um die staatlichen Leistungen zu minimieren.

Wenn also dein Einkommen so hoch ist, dass KM und Kind keine staatlichen Leistungen mehr benötigen kannst du gerne das alles mit der KM so regeln. Sobald KM aber staatliche Leistungen in Anspruch nimmt wird geprüft ob du zahlen musst und kannst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2016 16:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Am Dienstag habe ich Termin im Jobcenter. Die werden mir das ausrechnen. Diese Berechnung werde ich erstmal nicht unterschreiben (oder muss ich das vor Ort gleich?) und alles von einem Fachanwalt prüfen lassen.

Natürlich musst und sollest Du dort nicht gleich unterschreiben. Denn bedenke, das Jc wird natürlich (zu recht) versuchen, alle Spielräume zu seinen Gunsten (und damit zu Deinen Lasten) auszunutzen. Und deshalb macht eine Gegenrechnung in jedem Fall Sinn. Ob Du deshalb gleich zum Anwalt rennen musst? oder Dich selbst aufschlaust oder hier rechnen lässt!

Auch von mir nochmal der Hinweis, dass KM einen (zeitlich begrenzten) Anspruch auf BU hat. Und dieser bei Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen gegengerechnet werden muss. Wenn KM aber den BU nicht oder nur tw. von Dir annimmt, dann kann sie das natürlich gerne tun.

Wer berechnet Dir denn den KU?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2016 16:33
(@Mrs_Mima)

Wenn KM aber den BU nicht oder nur tw. von Dir annimmt, dann kann sie das natürlich gerne tun.

heißt aber in der Folge auch, dass sie mit weniger Geld auskommen muss.....wenn sies kann, kein Problem

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2016 16:52
(@nas-t)
Schon was gesagt Registriert

Endlich eine vernünftige Antwort.

Versteht mich nicht falsch, für UNSER Kind zahle ich sehr gerne den Unterhalt und auch mal was aus der Reihe, wenn es von Nöten ist.
Wenn ihr aber BU zusteht und sie in weder will, noch bekommt, warum soll ich ihn dann zahlen???

Vielleicht bin ich aber auch nur einfach ein böser Mensch, der andere für seine Belange zahlen lässt. Könnte auch sein

Moin.

Natürlich musst und sollest Du dort nicht gleich unterschreiben. Denn bedenke, das Jc wird natürlich (zu recht) versuchen, alle Spielräume zu seinen Gunsten (und damit zu Deinen Lasten) auszunutzen. Und deshalb macht eine Gegenrechnung in jedem Fall Sinn. Ob Du deshalb gleich zum Anwalt rennen musst? oder Dich selbst aufschlaust oder hier rechnen lässt!

Auch von mir nochmal der Hinweis, dass KM einen (zeitlich begrenzten) Anspruch auf BU hat. Und dieser bei Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen gegengerechnet werden muss. Wenn KM aber den BU nicht oder nur tw. von Dir annimmt, dann kann sie das natürlich gerne tun.

Wer berechnet Dir denn den KU?

Gruß, Toto

Ich denke mir halt ein Anwalt weiss genau was er tut und ich leider nicht 🙁

Zahle ich nicht den BU dann an das JA oder JC? Oder an sie? Wenn an Sie, werden wir uns einig.

Den KU berechnet mir entweder das JC oder das JA. Ganz sicher bin ich mir da auch nicht. Ich werde aber lt der Düsseldorfer Tabelle in der Stufe 2 eingeordnet. Was auch völlig OK ist.

Ich habe mir halt in meinem bissherigen Leben den A.... aufgerissen um mir etwas zu schaffen ( Eigentumswohnung ) und das wird jetzt zu meinem Nachteil ausgelegt. "Wohnvorteil" heisst die Unverschämtheit glaube ich....die Einen geben Ihr Geld mit vollen Händen aus und wohnen zur Miete und die Anderen denken an die Zukunft und buckeln sich für n eigene Wohnung krumm. Der Dumme ist scheinbar der, der tut und macht um etwas aufzubauen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2016 16:55
(@nas-t)
Schon was gesagt Registriert

heißt aber in der Folge auch, dass sie mit weniger Geld auskommen muss.....wenn sies kann, kein Problem

Mima

Das regeln wir dann schon untereinader. Sie wird nicht in die totale Armut verfallen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2016 16:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zahle ich nicht den BU dann an das JA oder JC? Oder an sie? Wenn an Sie, werden wir uns einig.

Das kommt darauf an.

Bezieht sie Leistungen vom JC, dann gehen ihre Ansprüche an dieses über und sie werden die Zahlung an das JC fordern. Das JC geht sozusagen für deine Verpflichtung in Vorleistung und holt es sich dann von ihr wieder.

natürlich kannst du auch an sie zahlen. Trotzdem wird das JC prüfen inwieweit du leistungsfähig bist. Zahlst du in Höhe deiner Leistungsfähigkeit, dann gehen auch keine Ansprüche über. Sollte dann noch ein Restanspruch sein, da ihr Bedarf noch nicht gedeckt ist, geht dieser Differenzbetrag alleine zu Lasten des JC.

Ob sie dann auf deine Zahlung verzichtet bleibt ihr überlassen. Das kann sie tun, muss eben dann mit weniger Geld auskommen. Was nicht geht, dass sie dann wieder mehr vom JC will 😉

Der Dumme ist scheinbar der, der tut und macht um etwas aufzubauen.

Nicht unbedingt. Aber wer nicht die Last von KU und einen zeitlich begrenzten BU will, der muss eben entsprechende Vorkehrungen treffen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2016 17:06
(@nas-t)
Schon was gesagt Registriert

Nicht unbedingt. Aber wer nicht die Last von KU und einen zeitlich begrenzten BU will, der muss eben entsprechende Vorkehrungen treffen.

Herlichen Dank. Auf Weisheiten dieser Art warte ich eigentlich schon seit 2,5 Std. Hat lange gedauert.

Du kennst die Hintergründe etc nicht, aber unkonstruktive Vorschläge haste scheinbar genug.
Sorry, aber da platzt mir die Hutschnur.
Ich suche Rat, weil ich mir Sorgen mache und bekomme vorwurfsvollen Mist, der mir auch klar ist.  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2016 17:19




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nas.

Nicht so empfindlich sein  😉

Eins will ich (nochmal) verdeutlichen (u.a. mnv hat es auch schon geschrieben): Wenn KM auf BU von Dir (tw) verzichtet, dann wird sie weniger Geld zur Verfügung haben. Sie kann es sich weder direkt noch indirekt vom JC holen. Und das ist - zumindestens für die ersten 3 Lebensjahre des Kinds - so auch iO.

Insofern gilt dies:

dass sie mit weniger Geld auskommen muss.....wenn sies kannwill , kein Problem

(@mima: so was soll es geben 😁)

nochmal an den TO: auch die Anrechnung eines angemessenen Wohnvorteils ist nur recht und billig. Schließlich hast Du einfach mehr zur Verfügung. Tilgung kann übrigens als Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Und da Wohnvorteil sowohl bei der Berechnung von BU wie auch KU uU auch strittig sein kann, solltest Du beide Unterhaltshöhen in jedem Fall selbst rechnen (lassen). Anwalt finde ich nicht den richtigen Ansprechpartner (judex non calculat  :phantom:)

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2016 17:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Konstruktiver Vorschlag?

Gut.

Geht das JC in Vorleistung wirst du in Höhe deiner Leistungsfähigkeit an dieses zurückzahlen müssen. 3 Jahre lang, es sei denn, dass die KM danach weiterhin nicht arbeiten kann und die Gründe dafür in eurem Kind liegen. Kürzer, wenn die KM vorher wieder arbeitet und genug Einkommen erzielt.

Einigst du dich jetzt mit der KM auf einen Betrag, dann kann sie diesem beim JC angeben. Ist er in Höhe deiner Leistungsfähigkeit, wird das JC höchstens überprüfen, ob richtig gerechnet wurde und selber gar nicht leisten oder nur noch die Differenz übernehmen. Ob du dann tatsächlich zahlst oder die KM mit weniger Geld auskommt, ist dann ihre Sache.

Alternativ kannst du ihr auch eine Betreuung eures Kindes anbieten, die zeitlich bis zu 50% dem sog. Wechselmodell geht. Dann hätte sie die Möglichkeit baldmöglichst arbeiten zu gehen und es würde dann wohl kein Betreuungsunterhalt anfallen. Und der KU würde sich bei 50/50 evtl. verringern, je nach beiden Einkommen.

Konstruktiv genug?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2016 17:40
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Huhu,

Das ist so nicht 100% richtig.
Die Rechnung ist eigentlich ziemlich einfach. Du bekommst eine Aufforderung zur Offenlegung deiner Einkommensverhältnisse. Dabei können nach Ermessen des Jobcenters einige Ausgaben angerechnet werden. Schlussendlich schließt das Jobcenters, welches erstmal ohne Berechnungsgrundlage in Vorkasse geht, mit dir dann einen Vergleich oder holt sich einen Titel.
Anrechenbar sind z.B. bestimmte Kredite und Versicherungen, Verträge aus einer gemeinsamen Vergangenheit usw. hier lohnt sich in jedem Fall eine Beratung.
Prinzipiell verstehe ich Deine Gedanken aber das ist eben die Verantwortung die man übernimmt, wenn man in die Kiste geht. Bitter, aber is so.
Die Frage ob sie das Geld von dir will oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle und wurde mit einigen Beiträgen hier schon beantwortet. Bekommt sie Hartz IV und das KJC leistete einen Unterhaltskostenvorschuss, so wird dieser erst einmal an ihren bisherigen Leistungen gerechnet plus Kind versteht sich.
Generell kann ich dir nur raten nicht säumig oder bockig zu werden, denn neben dem Finanzamt, gibt es in Deutschland, und sogar mit internationalen Verträgen abgesichert, nur die „Unterhaltskasse“ vor der man nun wirklich gar nicht weglaufen kann.
Zahle erstmal 133 Euro an die KM und gib das an. Setze dich persönlich zusammen und besprech mit den Menschen vom Amt die Situation. Such Dir Beratung und bespreche alle Ausgaben im Detail. Ein Hauskredit usw. Keine Ahnung. Webekosten für Vollzeitarbeit, Fahrtkosten, ein überhoher Mietspiegel, der nicht durch den in der Pauschale enthaltenen Betrag abzudecken ist.
Allgemein gilt, was hier schon steht du bist in der Pflicht, Leistungsfähigkeit entscheidet und du sollst selbst nicht zum Sozialfall werden. Nett bleiben, keinen Vergleich ausschließen, Fristen einhalten, Kommunikation ehrlich und stetig halten.

So das wars erstmal von mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2016 17:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Nas-t,

es ist nicht richtig, dass das JC entscheidet, was es als Abzugsposten anerkannt wird und was nicht. Was anrechenbar ist, ist in den Leitlinien des zuständigen OLG geregelt.
Ein Titel ist an sich kein Unterhaltsanspruch sondern sichert die sofortige Vollstreckbarkeit eines Anspruchs. Anspruch auf einen Titel bezüglich KU hat das Kind bzw. dessen Vertreter (KM, bei Beistandschaft das JA), Titel für BU sind nicht üblich und es besteht kein Anspruch darauf.
Selbstverständlich kannst Du die Rechnung des JC bei einem Anwalt Deiner Wahl oder auch hier im Forum überprüfen lassen.
Wenn Du die KU Einstufung akzeptierst gibt es auch keinen Grund diesen nicht zu zahlen.

Komplizierter ist die Berechnung des BU, aber das JC darf nicht mehr Geld fordern als es selber zahlt!
Richtig ist, dass wenn keine Einigung mit dem JC erfolgt, dieses vor Gericht gehen kann.

Im Moment würde ich nicht an die KM zahlen sondern mit dem JC absprechen wieviel wohin gezahlt werden soll. Bei einer Überleitungsanzeige ist Dein Ansprechpartner jetzt das JC. Die KM hat von allem praktisch nichts, da ihr und der H4-Anspruch des Kindes mit den Unterhaltszahlungen verrechnet wird. Allerdings wäre es denkbar, dass sie mehr Anspruch auf BU hat als das JC zahlt.

In jedem Fall ist Deine Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.

Wenn Du KU zahlst, dann überweise den Betrag mit dem klaren Betreff  KU für "Kind"  Monat/Jahr. Damit hast Du einen Beleg darüber, was Du gezahlt hast.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2016 18:00
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Huhu

Klar, is alles eindeutig geregelt. --- wenn die Miete auf Grund des Mietspiegels die im Selbstbehalt enthaltende Pauschale deutlich überschreitet, ob du z.B in einer Ausbildung bist, ob es eine Erstausbildung ist, du arbeitslos bist und es eine geförderte Maßnahme ist, wenn es eine Vollzeitweiterbildung ist, du aber Arbeitslosengeld I bekommst, welcher Selbstbehalt da angelegt wird, ob der eines Arbeitslosen, oder der eines Arbeitenden. Naja. Ich wollte ja nur auch mal was schreiben.

Lg Karlchen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2016 18:57
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Wir brauchen Zahlen dein Gehalt ggf.Versicherungen  Monatl. Rente, deinen Fahrtweg zur Arbeit und dein Wohnort.
Hier könnte wir dein OLG und deine Leitlinien ermitteln.
Vom Grundsatz bist du ganz klar zu BU verpflichtet, einen Vertrag zwischen dir und deiner Ex würde zu Kosten dritter gehen also Steuerzahler.
Du musst deine Netto also deutlich minimieren z.b durch Rentenfonds die du einzahlen kannst und dir jährlich wieder selbst auszahlst  😉
usw. aber wir brauchen Zahlen um dir zu helfen.

kleiner Tipp nicht sauer werden 😡 wenn dir die Antworten nicht ganz passen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2016 19:02
(@nas-t)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 🙂

Ich war also gestern sowohl beim JC als auch beim JA.

Beide haben sich die Belege meiner Vorsorgeverträge, etc kopiert, dem JC hat der AUsdruck der Lohnsteuerkarte gereicht, das JA will alle Gehaltsbescheinigungen einzeln haben ( :knockout: ).
Dei Gesprächsatmosphäre war bei beiden gut.
Wohnvorteil wollen beide nicht geltend machen, bei einem privaten Darlehn meiner Mutter aus dem Jahr 2011 das ich noch abzahle gehen die Meinungen auseinander. Das JA erkennt es nicht an, das JC eher schon. Sachen wie Hausratversicherung, Unfallversicherung, Finanzierung des Handy´s, KFZ Versicherung wollten beide nicht anerkennen.
Ein wenig vermessen finde ich, wenn mir die JA Dame den Vorschlag macht, mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren, statt mit dem Auto...... :gunman:
Aber ich hab einfach die Füße still gehalten und es kategorisch ausgeschlossen. ( Fahrzeit Auto 20 min, Fahrzeit mit Bus und Bahn 2 Std )

Habe mit der JA Dame ausgemacht, den Dezember anteilig, den Januar und Februar mit dem Mindestunterhalt abzudecken. Den Betrag von 670 Euro habe ich dann auch gestern gleich an die KM überwiesen. Dass sie keine Vorauszahlung beantragt hatte, wusste ich nicht und darum war es mir wichtig, sie ganz schnell mit Mitteln zu versorgen.

Jetzt heisst es erstmal abwarten und wenn die Berechnungen da sind, dann eine überprüfung starten. An wen kann ich mich denn wenden, wenn ich es hier prüfen lassen möchte?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten  :thumbup: :yltype:

Gruß
thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2016 13:52
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Einfach hier reinstellen, dann wird schon ein Rechenknecht drüber stolpern.

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2016 14:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

das JA will alle Gehaltsbescheinigungen einzeln haben ( :knockout: ).

Lohnt nicht, sich darüber aufzuregen. So machen die das. Warum weiß ich ehrlicherweise nicht. Aber naheliegend ist, dass es üblicher nicht die 12 Monate des vorangegangenen Jahres sind, sondern die jüngsten 12 Monaten.

Wohnvorteil wollen beide nicht geltend machen, bei einem privaten Darlehn meiner Mutter aus dem Jahr 2011 das ich noch abzahle gehen die Meinungen auseinander. Das JA erkennt es nicht an, das JC eher schon. Sachen wie Hausratversicherung, Unfallversicherung, Finanzierung des Handy´s, KFZ Versicherung wollten beide nicht anerkennen.

Das kein Wohnvorteil angerechnet wird ist zunächst gut! Haben die denn die ETW auf dem Schirm? Dass das JA das priv. Darlehen nicht berücksichtigt ist dann nur folgerichtig. Mit der Berechnung der beim JC kenne ich mich nicht aus. Die ganzen anderen Posten sehr ich auch nicht als Abzugsposition.

Ein wenig vermessen finde ich, wenn mir die JA Dame den Vorschlag macht, mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren, statt mit dem Auto...... :gunman:
Aber ich hab einfach die Füße still gehalten und es kategorisch ausgeschlossen. ( Fahrzeit Auto 20 min, Fahrzeit mit Bus und Bahn 2 Std )

Naja, meinen kann sie das. Du musst es ja nicht teilen. Wobei ich mal unterstelle, dass die Unterschiede in den Fahrkosten (also km-Pauschale vs ÖPNV-Ticket) nicht übermäßig groß sind: 20min Autofahrt können ja max 25km sein; 2 Std. Bus und Bahn klingt nach teurem Mehrzonen-Ticket (rein meine Vermutung...)

An wen kann ich mich denn wenden, wenn ich es hier prüfen lassen möchte?

Deine Zahlen einstellen und die einschlägigen Rechencracks hier werden sich melden.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2016 14:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mach einfach dazu einen Thread im Unterhaltsbereich auf. Dann können die Spezialisten unter uns mal gegenrechnen.

Der Verweis auf Öffis ist berechtigt, wenn du keinen Mindestunterhalt zahlen könntest. In deinem Fall aber wohl daneben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2016 14:23




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