Betreuungskosten Me...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Betreuungskosten Mehrbedarf

 
(@slm1506)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich zahle für meine 3 Kinder (8,12,14) Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Zudem zahle ich für 2 Kinder (8,12) Mehrbedarf Mittagsbetreuung.
Für die 14-jährige wurde dieser Mehrbedarf nie gefordert.

Nun stellt sich mir die Frage:
Bis zu welchem Alter stellen Kosten für Mittagsbetreuung Mehrbedarf dar? Die Mutter arbeitet bis 15 Uhr die Schule geht bis 12.30 Uhr - ab wann kann den Kindern zugemutet werden, diese Zeit zuhause zu verbringen?

Aus mir spricht reines Interesse, wenn es sein muss, zahle ich diese Kosten bis zum Abschluss. Die Mutter hat nur bereits angekündigt, dass mit Schulübertritt der 12-jährigen der Mehrbedarf weiter geht...

VG SLM1506

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2021 10:35
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

In Brandenburg geht der Hort bis einschließlich 6. klasse. Also bis 12/13.
Danach gibt es keinen Hort mehr.
Die Kids haben aber auch in der 5./6. klasse im Regelfall 6 Stunden Unterricht. Damit sind sie bis ca. 14 Uhr in der Schule. Die meisten Kinder weigern sich spätestens in klasse 6 weiter den Hort zu besuchen.

Wenn das 12jährige Kind in die weiterführende Schule geht, würde ich an deiner Stelle einmal den Vertrag für die mittagsbetreuung einfordern und auch den Stundenplan. Sollte sich dann herausstellen, dass die Schule bis 13:30/14 Uhr geht, würde ich mich weigern den Mehrbedarf zu übernehmen. Es gibt wohl auch Urteile, dass Kinder ab 14 Jahren über Nacht allein gelassen werden können. Damit dürften 1-2 Stunden am Tag, bei einem normal entwickelten Kind mit 12 Jahren kein Problem darstellen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2021 10:48
(@slm1506)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AnnaSophie,

danke für deine Antwort.
Mein Problem ist - an der Mittelschule gibt es die sog. OGS (Offene Ganztagsschule) bis einschließlich 10. Klasse - selbst die 14-jährige geht angeblich in diese OGS. Warum für sie niemals Mehrbedarf gefordert wurde, ist mir unklar.

Gerne würde ich einen "Cut" setzen und mit Übertritt in die weiterführende Schule dem Mehrbedarf ein Ende setzen, da es sonst nicht absehbar ist. Auch bei mir, sind sie mal, wenn ich einkaufen gehe, 1 Stunde alleine und das funktioniert.

Ist eine OGS ein sog. pädagogisch wertvoller Bedarf? Hier steht, es werden Freizeitaktivitäten gemacht, Mittagessen verabreicht. Hausaufgabenbetreuung ist freiwillig.

Danke 🙂
VG SLM1506

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2021 10:51
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich habe den Eindruck, dass immer mehr Schulen eine reine Betreuung als OGS deklarieren, weil es einfacher ist für pädagogische Dinge Gelder zu bekommen, anders als für Betreuung.

Unabhängig davon: lass dir bitte den Bescheid in Kopie schicken. Die meisten Städte erheben die Gebühren nur für ein Kind. Nur Essensgeld wird für jedes Kind einzeln gezahlt. Und Essensgeld ist aus dem regulären Unterhalt zu entrichten.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2021 14:47