Hallo Alle
Nun will meine Noch Frau die Betreuungskosten des Kinder zusaetzlich als die Kindesunterhalt. Meine Frage: Wenn mir nach dem Unterhaltzahlung und Bereignite einkommen ledilich 1.000,-€ bleiben und die Kita bzw. Betreuungskosten in hoehe von 300,-€ Monatlich sind, greift auch die 900,-€ selbst behalt oder spielt hier keine Rolle? Da die Betreuungskosten sehr Hoch sind (sind 3 kinder) kann man weniger KU zahlen da wegen diese Kosten um 1 Stufe runter ruetscht? oder sind Betreuungskosten uberhaupt nicht als Unterhalts relevant gesehen?
Uebringens, die ex-Frau arbeitet als selbststaendig, verdient "nur" 1.000,-€ weil die derzeitige Tagesmutter (zufaellig die Mutter des Ex-Frau ist) fuer paar Stunden Kindesbetreuung nochmals 600€ bis 700€ die Monat verlangt! Laut Vertrag zwischen Ex-Frau und ihr Mutter, auch wenn keine Kinder zu betreuuen gibt, bekommt die "TagesMutter" (sprich Oma) immer noch 400€ Pauschal fuer nichts tun.
mfg
cicero
Hallo Cicero,
danke eines BGH-Urteils können Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum KU fällig werden.
Aber nur, bis zu deinem SB vom 900 €.
Noch einpaar andere Fragen: Wann und wie wurde der KU berechnet? falls du mehr als Stufe 1 zahlst und die Berechnung aus dem Jahre 2009 oder früher stammt, sollte man nochmal genauer schauen, da sich zum 1.1.2010 die Anzahl der Berechtigten verändert hat.
In Stufe 2 hättest du eine Bedarfskontrollbetrag von 1000 €, der ebenfalls nicht unterschritten werden sollte.
Bei Kosten für Betreuung müssen die Kosten für Verpflegung herausgerechnet werden.
Wie alt sind denn die betreuten Kinder?
Deine Ex und deren Mutter wissen ,das diese 600- 700 € auf der Seite der KM verteuert werde müssen? Du hast sicher eine Kopie des Vertrages? Den benötigst du ja um die genauen Kosten für Betreuung und Verpflegung zu sehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Ich zahle Momentan 120% des Mindesbetrag aus die DDT. Zur Zeit sind für 3 Kinder 1.032,-€ KU Monatlich fällig. Aber dazu zahle ich viele anderen Kosten wie meine Pflegekosten (bin nicht Krankenversichert), unserem eheprahigem gemeinsamen Immobilien Kredit usw. Am ende bleiben mir zwischen 1.000,-€ und manchmal 1.200,-€ abhängig wenn ich paar uberstunden arbeite und auch von die Kurswahrung. (Meine Gehalt kommt aus England da ich in England befinde).
Die Kindesunterhalt wurde durch eine Gerichtlicheeinigung in Juni 2008 fest geschrieben. Aber damals habe ich auch mehr als heute verdient! Heute vielleicht muss ich 115% oder sogar weniger bezahlen da ich für 3 Kinder unterhalt bezahle und nicht 2! Aber den Anwalt sieht die Erfolgaussichten für eine Abänderungsklage sehr niedrig, und auch falls Erfolgreich lohnt es nichts für ihn da die Unterhalts unterscheid sehr niedrig ist um sich genug zu bereichen.
Ich habe keinen Kopie von diesen Vertrag obwohl ich diese Vertrag (stammt auch wahrend die Ehe) nicht zugestimmt habe. Es ist für mich eine frechheit dass die Oma von mir profitiert, sogar bekommt sie Geld auch wann die Kinder nicht bei ihr sind! Naturlich das Reduziert die Einkommen meines noch Frau und dann klagt die Frau fuer Ehegatten Unterhalt. So ist es in Deutschland. Muss ich indirekt auch die Oma unterhalt bezahlen!
Also verstehe ich richtig, wenn ich nicht mal die Bedarfskontrollbetrag mir bleibt, dann brauche ich die Betreuungskosten nicht tragen? Ich gehe davon aus dass das Betreuungsunterhalt kosten auch Ehegattenunterhaltsrelevant sind. Wenn ich zum beispiel zusatzliche Geld zahlen muss, dann soll sich die Ehegattenunterhalt auch reduzieren! oder verstehe ich Falsch. So was ich gelesen habe, ich muss nicht die Komplett Betreuungsgeld zahlen sondern nur anteilig...d.h. muss geteilt zwischen mir und meine noch Frau...
mfg
cicero
Ja, es wird nach Einkommen gequotelt.
Allerdings darf dein SB auf keinen Fal unterschritten werden, dei Bedarfskonrollbetrag soll gewahrt bleiben.
Betreuungskosten wäem IMO vor der Berechnung des TU/EU abzuziehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Midnightwish
darf die Noch Frau auch Betreuungskosten aus die Vergangeheit geltend machen? Falls sie jetzt die Betreuungskosten von mir verlangt, wie weit darf sie ruckwirkend verlangen? oder nur die Kosten ab jetzt? Weil sie hatt Ja auch von mir EU bekommen und wann sie jetzt was von mir verlangt, reduziert sich auch entsprechend die EU und deshalb muss sie mir die zu viel gezahlten EU zurueck geben oder? Sonst ist ein ganz mises Trick um zu warten und danach alles auf einmal verlangen... oder verstehe ich Falsch?
mfg
cicero
Hi cicero73
Die Kindesunterhalt wurde durch eine Gerichtlicheeinigung in Juni 2008 fest geschrieben.
Das hört sich nach einen Vergleich an. Ohne dieses Schreiben im Wortlaut zu kennen kannst Du Vermutungen anstellen wie Du lustig bist und kannst nichts ändern - dieser Vergleich muss unbedingt her.
Wie kommt der RA zu der Ansicht, dass hier kaum Erfolgsaussichten sind, wenn er den Vergleich nicht gelesen hat? Hier müssen noch einige grundlegende Dinge geklärt werden, bevor zu einer Vorgehensweise geraten werden kann. Also besorge diesen Vergleich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Uebringens, die ex-Frau arbeitet als selbststaendig, verdient "nur" 1.000,-€ weil die derzeitige Tagesmutter (zufaellig die Mutter des Ex-Frau ist) fuer paar Stunden Kindesbetreuung nochmals 600€ bis 700€ die Monat verlangt! Laut Vertrag zwischen Ex-Frau und ihr Mutter, auch wenn keine Kinder zu betreuuen gibt, bekommt die "TagesMutter" (sprich Oma) immer noch 400€ Pauschal fuer nichts tun.
Hi cicero,
ich würde da mal locker bleiben. Diesen Vertrag unter Verwandten würde ich schlicht ignorieren und auf die Pauschalregelung in den Leitlinien für solche Fälle verweisen (z.B. 200€ beim OLG FFM, http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1622.html, siehe Punkt 10.3 )
Und dann gilt ja für die Aufteilung der Kosten der Spruch des BGH ( siehe http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1653.html, ganz am Ende) :
"Für den Mehrbedarf des Klägers haben beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Vor der Gegenüberstellung der jeweiligen Einkommen ist bei jedem Elternteil grundsätzlich ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen. Durch einen solchen Abzug werden bei erheblichen Unterschieden der vergleichbaren Einkünfte die sich daraus ergebenden ungleichen Belastungen zugunsten des weniger verdienenden Elternteils relativiert"
Also wenn sie (ohne den Betreuungskosten-Betrugsversuch) ca 1600€ hat und Du 1000€ (=angemessener Selbstbehalt), dann folgt daraus, dass sie die Betreuungskosten, wie auch immer sie anfalen, alleine zu tragen hat!
Lass Dich nicht veräppeln.
