Betreuungs-Unterhal...
 
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Betreuungs-Unterhalt

 
(@unbekannter911)
Schon was gesagt Registriert

Guten Zusammen,

ich habe schon viel Hilfe hier im Forum gefunden, sehr hilfreich alles!!

Nur die Sache mit dem Betreuungsunterhalt hab ich noch nirgends so richtig gefunden!

Ich muss für meine Ex-Freundin BU zahlen, bei ProFamilia haben sie mir gesagt, dass das defintiv FIX ist, dass ich das nur 3 Jahre zahlen muss!!!

Stimmt das so? Meine Ex deutete nämlich an, das es sein kann, dass ich das 7Jahre!!! zahlen muss ???

Ich weiß, dass das im Moment in der Politik nen Thema war/ist, weil so ne Mutter geklagt hatte und sie die Politik jetzt auf nen Gesetz-Entwurf bis 2008? einigen soll.

Auf was muss ich mich nun einstellen 3Jahre? oder 7 Jahre?

Vielen Dank im voraus und Liebe Grüße,

Mario


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 09:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen,

in der Tat wurde die "nicht eheliche Mutter" der "ehelichen Mutter" Unterhaltstechnisch gleichgestellt und die Bedürftigkeit ist herausgestuft worden. Ich bin hierin leider nicht ganz Sattelfest, es kann also passieren, dass der Anspruch länger andauert.

Soviel ich weiss, gibt es keine Autofunktion, aber die Hürden für einen Anspruch wurden stark aufgeweicht. Neues wird aber auch die geplante Änderung des Kindschaftsrechtes mit sich bringen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 09:17
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Die geplante Änderung des Kindschaftsrecht ist ja genau daran gescheitert - im Entwurf war nach wie vor vorgesehen, Mütter nichtehelicher Kinder schlechter zu stellen wie Mütter ehelicher Kinder. Der Gesetztgeber ist nun gefordert, eine Regelung zu finden, die in beiden Fällen gleichartige Verhältnisse sicherstellt - in welche Richtung das allerdings geht, steht noch nicht fest. es kann sein, dass Mütter nichtehelicher Kinder einen längeren Anspruch auf BU erhalten oder aber auch, das Mütter ehelicher Kinder einen kürzeren Anspruch bekommen.....

Ich vermute mal, dass es irgendwo dazwischen liegen wird. Hier in Nds. ist z.B. gerade das gebührenfreie KiGa-Jahr für Kinder vor der einschulung (letzte KiGa-Jahr) eingeführt worden; kann mir z.B. vorstellen, dass in Zukunft für alle Kinder ein BU-Anspruch der Mütter bis zum 5 Lebensjahr festgeschrieben wird..... aber das ist nur ne Vermutung!
Momentan gilt immer noch; bei nichtehelichen Kinder grundsätzlich bis zum 3. Lebensjahr des Kindes BU an die Mutter.


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 12:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Aussage von proFamilia ist korrekt. Das BVerfG hat die unterschiedliche Unterhaltsanspruchdauer verfassungsrechtlich gerügt (>hier<) und aufgefordert, bis zum 31.12.2008 eine Gleichtstellung gesetzlich zu regeln.

Wie das nun ablaufen wird, wird die Unterhaltsrechtsreform zeigen.

DeepThought

P.S.: Wieso Kindschaftsrecht? Es geht um das Unterhaltsrecht.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 12:16
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Ich muss für meine Ex-Freundin BU zahlen, bei ProFamilia haben sie mir gesagt, dass das defintiv FIX ist, dass ich das nur 3 Jahre zahlen muss!!!

Das ist zur Zeit auch definitv so! Es gibt bisher nur Einzelfallentscheidungen, wo länger BU gezahlt werden musste.

In Ergänzung zu weserfrosch siehe auch:
http://www.taz.de/index.php?id=archiv&dig=2007/05/24/a0134

Also, nichts genaues weiß man zur Zeit, ergo: Abwarten und Tee trinken, die Zeit arbeitet für Dich.

Gruß,
Mux 


AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 12:24
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry..... :redhead:
natürlich Unterhaltsrecht und nicht Kindschaftsrecht.....

Ich differenziere zu wenig, ich weiß....... aber für mich gehört nach wie vor beides sehr eng zusammen..... 😉


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 12:27
(@unbekannter911)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Also es ist so, die KM bekommt Hartz 4 und will gar keinen BU.
Das Amt hat Ihr wohl nen Brief geschickt, dass sie sich nen Anwalt nehmen muss weil das Amt mich als "Verursacher" sieht!!! Joa das war letztes Jahr, ich hab ihrem Anwalt auch alles brav geschickt und so und der hat sich 1 Jahr nicht gemeldet. Nun hat er geschrieben, dass er das Jahr als Nachzahlung fordert und joa halt nen Mtl. Betrag.

Nen befreundeter Anwalt von meinen Eltern hat nun gesagt, dass ich erstmal nix zahlen soll, weil unter dem schreiben keine "Rechtsbehelfsbelehrung" drunter steht. Ich werd wohl jetzt erstmal ne Rechtsberatung aufsuchen, ist bestimmt das beste, etwas kompliziert alles 😉 Sehr komisch ist auch der letzte Satz :

"Wenn ich bis zum 15.08.2007 nichts von Ihnen höre, werde ich meiner Mandantin zur Klage raten!" heisst das sie muss gar net klagen, wenn se nicht will???

Dazu muss ich noch sagen, dass die KM und ich ein sehr gutes freundschaftliches Verhältnis haben! Diese Sache steht halt nur immer so doof da 🙁 macht die Situation halt nicht leichter!!!!

Bin mal gespannt was bei der ganzen Sache rauskommt .... Vielleicht kennt sich ja noch jmd. aus?!?! Und kann seinen Senf dazu geben 😉

Liebe Grüße und Danke im voraus,

Mario


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2007 16:49
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Meine Situation ist etwas ähnlich... die KM bekommt Bafög, verlangt jetzt (1J nach Geburt) BU, nur unsere Beziehung ist nicht so freundlich... Ich vermute, dass ich irgendwann Nachzahlung für ihr Bafög zahlen muss... ich weiss nur nicht, wann und von wem der Brief kommen wird...  :puzz:


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 17:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Mario,
also die ganze Sache ist etwas seltsam bei Dir!

Deine Ex erhält Leistungen gemäß Hartz IV, d.h. der Staat unterhält Deine Ex. Da Du ihr aber 3 Jahre unterhaltspflichtig bist, gibt es einen sogenannten Übergang, d.h. ihr Unterhaltsanspruch geht an die zahlende  Behörde über, die setzen Dich in Verzug (Anmeldung von Ansprüchen in Verbindung mit der Aufforderung zur Offenlegung Deiner Einkünfte), fordern also im Rahmen Deiner festzustellenden Zahlungsfähigkeit die gezahlten Leistungen von Dir zurück.

Also, dass Deine Ex keinen BU will spielt keine Rolle, sie bekommt ja schon BU, ist in Deinem Fall Hartz IV, den Du letzten Endes zahlen musst. 

Nach Deinen Schilderungen hat es aber keinen Übergang gegeben, also klär mal mit Deiner Ex, was sie für amtliche Schreiben bekommen hat.

Klagen muss niemand, ihr wird wahrscheinlich dann Hartz IV gestrichen - vermute ich mal.

LG, Mux

 


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 17:25
 Mux
(@mux)
Registriert

@ ali most - offtopic

Meine Situation ist etwas ähnlich... die KM bekommt Bafög, verlangt jetzt (1J nach Geburt) BU, nur unsere Beziehung ist nicht so freundlich... Ich vermute, dass ich irgendwann Nachzahlung für ihr Bafög zahlen muss... ich weiss nur nicht, wann und von wem der Brief kommen wird...  puzzled

Ohne Dir nahetreten zu wollen: Deine Situation ist nicht ähnlich: Der Bezug von Bafög setzt die ordensgemäße Durchführung des Studiums voraus, der naturgemäß durch die Schwangerschaft unterbrochen wird. Zwar wird aufgrund der Schwangerschaft länger Bafög (ca. zwei Semester) gezahlt, aber ob Du überhaupt zahlen musst, solange sie immatrikuliert ist (Stichwort - Beurlaubung), vermag ich nicht zu sagen. Ähnlich wird die Situation erst, wenn sie sich exmatrikulieren lässt und Leistungen wie Hartz IV bezieht. Erkundige Dich und warte nicht ab!

Gruß,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 17:37




(@unbekannter911)
Schon was gesagt Registriert

@ Mux

Vielen Dank für die AW. Also so wie du das schreibst hab ich das auch verstanden. Der "Witz" ist, dass sie vom Amt echt nen Brief bekommen hat, dass sie sich nen Anwalt nehmen muss. Hab ich selbst gesehn, irgendwie sehr suspekt, aber ist so!!!

Also sehe ich das richtig, dass die Leistungen die ich dann an sie als BU zahle, vom ALGII abgezogen werden? Sonst würde sie sich ja bereichern, was ja nicht so sein soll!
Also ist das dann auch so, dass der BU wegfällt, sobald sie ne Ausbildung beginnt oder anfängt zu arbeiten?!!?

So langsam hinterblicke ich das Deutsche Sozialsystem .... krass alles ...

Also nochmal vielen Dank für die AW ... ich bin echt bissi schlauer =)

lg

Mario


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2007 18:10
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi nochmal,

such Dir einen Anwalt. Es ist zwar seltsam, aber in Deinem Fall bist Du wahrscheinlich wirksam vor 1 Jahr durch den Anwalt Deiner Ex in Verzug gesetzt worden (Schreiben a la...auf grund §XX sind sie der Mutter Ihres gemeinsamen Kindes unterhaltspflichtig. Schicken Sie alle Einkommensnachweise etc...bla, bla).

Warum 1 Jahr Stille war, ist seltsam. Wenn oben genanntes Szenario aber richtig ist, kann er den Unterhalt rückwirkend verlangen. Sonst nicht. Und die Berechnung Deiner Leistungsfähigkeit ist wichtig, das sollte ein Anwalt Deines Vertrauens machen. Jede 50 € , die Dein Anwalt Deine Leistungsfähigkeit drücken kann (ich meine hier nur legale Dinge, die die Gegenseite schon mal gern vergißt) geht mit 36 * 50 €  (1800 €) in die Gesamtsumme ein.

Also sehe ich das richtig, dass die Leistungen die ich dann an sie als BU zahle, vom ALGII abgezogen werden? Sonst würde sie sich ja bereichern, was ja nicht so sein soll!

Yep!

Also ist das dann auch so, dass der BU wegfällt, sobald sie ne Ausbildung beginnt oder anfängt zu arbeiten?!!?

Hängt vom Verdienst ab. Der wird zumindest zum Teil angerechnet. Frag Deinen Anwalt. 

Alles Gute,
Mux   


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 18:46
(@alimost)
Schon was gesagt Registriert

Hi mux,

:puzz: wer könnte mir da helfen?? Sie ist immer noch immatrikuliert, ohne Beurlaubung... Soll ich dann ihr Bafög nicht zurückzahlen?? Ich habe gedacht, dass wäre auch als Sozialhilfe (ähnlich wie H4) betrachtet...

@ ali most - offtopic

Ohne Dir nahetreten zu wollen: Deine Situation ist nicht ähnlich: Der Bezug von Bafög setzt die ordensgemäße Durchführung des Studiums voraus, der naturgemäß durch die Schwangerschaft unterbrochen wird. Zwar wird aufgrund der Schwangerschaft länger Bafög (ca. zwei Semester) gezahlt, aber ob Du überhaupt zahlen musst, solange sie immatrikuliert ist (Stichwort - Beurlaubung), vermag ich nicht zu sagen. Ähnlich wird die Situation erst, wenn sie sich exmatrikulieren lässt und Leistungen wie Hartz IV bezieht. Erkundige Dich und warte nicht ab!

Gruß,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 19:27