Hallo,
ich weiß, dass bei hälftiger Betreuung der Kinder der Kindesunterhalt anders berechnet wird. Meine Frage ist wie muss die prozentuale Aufteilung aussehen, damit der eigentlich Pflichtige den Kindesunterhalt kürzen kann.
Versteht mich nicht falsch, ich möchte mich nicht um meine Unterhaltspflichten drücken, aber ich muss auch rechnen. Ich betreue meine Kinder übers Jahr gesehen zu ca 25%. Ich habe demnach auch die Kosten für Essen zu tragen. Ich muss auch durch eine größere Wohnung eine höhere Miete zahlen. Mit Auto, Wäsche, Hausrat ist dies beliebig fortzuführen.
Und nach meinem Rechtsempfinden kann es nicht angehen, dass ein KU-Pflichtiger, der sich um seine Kinder kümmert den gleichen Betrag zu zahlen hat wie derjenige, der die Kinder an keinem einzigen Tag betreut.
Ich weiß, jetzt kommen wieder Einwände, ich solle froh sein meine Kinder so oft sehen zu dürfen, das bin ich auch. Im Umkehrschluss müßte man dann aber auch sagen, das derjenige, der die Kinder betreut sich über die "freien" tage freuen darf.
Findet keinerlei Anrechnung der Betreuungszeit statt, so fühle ich mich als Mensch 2ter Klasse zum Babysitter degradiert, der auch noch dafür zahlen muss.
ich freu mich auf Eure Antworten
Hey!
Begrüße dich hier!
Ersteinmal wäre es vielleicht interesant zu wissen wie denn diese Betreuung aussieht und warum sie so ist..
Wobei wenn ich mal so grob durchrechne, wenn du zu 25 % im Jahr deine Kinder betreust, so komme ich auf Werte die einem fast normalem Umgang gleich kommen, also von der Zeitspanne her .. inklusive Ferienzeiten vielleicht noch..
Also hoffe da mal das ich da nun richtig überschlagen habe...
Mich würd da interessieren wie da die Betreuung aussieht, bzw sich zusammen setzt ..
Geht z.B die KM dann während dieser Zeit arbeiten ? Oder warum übernimst du diese Betreuung?
Muß man dann jetzt davon ausgehen das diese Betreuungszeiten, zu dem normalen Umgangszeiten dazukommen?
Gruß
Jens
Hallo wop!
zu deiner Frage:
ich weiß, dass bei hälftiger Betreuung der Kinder der Kindesunterhalt anders berechnet wird. Meine Frage ist wie muss die prozentuale Aufteilung aussehen, damit der eigentlich Pflichtige den Kindesunterhalt kürzen kann.
Schau mal in Düsseldorfer Tabelle. Die Anrechnung des Kindergelds ist dort erklärt, es gibt auch eine Abzugstabelle dafür...
Hier nachschauen: http://www.vatersein.de/pdf/dtab_eur_03.pdf
s. Punkt 10 der Anmerkungen
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Ersteinmal wäre es vielleicht interesant zu wissen wie denn diese Betreuung aussieht und warum sie so ist..
Meines Wissens nach ist beim KG-Abzug es erst einmal egal, wie viel Betreuung stattfindet. Vielleicht ungerecht, aber ist eben so.
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey
@Papa Nico
Hm..ja weiß nicht..is es wrklich egal wievielBetreuung stattfindet?
Kann ich mir nicht wirklich so vorstellen .. dann müßte durch den Umgang z.b. alle 14 Tage , auch eine Kürzung mögliche sein..ist es aber nun nicht ...
Dachte mir einfach das es interesant erstmal wäre zu hören wie die Betreuung aussieht..nicht das man ihm hinterher einen Strick draus dreht, weil es keine Betreuung wäre.. wie auch immer...
Denke könnte zu einem heiklem Thema führen..
Waren nur meine Gedankengänge...
Gruß
Jens
Willkommen,
um es kurz zu sagen, keine Chance!
25%ige Betreuung (also 1.75 Tage/Woche) entspricht ca. dem normalen Umgang.
Umgangskosten sind kein Grund, Kindergeld zu kürzen.
Kindergeldkürzung insgesamt ist heikel. Wie ist der KU vereinbart?
Ich versuche immer noch, zu viel vereinbarten KU (etwa 60 € über Düsseldorfer
Tabelle) zurückzunehmen.
Deine Begründung, die ich auch verwendet habe (habe auch Kosten für Wohnung, Bett, Nahrung, Spielsachen etc) wurde mit der Bemerkung kommentiert (von Seiten des Sozialamtes), na, das ist doch selbstverständlich, dass Sie Ihrem Kind Nahrung und Spielsachen zur Verfügung stellen.
Will sagen, kann Deine Gefühle verstehen, empfinde auch so, ist aber meines Wissens nicht viel zu machen.
Und nach meinem Rechtsempfinden kann es nicht angehen, dass ein KU-Pflichtiger, der sich um seine Kinder kümmert den gleichen Betrag zu zahlen hat wie derjenige, der die Kinder an keinem einzigen Tag betreut.
Ganz meine Meinung, ist aber so.
Also, Kohle ist buntbedrucktes Papier, Kinder sind wunderbar, dass Du Deins mehr als üblich sehen kannst ist toll, also steck diese kleine Ungerechtigkeit weg, der Stress deswegen lohnt nicht.
Viele Grüße,
Mux
Dachte mir einfach das es interesant erstmal wäre zu hören wie die Betreuung aussieht..nicht das man ihm hinterher einen Strick draus dreht, weil es keine Betreuung wäre.. wie auch immer...
Denke könnte zu einem heiklem Thema führen..
Da hast du recht 😉 Heißes Eisen, weil politische Diskussion die Konsequenz wäre, und das haben wir schon viel zu oft hier... :crash:
Nach dem, was ich schon alles so lesen durfte, habe ich mir mein Bild so gemacht: KM hat die Kinder, KV soll froh sein, wenn er sie bekommt. KV zahlt KU an die KM und sorgt am Wochenende dafür, dass alle was zu essen haben, die kleinen auch Windeln vollmachen können. Zum sparen am Essen hat er doch die ganze Woche... Wenn KM loyal bleibt, dann gibt sie die notwendigen Dinge für die Kinder mit, wenn nicht: Pech gehabt.
Klingt etwas sarkastisch, aber ist doch so in der Praxis. Und wer versucht, der KM deswegen an den Kragen zu gehen, hat von vorn herein verloren.
Fazit: Der KU ist so zu zahlen, wie die Richtlinie "Düsseldorfer Tabelle" es vorschreibt, der KG-Abzug ist nach dem Anhang möglich.
Fleißige Väter werden in Deutschland in dieser Hinsicht eben nicht belohnt... 😡
Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Dieses Schwarz/Weiß-Modell der Kindesbetreuung ist natürlich schon zum Aufregen.
Ein Elternteil leistet bargeldlos Unterhalt (Wohnung, Betreuung, Nahrung etc.), der andere hat als Ausgleich Bargeldunterhalt zu leisten. Punkt.
Alles was Väter darüberhinaus leisten (und sie sind erst Väter, wenn sie mehr tun als nur zahlen), wird als Umgangskosten angesehen und nicht angerechnet.
Gemein.
Anderseits: Was glaubt Ihr was passiert, wenn die KM, jedesmal wenn sie das Kind hergibt, eine finanzielle Einbuße als Belohnung auf dem Bankkonto zu verbuchen hat???
Nur mal so,
Mux
[Editiert am 23/2/2005 von Mux]
Naja, aber dennoch wollen wir uns ja mal daran erinnern das der KU ansich dem Kinde zugute kommt, eben zum Leben, logisch gehören da immer zwei dazu...
Und auch wiederum will der bargeldlose Unterhalt (Wohnung, Betreuung, etc.) wie du es beschreibst @Mux auch finaziert werden .. u das überwiegend 7 Tage die Woche, 30 Tage den Monat usw. .. sollte dennoch bei der Sache nicht ganz vergessen werden ...
Blöde ist eben an der Sache, das einer, meist die Väter, zum schnöden Nurzahler degradiert werden ... man entschuldige mir diese Darstellung .. aber ist je leider teils so ..
Auch ein heikles Thema, das zu einer ziemlichen Diskussion führen kann....
Aber lasst uns die Ursprungsfrage nicht vergessen und außer acht lassen ..denn um die sollte es hier gehen, überwiegend, denn @wop wollte bestimmt eine Antwort auf seine Frage finden 😉
Gruß
Jens
wow, soviele Antworten in so kurzer Zeit! Danke.
Ich glaube meine Frage ist schon beantwortet. Ich habe beide Kinder alle 14 Tage von Freitag abend bis Sonntag abend, und die Ferien teilen wir uns auf. So komme ich auf ca. 90 Tage Umgang, nicht Betreuung?? denn in dieser Zeit betreue ich sie ja nicht.
Ihr merkt schon, dass ich die aktuelle Regelung nicht abkann. Ich fühle mich als Vater 2ter Klasse, der als Babysitter auch noch zahlen darf. Der Staat sollte doch ein Interesse daran haben, dass es beiden Elternteilen möglich und zumutbar ist, gemeinsame Kinder zu betreuen. Neben den eigentlichen Kosten kommen noch die Kosten fürs Holen und Bringen hinzu. Ich bin nach der Trennung an meinen Arbeitsplatz gezogen, und wohne nun 200km von meinen Kindern entfernt. Irgendwann werde ich meinen Kindern sagen müssen "Ihr seid mir zu teuer" 500€ Unterhalt + 100€ erhöhte Miete + 100€ Fahrtkosten + 50€ Essen + .... (die Zahlen sind m.E. noch niedrig gehalten)
nichts für ungut
Hey..
Um jetzt nochmal kurz auf die ursprüngliche Frage einzugehen ..
Meine Frage ist wie muss die prozentuale Aufteilung aussehen, damit der eigentlich Pflichtige den Kindesunterhalt kürzen kann.
..und wie du nun dich darüber geäußert hast, geht es nicht um eine Betreuung, sonder um die Umgangszeiten ...
Und da kannst du keine Kürzung des KU anstreben ...
Das scheint dir da schon selber klar zu sein ...
Aber da geht es dir nicht als einzigster so .. außerdem macht es auch schon einen gewissen Sinn, das da deshalb keine Kürzung drin ist .. denn unteranderem läuft ja alles andere auch weiter für die Kids, ob es nun die Miete für die Wohnung ist, oder z.B. Elternbeiträge zu Kiga oder OGS z.B. .. oder oder..
Wäre bei einer z.B. 50/50 Regelung nachvollziehbar das man sich da den KU "teilen" muß, mach ja da auch Sinn ..
Und sofern ich das jetzt richtig seh, ist im Selbstbehalt, ja auch die üblichen Kosten für den Umgang mit enthalten/berücksichtigt ( man möge mich berichtigen, wenn ich jetzt falsches sage )... jaaaa ..ich weiß, was is schon der Selbstbehalt.. ich weiß ein Witz!!!
Und logisch ist es, das auch dir kosten entstehen durch den Umgang .. und auch verständlich das du rechnen mußt ... aber eine Kürzung des KU ist so nicht durchführbar ..
Aber du brauchst dich denke ich, wahrlich nicht als Vater 2ter Klasse zu fühlen.. und Babysitter bist du wohl auch nicht..schließlich sind es doch auch deine Kinder, die du doch auch bei dir haben möchtest und sie sehen möchtest .... oder?
Nur mit einer Kürzung würdest du dir nur unnötigen Stress einhandeln und hättest zusätzlich keine rechtliche Handhabe dafür ..
Sorry...
Gruß
Jens
Hi wop!
Bedenke bitte auch, dass es einige viele Leute gibt, die auf Kürzungen beim KU seehr empfindlich, fast allergisch reagieren.
Und Vater 2ter Klasse? Wer soll dann die erste Klasse sein? Denke doch auch, dass DU das bist!
Viele Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Nochmals danke für die vielen Antworten.
Ich werde mich wohl fügen müssen, finde aber nach wie vor die aktuelle Regelung ungerecht. Dazu ein kleines Zahlenspiel:
2 Kinder
0% Umgang = 500€ KU
25% Umgang = 500€ KU
50% Umgang = 250€ KU ( entspricht eine Kürzung von 30% )
75% Umgang würde ich dann 500€ erhalten. Das sind 1000€ (=2000DM) Differenz! Und es kann mir niemand weismachen, dass 2 Kinder Kosten in dieser Höhe verursachen.
ich sehe keinen Unterschied zwischen Betreuung und Umgang!
Hi wop!
Nenn mir einen Unterhaltszahler hier, der die gesetzlichen Regelung verteidigt... Aber politische Diskussionen wären nicht (schon wieder) angebracht.
Grüße
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey wop!
Ich muß mich jetzt grad etwas zusammen reißen, ......
Also...
Das Model gibt es nicht .... entweder hast du Umgang oder hast keinen Umgang .. 50%, oder 75 % Umgang gibt es nicht .. diese 75% Umgang wie du es nennst sind dann der "Lebensmittelpunkt der Kinder" dort wo sie leben, aufwachsen usw. .. und das ist wohl ken Umgang .. das ist nunmal eindeutig etwas anderes!!
Und dieses Modell gibt es so nicht wie du es da darstellst ..
Und was Kinder Kosten?! .. ich denke u weiß... 500 Euro für zwei Kids sind nicht alle Welt .. davon zu Leben, wohnen usw wohl etwas wenig !! Oder kannst du von 250 Euro leben und alles finazieren??
Denke bitte einmal auch darüber nach..was du da sagst..
Kinder "kosten" nunmal..und das auch nicht unerheblich..ist nun mal so .. aer mit 250 pro Kind ist wohl nicht weit zu kommen ...
Gruß
Jens
Ich fühle mich als Vater 2ter Klasse, der als Babysitter auch noch zahlen darf. Der Staat sollte doch ein Interesse daran haben, dass es beiden Elternteilen möglich und zumutbar ist, gemeinsame Kinder zu betreuen. Neben den eigentlichen Kosten kommen noch die Kosten fürs Holen und Bringen hinzu. Ich bin nach der Trennung an meinen Arbeitsplatz gezogen, und wohne nun 200km von meinen Kindern entfernt. Irgendwann werde ich meinen Kindern sagen müssen "Ihr seid mir zu teuer" 500€ Unterhalt + 100€ erhöhte Miete + 100€ Fahrtkosten + 50€ Essen + .... (die Zahlen sind m.E. noch niedrig gehalten)
nichts für ungut
Hallo Wop,
ich finde diese ganzen Regelungen auch nicht gerade erbaulich. Aber ich als Mutter möchte jetzt auch mal was dazu sagen..
Ich verstehe mich mit meinem Ex sehr gut und der zahlt nicht wenig an mich, aber wir haben jeder ungefair gleich viel netto in der Tasche... ich für Zwei und er für sich allein...Und ich kann dir ja mal ausrechnen was ein Kind so kostet...
Mal abgesehen davon das die Mütter meistens auch mehr Miete zahlen weil sie ja eine größere Wohnung brauchen.
Und wenn du dich als Vater 2. Klasse fühlst.....denkst du denn nur an das Geld oder sind dir deine Kinder wichtig???
---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
@RAMSCH
so is es..genau...
Einfach klar und faktisch ausgedrückt .. 😉
Hätte fast von mir sein können *g 😉 .. is es aber nicht .... aber das wollte ich die ganze Zeit damit unteranderem ausdrücken...
Dennoch kann ich gwisse Gedanken von @wop absolut nicht nachvollziehen ...
Und auch da muß ich mich @kesskess Worten anschließen, die es auch sagt wie es ist..
Gruß
Jens
Hallo,
@kesskess
Meine Kinder sind mir sehr wichtig! Nur wenn ich kein Geld habe, kann ich sie nicht sehen.
@Ramsch
Ist das der einzige Fall? Der Familienwohnort und mein Arbeitsplatz liegen 200 km weit entfernt. Nach der Trennung bin ich an meinen Arbeitsplatz gezogen.
@JensB2001
Du hast Dich etwas verechnet. Es sind zumindest 250€ KU + 150€ KG = 400€.
Geht man von 25% Umgang und 75% Betreuung aus, und wechselt nun die Betreuung von dem Einem zum Andern, so komme ich auf einen Differenzbetrag von 800€ respektive 1600€ für 2 Kinder. Soll heißen, wenn ich die Kinder 50% mehr hätte, für sie sorgen darf mit allem was dazu gehört habe ich 1600€ mehr zur Verfügung, monatlich versteht sich.
gruß
Hey!
Lass doch mal einfach die 25% und die 75 % weg..denn das gibt es doch nun mal so nicht..du hast Umgang u beim anderen Elternteil leben die Kids ( zu 100%) .. ist nun mal so..
Die 50/50 Regelung sagt ja nicht aus das beide 50% Umgang haben ..
Also so ganz verstehe ich deine Rechnung nun noch nicht ... 250 € wären KU pro Kind .. die 150 € ?? ..soll das das Kindergeld sein?? Ich vermute mal, denn ansich hast du da sogar noch ein paar Euro nun unterschlagen 😉 ..macht dann zusammen 400 .. ok..soweit ist es klar...
(wobei hier noch zu bedenken ist, das es dennochj "nur" 400 .. dir allein stehen ja schon 840 € Selbstbehalt zu, ok die Miete ist ja auch bei den Kids z.B. nur Anteilig, aber dennoch)
Nun aber was ich nciht verstehe ...
so komme ich auf einen Differenzbetrag von 800€ respektive 1600€ für 2 Kinder
Wie kommst du nun auf diese Zahlen..du meinst dabei ja ein 50/50 Regelung...
wie kommst du auf diese Zahlen???
Gruß
Jens