Betreungsunterhalt ...
 
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Betreungsunterhalt oder so?

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(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Leute,

nachdem ich wieder vollen Unterhalt zahle,  fordert Ex nun von mir noch 140 € für die Betreung unserer Tochter.
Da Ex arbeitet und nun die kleine in die Schule kommt, braucht Ex eine Tagesmutter weil Ex bis Abends arbeitet.
Ich soll ca. 140 € dafür zahlen.

Etwas viel oder?

Gruß Sealjet

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2009 18:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich soll ca. 140 € dafür zahlen. Etwas viel oder?

Das hier ist für Dich:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1653.html

Ob das viel oder wenig ist, kann Dir aber keiner sagen, wenn Du keine weiteren Zahlen nennst.

BGH sagt, Kosten anteilig nach "bereinigtem Einkommen über angemessem Selbstbehalt" aufteilen.

Vorher solltest Du aber die Betreuungskosten um Verpflegungskosten und um die Steuerermässigung durch den Steuerabzug bereinigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 20:11
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

durschnittliches netto ca. 1830 €
199 € Unterhalt für Kind bei Ex.

Der Rest ist für meine restliche Familie. Frau, Kind 1 (3 J.), Kind 2 ( 5 Monate).

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2009 20:34
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann kannst Du die Rechtsverdreher ja vielleicht mit ihren eigenen Waffen schlagen, weil in diesem BGH-Urteil steht ja:

Für den Mehrbedarf des Klägers haben beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Vor der Gegenüberstellung der jeweiligen Einkommen ist bei jedem Elternteil grundsätzlich ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen. Durch einen solchen Abzug werden bei erheblichen Unterschieden der vergleichbaren Einkünfte die sich daraus ergebenden ungleichen Belastungen zugunsten des weniger verdienenden Elternteils relativiert

Aber bevor das dann wirklich einen Vater entlastet, wird's bestimmt schnell ge-un-gendered, und dann kommt der Zusatz "solange es die Mutter entlastet" dazu.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 21:30
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm,

ich zahle meiner Ex 140 € und meine Frau sitzt zu Hause weil ich das nötige Geld für die Kinderbetreung nicht habe. Das wär es noch.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2009 21:35
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ich habe keine Ahnung ob du die Betreuungskosten mittragen musst, aber die Leute hier scheinen ja das zu meinen. (ich bin dagegen, hilft dir aber nicht weiter)
Ich frage mich aber auch, ob du nicht wegen Selbstbehalt was dagegen halten kannst. Wovon sollst du es denn bezahlen?
Und:
mir ist ja klar, dass wir hier in B an der Spree Privilegien haben, was die Betreuungssituation angeht, aber gibt es denn nur hier die Möglichkeit der Ganztagsschule, Hort ect. ? Muss es unbedingt eine Tagsmutter sein? Und wenn, werden diese Kosten denn nicht auch staatlich ähnlich wie bei Hortkosten gefördert? Dann dürfte es nicht 140 € im Monat kosten, wenn nur das EK der Km berechnet wird... also wäre hier auch zu hinterfragen, ob die Km die kostengünstigste Variante wählt für die Betreuung, oder einfach die Luxusversion, nach dem Motto, KV zahlt?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 22:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich frage mich aber auch, ob du nicht wegen Selbstbehalt was dagegen halten kannst. Wovon sollst du es denn bezahlen?

In der juristischen Mengenleere, geht das ganz wunderbar!
"Wenn aus einem Raum, in dem 3 Leute drin sind, 5 Leute raus gehen, müssen erst 2 Leute rein gehen, damit der Raum leer ist"

In Sealjets Fall gehen von den 1.830,- Netto 3 mal 197,- ab, bleiben 1.239,- von denen er super noch 140,- € an Betreuungskosten bezahlen kann . Es bleiben sogar 100,- über dem SB übrig, die er unter seinen 2 Frauen aufteilen kann.
Geht doch! Soll Mann sich mal nicht so anstellen!

Aber Schmerz beiseite, wichtig ist, neben dem Nachweis über die Höhe und die Notwendigkeit des Betrages eben die Auskunft der KM über ihr Einkommen, damit der Betrag gequotelt werden kann.
Möglicherweise dämpft die Bitte um diese Auskunft die Habgier der KM schon etwas.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 23:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sealjet

Hm,
ich zahle meiner Ex 140 € und meine Frau sitzt zu Hause weil ich das nötige Geld für die Kinderbetreung nicht habe. Das wär es noch.

und

Der Rest ist für meine restliche Familie. Frau, Kind 1 (3 J.), Kind 2 ( 5 Monate).

Meinst Du das jetzt etwa im Ernst (siehe unterstrichenenen Bereich)? Sorry, lediglich für die Zukunft sehe ich da was tragfähiges, derzeit jedoch eher einen unsachlichen Frustationsabbau.

Da die Grosse in die Schule kommt checke doch mal ab, inwieweit in der Schule eine Hortbetreuung möglich ist und wie das mit der Arbeitszeit der Ex korreliert. Ebenso checke die Arbeitszeit der Ex an sich (wenn möglich), ob das wirklich die einzige für sie in Frage kommende Variante ist.
Ansonsten empfinde ich die 140€ als durchaus realistische Forderung für eine Tagesmutter an sich, ob diese überhaupt angemessen ist muss geschaut werden. Daher siehe oben und ebenso sage was zur EK-Situation der Ex.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 23:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich zahle meiner Ex 140 € und meine Frau sitzt zu Hause weil ich das nötige Geld für die Kinderbetreung nicht habe. Das wär es noch.

Natürlich haben deine kleinen Kinder ebenso einen Anspruch auf Hortbetreuung, der deine Verteilmasse natürlich weiter absenkt!
Schließlich dient, laut BGH die aushäusige Betreuung ja gerade nicht dem Broterwerb der Mutter, sondern ist notwendiger Bedarf des Kindes, der für sein Wohlergehen unabdinglich ist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 23:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wäre vielleicht gut, wenn sämtliche Verträge auf Dich laufen, wegen Geschwisterbonus (= weniger Kosten).

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 23:54




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ansonsten empfinde ich die 140€ als durchaus realistische Forderung für eine Tagesmutter an sich,

das ist grundsätzlich richtig, nur meine ich aus Berlin mal gehört zu haben: wenn nur Tagesmutter möglich ist, weil die Stadt zB keinen Hortplatz anbieten kann, dass man dann "nur" die Kostenbeteiligung wie im Hort bezahlen muss. Dann wären 140 e u.U. sehr hoch gegriffen, je nach Einkommen der KM.
Ich meine, neben den ganzen anderen Tipps wäre es auch eine Möglichkeit zu hinterfragen, ob denn Zuschüsse oder was auch immer beantragt wurden...und die Steuern, die sie spart, muss sie sich auch noch gegenrechnen lassen...(hat ja pappasorglos geschrieben)..na denn...

ligr ginnie,

die die familienjuristische Mengen- und Verteilungslehre mal verinnerlichen wird...da jenseits der Logik, fällt es mir immer schwer...

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 23:57
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

In Sealjets Fall gehen von den 1.830,- Netto 3 mal 197,- ab, bleiben 1.239,- von denen er super noch 140,- € an Betreuungskosten bezahlen kann . Es bleiben sogar 100,- über dem SB übrig, die er unter seinen 2 Frauen aufteilen kann.

Hallo,

wenn nach abzug von 3 mal 197 € noch 1239 € überbleiben, was bekommt dann meine Ehefrau an Unterhalt wenn ich noch 140 € zahlen muss.

Dachte wenn 100 % DT alle Kinder abgedeckt sind, bekommt die Ehefrau auch Unterhalt????

Gruß Sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 14:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja gleichrangig mit anderen Müttern  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 14:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hatte ich doch schon geschrieben:

Nach dem KU und den Betreuungskosten bleiben 100,- über deinem SB von 1.000,- € übrig.

Diese kannst du unter den beiden Frauen aufteilen, oder, falls deine Ex keinen EU bekommt, deiner jetzigen Frau geben.

Für den Rest muss sie, nach Richterlicher Logik,  selbst sorgen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 14:25
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja gleichrangig mit anderen Müttern  😉

Hi,

aber mit Ex war ich nicht verheiratet und meine Ehefrau hat ein Kind von 5 Monaten zu betreuen.

Ich denke das meine Frau ein Recht auf Unterhalt hat, bevor ich Betreungsgeld an Ex zahle.

Vor der Reform hat das Gericht meiner jetzigen Frau 700 € Unterhalt zugesprochen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 14:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jung, wir wollen dich ja auch nicht überzeugen deiner Ex noch Unterhalt zu bezahlen.

Fakt ist aber, dass deine jetzige Frau mit dem auskommen muss, was nach KU und deinem SB von 1.000,-  übrig bleibt.

Und das sind eben bei momentaner Zahlenlage 100,- €

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 14:37
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Also nur für mich zum mitschreiben,

das Geld für die Betreung hat vorrang vor dem Unterhalt meiner Frau?

Bin ja mal gespannt ob die Arge das auchso sehen wird.

Falls ich die 140 € bezahlen muss, komme ich direkt in die Sozialhilfe.

Na dann.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 14:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Soweit ich weiß, ja!

Es gilt nämlich als Bedarf des Kindes.

Ob es dadurch aber im selben Rang steht, wie der KU undsomit vor deiner Frau weiß ich nicht wirklich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 14:48
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hm, was ich hier so alles lese, seltsam. Der Bedarf des Kindes?????

Am Ende steht doch nur was Partei A und Partei B hat.
Nehmen wir an, Partei A wäre ich , Ehefrau und 2 Kinder.
Partei B wäre Ex und Kind H.

Partei A                                      Partei B
1830 €                                        1200 €  Netto
  328 €                                          164 €  Kindergeld
- 199 €                                          199 € Unterhalt
- 149 €                                          149 € für Betreung
1810 €                                        1712 € Ergebniss

für 4 Personen                            für 2 Personen

Sagt mal ehrlich?

Ich kämme mich doch nicht mit dem Vorschlaghammer, oder?

Gruß Sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2009 22:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wir haben das Problem verstanden.

Jetzt musst du das nur noch der Regierung deiner Wahl erläutern oder mit deiner Stimme mit helfen, eine Andere zu finden.

Man muss auf dem Stimmzettel allerdings relativ weit nach unten durchblättern, bis man auf eine Partei stößt, die weder an dieser Misere schuld ist, noch diese für wünschenswert hält und auch sonst nicht all zuviel Blödsinn von sich gibt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2009 23:03




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