hallo ich möchte mit meiner neuen partnerin zusammen ziehen sie bekommt aber betreungsunterhalt für ihr 15 monate altes kind.. wenn wir zusammen ziehen wird ihr dann der unterhalt gestrichen?
lg frank
Bis ihr Kind 3 Jahre alt ist, eher nicht.
Übliche Rechtsprechung ist, dass nach 2-3 Jahren von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen wird. Ab dann bist du für evtl. Unterstützung zuständig, sofern sie nicht selbst für sich aufkommt.
Die 2-3 Jahre gelten allerdings nicht ab Zusammenzug, sondern ab "gemeinsamem Auftreten als Paar"
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo beppo
inwiefern bin ich ihr dann unterhaltspflichtig? wie verhält sich das dann mit dem unterhalt für meine noch frau?
lg frank
Hallo frank,
du lebst mit ihr zusammen, er nicht.
Wenn also jemand für sie zahlen muss, dann eher du als er.
Solange ihr Kind nicht 3 ist, gilt der Vater als verantwortlich dafür, dass sie nicht arbeiten kann.
Danach entfällt dieser Grund in der Regel.
Wenn sie danach noch auf eigenen Broterwerb verzichtet, geht die Stäätin davon aus, dass sie dir den Haushalt führt.
Gruss Beppo
P.S. Das führt zwar nicht dazu, dass du ihr direkt Unterhaltspflichtig wirst, aber eben dazu, dass er es nicht mehr ist.
Im Falle von Hartz4 würdet ihr dann ja auch eine Bedarfsgemeinschaft bilden und nicht er und sie.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.