Hallo zusammen.
Schaffe es derzeit leider nicht zu suchen, daher mal hier direkt die Frage.
Meine Stieftochter bekommt eine Zahnspange. Zusätzlich zu der Krankenkassenbeteiligung müssen wir nun noch 1300 EUR beisteuern!!!
Ich habe irgendwo mal gehört, dass der Vater zu einer Beteiligung verpflichtet ist...
Ist dies so?! Wenn ja, ist das irgendwo auch verankert?!
Vielen Dank für die Hilfe!
Holger (chillinthemost)
Hallo Holger,
mit den Sonderausgaben ist es so ne Sache.
Zahlt der KV mehr als 135 % werden si i.a. abgelehnt, da vom KU für besondere Ausgaben angespart werden kann.
Zahlt er 100% oder weniger dann ist er nicht in der Alge sich zu beteiligen, weil sosnt meist der SB unterschritten würde.
Dazwischen ist es Ermessensache machen OLG halten Zahnspangen für Sonderausgaben an denen sich beide Elternteil beteiligen müssen, andere folgen dem nicht.
Berücksichtigen sollte man, das ja nach erfolgreicher Behandlung dier Zuzahlung wieder zurückerstattet wird. Wenn der KV sich beteiligen soll, sollte man ihm von vornherein schriftlich zusichern, das er den Zuschuß der zurückgezahlt wird auch wieder be´kommt. Das amcht so manchen etwas gesprächsbereiter.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo!
Genau das mit der Zahnspange hatte ich auch - war zuerst bei einem privaten Zahnarzt. Der sagte, dass die Krankenkasse (gesetzlich) nur ca. 1800.- Euro bezahlt. Er befürworte aber andere Diagnose-Geräte, Drähte, was weiss ich was, stand alles aufgelistet auf dem Zettel. Das würde dann aber nochmal ca. 1500.- Euro kosten, was ich aus meiner Tasche zahlen müsste.
OK, komme aus München, da gibt es Zahnkliniken, und die sind auf nem sehr guten Stand - auf jeden Fall machen die es so, dass es gar nix kostet (eben nur die Übernahme von 20% = 360.-, die es später bei erfolgreicher Behandlung wieder rausgibt) - und dem Sohnemann gehts prächtig - viellecht kannst ja damit etwas anfangen. Gibts die auch in eurer Umgebung?
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
