Beteiligung an Betr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Beteiligung an Betreuungskosten, wenn die EX wieder arbeitet

Seite 4 / 4
 
(@simethr)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo an alle,

nochmals vielen herzlichen Dank für die Antworten, sie haben mir sehr geholfen!
Ich werde dieses Thema jetzt abschließen, meine Fragen, die sich aus manchen Beträgen ergeben haben, werde ich in eigenen Themen aufmachen, sofern ich keine Antwort in anderen Beiträgen finde.

Danke.

Gruß
Roland

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 14:42
Seite 4 / 4