Hi
Die Arge hat m.E. klar Deiner Verweigerung der Auskunftserteilung widersprochen (s. S.1 nach "wegen"). Das AG Heilbronn hat erstmal garnichts damit zu tun. Es sei denn, die Sache landet vor Gericht. Die Behauptung der Arge ist falsch, dass es zw. ALG II und Wohngeld eine Wahlmöglichkeit bzgl. Günstigerprüfung gibt. Wohngeld ist vorrangig zu beantragen, wenn dadurch ALG II - Bezug entfällt.
Formal ist die Zurückweisung des Widerspruchs ebenfalls mangelhaft, da er nicht expliziet auf die zugrundeliegende Rechtslage verweist. §60 SGB II bietet verschiedene Möglichkeiten, Auskunft zu verlangen. Ohne Nennung des Absatzes bleibt es diffus.
Bevor Du anfängst, Dein Geld hin- und herzurechnen stellt sich die Frage: Würdest Du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen oder doch eher den weichen Weg des Nachgebens bevorzugen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.