Hallo,
meine 17jährige Tochter hat nach der Mittleren Reife keinen Ausbildungsplatz in einem ihrer Wunschberufe gefunden und hat daher am 1. September eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme begonnen. Angeregt vom Arbeitsamt vor Ort, durchgeführt vom Roten Kreuz.
Ihr Vater ist unterhaltspflichtig und zahlt seit der Trennung vor 2 1/2 Jahren (untitulierten) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Gestern hatte ich ein Einschreiben seines RA im Briefkasten, dass ich bis Mitte des Monats die Vereinbarung über die Maßnahme und die erste Verdienstbescheinigung der Tochter einreichen soll, damit er den Unterhalt rückwirkend ab September entsprechend kürzen kann.
Abgesehen davon, dass rückwirkend ja wohl nicht geht und dass Mitte des Monats kaum jemand eine Verdienstbescheinigung in Händen hat, wenn er grade erst eine Maßnahme begonnen hat, habe ich ein paar Fragen:
Wird der Unterhalt auch bei minderjährigen Kindern gekürzt, wenn sie eigenes Einkommen haben?
Wir wissen bisher nichtmal sicher, ob sie was bekommt, es ist BAB in Höhe von gut 200 Euro im Gespräch, worüber es aber noch nichts schriftliches gibt und wozu ich auch keine konkreten Angaben im Internet finden konnte. Sollte sie zwar Anspruch auf das Geld haben, die Zahlung wegen der Bearbeitungsdauer aber erst in einigen Monaten erfolgen, könnte er trotzdem schon jetzt kürzen?
Welchen Betrag kann er kürzen, wenn sie z.B. diese 200 Euro monatlich bekäme?
In 2 Monaten wird sie 18, da werden die Karten eh neu gemischt. Könnt Ihr mir sagen, wie es dann aussieht?
Vielen Dank schonmal,
die Widderin
Moin Widder,
Abgesehen davon, dass rückwirkend ja wohl nicht geht
Nun ja, theoretisch hat er für den laufenden Monat zu viel überwiesen, also wäre das nicht wirklich rückwirkend (in der ersten Woche wird der ganze UH noch nicht drauf gegangen sein).
Nichts desto trotz hast Du insofern Recht, dass seine Chancen, Geld anteilig zurückzuerhalten, eher schlecht stehen (überwiesener UH gilt n der Regel als verbraucht).
Wird der Unterhalt auch bei minderjährigen Kindern gekürzt, wenn sie eigenes Einkommen haben?
Während der Minderjährigkeit wird eigenes Einkommen hälftig angerechnet.
Werbungskosten (z.B. Bus-/Bahnticket, ggf. 90 EUR pauschal) sind aber gegenzurechnen.
Sollte sie zwar Anspruch auf das Geld haben, die Zahlung wegen der Bearbeitungsdauer aber erst in einigen Monaten erfolgen, könnte er trotzdem schon jetzt kürzen?
Wenn sie nachweislich Anspruch darauf hat, dann könnte er auch jetzt schon kürzen.
Anspruch auf den Nachweis der Maßnahme hat er in jedem Fall.
Je nach finanzieller Situation würde es ggf. helfen, mit dem KV zu sprechen, ob er - quasi als Darlehen - zunächst voll weiterzahlt und Töchting/Du ihm das Geld nach Auszahlung zurückerstattet.
In 2 Monaten wird sie 18, da werden die Karten eh neu gemischt. Könnt Ihr mir sagen, wie es dann aussieht?
Dann wird eigenes EK (inkl. KG) zu 100% angerechnet.
Ferner wird ihr Bedarf auf Basis Euer beider Einkommen ermittelt (und gem. Eurer Leistungsfähigkeit gequotelt).
Üblicherweise funktioniert eine Einigung besser, wenn in der Vergangenheit nicht zuviel Porzellan zerdeppert wurde.
Gruß
United
Vielen Dank, United.
Das Amt hat schnell gerechnet, gestern kam schon der Bescheid:
sie zahlen monatlich am Monatsende rückwirkend 216 Euro für den Lebensunterhalt und die 54 Euro für die Monatskarte.
Wie rechnet sich das jetzt?
Zieht ihr Vater vom Unterhalt die Hälfte von 216 Euro ab, also 108 Euro?
Oder die Hälfte von 270 Euro, also 135 Euro?
Oder werden von den 270 Euro 90 Euro Werbungskosten abgezogen = 180 Euro und der KV kann davon die Hälfte kürzen, also 90 Euro?
Ich schätze mal, er zieht möglichst viel ab, drum wäre ich dankbar, ich hätte Eure Erfahrungswerte, wie genau gerechnet wird.
Spielt es eine Rolle, dass Unterhalt am Anfang des Monats zu zahlen ist und die BAB erst Ende des Monats ausgezahlt wird?
Ich bin zum Glück in der Lage, für uns beide zur Not alleine sorgen zu können, bin aber auch gerne informiert, um etwaigen Anwaltsschreiben was entgegen zu setzenzu haben.
Vielen Dank,
Widder27
Moin Widder,
bin aber auch gerne informiert, um etwaigen Anwaltsschreiben was entgegen zu setzenzu haben.
Da nichts tituliert ist, braucht er keinen Anwalt in Bewegung zu setzen.
Er könnte die Zahlungen einstellen und Du müsstest aktiv werden.
Ggf. könntest Du dann eine Beistandschaft beim JA einrichten lassen ...
... da nur noch zwei Monate bis zur Volljährigkeit versuche das aber bitte einvernehmlich.
ich hätte Eure Erfahrungswerte, wie genau gerechnet wird.
Erfahrungswerte helfen nur bedingt weiter, da vieles halt einzelfallbezogen ist.
Zieht ihr Vater vom Unterhalt die Hälfte von 216 Euro ab, also 108 Euro?
Oder die Hälfte von 270 Euro, also 135 Euro?
Oder werden von den 270 Euro 90 Euro Werbungskosten abgezogen = 180 Euro und der KV kann davon die Hälfte kürzen, also 90 Euro?
Hätte noch nen Alternativ-Vorschlag zu bieten:
216 ./. 36 = 180 EUR / 2 = 90 EUR Kürzung
Die 54 EUR stellen Werbungskosten dar, die seitens des Amtes übernommen werden, deshalb erscheint es sinnig, die Pauschale entsprechend zu kürzen.
Gruß
United
Danke Dir, United
Ich versuche immer alles gütlich zu regeln, habe da aber einen ganz anders gepolten Gegenpart :exclam:
Die Anwältin ist ja von seiner Seite aus schon involviert, die Kopie des Bescheids soll ich an sie schicken. Und dann muss ich wahrscheinlich abwarten, ob ich eine geänderte Berechnung erhalte oder einfach der Unterhalt gekürzt wird. Wenn ich richtig verstanden habe, im für uns günstigsten Fall um 90 Euro, es wären aber auch 108 Euro möglich, mehr jedoch nicht.
Ich melde mich dann im November wieder, wenn's um die Berechnung des Volljährigenunterhalts geht 😉
LG,
Widder27
Moin nochmal,
Wenn ich richtig verstanden habe, im für uns günstigsten Fall um 90 Euro, es wären aber auch 108 Euro möglich, mehr jedoch nicht.
Da ich meistens für irgendwas in der Mitte bin:
Worst Case 108 EUR
Best Case 63 EUR (bei voller Berücksichtigung Ausbildungspauschale)
Mitte 90 EUR
Schick seiner Anwältin die Infos und warte ab. Sollte Anfang Oktober kein Unterhalt kommen (oder unverschämt gekürzt werden): Ab zum JA.
Spielt es eine Rolle, dass Unterhalt am Anfang des Monats zu zahlen ist und die BAB erst Ende des Monats ausgezahlt wird?
Die Antwort hast Du noch nicht bekommen: Es spielt keine Rolle.
Gruß
United
Die Antwort hast Du noch nicht bekommen: Es spielt keine Rolle.
Doch, das spielt eine Rolle.
Das Einkommen muss auch tatsächlich in dem betreffenden Monat für die Unterhaltsbestreitung zur Verfügung stehen. Wenn es erst zum Ultimo hin gezahlt wird, steht es vorher nicht zur Verfügung. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Überbrückungshilfe.
LG Thomas
Moin,
Wenn es erst zum Ultimo hin gezahlt wird, steht es vorher nicht zur Verfügung. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Überbrückungshilfe.
Bitte erläutere, was Überbrückungshilfe ist und inwieweit das mit dem Unterhalt des Vaters zu tun hat.
Gruß
United
Bitte erläutere, was Überbrückungshilfe ist und inwieweit das mit dem Unterhalt des Vaters zu tun hat.
Gerne. Der Unterhalt ist im Voraus fällig. Wird darauf Einkommen des Unterhaltsberechtigten überrechnet, das erst zum Ultimo fällig ist, muss der dazwischen liegende Zeitraum überbrückt werden. Kürzt der Unterhaltspflichtige den zum Monatsbegin fälligen Unterhalt wegen des erst zum Ultimo fälligen Einkommens, entsteht dieser Anspruch auf Überbrückungshilfe. Der Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf den entsprechend der Überbrückungshilfe geleisteten Überbrückungsbetrag in Ansehung der Anwartung auf das Einkommen geht auf den Leistungsträger über. In diesem Falle wahrscheinlich auf die Mutter.
LG Thomas
Jo und dann rechnen wir jeden Monat hin- und her. Es gibt vorauszahlunge, Rückzahlungen und was auch sonst noch.
Man kanns auch kompliziert machen. Dem Kind wird eine bestimmte Beihilfe genehmigt, die darf vom KU abgezogen werden und dann wird halt monatlich überwiesen.
Oder rechnet man das mit dem KG auch so?
Meine Kinder bekommen den KU zum 1. des Monats. Das KG ist aber immer erst so um den 10. auf dem Konto. Der KV darf aber das hälftige KG abziehen. Nach deiner Logik müsste er mir mit dem KU das hälftige KG überweisen (denn dieser KU-anteil fehlt ja am Monatsanfang) und ich überweise es dann nach Erhalt von der Familienkasse wieder an ihn :knockout:
Ne, es wird einmal korrekt berechnet und dann ist gut. Zur Not zahlt man halt mal einen Monat weniger/mehr, damit es ausgeglichen ist
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo nochmal und vielen Dank für Euren Input.
Der Unterhalt für September ist ja jetzt schon bezahlt. Wenn er hier also päpstlicher als der Papst sein will, zieht er am Anfang des nächsten Monats den für ihn passenden Betrag für September und Oktober ab. Ich behalte das mal im Auge.
Nachdem meine Tochter genau Mitte des Monats Geburtstag hat, ist es eh die Frage, ob er schon für November oder erst für Dezember den Volljährigen-Unterhalt berechnet haben will. Nachdem ich besser verdiene als er, würde ich mich fast trauen, Wetten darüber abzuschließen.... 😡
LG,
Widder27
Ne, es wird einmal korrekt berechnet und dann ist gut. Zur Not zahlt man halt mal einen Monat weniger/mehr, damit es ausgeglichen ist
Bei Mietzahlungen ist es nicht anders: Diese werden in der Regel im Voraus fällig, während das Arbeitseinkommen erst nach erbrachter Leistung, also zum Monatsende, bezahlt wird. Deshalb muss man möglicherweise tatsächlich einen Monat überbrücken. Selbst. Allein. Als erwachsener, eigenverantwortlicher Mensch.
Brauchen wir in unserer Überfluss- und Vollkaskogesellschaft wirklich für alles eine Nanny, die mit Geld aushilft, wenn's mal klemmt?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke @LBM,
das war mir nicht klar.
Also sollte Töchterlein Anfang Oktober seine Unterlagen anfordern und meine schicken, damit neu berechnet werden kann und ab November die neuen Beträge gelten. Zur Berechnung brauchen wir dann wahrscheinlich wieder Eure Hilfe :redhead:
Schönen Abend,
Widder27
Moin Widder,
Also sollte Töchterlein Anfang Oktober seine Unterlagen anfordern und meine schicken
Das kann sie so machen.
... und obwohl ich es nicht komplizierter machen will, als es ist, ein paar Anmerkungen:
Theoretisch kann Deine Tochter erst ab 18. Geburtstag (also Mitte Oktober) ihre eigenen Interessen vertreten.
Das Thema Unterhalt im Monat der Volljährigkeit taucht immer wieder auf.
Eine einheitliche Rechtsprechung zur Berechnung kenne ich nicht.
... und irgendwo bin ich auch froh, dass es die nicht gibt, denn ein Streit über diesen einen Monat ist m.E. Pipifax.
Da der Unterhalt aber monatlich im Voraus fällig wird, beißt sich die Katze in dem Monat in den Schwanz ... (fair wäre eine taggenaue Berechnung, die vorab aber schwierig wird, wenn man mit Infos und Berechnung rumzickt).
Gruß
United
Im Idealfall nimmt Töchterchen die bisherigen "rechtlichen Streitereien" aus dem Gesprächsthema und schreibt ihrem Vater mal einen netten handgeschriebenen Brief und bittet ihn um ein Treffen in den nächsten 4 Wochen. Da kann sie freundlich drin formulieren, dass sie sich gerne mit ihm über ihre schulische/berufliche Zukunft unterhalten möchte. Ein freundliches "wie geht es Dir?" und "ich würde mich freuen, bald von Dir zu hören" kann da nicht schaden.
Sie ist ja nicht gezwungen bisherige Fehden fortzuführen. Sollte er darauf nicht reagieren, kann sie in einem zweiten Brief "Butter bei die Fische" tun und schreiben, dass sie noch in Ausbildung ist und von euch beiden finanzielle Unterstützung benötigt. Dass sie dies gern auf friedlichem Weg klären möchte und bereits mit Deinen Unterlagen für ein Gespräch bereit wäre. Dass sie aber, sollte er nicht reagieren, sich auf anderem Weg darum kümmern muss, diese benötigte Unterstützung zu erhalten. Von Luft und Liebe kann sie schließlich nicht leben.
Aber 1-2 freundliche, außergerichtliche Ansätze, mit denen sie schon vor der Volljährigkeit beginnt, können nicht schaden. Auch zur Dokumentation, dass man es auf dem normalen Weg versucht hat.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich glaube, ich habe den Eindruck erweckt, der KV hätte keinen Kontakt zur Tochter. Das ist (zum Glück) nicht so. Sein Schweigen und das Zwischenschalten der Anwältin betrifft nur die Kommunikation mit mir und bisher zum Glück nicht die Kinder. Ich denke, es wird kein Problem geben, dass die beiden sich treffen oder auf einem anderen Weg die Unterlagen austauschen. Er ist jederzeit darüber informiert gewesen, wo sie in die Schule geht und auch was ihre beruflichen Pläne sind. Ich hoffe sehr, das bleibt auch so, mit ihren großen Geschwistern klappt es ja auch.
Schönes Wochenende,
Widder27
Hallo,
Update:
Heute Post von der Anwältin des Ex:
er kürzt Unterhalt um 135 Euro monatlich, rechnet also zum BAB der Tochter noch die Fahrtkosten dazu, die das Amt erstattet, macht 270 Euro, davon die Hälfte wird gekürzt.
RAtte weist mich gleich darauf hin, dass ab 18. Geburtstag (November) das gesamte BAB und Kindergeld vom Kind dazu verwendet werden müssen, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und dass sie davon ausgehen, dass ab dann gar kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.
Ich warte mal ab, wieviel Unterhalt er für Oktober zahlt. Er hatte ja über die Anwältin angekündigt, für September rückwirkend noch zu kürzen, das wären dann 270 Euro weniger als sonst. Dann kommt eine saftige Antwort von mir, die ich im Geiste schon 100 mal formuliert habe, weil's grade so unverschämt ist und ich mich so ärgere. :gunman:
LG,
Widder27
Moin Widder,
Dann kommt eine saftige Antwort von mir, die ich im Geiste schon 100 mal formuliert habe, weil's grade so unverschämt ist und ich mich so ärgere. :gunman:
Spar Dir die Antwort.
Versuche lieber kurzfristig über das Jugendamt einen Termin zu bekommen und lass die
1. die Berechnung prüfen und
2. ne Antwort schreiben (die Anrechnung der übernommenen Fahrtkosten auf den Bedarf ist definitiv Blödsinn).
Das ist für Dich mit dem geringsten nervlichen (und zeitlichen) Aufwand verbunden.
Gruß
United
(nein, ich bin nicht auf Werbetour für Jugendämter unterwegs)
Hallo nochmal
@ United
Nachdem unsere Tochter nächsten Monat 18 wird, werde ich beim JA nicht mehr viel Unterstützung bekommen, denke ich.
Es geht ja im Grunde um lächerliche Beträge, da will ich auch kein Faß aufmachen. Hätte es ja auch dabei belassen, dass die Hälfte der BAB abgezogen wird, sind eh nur 2 Monate. Aber ich wollte wenigstens darauf hinweisen, dass die Rechnung falsch ist und 90 Euro ausbildungsbedingter Mehraufwand abgezogen gehört hätten. Heute dann aber wieder Post von der Anwältin:
... teile ich Ihnen mit: Der ausbildungsbedingte Aufwand wird nur bei Auszubildenden abgezogen.
Sobald Ihre Tochter eine Ausbildungsstelle angetreten hat und eine Vergütung erhält, kann der Aufwand in Abzug gebracht werden. Sie finden dies unter Ziffer 10.2.3 der SüdL. Es bleibt daher bei meiner Unterhaltsberechnung. Die Angelegenheit ist damit abgeschlossen
Was ist denn bitte SüdL.? Ist eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nicht als Ausbildung zu werten? Was dann? Schulische Weiterbildung?
Bleiben immer noch die zusätzlich zur BAB bezahlten Fahrtkosten, die sie ja addiert und auch zur Hälfte mindert. Ich glaube, sie weiß genau, dass das nicht korrekt ist. Und kriegt wahrscheinlich für jeden Brief, den sie schreibt, Geld. Und auf meine Bitte, die Gehaltsnachweise meines Ex uns zukommen zu lassen, ist sie gar nicht eingegangen, war auch klar.
Inzwischen hat Ex auch der Tochter mitgeteilt, dass er Geldangelegenheiten grundsätzlich nur per Anwalt regelt und ab 18 sie dann die Briefe der Anwältin erhalten wird. Okay, sein gutes Recht. Aber der Vater-Tochter-Beziehung nicht besonders dienlich....
Vielleicht kann mir jemand die Frage nach der "SüdL." beantworten. Und wie eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einzuordnen ist?
Vielen Dank,
Widder27